Gewährleistung Gebrauchtwagenkauf Händler

Ford Focus Mk1

Guten Tag,

ich habe ein Auto gebraucht bei einem Händler gekauft und habe somit eine Garantie über ein Jahr. Nun habe ich die Vermutung, dass etwas an dem Auto kaputt ist. Allerdings bin ich mit dem Auto relativ weit entfernt von dem Händler. Muss ich nun das Auto zu dem Händer bringen, sodass er es zu einer Werkstatt bringen kann oder kann ich einfach vor Ort eine Werkstatt aufsuchen und die Gewährleistung in Anspruch nehmen?

Vielen Dank im Vorraus.

VG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Nuwandax schrieb am 15. April 2019 um 12:05:22 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 15. April 2019 um 11:50:46 Uhr:


Rechte, die man im Gewährleistungsfall hat, stehen im Kaufvertrag?

Ja.

Blödsinn

Zitat:

@Nuwandax schrieb am 15. April 2019 um 12:05:22 Uhr:


Und notfalls extra noch mal für dich: anrufen. Auch bei Telefonphobie muss man da durch.

Und nochmals extra für Dich: Wenn Du ein mögliches Problem mit jemandem lösen willst, der in jedem Fall eine Gegenpartei ist, dann ist es sehr schlau, sich erst einmal zu informieren, welche Rechte und Pflichten man denn hat, bevor man sich an die Gegenpartei wendet. Sonst wird man nämlich abgespeist und verzichtet auf Rechte.

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Es geht hier um keinen Rechtsstreit zwischen zwei Pharma-Riesen oder Wallstreet-Giganten. Er hat eine ganz harmlose und simple Frage, die direkt an den Händler gerichtet ist und in ca. 5 Sekunden beantwortet wäre. Du kannst nach dem Anruf immernoch deine 12 Rechtsanwälte zu der Aussage befragen, aber hol dir doch erst mal eine Aussage und sprich mit dem Händler, bevor du andere in einem Autoforum, die absolut Null Ahnung haben (keine Anwälte und null Infos zu der Thematik), dazu befragst.

Aber macht ihr mal.

Zitat:

@Nuwandax schrieb am 15. April 2019 um 14:54:05 Uhr:


bevor du andere in einem Autoforum, die absolut Null Ahnung haben (keine Anwälte und null Infos zu der Thematik), dazu befragst.

gut dass Du das für Dich selbst so klar erkennst, aber warum schreibst Du dann?

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 15. April 2019 um 12:46:38 Uhr:



Zitat:

@pokalgolf schrieb am 15. April 2019 um 12:42:47 Uhr:


Wieso werden dem TE Sachen empfohlen die an Bedingungen geknüpft sind die niemand kennt.

Fahrtkosten gibt's nur für Privatkäufer. Noch weiß niemand von welchem Mangel (?) die Rede ist... das Fahrzeug und sein Alter und Laufleistung kennt auch noch niemand. Das ist aber alles erheblich.

Ich habe die wichtigsten Fragen oben erfragt.

https://www.motor-talk.de/.../...twagenkauf-haendler-t6598305.html?...


Wieso kennt keiner die Bedingungen? Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, sofern es tatsächlich ein Gewährleistungsfall ist.
Wieso hast du Zweifel, dass der TE Privatkäufer ist? Da nichts Gegenteiliges angegeben wurde, gehe ich einfach von Privatkauf aus.

Weil niemand von den hier Schreibenden anwesend war.

Wenn du die relevanten Antworten kennst dann teile sie uns bitte mit:

Auto
Alter
Laufleistung
Preis
Kaufvertrag mit oder ohne Ausschluss
Bist du privat oder gewerblich
Was ist kaputt

Jede dieser Fragen ist erheblich und für je nach Beantwortung zu unterschiedlich Antworten und Wertungen.

Wenn du davon ausgehst dass er privat gekauft hat dann mach das doch kenntlich, dann rennt er nicht mit falschen Hoffnungen zum Verküfer wenn du falsch liegst.

Und dass er sich nicht auskennt merkt man ja schon.

Zitat:

@pokalgolf schrieb am 15. April 2019 um 15:54:47 Uhr:



Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 15. April 2019 um 12:46:38 Uhr:



Wieso kennt keiner die Bedingungen? Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, sofern es tatsächlich ein Gewährleistungsfall ist.
Wieso hast du Zweifel, dass der TE Privatkäufer ist? Da nichts Gegenteiliges angegeben wurde, gehe ich einfach von Privatkauf aus.

Weil niemand von den hier Schreibenden anwesend war.

Wenn du die relevanten Antworten kennst dann teile sie uns bitte mit:

Auto
Alter
Laufleistung
Preis
Kaufvertrag mit oder ohne Ausschluss
Bist du privat oder gewerblich
Was ist kaputt

Jede dieser Fragen ist erheblich und für je nach Beantwortung zu unterschiedlich Antworten und Wertungen.

Wenn du davon ausgehst dass er privat gekauft hat dann mach das doch kenntlich, dann rennt er nicht mit falschen Hoffnungen zum Verküfer wenn du falsch liegst.

Und dass er sich nicht auskennt merkt man ja schon.

Verstehe nicht warum du den Privatkauf in Zweifel ziehst - der TE hat im Startbeitrag explizit die Inanspruchnahme der Gewährleistung erwähnt. Somit wäre auch der Ausschluss ungültig.

Die Gretchenfrage ist somit lediglich: Liegt ein Gewährleistungsfall vor oder nicht?

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Selbstverständlich geht es hier um die Gewährleistung. In BGB 433 und 439 Abs. 2 ist alles geregelt.
"Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen."
Die Fahrtkosten übernimmt also der Verkäufer mit 30 Cent pro km.

... es kündigt sich ein Schaden an....

Was ist dass den für eine Aussage?
das kann von "Reifen ist Platt" bis Auspuff qualmt wie Ochse
alles sein!

Gewährleistung gibt es aber nur für Schäden die der Verkäufer zu verantworten hat!
Verschleiß ist da definitiv nicht dabei!
Auch wenn der Käufer mit dem Auto seit dem Kauf 200tkm gefahren ist wird es schwierig
- insofern
Butter bei die Fische- die Liste oben sollte "ausgekotzt" werden....
muss ja nicht auf die 4 Nachkommastelle sein aber ein bisschen sollten wir wissen worum es geht!.!

ergänzt durch wann gekauft und wie viel seit dem gefahren
WELCHER Schaden ..... - wie bemerkt !

@Gummikuh

Klar kannst du von etwas ausgehen. Ist hier ja sogar wahrscheinlicher als Gewerbe an Gewerbe. Wissen tut's aber keiner. Daher orientiere ich mich gerne an Fakten. Und die sind hier rar gesäht. Der TE hühlt sich in Schweigen und jeder geht von irgendwas aus.

Irgendwer schrieb jetzt sogar dass es selbstverständlich um Gewährleistung geht. Da lache ich mich weg.

Am Ende geht's zB um einen defekten Heckklappenlifter bei einem Clio von 1999. Und dann ist.... Pustekuchen.

Es soll ja auch viele unseriöse Händler geben die einfach so Gewerbe an Gewerbe in den KV schreiben. DANN wäre deine Hinweise auch obsolet.

Aber solange der TE nix dazu sagt können natürlich alle alles annehmen 😉

Der TE hat eine grundsätzlche Frage gestellt. Vorausgesetzt, der vermutete Defekt ist ein Mangel im Rechtssinn ist es ein Gewährleistungsfall. Wie der zu handhaben ist wurde bereits mehrfach geschildert. Der TE muss den Mangel dem Verkäufer anzeigen. Der entscheidet, wie er diesen beseitigt oder beseitigen lässt. Auf keinen Fall kann der TE den Defekt einfach in einer Werkstatt seiner Wahl reparieren lassen und dem Verkäufer die Rechnung mit der Bitte um Übernahme schicken. Ist es kein Mangel im Rechtssinn und der TE hat eine "Gebrauchtwagengarantie" erworben, könnte eventuell die Versicherung die Kosten für die Reparatur ganz oder teilweise übernehmen. Mehr muss er nicht wissen, um zu entscheiden, was er jetzt macht.

Grüße vom Ostelch

Und um zielgerichtet helfen zu können fragte ich schon sehr zu Beginn die elementaren Fragen, zu denen er leider schweigt....

So bekommt er halt viele Hinweise die machen machen kann wenn.... x oder y eintrifft.

Kann man ihm ja anraten, sollte dann aber dem unwissenden (TE) auch die Bedingung der eigenen Annahme mitteilen. (So wie es manche tun) 😉

Zitat:

@pokalgolf schrieb am 15. April 2019 um 18:41:47 Uhr:


Und um zielgerichtet helfen zu können fragte ich schon sehr zu Beginn die elementaren Fragen, zu denen er leider schweigt....

So bekommt er halt viele Hinweise die machen machen kann wenn.... x oder y eintrifft.

Kann man ihm ja anraten, sollte dann aber dem unwissenden (TE) auch die Bedingung der eigenen Annahme mitteilen. (So wie es manche tun) 😉

Wir können ihn ja nicht zum Jagen tragen. Wenn er nicht mehr mitteilen will, erfährt er nicht mehr. Offenbar genügt ihm das. Jetzt drölfhundert "Was-wäre-wenn"-Beispiele zu diskutieren ist deshalb wenig sinnvoll.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@pokalgolf schrieb am 15. April 2019 um 18:20:13 Uhr:


@Gummikuh

...
Es soll ja auch viele unseriöse Händler geben die einfach so Gewerbe an Gewerbe in den KV schreiben. DANN wäre deine Hinweise auch obsolet.
...

Och Mensch, jetzt komm doch nicht auch noch damit.

Damit sind diese Sorte Händler doch schon vor Jahren auf die Schnauze geflogen.

Vielleicht meldet sich der TE gegen 23 Uhr.
Vermutl.hat er nur abends zeit u.Gelegenheit online zu sein.
Jedenfalls hat er sich gestern 23:01 angemeldet um diesen Beitrag zu verfassen.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 15. April 2019 um 18:52:03 Uhr:



Zitat:

@pokalgolf schrieb am 15. April 2019 um 18:41:47 Uhr:


Und um zielgerichtet helfen zu können fragte ich schon sehr zu Beginn die elementaren Fragen, zu denen er leider schweigt....

So bekommt er halt viele Hinweise die machen machen kann wenn.... x oder y eintrifft.

Kann man ihm ja anraten, sollte dann aber dem unwissenden (TE) auch die Bedingung der eigenen Annahme mitteilen. (So wie es manche tun) 😉

Wir können ihn ja nicht zum Jagen tragen. Wenn er nicht mehr mitteilen will, erfährt er nicht mehr. Offenbar genügt ihm das. Jetzt drölfhundert "Was-wäre-wenn"-Beispiele zu diskutieren ist deshalb wenig sinnvoll.

Grüße vom Ostelch

Exakt.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 15. April 2019 um 19:01:51 Uhr:



Zitat:

@pokalgolf schrieb am 15. April 2019 um 18:20:13 Uhr:


@Gummikuh

...
Es soll ja auch viele unseriöse Händler geben die einfach so Gewerbe an Gewerbe in den KV schreiben. DANN wäre deine Hinweise auch obsolet.
...


Och Mensch, jetzt komm doch nicht auch noch damit.
Damit sind diese Sorte Händler doch schon vor Jahren auf die Schnauze geflogen.

Sicher.
Meinst du die gibt's nicht mehr? 😉

Ich kann dir zwei Beispiele aus aus 2019 bringen wo es genau so gelaufen ist.

Bruder vom Freund (also nicht Schwager vom Nachbar vom ehemaligen Feuerwehrkammerden seine Frau) -> ich kenne ihn persönlich.

Und Sohnemann vom Nachbar. (Dito)

Aber wir halten einfach fest:

Manche Leute gehen bei der Schilderung des TE davon aus dass alles "normal" lief (Gewerbe an Privat, KV, Mangel usw) und geben darauf hin ihre Empfehlungen.

Und dann gibt's mich. Ich wüsste gerne erst was vorliegt und gäbe dann meine Empfehlung und wundere mich gleichzeitig über die Ratschläge aus der Welt in der alles lief wie es zu laufen hat.

Ein auf diese Weise herbeigeführter Gewährleistungsausschluss ist ungültig - auch wenn manche immer noch darauf reinfallen und sich nicht entsprechend wehren.

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