Gewährleistung Gebrauchtwagenkauf Händler

Ford Focus Mk1

Guten Tag,

ich habe ein Auto gebraucht bei einem Händler gekauft und habe somit eine Garantie über ein Jahr. Nun habe ich die Vermutung, dass etwas an dem Auto kaputt ist. Allerdings bin ich mit dem Auto relativ weit entfernt von dem Händler. Muss ich nun das Auto zu dem Händer bringen, sodass er es zu einer Werkstatt bringen kann oder kann ich einfach vor Ort eine Werkstatt aufsuchen und die Gewährleistung in Anspruch nehmen?

Vielen Dank im Vorraus.

VG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Nuwandax schrieb am 15. April 2019 um 12:05:22 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 15. April 2019 um 11:50:46 Uhr:


Rechte, die man im Gewährleistungsfall hat, stehen im Kaufvertrag?

Ja.

Blödsinn

Zitat:

@Nuwandax schrieb am 15. April 2019 um 12:05:22 Uhr:


Und notfalls extra noch mal für dich: anrufen. Auch bei Telefonphobie muss man da durch.

Und nochmals extra für Dich: Wenn Du ein mögliches Problem mit jemandem lösen willst, der in jedem Fall eine Gegenpartei ist, dann ist es sehr schlau, sich erst einmal zu informieren, welche Rechte und Pflichten man denn hat, bevor man sich an die Gegenpartei wendet. Sonst wird man nämlich abgespeist und verzichtet auf Rechte.

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Und dennoch ist der Hebel dann ein andere den der TE anzusetzen hätte. Und das wissen wir beide ganz genau.

Daher meine Fragen.

Klar ist dass du in deiner Annahme "es lief wie es zu laufen hat" gute Ratschläge gabst.

Da es aber oft genug anders läuft wären Fakten hilfreich.

Aber so liefert der TE halt keine und bekommt Tipps für die "Lehrbuchwelt", weiß jetzt aber auch dass es wichtige Fragen zu klären gibt wenn sein Fall in einer meiner Frsgen von eben diese Welt abweicht.

habe vor 3 Monaten einen Ford Focus bj 99 bei einem Händler gekauft (ich bin privat).

 

Nun wurde festgestellt, dass die rechten Reifen einen Leinwand-Bruch auf der Innenseite haben.

Die Frage ist: handelt es sich hierbei um einen Gewährleistungsfall?

Aus meiner Sicht ist dies kein Verschleiß, da es durch fahren durch ein tiefes Schlagloch o.ä. entstanden sein muss. Und da der Kauf erst 3 Monate her ist, ist der Händler in der Beweispflicht.

Schonmal vielen Dank fur jede Hilfe.

 

Vg

Wie alt sind die Reifen?
Kannst du anhand der DOT wochengenau ermitteln.

Aus deiner Sicht muss man dafür durch ein Schlagloch fahren. Das wird der Händler ähnlich sehen und dir das Fahren durch ein Schlagloch unterstellen.

Und dann?

Hast du mal in die ADAC Liste geschaut zum Thema Reifen?

Mein Tipp.
Die Reifen werden ca 150 -180 € kosten. Frag mal freundlich bei deinem Händler was da geht. Für den Betrag lohnt sich kein Streit mit höchst ungewissem Ausgang

Es könnte aber auch sein,dass Du ein Schlagloch oder Bordstein mitgenommen hast und dadurch die Leinwand gerissen ist. Nach drei Monaten durchaus möglich. Könnte ja schon auf der Heimfahrt passiert sein.

So in etwa wird Dich der Händler abfrühstücken. Wenn ein Nagel im Reifen stecken tät, würdest auch Versuch starten zu argumentieren,der wäre schon beim Verkauf drin gewesen.
Wie alt sind denn die Reifen.

Ansonsten kauf Dir zwei neue und fertig. Der Stress ist es nicht wert.

Gruß M

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Der Händler hat Dir wirklich ein 20 Jahre altes Auto verkauft, OHNE die Gewährleistung mit den bekannten Kniffen zu umgehen?
(Verkauf im Kundenauftrag, nur für Export, Gewerbe usw.)

Das ist erstaunlich!

Aber mir würde nie einfallen bei einem Reifenschaden nach 3 Monaten zu reklamieren.
1. Reifen sind Verschleißteile, oder nicht?
2. Wenn der Schaden gleich nach Kauf festgestellt worden wäre: ok.
Aber nach 3 Monaten ....
So sicher wäre ich mir da nicht, ob nicht ich selber da unvorsichtig mit umgegangen bin.

Reifen?
bei einem 20 jahr alten Auto... -

NIX GEWÄHRLEISTUNG!

Zitat:

@pokalgolf schrieb am 15. April 2019 um 18:20:13 Uhr:



Irgendwer schrieb jetzt sogar dass es selbstverständlich um Gewährleistung geht. Da lache ich mich weg.

Am Ende geht's zB um einen defekten Heckklappenlifter bei einem Clio von 1999. Und dann ist.... Pustekuchen.

Ich muss mich mal just selbst zitieren.

Da lag ich auf Seite zwei gar nicht so sehr daneben

ich denke hier kann mal wirlich zugesperrt werden - entweder peinlich oder Trollig.. - dazwischen wird nix gehen!

Immer diese "Schlosseritis". Ignorier doch einfach das Thema und lass die anderen machen. Mit deiner Begründung hätte der Aufreger-Thread schon lange geschlossen werden müssen. So lange die NUB eingehalten werden gibt es m.E. keinen Grund ein Thema zu schließen.

Grüße vom Ostelch

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