Gewährleistung bei Gebrauchtwagen
Hallo, ich habe mir vor 5 Monaten einen Gebrauchtwagen mit 30000tausend Kilometern aus 2014 besorgt. Nun fing leider die ABS und die ESP leuchte an dauerhaft zu erscheinen. Ich habe daraufhin einen Termin beim Autohaus ausgemacht wo ich das Auto gekauft habe und in der Werkstatt wurde ermittelt das wohl ein Sensor kaputt sei und das hintere Radlager. Auf meine Frage ob ich etwas bezahlen müsste nach der Reparatur, wurde mir mitgeteilt das man sich beteiligen würde wegen der Gewährleistung ( 50% ). Aber eigentlich müsste ich doch garnix dann bezahlen da das Radlager doch nicht auf einmal nach 5000kilometern kaputt geht, bin keine Schlaglöcher gefahren oder sonst was. Und ABS, ESP sind doch keine Verschleißteile die nach 35000tausend Kilometern jetzt insgesamt kaputt gehen würden. Also was würdet ihr tun ?
Ich habe nächste Woche den Termin das das Auto repariert wird, aber ich sehe nicht ein das ich da was bezahle, weil das Auto sehr wenig Kilometer erst hat, ich nur 5000tausend gefahren bin seitdem ich es habe und nun aufeinmal soll das Radlager hinüber sein, aber das Auto soll angeblich sorgfältig vor dem Verkauf geprüft worden sein, wers glaubt.
Meine Frage, soll ich mich auf das Angebot einigen mit den 50 % Kostenbeteiligung, oder auf die Gewährleistung pochen ?
Liebe Grüße
47 Antworten
Zitat:
@Goify schrieb am 2. Juni 2022 um 10:29:24 Uhr:
Jetzt kommt es wieder: "Denkt doch mal selbst nach!"
Tja, wieso ist nur keiner darauf gekommen, einfach mal nachzudenken. Wir sind alle Schafe.
Natürlich sind wir das.
Denken, noch dazu, sollst du schon garnicht.
Gesetze, ob absurd oder nicht, haben die Angewohnheit derart schwammig zu sein, oder mit vielen kleinen Lücken, Schlupflöchern, Winkeln, Ecken und Gassen ausgestattet zu sein, dass du und ich da nicht mal annähernd durchblicken.
Dafür brauchst du einen extra-Mann.
Je nach dem wie du betucht bist, kann ein Rechtstreit eines einfachen Bürgers und einem Autohaus in eine Form ausarten, die du und ich nicht bewältigen werden. Darum stellt sich die Frage, 50:50 annehmen ? Streiten ? Gericht ? Verlieren ? ... 🙁
Gruß Jörg.
Ich finde die 50/50 ein gutes Angebot und würde sofort ja sagen. Aber klar, man kann auch Experten beauftragen, dass sie einen beraten.
Zitat:
@Goify schrieb am 2. Juni 2022 um 13:05:19 Uhr:
Ich finde die 50/50 ein gutes Angebot und würde sofort ja sagen. Aber klar, man kann auch Experten beauftragen, dass sie einen beraten.
50/50 sagt ja erst mal nix zu den Kosten, wenn der Händler da einen Mondpreis aufruft verdient der sogar an den 50% noch was.
Also mal abwarten was der Spaß kosten soll, wenn der Preis Fair ist und dann noch 50/50 geteilt wird wäre das Angebot für mich auch ok