Gewährleistung / Täuschung bei verschlissener Kupplung
Ich grüße Euch Liebe Foren-Gemeinde.
Aufgrund des Nichtfindens meiner Zugangsdaten für dieses Forum, musste ich kurzerhand einen neuen Account anlegen. (alter User camshaft83)
Falls falsches Unterforum, bitte verschieben. Danke. 🙂
Zur Sache...
Vor einem halben Jahr begleitete ich eine Freundin zum Autokauf. Ein Audi A6 BJ 2000 mit der 2.4L - Motorisierung und 106TKM Laufleistung sollte es werden. Der Wagen wurde von einem größeren Autohaus, welches einen sehr seriösen Eindruck machte und auch viele Nobelkarossen zum Verkauf ausstellte, zum Kauf angeboten.
Bereits während der Probefahrt bemerkte ich, dass die Kupplung sehr spät kam. Da 106TKM nicht gerade viel sind und für eine verschlissene Kupplung wie es vlt. bei 206.oookm oder mehr der Fall wäre, geht man (meines Erachtens) nicht zwangsläufig von einer Kupplung an der Verschleissgrenze aus. Als wir das Fahrzeug nach der Probefahrt auf die Bühne nahmen um es von unten zu Begutachten fragte ich den Verkäufer ob die Kupplung verschlissen sei, da sie recht spät greift. Der Verkäufer Be-NEIN-te das deutlich und erklärte dass dies bei den Modellen normal sei und deshalb auch schon in einer nahegelegenen Audi-Vertragswerkstatt abgeklärt wurde. "Ok", dachte ich mir. Der nette Verkäufer (welcher von dieser ganzen Verkaufsprozedur einfach nur genervt schien) wird uns schon die Wahrheit erzählen.
Die Freundin kauft also das Auto, da soweit alles in Ordnung schien.
ein knappes halbes Jahr später...
lieh ich mir von der Freundin das Auto, weil mein Wagen in der Werkstatt war. Da ich gute 3 Tage mit dem Auto unterwegs war, machte ich mich mit diesem etwas näher vertraut. Selbst nach dem 3.Tag konnte ich mich nicht an die spät kommende Kupplung gewöhnen, woraufhin ich eine Audi- / VW-Vertragswerkstatt bei uns in der Nähe aufsuchte. (Bemerkung: Seit Erwerb wurden 6.000km gefahren)
Der Werkstattmeister und auch mehrere Bekannte (welche unter anderem ebenfalls bei VW/Audi arbeiten) sind sich in der Meinung einig, dass die Kupplung an der Verscheleißgrenze ist.
Nun kontaktierte ich den werten Herren, der uns dieses Auto verkaufte. Aus gutem Grund und weil ich ein nett erzogener Junge bin, nahm ich die Worte "Lügner" und "arglistige Täuschung" nicht in den Mund. Gewährleistungsansprüche oder dergleichen kann ich laut der Aussagen des Verkäufers keine stellen. Auch sonst ist kein Entgegenkommen des netten Herren zu erwarten.
Hätte er zum Zeitpunkt des Erwerbs gesagt, dass die Kupplung an der Verschleißgrenze ist und demnächst gewechselt werden muss, hätten wir den Wagen sicher nicht gekauft. Der Kaufentscheidung wurde meiner Meinung nach durch eine Falschaussage beeinflusst.
Wie kann man an dieser Stelle weiter verfahren??
MfG
the_newbie
Beste Antwort im Thema
hallöchen,
aufgrund der regeln hier im forum möchte ich keine rechtsberatung leisten sondern nur ganz oberflächlich sagen, dass ich dem mandanten in einem solchen fall wie hier eher nicht zur klage raten würde...
lg,
ein anwalt :-)
15 Antworten
hallöchen,
aufgrund der regeln hier im forum möchte ich keine rechtsberatung leisten sondern nur ganz oberflächlich sagen, dass ich dem mandanten in einem solchen fall wie hier eher nicht zur klage raten würde...
lg,
ein anwalt :-)