Gewährleistung KFZ- Kauf beim Händler
Hallo,
folgender fiktiver Fall tritt ein:
Frau M. kauft bei einem KFZ- Händler ein Auto im Wert von 3800,00 €. Der eigentliche Wert des Fahrzeuges beträgt allerdings im Vergleich mehr, lt. Liste ca. 5000 € und es war ein echtes Schnäppchen. Nach 3 Monaten bemerkt Frau M., dass mit dem KFZ etwas nicht stimmt und das die Motorkontrollleuchte immer mal wieder aufleuchtet. In der nahe gelegenen Werkstatt lässt sie das KFZ untersuchen und die Werkstatt stellt einen beginnenden Motorschaden fest, der nur mit einem Austausch des Motors behoben werden kann. Frau M. lässt nichts an dem Auto reparieren und wendet sich sofort an den KFZ- Händler, bei dem sie den Wagen erworben hatte und teilt mit, dass die Reparatur ca. 3000 € kosten würde. Dieser erklärt sich bereit, den Wagen abzuholen, um ihn in der Werkstatt seines Vertrauens noch einmal kontrollieren zu lassen.
Vom Tage des 1. Telefonats, bis zur Abholung des Wagens vergingen 5 Tage, an denen Frau M. nicht mit dem Wagen fahren dürfte, um weitere Schäden zu vermeiden.
Nachdem der Händler den Wagen abgeholt hatte, meldete er sich 3 Tage später und teilte Frau M. mit, dass wohl tatsächlich ein Motorschaden vorhanden wäre und er nun nach einem Austauschmotor Ausschau halten will.
Weitere 3 Tage später teilt der Händler Frau M. mit, dass er keinen Motor finden würde, da dieser so selten wäre. Frau M. hingegen hatte sich schon im Internet schlau gemacht und dem Händler dann ein paar passende Anzeigen mit Motoren, die auch Garantie hatten, zugesendet.
Nach einigen Tagen, jetzt waren schon ca. 1,5 Wochen seit Abholung vergangen, bekam Frau M. einen Anruf vom Bruder des Händlers. Dieser teilte Frau M. freudig mit, dass er ein anderes Fahrzeug für sie hätte. Das Fahrzeug von Frau M. war BJ. 2008, ein Mittelklassewagen mit viel Sonderausstattung und knapp 139.000 km Laufleistung, das Austauschfahrzeug ein Kleinwagen, BJ 2006 mit knapp 158.000 km Laufleistung. Frau M. schmunzelte und lehnte dankend ab und verlangte die Reparatur ihres Fahrzeugs. Der Bruder des Händlers sagte daraufhin, dass seinem Bruder, dem Händler, die Angelegenheit zu unsicher wäre und er keinen Motor einbauen lassen möchte, da er den Motorhändlern nicht vertrauen würde.
Einen Tag später erhielt Frau M. einen Anruf vom Händler, dass er den Kaufvertrag rückabwickeln möchte und Frau M. den Kaufpreis erstatten möchte. Er bietet ihr die 3800,00 € an. Frau M. möchte jedoch lieber ihr Auto wiederhaben oder aber den Kaufpreis und eine Erstattung ihrer Kosten, denn sie bekam vom Händler nicht mal einen Leihwagen und ist nun schon 3 Wochen ohne KFZ, darüber hinaus müsste sie sich ein neues KFZ suchen und hätte Fahrtkosten, sowie erneute Anmeldekosten.
Der Händler beruft sich darauf, dass die Reparatur, welche ca. 2200 - 2500 € kosten würde, nicht im Verhältnis zu dem Wert des Fahrzeuges stehen würden. Laut Liste ist das Fahrzeug im heilen Zustand jedoch gut 5000 - 5500 € wert. Der Druchschnittspreis auf dem freien Handel beträgt ca. 4599,00 € lt. verschiedener Gebrauchtwagenbörsen im Internet.
Ab wann werden die Reparaturkosten für den Händler unzumutbar?
Was kann Frau M. noch tun, damit sie ihr KFZ heile zurück bekommt?
Wie sehen Frau M.'s Rechte nun aus?
LG
Beste Antwort im Thema
Das Geld nehmen und den Kauf rücksbwickeln. Den Ärger ist es doch nicht wert, Schnäppchen hin oder her. Immerhin spielt der Händler offensichtlich fair, das machen längst nicht alle.
22 Antworten
Rückabwickeln, Geld nehmen und neues Auto suchen. In dieser Preisklasse eigentlich kein Problem. Ist für die fiktive Frau M. am kostengünstigsten, schnellsten und nervenschonendsten. Und sie ist 3 Monate umsonst Auto gefahren, das hebt die Anmeldekosten wieder auf.
Astra H 1.4, das ist doch kein seltenes Fahrzeug und da bekommst Du einen Motorentausch recht preiswert hin.
Frag einfach eine kleine Werkstatt was es kostet und ob die Dir auch den Motor besorgen.
Autoverwerter verkaufen die Motoren auch mit Garantie ( die aber meist die Einbaukosten ausschliesst )
Frag den Verkäufer ob er Dir das Geld was er so veranschlagt hat, auch ausbezahlt oder die Kosten in der von Dir ausgewählten Werkstatt übernimmt. ( besser dann hat er weiter die Gewährleistung )
Hab seit 10 Jahren keinen Opel mehr gefahren. Da wird sich sicher jemand besser auskennen.
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Zitat:
@MrWagner schrieb am 17. Juli 2017 um 19:04:14 Uhr:
Also eine einfache Rückabwicklung dürfte es aus meiner Sicht nicht geben. Es darf nicht sein, dass Frau M. mit Minus aus der Sache geht, während der Händler eigentlich in der Gewährleistung war. Ich kann aber den Händler auch verstehen. Ich weiß auch nicht genau was es nun für ein Schaden genau ist. War es einfach Pech, oder hat der Händler da evtl. nicht genau hingeschaut/Risikofaktor nicht beachtet. Man muss es den Leuten auch nicht unnötig schwer machen, gerade wenn die sich bemühen. In so einen Fall müssten aus meiner Sicht beim Händler alle Alarmglocken angehen und er sollte da schnell eine gute Lösung finden.(...)
Ansonsten echt zum Anwalt....
Viel Spaß beim Klagen sage ich nur. Das die TE für das Geld nun nicht ihr Wunschfahrzeug findet, kann man nicht einklagen. Und selbst wenn man sich den Tauschmotor einklagt, so ist der a) noch lange nicht im Auto und b) was ist bis dahin? Ihr einziges Problem ist, das sie eben damals ein Schnäppchen gemacht hat und jetzt von irgendwem das Geld für ein neues Schnäppchen haben will. Hätte sie 7000 € bezahlt und die Kiste wäre nur 5000 € wert würde sie das volle Geld jetzt mit Handkuss nehmen wollen. Aber das ist das allgemeine Lebensrisiko ... zumal das Angebot mit dem VOLLEN Kaufpreis extrem gut ist. Vielleicht muss er erst nachbessern oder sonstwas, aber wenn man den Händler jetzt mit harten Bandagen kommt, wird der schlußendlich eine Nutzungsentschädigung verlangen. Irgendwann und irgendwie kommt die TE vielleicht zu ihrem Recht, aber damit wird sie nicht glücklich. Solange hat sie nämlich kein Fahrzeug und mehr "Gewinn" macht sie auch nicht.
Auf eigenes Risiko oder ohne Gewährleistung würde ich keinesfalls mir einen Motor einbauen lassen. Funktioniert der neue nicht zufriedenstellend hat sie die Arschkarte gezogen, dann ist der Händler außen vor.
@TE
Der sehr hohe Verschleiß am Motor deutet auf eine recht hohe Laufleistung hin. Vorsichtig gesagt hätte ich Zweifel, dass das wirklich ein Schnäppchen war. Mach die Rückabwicklung und kauf Dir einen halbwegs seriösen Wagen beim FOH. Die haben doch ständig Inzahlungnahmen da. Da kannst Du auch schon mal anklopfen und dein grundsätzliches Interesse an einem solchen Fahrzeug bekunden.
Zitat:
@birscherl schrieb am 17. Juli 2017 um 20:04:25 Uhr:
Rückabwickeln, Geld nehmen und neues Auto suchen.
Yep, und nimm den Z16XER. 😉
Daß der 1.4er Risse die Schaftdichtungen, die Kolbenringe und die Zylinderwände durch haben soll, halte ich aber für ein Gerücht, das ist ja kein VW. 😁
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 18. Juli 2017 um 09:32:19 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 17. Juli 2017 um 20:04:25 Uhr:
Rückabwickeln, Geld nehmen und neues Auto suchen.
Yep, und nimm den Z16XER. 😉
Daß der 1.4er Risse die Schaftdichtungen, die Kolbenringe und die Zylinderwände durch haben soll, halte ich aber für ein Gerücht, das ist ja kein VW. 😁Gruß Metalhead
Ja da hast du recht, alles auf einmal kann nicht sein. Hatte einen Astra G, da waren die Hydrostößel durch und die ZKD und selbst den konnte man retten.. aber mal sehen was sich nun ergibt.
Danke für eure Antworten.
Lg