Gewährleistung Gebrauchtwagen
Hallo,
ist vielleicht nicht gerade das passende Forum, aber vielleicht hat doch jemand Erfahrungen mit dem Thema. Habe mir einen 80er Avant zugelegt, direkt vom Händler. Der Preis war mit 4300 Euro günstiger als ausgezeichnet, dabei habe ich auf die Garantie verzichtet, da Audi bei der Laufleistung nur noch 40% der kosten übernimmt, d.h. plus Inspektion 800 Euro gespart. Nach der übernahme stelte ich dann fest, daß der Wagen trotz neuem TÜV starke Geräusche an der Vorderachse(Poltern) macht und auch noch ein,zwei andere Mängel hat, die ich beim alten Bj.92 /2,3 Stufenheck überhaupt nicht kannte, sodaß ich den kauf im ersten Moment zutiefst bereut habe. Habt Ihr erfahrungen, inwieweit der Händler(Audi) noch verpflichtet ist, nachzubessern, da ich die Ahnung habe, als wäre das problem verschwiegen worden, nach einer 3-minütigen probefahrt bleiben viele Probleme unentdeckt.
Vielen Dank im voraus.
Knoky
16 Antworten
Hi,
wollte mich erst mal für die vielen Antworten bedanken. durch einige Recherche im Internet habe ich jetzt rausgefunden, daß ich eigentlich die Trümpfe in der Hand habe i.B. auf die Sachmängelhaftung. Nur der Bemerk "ohne gewährleistung" hat genauso wenig Bedeutung als der Eintrag im Bereich " Bastlerfahrzeug, da der Wagen ja trotz ausgeschlagener Querlenkerbuchsen (merkwürdig) noch neu Tüv und AU bekam, was ja gegen ein Bastlerfahrzeug spricht. Alle Versuche, sich aus der Verantwortung zu stehlen, im Sinne , ich hätte gewußt, daß er unaufbereitet war, mir eine Garantie abspenstig zu machen, begrenzen in keinster Weise die Haftung. Es ging ja um keine Lappalie, sondern eine komplett instabile Vorderachse , bestehend aus defekten Querlenkerbuchsen, Spiel in den Federbeindomen und ungleichmäßig federnde Vorderdämpfer. Nächste woche wwrden wir die ganze Sache mal angehen, werde vorab schon mal ein Fax mit allen verfügbaren Infos aus dem Netz schicken.
Halte Euch auf dem Laufenden.
Bis dann.
knoky
Das mit dem TÜV ist auch so eine Sache......
Ich würde es z.B. niemals hinnehmen, dass sich der Händler um den TÜV kümmert. Als ich mir z.B. früher einen ollen Kadett gekauft habe, hatte er sowas wie eine Luftblase in der Frontscheibe. Im neuen TÜV-Bericht fand man aber keinen einen Mangel oder Hinweis. Als ich hinterher die Kiste losgeworden bin, habe ich erst erfahren, dass der Händler mit dem TÜV-Fritzen sehr gut befreundet war und dass mein Wagen bei einer Polizeikontrolle stillgelegt werden könnte usw.
Damals hatte ich noch keine Ahnung von dem ganzen Zeug, aber heute würde es ganz anders machen. Wenn der Händler neuen TÜV machen will und nichts zu verbergen hat, dann hat er auch nichts dagegen das alles bei einer TÜV-Stelle meines Vertrauens zu machen. So habe ich bei meinen 3 Folgewagen gemacht und wusste dann genau, ob etwas dran war oder nicht 😉