ForumLancia
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Lancia
  5. Gewährleistung ja oder nein???

Gewährleistung ja oder nein???

Themenstarteram 12. März 2010 um 10:00

So, hier bin ich mal wieder...

als ob die kleineren Mägel an meiner Süßen nicht schon gereicht haben, nein, ich habe einen neuen Mägelschein:

- Airbaglampe leuchtet

- Klimaautomatik Lusftverteilung defekt

- Querlenkerbuchsen vorn links defekt

- Achsgelenk vorn links defekt

- Getriebeölverlust (Dichtringe Gelenkwellen)

- Motorölverlust

- Querlenkerbuchsen hinten innen beidseitig defekt

- Endschalldämpfer durchgerostet

- Heckscheibenwischer defekt

- Nebelschlusslicht defekt

So, nun geht das gestreite los, wer bezahlt was... Da ich auf dem Auto eine Gewährleistung habe und noch im ersten halben Jahr bin, welches noch bis Mai ist, will ich jetzt natürlich, dass mein Auto instand gesetzt wird.

Aber welche dieser Mängel laufen über die Gewährleistung?

Wäre ganz lieb, wenn ihr mir wieder helft.

LG eure Claudia und Bella

26 Antworten

hallo du hast aber auch ein pech mit dem auto. wie ist es denn mit dem letzten male gewesen?? alles gut gegangen??

weiß nicht ganz genau was in der gew. eingebunden ist.

Airbaglampe,Getriebeölverlust (Dichtringe Gelenkwellen),

Motorölverlust, und dein getriebe sind glaube ich auch bestandteile der gew.pflicht.

alles andere müsstest du selber tragen.

aber ganz genau weis ich das nicht. nur wenn du alles selber tragen solltest würde ich persönlich das auto wieder zurück geben.Frage mich jetzt nur wann die letzte Untersuchung war. denn mit diesen mängeln würdest du bei keinen die plakette kriegen.

wenn er neu gemacht würde beim kauf, dann hat er dich ganz einfach betrogen und kannst zum anwalt laufen.

Themenstarteram 12. März 2010 um 10:22

lach...das kann ich dir genau sagen... Tüv und ASu wurden am 8.12.2009 ohne festgestelle Mägel bestanden!!!

das habe ich mir schon gedacht.denn diese sachen passieren nicht innerhalb von einem halben jahr.

und nun?? würde dir ja selber helfen,aber bernburg ist zu weit weg von hier.nebenbei hat ja noch dein Verkäufer nen wörtchen zu sagen wie er sich das nun vorstelt die gravierenden mängel zu beheben.

weiß er denn schon von sein glück? als gelungener betrug hofft er dich nicht im zeitraum der gew. zu sehen.sone " schweine" kann ich überhaupt nicht ab.habe selber ne werkstatt aber sowas geht nun gar nicht. wobei man ja bei sowas mit einen bein im knast steht. hast dir aber einen seriösen verkäufer gesucht.

Themenstarteram 12. März 2010 um 10:30

das letzte mal...ja das einige was in stand gesetzt wurde war die heckscheibenheizung aber die konnte ich bis jetzt noch nicht ausprobieren.

Heckscheibenwischer, Airbagleuchte und NSL sind ja alt bekannte probleme...

Nur ich habe langsam die schnauze voll, mich immer hin halten zu lassen..

Die fehler die jetzt sind sind nicht ohne, bewege das auto auch seit dienstag nicht mehr, da ich zu viele bedenken habe

Themenstarteram 12. März 2010 um 10:35

Zitat:

Original geschrieben von sven750_2

das habe ich mir schon gedacht.denn diese sachen passieren nicht innerhalb von einem halben jahr.

und nun?? würde dir ja selber helfen,aber bernburg ist zu weit weg von hier.nebenbei hat ja noch dein Verkäufer nen wörtchen zu sagen wie er sich das nun vorstelt die gravierenden mängel zu beheben.

weiß er denn schon von sein glück? als gelungener betrug hofft er dich nicht im zeitraum der gew. zu sehen.sone " schweine" kann ich überhaupt nicht ab.habe selber ne werkstatt aber sowas geht nun gar nicht. wobei man ja bei sowas mit einen bein im knast steht. hast dir aber einen seriösen verkäufer gesucht.

ich habe mich auch schon bereichts mit dem TÜV unternehmen in verbindung gesetzt. Selbstverständlich weiß er schon von seinem Glück.

wenn ich wüsste, was ich ihm genau alles aufs auge brummen kann, würde ich schriftich eine frist setzen und gleich mit anwalt drohen.

was sagt denn der gute?? hast schon davon unterrichtet??

ich vermute mal das ich die antwort schon kenn.denn mit so einen betrugspotenzial kommt nichts gutes raus.

das du das auto stehen läßt find ich voll in ordnung.stell mal vor es passiert was und du verletzt noch jemanden oder schlimmer noch.darf man gar nicht drüber nachdenken.

PS: wie hast du denn die mängel festgestellt??

Themenstarteram 12. März 2010 um 10:48

Ich habe von anfang an mit bella bauchschmerzen gehabt und hab im januar lancia aufgesucht. dort wurde mir aber so ein mägelschein nicht ausgestellt. Frau wie ich bin, habe ich den Verkäufer darauf angesprochen und mich mit Ausreden, was ich jetzt weiß, zufreiden stellen lassen.

Mit der Zeit kam aber immer mehr dazu, wie zb dass ich defekte standlichter und linkes rücklicht hab wechseln lassen und danach die Airbag Leuchte leuchtete.

Nachdem mein Rücklicht nach einer Woche wieder defekt war und mich die Polizei anhielt, habe ich für dieses Licht einen Mängelschein bekommen. Da ich Angst hatte, bis zu diesem Termin keinen Werkstatttermin bekommen würde habe ich mir ersatzlampen und diesen Spezialschlüssel bestellt. Diese hab ich bei einem anderen Lancia Autohaus abgeholt und fragte nach einer kurzen Besichtigung meines Autos. Diesen Termin nahm ich diesen Dienstag wahr. Dabei kam raus:

- Querlenker vorn links defekt

- Spurstangenköpfe vorne links defekt, recht grad noch so okay

Mit dieser Erkenntnis bin ich um Verkäufer gefahren. Er frage mich natürlich ob ich dies schriftlich hätte. Hatte ich natürlich nicht!!!

Darauf hin haben wir einen Werksatttermin in dem Autohaus vereinbart, wo er im Moment arbeitet und dort kam diese Mängelliste raus!

Was mach ich jetzt???

Muss genau wissen, was unter der Gewährleistung läuft...

na wenn schon denn schon alles.denn wer einen das auto verkauft mit neuen TÜV und segen für die straße sollte schon alles reparieren.

da wird er auch nicht vor gericht drumherum kommen.

immerhin hat er auch grob fahrlässig gehandelt und eien mitarbeiter der GTÜ,DEKRA oder TÜV bestochen.im gegenzug davon wird der gute mann auch noch arbeitslos.(meine den mann der das auto die plakette erteilt hat)

setz ihn eine frist von 2 wochen die gesamten mängel zu beheben,und geh dann weitere schritte.sprich das aber mit deinem anwalt noch ab.

wer hat dir denn die plakette erteilt?? bekannt ist ja das die leute vom TÜV (nicht DEKRA) bestechlich sind.

Themenstarteram 12. März 2010 um 10:51

hatte mich gestern mit dem Autohaus in Verbindung gesetzt. Dort sagete man mir, dass mein Auto nie im Bestand gewesen wäre, ich habe aber einen Kaufvertrag mit diesem Autohaus.

Der Tüv Gutachter sagte mir, er könne sich nicht an mein auto erinnern aber im normalfall gehen in diesem Autohaus die Fahrzuge ohne Mängel an den kunden...

Themenstarteram 12. März 2010 um 10:53

Das war die Firma KÜS

hab da was gefunden

Gewährleistung

Die Gewährleistung ist im Gegensatz zur Garantie eine gesetzlich festgelegte Verpflichtung. Sie sichert Ihnen als Kunde bei einem Produktmangel eine kostenlose Beseitigung des Mangels zu. Das gilt ab dem Kaufdatum zwei Jahre lang. Der Fehler kann durch Reparatur oder Umtausch des Geräts beseitigt werden. Für die Gewährleistung steht der Händler gerade, nicht der Hersteller. Nach sechs Monaten muss der Käufer allerdings nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag („Beweislastumkehr“). Ausgenommen von dieser Regel sind aber Schäden, die nicht durch unsachgemäßen Gebrauch auftreten können. Geht der Händler pleite, verfällt der Gewährleistungsanspruch.

Zitat:

Original geschrieben von schullilu

hatte mich gestern mit dem Autohaus in Verbindung gesetzt. Dort sagete man mir, dass mein Auto nie im Bestand gewesen wäre, ich habe aber einen Kaufvertrag mit diesem Autohaus.

Der Tüv Gutachter sagte mir, er könne sich nicht an mein auto erinnern aber im normalfall gehen in diesem Autohaus die Fahrzuge ohne Mängel an den kunden...

na wenn das auto dort im autohaus den tüv bekommen hat sollte es schon im bestand sein. es sei denn es gibt keinerlei unterlagen dafür.was auch klar ist,denn wenn nix schriftliches vorhanden ist gibt es auch keine beweise. kannst mir folgen wo ich hinaus will??

http://www.frag-einen-anwalt.de/Gew%C3%A4hrleistung-PKW-__f18998.html

Themenstarteram 12. März 2010 um 11:36

ja kann ich dir aber auf den tüv unterlagen sowie im kaufvertrag ist das autohaus eingetragen

na dann würde ich das mit der Frist mal so machen.wenn er ein bisschen Grips im Hirn hat sollte er es anstandslos erledigen.glaube nicht das er wegen Betrugs vor Gericht stehen will.

vergiss aber nicht dein Anwalt mit einzuschalten.

melde dich bitte wenn du was erreicht hast. okay

Viel viel glück.

Deine Antwort
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Lancia
  5. Gewährleistung ja oder nein???