Gewährleistung bei Gebrauchtwagen
Hallo, ich habe mir vor 5 Monaten einen Gebrauchtwagen mit 30000tausend Kilometern aus 2014 besorgt. Nun fing leider die ABS und die ESP leuchte an dauerhaft zu erscheinen. Ich habe daraufhin einen Termin beim Autohaus ausgemacht wo ich das Auto gekauft habe und in der Werkstatt wurde ermittelt das wohl ein Sensor kaputt sei und das hintere Radlager. Auf meine Frage ob ich etwas bezahlen müsste nach der Reparatur, wurde mir mitgeteilt das man sich beteiligen würde wegen der Gewährleistung ( 50% ). Aber eigentlich müsste ich doch garnix dann bezahlen da das Radlager doch nicht auf einmal nach 5000kilometern kaputt geht, bin keine Schlaglöcher gefahren oder sonst was. Und ABS, ESP sind doch keine Verschleißteile die nach 35000tausend Kilometern jetzt insgesamt kaputt gehen würden. Also was würdet ihr tun ?
Ich habe nächste Woche den Termin das das Auto repariert wird, aber ich sehe nicht ein das ich da was bezahle, weil das Auto sehr wenig Kilometer erst hat, ich nur 5000tausend gefahren bin seitdem ich es habe und nun aufeinmal soll das Radlager hinüber sein, aber das Auto soll angeblich sorgfältig vor dem Verkauf geprüft worden sein, wers glaubt.
Meine Frage, soll ich mich auf das Angebot einigen mit den 50 % Kostenbeteiligung, oder auf die Gewährleistung pochen ?
Liebe Grüße
47 Antworten
Zitat:
@Florian48 schrieb am 1. Juni 2022 um 22:16:41 Uhr:
"Verschleißteil" ist nach DIN definiert (z.B. DIN 31051 für den Maschinenbau).
Das sehen Gerichte beim KFZ regelmäßig anders , da auch das Alter bei einem Fahrzeug für wesentliche technische Komponenten zb. Dichtungen/Elektronik eine Rolle spielt.
Die Diskussion um die Definition "Verschleißteil" ist müßig, da das Gewährleistungsrecht, um das es hier geht, gar nicht davon spricht. Das ist nur eine sprachliche Krücke, um festzustellen, ob etwas ein Mangel darstellt oder nicht.
Die Diskussion ums Verschleißteil ist eben nicht müßig, weil die Rechtsprechung regelmäßig den Begriff bemüht, um berechtigte Ansprüche abzuwenden. Für die allermeisten Richter ist alles am Auto ein Verschleißteil, weil ein Richter leider technischer Laie ist und die Sachlage technisch gar nicht beurteilen kann. Hier müsste der Gesetzgeber Klarheit schaffen und die vermeintlichen Verbraucherrechte abschaffen, weil diese Verbraucherrechte regelmäßig von den Gerichten bestritten werden.
Es ist doch völlig absurd, ins Gesetz zu schreiben
BGB § 434
(3) Soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache den objektiven Anforderungen, wenn sie
2. eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist
und gleichzeitig ein 30 tkm altes defektes Radlager nicht als Sachmangel ansehen zu wollen. Da müssten ja an jeglicher "Sache derselben Art", sprich jedem Pkw mit 30 tkm, die Radlager kaputt sein.
Zitat:
@Florian48 schrieb am 2. Juni 2022 um 09:37:29 Uhr:
Es ist doch völlig absurd, ins Gesetz zu schreiben
BGB § 434
(3) Soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache den objektiven Anforderungen, wenn sie
2. eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich istund gleichzeitig ein 30 tkm altes defektes Radlager nicht als Sachmangel ansehen zu wollen. Da müssten ja an jeglicher "Sache derselben Art", sprich jedem Pkw mit 30 tkm, die Radlager kaputt sein.
Das Gesetz ist überhaupt nicht absurd. Sondern "eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist" definiert genau den Umstand, ob ein Mangel im Sinne der Gewährleistung vorliegt. Damit ist genau die schwammige Auffassung von Verschleißteil umschifft.
Auch da gibt es natürlich einen Graubereich, aber wenn das Radlager bei 200tkm kaputt geht, dann ist das eine Beschaffenheit, die bei Sachen derselben Art üblich ist.
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Weder ist das Gesetz absurd, noch bügeln die Gerichte berechtigte Ansprüche ab.
Wenn eine Klage abgewiesen wird, dann war sie eben unbegründet oder der Kläger hat nicht vollständig oder nicht zutreffend vorgetragen.
Ja, das ist deine Meinung. Wo das Gesetz absurd ist, hab ich doch oben beschrieben. Les es noch mal, dann wird’s dir hoffentlich klarer.
Was ich nicht versteh, ist die unreflektierte Hörigkeit der Rechtsprechung gegenüber, die hier von so einigen an den Tag gelegt wird. Auch noch vor dem Hintergrund, dass gleichgelagerte Fälle oft komplett unterschiedlich entschieden werden. Wie kann man da die Augen verschließen und sagen "die Richter machen das immer alles richtig"?
Dann mach doch mal einen guten Vorschlag, wie man tatsächlich aus dem Graubereich praktisch raus kommen soll?
Zitat:
@Florian48 schrieb am 2. Juni 2022 um 10:08:24 Uhr:
Ja, das ist deine Meinung. Wo das Gesetz absurd ist, hab ich doch oben beschrieben. Les es noch mal, dann wird’s dir hoffentlich klarer.
Glaub mir, ich habe das Gesetz schon oft gelesen. Wirklich oft. Und ganz, ganz oft erfolgreich angewandt, ein paar mal leider auch weniger erfolgreich.
Das Gesetz ist manchmal lückenhaft, hin und wieder sogar bewusst lückenhaft, manchmal auch inkonsistent oder in seiner Wertung (im Laufe der Zeit) fraglich (geworden).
Aber ganz sicher ist es eines nicht: Absurd.
Für so eine steile These musst du schon mit einer Dissertation oder, besser noch, einer Habilitation mit entsprechend hinreichender wissenschaftlicher Aufarbeitung ankommen, aber nicht mit so einem Slogan, der auf Unzufriedenheit oder auch auf Unkenntnis fusst.
Zitat:
Was ich nicht versteh, ist die unreflektierte Hörigkeit der Rechtsprechung gegenüber, die hier von so einigen an den Tag gelegt wird. Auch noch vor dem Hintergrund, dass gleichgelagerte Fälle oft komplett unterschiedlich entschieden werden. Wie kann man da die Augen verschließen und sagen "die Richter machen das immer alles richtig"?
Niemand ist "hörig". Aber es gibt nun einmal eine Rechtsprechung und die jeweiligen Linien und Tendenzen derselben - die "höchstrichterliche Rechtsprechung" eben, und dann die Neigungen der jeweiligen Senate, Kammern und Richter, die man als Anwalt kennen sollte (dazu gibt es die Geschäftsverteilungspläne der Gerichte - man kann vorab abschätzen, wer eine Sache bearbeiten wird).
Es hat keinen Sinn, den Michael Kohlhaas zu machen oder als Don Quixote gegen Windmühlen zu kämpfen. Was zählt, sind gute Ergebnisse. Und die Rechtsprechung ist eben ein Faktor, den man hierbei angemessen berücksichtigen und in der notwendigen Weise einsetzen muss. Ist doch eigentlich ganz einfach.
Und Richter machen nicht alles richtig - sie sind nur Menschen. Dafür gibt es aber glücklicherweise den Instanzenzug.
Bekannte und auch durchschaubare Muster :-) Wer in einem Automobilforum von anderen eine Dissertation oder Habilitation verlangt, um überhaupt diskutieren zu dürfen, stellt sich selbst ins Aus. Bleib hörig und fang bloß nicht selbst an zu denken, ist ja dein gutes Recht. Lassen wir’s.
Jetzt kommt es wieder: "Denkt doch mal selbst nach!"
Tja, wieso ist nur keiner darauf gekommen, einfach mal nachzudenken. Wir sind alle Schafe.
Zitat:
@Florian48 schrieb am 2. Juni 2022 um 10:27:18 Uhr:
Bekannte und auch durchschaubare Muster :-) Wer in einem Automobilforum von anderen eine Dissertation oder Habilitation verlangt, um überhaupt diskutieren zu dürfen, stellt sich selbst ins Aus. Bleib hörig und fang bloß nicht selbst an zu denken, ist ja dein gutes Recht. Lassen wir’s.
Leider ein Beitrag, der zeigt, dass du nix verstanden hast. Eine Diss oder Habil musst du bringen, um das Gesetz mit einigermaßen begründbarem Recht als "absurd" darstellen zu dürfen, nicht "um überhaupt diskutieren zu dürfen".
Aber diese Äußerung zeigt sehr plakativ, wie wenig sorgfältig du mit geschriebenen Texten umzugehen weisst. Legtest du etwas mehr Sorgfalt an den Tag, müsstest du nicht auf das Gesetz schimpfen, wo möglicherweise nur Klägervortrag unvollständig oder unschlüssig war.
Zitat:
@Florian48 schrieb am 2. Juni 2022 um 10:27:18 Uhr:
Lassen wir’s.
Da du auch keine besseren Lösungen als der Gesetzgeber oder die Gerichte in der Problematik zu wissen scheinst, sollten wir es in der Tat besser lassen.
Persönliche Angriffe bitte ich auch zu unterlassen. Wem die deutsche Rechtsprechung nicht gefällt, dem steht es jederzeit frei auszuwandern.
Kritik, auch an der deutschen Rechtsprechung oder Gesetzgebung, ist durchaus legitim, sofern sie sachlich und begründet ist. Es aber nur aber als "absurd" zu bezeichnen, ist weder sachlich, noch begründet.