Gewährleistung nach diesem Kaufvertrag?
Hey Leute,
habe mir vor einem Monat einen VW Lupo in einer Privat-Werkstatt gekauft.
Habe ihn 3x Probegefahren, auch über Autobahn, lief alles perfekt und dachte ja, nehm ich als Auto für meinen Sohn. (Fahranfänger)
Leider geht nun nach 1 Monat fast nichts mehr, er lässt sich zwar noch fahren jedoch Wasserpumpe ODER Thermostat defekt. Gehe jedoch davon aus dass es die Wasserpumpe ist, Heizung funktioniert zwar aber Motor wird nur nach einer Fahrstrecke von 10 Minuten (5ter Gang zb) über 110° warm und muss abgestellt werden.
Nun ist meine Frage, ob ich irgendwelche Rechtlichen Schritte in Hand nehmen kann, ich hänge mal den Kaufvertrag als Bilder mit hinein.
Oder sind wir wortwörtlich in eine Sackgasse gelofen?
Mfg.
Beste Antwort im Thema
Und warum fragst dan hier?
Sehr einleuchtend.
Alles ist geklärt, aber man fragt lieber
mal die Foren Leute um sich dan zu
profilieren was man selbst für ein schlaues
Köpfchen ist.🙄
Auch eine Variante neue Freunde zu finden.😎
46 Antworten
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 30. August 2016 um 15:42:02 Uhr:
Denn das wäre die Klausel für alle gewerblichen Verkäufer aus der Gewährleistung heraus zu kommen und genau das will der Gesetzgeber nicht.
Korrekt. Nach Auskunft des TE handelt es sich im vorliegenden Fall aber um einen Privatkauf.
Dann hätte ein simpler Gewährleistungsausschluss des Verkäufers gereicht.
Ich hatte die "Privat-Werkstatt" (was auch immer das genau sein mag), aber nicht einem Privatkauf gleich gesetzt.
Wenn es ein Privatkauf war, dann gäbe es hier eh keine Gewährleistung, das ist richtig.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 30. August 2016 um 15:54:00 Uhr:
Korrekt. Nach Auskunft des TE handelt es sich im vorliegenden Fall aber um einen Privatkauf.
Ich habe nur gelesen, dass er es von einer Privat-Werkstatt gekauft hat. Was auch immer das sein soll...
Eine freie Werkstatt/Händler?
Ich würde das Bastlerfahrzeug nicht unbedingt am Preis festmachen. Für bestimmte Möglichkeiten (GTI, 3L) sind 1400 € nicht extrem viel bei einem Bastlerfahrzeug. Dazu vielleicht noch ordentliches Zubehör (Alus, neuwertige Reifen, ...) und schon kann man trotz der 1400 € von einem Bastlerfahrzeug reden.
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Wow, ich habe gar nicht gewußt das Schrottpreise so hoch sind. 😁
Wenn man googelt liegt der Preis für Mischschrott bei ca. 50€ pro Tonne. 😁
Was wiegt eigentlich ein Lupo? 😁
Es geht doch hier nicht um Schrottpreise, sondern um Preise für Fahrzeuge, die sich als Restaurierungsobjekte eignen. Dazu sollten sie zumindest vollständig und weitgehend im Originalzustand sein.
Zitat:
@qwelicious schrieb am 30. August 2016 um 14:22:41 Uhr:
Und wie erwartet, sind hier keine Jura-Studenten.
Laut meines Rechtsbeistandes habe ich Recht auf Mängelhaftung,
habe mit dem Verkäufer auch gesprochen und er gibt mir 80% des Kaufvertrages zurück.Hauptsache direkt rumstuhlen in irgendeinen Forum.
Spiegelt sich die Erziehung eurer Eltern ja richtig gut.
Jurastudenten nicht, aber Juristen.
Was macht denn Ihr Rechtsbeistand hauptberuflich?
Ihnen werde ich nach Ihrer Ansprache nicht mehr antworten.
Ich verstehe hier nur Bahnhof.
Ob der Vertrag privat oder gewerblich ist, sieht man nicht. Die Formulierungen gefallen mir aber.
80% zurückgezahlt und Auto zurück genommen oder wie???
In diesem Kaufvertrag ist insoweit ein Widerspruch als dass das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug/Teilespender verkauft wurde, der Verkäufer sich aber explizit auf die Probefahrten bezieht.
Mit Bastlerfahrzeugen/ Teilespender macht man keine Probefahrt.
Es ist zu fragen, ob der Verkaufspreis einen Anhaltspunkt gibt, als was das Fahrzeug angesehen wird.
Ist der Preis vergleichbar mit einem Fahrzeug, das fahrtüchtig ist, oder ist der Preis wesentlich geringer als der eines vergleichbaren fahrtüchtigen Fahrzeuges?
Wie sind dann Fahrzeugdaten, Alter, Kilometerstand und dgl.?
O
Nachtrag:
Soweit ich sehe, ist die Gewährleistung nicht ausgeschlossen worden.
O.
Zitat:
@Knergy schrieb am 30. August 2016 um 17:06:01 Uhr:
Ich würde das Bastlerfahrzeug nicht unbedingt am Preis festmachen. Für bestimmte Möglichkeiten (GTI, 3L) sind 1400 € nicht extrem viel bei einem Bastlerfahrzeug. Dazu vielleicht noch ordentliches Zubehör (Alus, neuwertige Reifen, ...) und schon kann man trotz der 1400 € von einem Bastlerfahrzeug reden.
Das mag im Sonderfall mal zutreffen, nach der Schilderung hier, kann man das aber praktisch ausschließen.
Wenn das als Sonderfall zutrifft, dann ist es auch belegbar.
Eine wirkliche Definition "Bastlerfahrzeug" gibt es juristisch gesehen eigentlich gar nicht. Das ist vielmehr der Ausdruck eines wahrscheinlich recht bald ausfallenden Fahrzeuges, um diesbezüglich abschreckend zu wirken.
Anhand des Preises kann man das auch schlecht festmachen.
Manche Leute geben ihr top gepflegtes Fahrzeug für ein geringeren Preis beim Händler in Zahlung als wie der reele Marktwert eines solchen Bastlerobjektes ist. Das hilft nicht, gerade im Bereich unter 2000 €.
Zitat:
@rudi333 schrieb am 30. August 2016 um 20:40:31 Uhr:
Anhand des Preises kann man das auch schlecht festmachen.Manche Leute geben ihr top gepflegtes Fahrzeug für ein geringeren Preis beim Händler in Zahlung als wie der reele Marktwert eines solchen Bastlerobjektes ist. Das hilft nicht, gerade im Bereich unter 2000 €.
Natürlich kann man das am Preis festmachen. Auch wenn es sicher eine Grauzone gibt.
Am Ende reden wir übrigens immer über den "geprellten" Käufer und nicht den Verkäufer.
Verkauft jemand zu günstig, genießt er keinen rechtlichen Schutz.
Wie willst Du das denn am Preis festmachen?
Bleiben wir mal bei nem Lupo der Einfachheit halber, es gibt ja kaum noch gescheite. Von 0-2000 € gibt es ab Bj. 2000 bei mobile 1169 Angebote, der billigste 350 €. Es gibt sogar 676 Angebote über 2000 €.
Wo soll man denn da die Grenze Bastler/Nichtbastler Deiner Meinung nach ziehen. Ich bin mir sicher, ich würde unter 1000 € ein paar "gute" Exemplare herausfinden, genausogut aber welche nahe der 2000 €, welche Kernschrott sind.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 30. August 2016 um 20:49:28 Uhr:
Zitat:
@rudi333 schrieb am 30. August 2016 um 20:40:31 Uhr:
Anhand des Preises kann man das auch schlecht festmachen.Manche Leute geben ihr top gepflegtes Fahrzeug für ein geringeren Preis beim Händler in Zahlung als wie der reele Marktwert eines solchen Bastlerobjektes ist. Das hilft nicht, gerade im Bereich unter 2000 €.
Natürlich kann man das am Preis festmachen. Auch wenn es sicher eine Grauzone gibt.
Am Ende reden wir übrigens immer über den "geprellten" Käufer und nicht den Verkäufer.
Verkauft jemand zu günstig, genießt er keinen rechtlichen Schutz.
Zitat:
@rudi333 schrieb am 30. August 2016 um 20:57:31 Uhr:
Wie willst Du das denn am Preis festmachen?Bleiben wir mal bei nem Lupo der Einfachheit halber, es gibt ja kaum noch gescheite. Von 0-2000 € gibt es ab Bj. 2000 bei mobile 1169 Angebote, der billigste 350 €. Es gibt sogar 676 Angebote über 2000 €.
Der hier verkaufte Lupo ist ohne Details zu kennen, das klassische Beispiel eines Fahrzeugs, welches dem Alter angemessen ist, aber eben kein Bastlerfahrzeug war. Es fährt, macht vorerst offensichtlich keine wirklich großen Mucken und in Zukunft wird einiges kaputt gehen.
Ob es gewerblich noch vertretbar zu verkaufen ist ... mehr als fraglich und ja, aufgrund der Gewährleistung. Und nein, deshalb wird es nicht zum Bastlerfahrzeug. Und nein, aus der Gewährleistung kommt man deshalb nicht raus als Gewerblicher.
Echten Schrott verkauft man man nicht für 1400€. Der bringt bestenfalls nur einen sehr niedrigen 3-stelligen Bereich.
Dabei sehe ich bei dem konkreten Beispiel das Problem nicht wirklich, denn das ist mit wahrscheinlich einem defekten Thermostat immer noch kein Schrott, aber das ist eine andere Frage.