Gewährleistung kauf vor 11,75 Monaten

Hallo an alle,

brauche dringend Rat vor Gang zum Rechtsanwalt (ist letzte Option)

Folgender Sachverhalt:
Habe vor 11,75 Monaten Audi A3 sportsback gekauft, 2010, 70000 km. Im Kaufvertrag des Händlers steht
Unfallschaden behoben, rechter Kotflügel wurde gewechselt.
Vorige Woche hatte ich einen Wildunfall vorne rechts . Auto in Werkstatt. Teilkasko soll bezahlen.
Nach Überprüfung durch Werkstatt beläuft sich der Vorschaden auf 10000 Euro, morgen kommt ein Gutachter. Der händler (Verkäufer) ist ein guter Bekannter von mir. Die Gewährleistung läuft am 25.10.2017 ab. Der händler ist aber vorgestern, das hat er mir erzählt, für 2 Wochen in urlaub gefahren.

Wie kann ich die Gewährleistung von ihm bekommen? Oder soll ich morgen zu einem Rechtsanwalt gehen?

Vielen Dank für Antworten

Lieselotte 123

Beste Antwort im Thema

Und das ganz ohne Anwalt. Der Verband der Anwaltsbefürworter ist schockiert und verurteilt diese außergerichtliche Einigung aufs schärfste 😉

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 18. Oktober 2017 um 15:37:08 Uhr:



Zitat:

@Lieselotte123 schrieb am 18. Oktober 2017 um 15:32:46 Uhr:


Sind sie wissentlich verschwiegen oder könnte der händler sie nicht gewusst haben?

Kommt darauf an ob er den selber repariert oder so gekauft hat.

Das macht beim Händler keinen Unterschied, denn er muss in der Lage sein das zu beurteilen und haftet für seine Aussagen beim Verkauf.
Falls er den Wagen so gekauft haben sollte und nur den gewechselten Kotflügel gesehen hat, dann ist er selber Schuld und hat seinen Beruf verfehlt.
Wenn er es wissentlich so verkauft hat ist es Betrug und dann auch noch an einen Bekannten. 😰 Das bedeutet für mich es ist mehr oder weniger seine Verkaufsmasche.
Wer solche Freunde/gute Bekannte hat braucht keine Feinde. Da gäbe es bei mir nur noch Kontakt über den Anwalt und wenn der die Lage genauso beurteil eine Anzeige wegen Betrug.

Händler haben eine Untersucherungspflicht. Hier bestand Anlass zur Untersuchung durch den Händler, da ihm ein Schaden bekannt war. Es klingt nach einem billig geflickten Totalschaden. Also direkt zum Anwalt und den Kaufvertrag anfechten und dann rückabwickeln. Nichts selbst machen! Sollte der Händler seriös sein, dann zickt er nicht rum und nimmt das Altmetall ohne Diskussion zurück.

Es sind also zumindest gebrauchte Teile für die Reparatur verwendet worden. Das muss jetzt bei einem 7 Jahre alten Auto nicht unbedingt schlimm sein. Auch dass die Schrauben nicht von Audi sind, ist nicht zwingend ein Mangel.
Nicht reparierte Schäden an Rahmenteilen oder nicht fachmännische Arbeiten an Kabelbäumen oder so wären schon ein Punkt den man reklamieren kann.
Ein reparierter Unfallschaden heißt nicht allerdings zwingend, dass der Schaden vom Vertragshändler mit Neuteilen repariert worden sein muss. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der das Auto nach einem Jahr einfach so wieder zurück nimmt.

Der Händler wird Argumentieren das in den knapp 12 Monaten so ziemlich alles mit dem Ding passiert sein kann.

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Natürlich habt ihr irgendwie Alle recht,jetzt läuft die Uhr ,wir haben jetzt laut Aussage des Te ,11,75 bei 12.00 ist Schluss.

Nix nach dem Urlaub,die Formel nach Diktat /Ansage verreist ist doch üblich.
Frist vesäumt,April April

Habe mal so 10 Jahre Autohandel gemacht,kenne die Schlupflöcher.

Bopp 19

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 18. Oktober 2017 um 16:18:51 Uhr:


Natürlich habt ihr irgendwie Alle recht,jetzt läuft die Uhr ,wir haben jetzt laut Aussage des Te ,11,75 bei 12.00 ist Schluss.

Nix nach dem Urlaub,die Formel nach Diktat /Ansage verreist ist doch üblich.
Frist vesäumt,April April

Habe mal so 10 Jahre Autohandel gemacht,kenne die Schlupflöcher.

Bopp 19

In diesem Fall gibt es kein 12.00 oder Schluss! Sollte der Unfallschaden "weggepfuscht" worden sein wäre es evtl. ein Betrug und der Kaufvertrag könnte angefochten werden. Sollte der Unfallschaden jedoch "korrekt" bzw ausreichend repariert sein gibt es auch keine "Gewährleistung" .....

Mir geht es nicht darum Recht zu haben,aber ein verschwiegener oder nicht genau beschriebener Unfallschaden hat nichts mit Gewährleistung zu tun.

Bei arglistigeTäuschung oder falsch zugesicherter Eigenschaft ist um 12.00 Uhr im Regefall Schluss.da hilft auch kein Einschreibebrief.

Nur ein Schuldeingeständniss oder ein Klageverfahren hemmt die Frist.

Ist nur meine Meinung und auch nicht mal ansatzweise mein Fachgebiet.

B 19

Hier geht es eher um die Einhaltung der Anfechtungsfrist. Es muss die Erklärung der Anfechtung innerhalb der Frist im Geschäftsbereich des Händler eingehen. Das ist leistbar, auch wenn der im Urlaub ist. Bei Gewährleistung wäre es nicht anders. Der TE sollte baldigst beim Anwalt aufschlagen, damit er Fristprobleme sicher vermeiden kann.

Arglistige Täuschung verjährt meiner Meinung nach 3 Jahre nach Entdecken.

Zeit dürfte genug sein - unbedingt einen Anwalt einschalten. Aber Geld rauswerfen ist auch so eine Sache, ich würde das Urlaubsende des Bekannten abwarten. Er könnte sagen - OK ich wusste da nichts von und deshalb: verklag mich doch...

Oder er sagt: au ja, ich habe ja Ansprüche gegen den, von dem ich das Auto gekauft habe, für meine gute Bekannte gehe ich sofort diesen Weg. Oder: au man, die hat mich verklagt, soll sie mal sehen wie weit sie das bringt...

Wenn Arglist nicht greift, dann die Gewährleistung. Dort ist es zeitlich eng. 😉

Wenn der TE ADAC Mitglied ist kann er dort eine kostenlose Rechtsberatung bekommen.
Erst einmal mit dem Gutachter reden, der soll das Gutachten zeitnah erstellen.
Wegen der Fristen würde ich das auch dringend empfehlen.

Zum Unfallschaden selbst: Ein Unfallschaden den sich der Vorbesitzer hat auszahlen lassen, ist seit einigen Jahren immer in der Datenbank der Versicherer.
Frag mal deinen Versicherungsvertreter ob er dein Fahrzeug in der HIS Datenbank findet.
Fahrgestellnummer reicht schon aus - besser Du gibst Ihm eine Kopie oder ein Foto des Fahrzeugscheins.

Mein Versicherungsvertreter war so nett und hat mich schon beim Versicherungsvertrag darauf hingewiesen, das mein grade gekauftes ( laut Kaufvertrag unfallfrei ) Fahrzeug eigentlich ein Totalschaden ist. Daraufhin konnte ich das gleich mit dem Händler klären und hab den Kaufvertrag rückgängig gemacht bevor ich das Fahrzeug abgeholt habe.

Hallo, danke für eure. antworten.
Heute bekomme ich das Gutachten. Es sind mir noch weitere Schäden mitgeteilt worden

Längsträger ist mit einem hammer gerichtet worden. die Hammerschläge sind deutlich sichtbar. Die Befindlichkeit des Längsträgers ist gerade noch so im Grenzbereich, ansonsten müßte der Wagen auf die Richtbank.
Wasserbehälter für scheibenwaschanlage ist nicht fest montiert und blechteile sind deswegen deformiert
kabelbaum ist mit isolierband umwickelt anstelle eines schutzschlauches
gesamte Karosserie wurde totalbeschädigt ausgewechselt, eingebaut wurden schrott-teile

Das hat mir der meister der Werkstatt jetzt gesagt.
Ist dies arglistige Täuschung oder Betrug ?
Wie sind die Angaben zu werten, die er im KV gemacht hat unfallschaden behoben, rechter kotflügel ausgewechselt, Hätte er mehr hinschreiben müssen?
er hat mir bei Kauf den Motor gezeigt, ich habe niemand Fachkundiges mitgenommen.
Die beiden Kotflügel und die Motorhaube wiesen keine Spaltunterschiede bei Kauf auf.

Ich hätte so ein Schrottauto niemals gekauft.
Ist eurer Meinung ein Anwalt zwingend erforderlich? Ich möchte erst mit ihm reden. Ich bin total enttäuscht und
kann so etwas überhaupt nicht verstehen. Unsere Kinder kennen sich und auch mit seiner Frau bin ich gut befreundet.

Wenn er davon wusste ist es schon arglistig. Nehm dir einen Anwalt. Glaub das ist das beste. Und das bitte schleunigst😉

Zitat:

@Lieselotte123 schrieb am 19. Oktober 2017 um 08:58:24 Uhr:


Hallo, danke für eure. antworten.
Heute bekomme ich das Gutachten. Es sind mir noch weitere Schäden mitgeteilt worden

Längsträger ist mit einem hammer gerichtet worden. die Hammerschläge sind deutlich sichtbar. Die Befindlichkeit des Längsträgers ist gerade noch so im Grenzbereich, ansonsten müßte der Wagen auf die Richtbank.
Wasserbehälter für scheibenwaschanlage ist nicht fest montiert und blechteile sind deswegen deformiert
kabelbaum ist mit isolierband umwickelt anstelle eines schutzschlauches
gesamte Karosserie wurde totalbeschädigt ausgewechselt, eingebaut wurden schrott-teile

Das hat mir der meister der Werkstatt jetzt gesagt.
Ist dies arglistige Täuschung oder Betrug ?
Wie sind die Angaben zu werten, die er im KV gemacht hat unfallschaden behoben, rechter kotflügel ausgewechselt, Hätte er mehr hinschreiben müssen?
er hat mir bei Kauf den Motor gezeigt, ich habe niemand Fachkundiges mitgenommen.
Die beiden Kotflügel und die Motorhaube wiesen keine Spaltunterschiede bei Kauf auf.

Ich hätte so ein Schrottauto niemals gekauft.
Ist eurer Meinung ein Anwalt zwingend erforderlich? Ich möchte erst mit ihm reden. Ich bin total enttäuscht und
kann so etwas überhaupt nicht verstehen. Unsere Kinder kennen sich und auch mit seiner Frau bin ich gut befreundet.

http://www.kostenlose-urteile.de/...ile-beschaedigt-sind.news11099.htm

https://www.haufe.de/.../...chtsfolgen-der-zusicherung_210_206840.html

https://dejure.org/gesetze/BGB/124.html

Zitat:

@Lieselotte123 schrieb am 18. Oktober 2017 um 14:45:07 Uhr:


Der händler (Verkäufer) ist ein guter Bekannter von mir.

Ich würde vielleicht erst mal mit ihm sprechen und nicht jetzt gleich mit Anwalt kommen.

Zumindest wenn er das bleiben soll. 😉

Vielleicht wußte er es wirklich nicht.

Klar, selber schuld, Job schlecht gemacht (aber vielleicht war ja sein Verkäufer auch ein "guter Bekannter"😉.

Gruß Metalhead

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