Gewährleistung nach diesem Kaufvertrag?

Hey Leute,

habe mir vor einem Monat einen VW Lupo in einer Privat-Werkstatt gekauft.
Habe ihn 3x Probegefahren, auch über Autobahn, lief alles perfekt und dachte ja, nehm ich als Auto für meinen Sohn. (Fahranfänger)

Leider geht nun nach 1 Monat fast nichts mehr, er lässt sich zwar noch fahren jedoch Wasserpumpe ODER Thermostat defekt. Gehe jedoch davon aus dass es die Wasserpumpe ist, Heizung funktioniert zwar aber Motor wird nur nach einer Fahrstrecke von 10 Minuten (5ter Gang zb) über 110° warm und muss abgestellt werden.

Nun ist meine Frage, ob ich irgendwelche Rechtlichen Schritte in Hand nehmen kann, ich hänge mal den Kaufvertrag als Bilder mit hinein.

Oder sind wir wortwörtlich in eine Sackgasse gelofen?

Mfg.

Beste Antwort im Thema

Und warum fragst dan hier?
Sehr einleuchtend.

Alles ist geklärt, aber man fragt lieber
mal die Foren Leute um sich dan zu
profilieren was man selbst für ein schlaues
Köpfchen ist.🙄

Auch eine Variante neue Freunde zu finden.😎

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Zitat:

@Pepperduster schrieb am 30. August 2016 um 21:00:15 Uhr:


Bastlerfahrzeug Kernschrott 356 Porsche Preis 12.000 €

https://m.mobile.de/.../details.html?...

Das ist ein echter Wertgegenstand, aber warum erkläre ich hier nicht.

Das kann ein Lupo auch noch werden.

Es geht hier aber vor allem um die Vertragsfreiheit. Wenn jemand so eindeutig eine Ware als defekt verkauft dann weiß der Käufer worauf er sich einlässt.

Ich hätte so einen Vertrag nie unterschrieben.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 30. August 2016 um 21:19:35 Uhr:


Das kann ein Lupo auch noch werden.

Es geht hier aber vor allem um die Vertragsfreiheit. Wenn jemand so eindeutig eine Ware als defekt verkauft dann weiß der Käufer worauf er sich einlässt.

Ob der Lupo das irgendwann mal wird ... ist egal, aktuell ist er es nicht.

Und nein, die Vertragsfreiheit besteht in diesem Punkt nicht. Das ist gesetzlich geregelt, dass ein gewerblicher Verkäufer Gewährleistung zu geben hat. Punkt.
Das kann man gut oder schlecht finden, aber an der Stelle ist die Vertragsfreiheit eingeschränkt.

Und nein, die Ware ist eben nicht eindeutig als defekt verkauft, wenn man alles aufzählt, auch das, was nicht defekt ist. Das ist nur eine Umgehung der Gewährleistung und da haben Gerichte zu Recht oft genug den Riegel vorgeschoben.

P.S.:
Nochmal, das große Mitleid kommt bei mir beim TE auch nicht auf, denn hier wurde der Kopf nicht benutzt.
Aber das ist keine offene Tür für die Umgehung gesetzlicher Vorschriften.

Hi,

ob der Verkäufer mit der Vertragsformulierung durch gekommen wäre hätte im Zweifel ein Gericht klären müssen. Es gab schon Fälle da wurde die Bezeichnung "Bastlerfahrzeug" akzeptiert und eben auch Fälle wo es nicht durch ging.

Da hatte der Händler wahrscheinlich keinen Bock drauf. Also Auto zurück.
Knapp 300€ hat er ja dran verdient.
Er wird jetzt für 50€ das Thermostat reparieren und den Wagen wieder für 1400€ verkaufen.

Solange alle damit Glücklich sind ist das doch ok.

GRuß Tobias

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Hier die Ausführungen eines OLG zu "Bastlerfahrzeug/Gewährleistung"

http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/zgs04_75.htm

O.

soviel mal zur Rücknahme des Händlers 🙄🙄🙄

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/.../514532202-216-19785

vielleicht ist das der Händler und er hat eingesehen, dass es mal besser wäre das aus Privat zu veräußern...

Der Händler ist wohl dieser

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-bestandsliste.html?userId=36067661

Zitat:

soviel mal zur Rücknahme des Händlers 🙄🙄🙄

 

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/.../514532202-216-19785

Du bist fieß.😠
Den TE so bloß zu stellen.🙁
Jetzt ist er erst recht am Boden zerstört,
wo er es uns doch gestern noch so richtig gegeben hatte.😁

TE meldet sich wohl hier nicht mehr

Soviel zur Ernsthaftigkeit eines solchen Forums wie hier.

Da haut jeder jedem die Taschen voll.....................

Laut einem anderen Thread liegt ja auch noch ein Getriebeschaden vor. Hier ist doch keinem mehr zu helfen. Ein Lupo, 17 Jahre alt und 230 Tkm ist für meine Sichtweise Schrott. Der ist keine 1400 € wert, für 800-1000 € mehr bekommt man gut gepflegte aus dem letzten Bj. mit 100 Tkm.

Interessant auch das Impressum der "Privat-Werkstatt":

Vertretungsberechtigt: Keiner

Zitat:

@qwelicious schrieb am 30. August 2016 um 14:22:41 Uhr:


Und wie erwartet, sind hier keine Jura-Studenten.
Laut meines Rechtsbeistandes habe ich Recht auf Mängelhaftung,
habe mit dem Verkäufer auch gesprochen und er gibt mir 80% des Kaufvertrages zurück.

Hauptsache direkt rumstuhlen in irgendeinen Forum.
Spiegelt sich die Erziehung eurer Eltern ja richtig gut.

stimmt doch nicht

er verkauft ihn doch selbst wieder weiter für 800

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/.../514532202-216-19785

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 30. August 2016 um 15:42:02 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 30. August 2016 um 15:10:42 Uhr:


Auf der Basis des eingestellten Kaufvertrages besteht in diesem Fall keinerlei Recht auf Mängelhaftung.

Da stellt sich im Anschluß doch gleich die Frage, warum die Frage überhaupt hier im Forum gestellt wurde, wo doch ein Rechtsbeistand zu Verfügung stand...

Das würde ich so nicht sagen.

Denn das wäre die Klausel für alle gewerblichen Verkäufer aus der Gewährleistung heraus zu kommen und genau das will der Gesetzgeber nicht.

Daher entscheiden die Gerichte an der Stelle regelmäßig so, ob Zustand und Preis auch zueinander passten.
Wäre die Karre also beispielsweise für 200€ verkauft worden, dann hätte es gepasst. Wird solch ein Fahrzeug aber zu einem gängigen Marktpreis für dem Alter angemessen funktionierende Fahrzeuge verkauft (was ich hier durchaus so sehen würde), dann ist dieses pauschale aufzählen praktisch aller Bauteile nicht zulässig, um die Gewährleistung auszuschließen.

Das sehe ich auch so.

Allerdings wundert mich, dass so ein schräger Vogel - der eine solche Nummer abzuziehen versucht - so schnell umkippt und den Wagen zurücknimmt. Muss wohl noch ein Anfänger in der Schrottauto-Betrügerszene sein 😁

Aber vielleicht hat er mit 20% vom Kaufpreis ja auch genug verdient. Wenn er das fünf Mal macht, hat er den gewünschten Preis und das Auto gehört ihm immer noch. 🙂

Zitat:

@Bloedbaer schrieb am 31. August 2016 um 15:13:46 Uhr:



Zitat:

@Jupp78 schrieb am 30. August 2016 um 15:42:02 Uhr:


Das würde ich so nicht sagen.

Denn das wäre die Klausel für alle gewerblichen Verkäufer aus der Gewährleistung heraus zu kommen und genau das will der Gesetzgeber nicht.

Daher entscheiden die Gerichte an der Stelle regelmäßig so, ob Zustand und Preis auch zueinander passten.
Wäre die Karre also beispielsweise für 200€ verkauft worden, dann hätte es gepasst. Wird solch ein Fahrzeug aber zu einem gängigen Marktpreis für dem Alter angemessen funktionierende Fahrzeuge verkauft (was ich hier durchaus so sehen würde), dann ist dieses pauschale aufzählen praktisch aller Bauteile nicht zulässig, um die Gewährleistung auszuschließen.

Das sehe ich auch so.

Allerdings wundert mich, dass so ein schräger Vogel - der eine solche Nummer abzuziehen versucht - so schnell umkippt und den Wagen zurücknimmt. Muss wohl noch ein Anfänger in der Schrottauto-Betrügerszene sein 😁

Aber vielleicht hat er mit 20% vom Kaufpreis ja auch genug verdient. Wenn er das fünf Mal macht, hat er den gewünschten Preis und das Auto gehört ihm immer noch. 🙂

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/.../514532202-216-19785

stimmt doch nicht. Der Käufer versucht ihn jetzt selbst für 800 weiterzuverkaufen.

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