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Gewährleistung KFZ- Kauf beim Händler

Themenstarteram 17. Juli 2017 um 16:08

Hallo,

folgender fiktiver Fall tritt ein:

Frau M. kauft bei einem KFZ- Händler ein Auto im Wert von 3800,00 €. Der eigentliche Wert des Fahrzeuges beträgt allerdings im Vergleich mehr, lt. Liste ca. 5000 € und es war ein echtes Schnäppchen. Nach 3 Monaten bemerkt Frau M., dass mit dem KFZ etwas nicht stimmt und das die Motorkontrollleuchte immer mal wieder aufleuchtet. In der nahe gelegenen Werkstatt lässt sie das KFZ untersuchen und die Werkstatt stellt einen beginnenden Motorschaden fest, der nur mit einem Austausch des Motors behoben werden kann. Frau M. lässt nichts an dem Auto reparieren und wendet sich sofort an den KFZ- Händler, bei dem sie den Wagen erworben hatte und teilt mit, dass die Reparatur ca. 3000 € kosten würde. Dieser erklärt sich bereit, den Wagen abzuholen, um ihn in der Werkstatt seines Vertrauens noch einmal kontrollieren zu lassen.

Vom Tage des 1. Telefonats, bis zur Abholung des Wagens vergingen 5 Tage, an denen Frau M. nicht mit dem Wagen fahren dürfte, um weitere Schäden zu vermeiden.

Nachdem der Händler den Wagen abgeholt hatte, meldete er sich 3 Tage später und teilte Frau M. mit, dass wohl tatsächlich ein Motorschaden vorhanden wäre und er nun nach einem Austauschmotor Ausschau halten will.

Weitere 3 Tage später teilt der Händler Frau M. mit, dass er keinen Motor finden würde, da dieser so selten wäre. Frau M. hingegen hatte sich schon im Internet schlau gemacht und dem Händler dann ein paar passende Anzeigen mit Motoren, die auch Garantie hatten, zugesendet.

Nach einigen Tagen, jetzt waren schon ca. 1,5 Wochen seit Abholung vergangen, bekam Frau M. einen Anruf vom Bruder des Händlers. Dieser teilte Frau M. freudig mit, dass er ein anderes Fahrzeug für sie hätte. Das Fahrzeug von Frau M. war BJ. 2008, ein Mittelklassewagen mit viel Sonderausstattung und knapp 139.000 km Laufleistung, das Austauschfahrzeug ein Kleinwagen, BJ 2006 mit knapp 158.000 km Laufleistung. Frau M. schmunzelte und lehnte dankend ab und verlangte die Reparatur ihres Fahrzeugs. Der Bruder des Händlers sagte daraufhin, dass seinem Bruder, dem Händler, die Angelegenheit zu unsicher wäre und er keinen Motor einbauen lassen möchte, da er den Motorhändlern nicht vertrauen würde.

Einen Tag später erhielt Frau M. einen Anruf vom Händler, dass er den Kaufvertrag rückabwickeln möchte und Frau M. den Kaufpreis erstatten möchte. Er bietet ihr die 3800,00 € an. Frau M. möchte jedoch lieber ihr Auto wiederhaben oder aber den Kaufpreis und eine Erstattung ihrer Kosten, denn sie bekam vom Händler nicht mal einen Leihwagen und ist nun schon 3 Wochen ohne KFZ, darüber hinaus müsste sie sich ein neues KFZ suchen und hätte Fahrtkosten, sowie erneute Anmeldekosten.

Der Händler beruft sich darauf, dass die Reparatur, welche ca. 2200 - 2500 € kosten würde, nicht im Verhältnis zu dem Wert des Fahrzeuges stehen würden. Laut Liste ist das Fahrzeug im heilen Zustand jedoch gut 5000 - 5500 € wert. Der Druchschnittspreis auf dem freien Handel beträgt ca. 4599,00 € lt. verschiedener Gebrauchtwagenbörsen im Internet.

Ab wann werden die Reparaturkosten für den Händler unzumutbar?

Was kann Frau M. noch tun, damit sie ihr KFZ heile zurück bekommt?

Wie sehen Frau M.'s Rechte nun aus?

LG

Beste Antwort im Thema

Das Geld nehmen und den Kauf rücksbwickeln. Den Ärger ist es doch nicht wert, Schnäppchen hin oder her. Immerhin spielt der Händler offensichtlich fair, das machen längst nicht alle.

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Das Geld nehmen und den Kauf rücksbwickeln. Den Ärger ist es doch nicht wert, Schnäppchen hin oder her. Immerhin spielt der Händler offensichtlich fair, das machen längst nicht alle.

Frau M. sollte schleunigst einen kompetenten Anwalt aufsuchen..

Themenstarteram 17. Juli 2017 um 16:25

Das Problem liegt darin, dass die Dame einen gleichwertigen Wagen für das Geld nicht bekommen würde. Der Händler versucht sich fair zu geben, ist er aber in dem Sinne nicht, denn er möchte nicht auf den Kosten sitzen bleiben und einfach alles rückabwickeln. Die Kostenvoranschläge hat er bis heute nicht an Frau M. weitergeleitet. Einen Leihwagen bietet er ihr auch nicht an und seit 3 Tagen antwortet der Händler nichtmal mehr auf Emails.

LG

am 17. Juli 2017 um 16:36

Den Händler zwingen eine Reparatur durchzuführen ist wohl nicht durchführbar.

Der Anwalt wird dahingehend eine Frist setzen, aber bei Nichteinhaltung der Frist wohl auch zur Rückabwicklung raten.

Oder Du gehst auf Risiko und lässt nach Fristablauf reparieren und ziehst danach vor Gericht.

Das kann dauern bis Du dein vorgestrecktes Geld wiedersiehst.

Ich würde einer Rückabwicklung eher Zustimmen wenn der Händler das fair gestaltet.

Warum sollte der Händler denn bei der Rückabwicklung mehr bezahlen als er eingenommen hat.

Du hast das Fahrzeug ja auch ein paar Kilometer gefahren.

Aber wie auch immer - wenn Du Mitglied eines Automobilclubs bist bekommst Du dort eine erste kostenlose Rechtsberatung. Rechtsschutzversicherung wäre auch prima.

Sonst einen Anwalt fragen aber auf keinen Fall sofort eine Blanko Vollmacht unterschreiben.

Wenn es zum Rechtsstreit kommt wird der Anwalt die Beratung verrechnen.

Viel Spaß beim Klagen. Das wird ein windiger Anwalt euch auch raten ... aber ein Recht auf mehr Geld gibt es nicht, nur weil damals günstig gekauft wurde. So ist das halt manchmal im Leben.

Die 3800 € vom Händler ohne irgendeinen Abzug von Nutzungskosten sind schon sehr gut. Klagt ruhig auf irgendwelche Kosten, im Gegenzug wird der Händler unfreundlich und findet ebenfalls Gründe (ihm steht bspw. ein Abzug für die Nutzung zu). Dies wird euren "Gewinn" mehr als auffressen, die verlorene Zeit garnicht eingerechnet.

Nehmt den Ersatzwagen (wenn er soviel wert ist) oder die 3800 €, beides ist ein SEHR gutes Angebot. Ansonsten investiert ihr nur Zeit und Geld in den Anwalt. Der kann einfach nicht viel mehr rausholen.

... außer evtl. die Differenz zum Kaufpreis eines gleichwertigen Fahrzeugs oder die Reparaturkosten ... pöhse Anwälte ... :p

am 17. Juli 2017 um 17:01

Die Differenz zum gleichwertigen Fahrzeug einzuklagen ... Super Idee - wird aber nicht funktionieren. Das ginge in Richtung Schadenersatzklage.

 

Der Käufer hat 3 Möglichkeiten.

1 Rückabwicklung.

2 Frist zur Behebung des Mangels setzen und wenn die nicht eingehalten wird selbst in Auftrag geben.

(das wird ein Balanceakt da der Kaufpreis und die Reparaturkosten eng beieinander liegen)

3 Minderung nach erfolgloser Reparatur durch den Verkäufer.

( wobei ich mir nicht vorstellen kann das der Käufer eine Minderung möchte )

Also eine einfache Rückabwicklung dürfte es aus meiner Sicht nicht geben. Es darf nicht sein, dass Frau M. mit Minus aus der Sache geht, während der Händler eigentlich in der Gewährleistung war. Ich kann aber den Händler auch verstehen. Ich weiß auch nicht genau was es nun für ein Schaden genau ist. War es einfach Pech, oder hat der Händler da evtl. nicht genau hingeschaut/Risikofaktor nicht beachtet. Man muss es den Leuten auch nicht unnötig schwer machen, gerade wenn die sich bemühen. In so einen Fall müssten aus meiner Sicht beim Händler alle Alarmglocken angehen und er sollte da schnell eine gute Lösung finden.

Soweit ich verstehe war zuerst das Problem das Vertrauen zum Motorhändler? Er hätte den Motor zu dem Preis (der unbekannt ist) gekauft, WENN er dem Händler vertraut hätte. Also MUSS er ja bereit gewesen sein diese Summe zu zahlen Oder? Die Frage ist, zu welchen Kosten würde der Händler reparieren? Das so ein Auto auch mal Probleme macht muss ein Händler wissen und einplanen und da kann er nicht mit +500€ kommen. Nach der Sache einfach den Kauf rückgängig zu machen finde ich frech. Welche Summe ist für den Händler aus seiner Sicht zumutbar?

Ansonsten echt zum Anwalt....

Alles nur ein Frage wie man es anstellt ... :cool:

Themenstarteram 17. Juli 2017 um 17:20

Hallo,

also es ist wohl so, dass die Kolbenringe und Schaftdichtungen durch sind, ein Riss im zylinderlauf vorliegen soll und eben das AGR dicht ist. Der Austauschmotor kostet ca. 1000- 1200€ mit annehmbarer Laufleistung.

Themenstarteram 17. Juli 2017 um 17:22

Was kostet ein Motoraustausch an Arbeitslohn in der Regel? Ist ein Motor mit steuerkette...

am 17. Juli 2017 um 17:33

Du hast noch 9 Monate Händlergewährleistung.

Was ein Gebrauchtmotor kostet, wo er zu bekommen ist und was der Motortausch kostet - dazu müsste man eben wissen um welches Fahrzeug es sich und mit welcher Motorisierung handelt.

Wenn Du dem Händler ein Angebot machst was seinen selbst geschätzten 2200 bis 2500 entspricht was sagt er dann ?

Besser 2500 Angebot machen und Du lässt den Motor tauschen. Damit ist der Händler aber raus aus der Gewährleistung für den Motor. So würd ich es versuchen - aber ich hab auch einen preiswerten Meisterschrauber an der Hand.

am 17. Juli 2017 um 17:38

zwischen 350 € beim alten Opel Kadett E und bis zu 2000 € bei Renault Espace und ähnlich zugebauten Modellen.

Zitat:

@Kathi1984 schrieb am 17. Juli 2017 um 19:22:56 Uhr:

Was kostet ein Motoraustausch an Arbeitslohn in der Regel? Ist ein Motor mit steuerkette...

Leicht OT. Als Praxiserfahrung aus einem früheren Job. Unser damaliger Chef war sehr äh prozessaffin. Habe bestimmt 15 Prozesse passiv begleitet und die Rechnungen gesehen. Keine Personalauseinandersetzungungen. Kann mich an keinem Fall erinnern, wo mein Chef komplett gewonnen hat. Geld, Arbeitszeit, Nerven waren oft das Ergebnis nicht wert. Sind jetzt nur subjektive Erfahrungen.

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