Gewährleistung bei einem Roller; Man wird auf die Inspektion verwiesen

Folgende Probleme treten auf:

Standgas viel zu stark eingestellt: Roller fährt bsp. an der Ampel los, ohne dass man am Gasgriff dreht

Bremsen haben nicht di gewünschte Wirkung.

Nun wurde der Händler angeschrieben, dieser verweise jedoch nur auf die kostenpflichtigen Inspektionen, da dies dort behoben wird.

Ist dies wirklich in dem Maße rechtens? Oder versucht sich der Händler vor der Gewährleistung zu drücken?

PS: Roller ist neu: Probleme treten bei 1000 KM auf, Inspektion aber erst bei 2000 KM erforderlich.

Über eine Antwort bin ich sehr dankbar! (Am liebsten mit Quellen)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf


Er kann doch nicht verlangen, dass der Internethändler einen Mechaniker 4 Std an- und 4 Std. wieder abreisen lässt, nur um den Vergaser einzustellen und die Bremse einzustellen,

Ob der Unternehmer sich ein riskantes oder unvorteilhaftes Geschäftsmodell ausgesucht hat, kann dem Kunden doch egal sein.

Der eine Unternehmer zahlt mehr für Räumlichkeiten, der andere mehr für Mobilität.

Wenn ein Unternehmer es vorzieht, den Kaufvertrag nicht komplett zu erfüllen, dann eben Rückabwicklung.

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Oder beides.
Ist wohl bei diesen Kistenschiebern so. Ich würd schaun, das ich den Kauf gewandelt bekomme - Geld zurück und dann nen Markenroller. Ne Peugeot Kisbee z.b. ist nicht so viel teurer und der Service um Welten besser.

In den ersten 14 Tagen hätte man sowieso ein Rückgaberecht gehabt, wegen Versandhandel!!!
Danach hilft nur noch ein Rechtsanwalt bei solchen Verkäufern und das auch nur mit Rechtsschutzversicherung.
Ansonsten wirst du damit leben müssen, das es sowieso keine Garantie gibt und in eine Werkstatt fahren und selber bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Kater Mo


In den ersten 14 Tagen hätte man sowieso ein Rückgaberecht gehabt, wegen Versandhandel!!!
Danach hilft nur noch ein Rechtsanwalt bei solchen Verkäufern und das auch nur mit Rechtsschutzversicherung.
Ansonsten wirst du damit leben müssen, das es sowieso keine Garantie gibt und in eine Werkstatt fahren und selber bezahlen.

Was ihr alle immer nur habt mit "zurück geben" und "wandeln" und so !

TE hat einen äusserst billigen Roller aus dem Internet haben wollen und nun hat er eben einen !! Hätte er beim Händler um die Ecke gekauft, könnte er ihn einfach hinbringen !!!

DAS kann er übrigens auch bei dem Internethändler, hinbringen und Standgas und Bremse einstellen lassen ! 😁

Er kann doch nicht verlangen, dass der Internethändler einen Mechaniker 4 Std an- und 4 Std. wieder abreisen lässt, nur um den Vergaser einzustellen und die Bremse einzustellen, (die ja zwar bremst, aber dem TE nur NICHT GENUG bremst) was eigentlich jeder Zweiradfahrer selbst machen können müsste !

Lässt er auch den Service anreisen um Luft in den Reifen zu kontrollieren und Benzin oder Zweitaktöl nachzufüllen ??

TE soll sein Handbuch lesen, selbst machen und sich nicht blamieren !!

...oder eben beim Händler um die Ecke kaufen !!! 😠
(oder dort Vergaser und Bremse einstellen lassen wenn's angeblich SO SCHLIMM ist und die Kosten als "Lehrgeld" verbuchen) !!

wölfle 😉

Das er den falschen Roller gekauft hat, ist ihm ja bereits aufgefallen.

Das der Händler da nicht freiwillig ein Servicemobil für umsonst vorbeischickt ist auch klar - nur können wir hier schwer beurteilen, ob die Bremse tatsächlich "mangelhaft" (im Sinne der Gewährleistung) ist, oder einfach nur nicht besonders gut.

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Ob der Internet-Chinese "äußerst billig" war, hat unser TE aber nicht gesagt...

Meine Erfahrungen mit Bremsen der China-Ware: auch bei trockener Straße konnte ich den Bremshebel für hinten bis zum Lenkergummi ranziehen ohne dass das Hinterrad blockierte. Sowas ist dann definitiv eine Bremse mit unzureichender Wirkung (die übrigens trotz mehrfachem Einstellen nie von den ATU-Mannen gebessert werden könnte)...

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf


Er kann doch nicht verlangen, dass der Internethändler einen Mechaniker 4 Std an- und 4 Std. wieder abreisen lässt, nur um den Vergaser einzustellen und die Bremse einzustellen,

Ob der Unternehmer sich ein riskantes oder unvorteilhaftes Geschäftsmodell ausgesucht hat, kann dem Kunden doch egal sein.

Der eine Unternehmer zahlt mehr für Räumlichkeiten, der andere mehr für Mobilität.

Wenn ein Unternehmer es vorzieht, den Kaufvertrag nicht komplett zu erfüllen, dann eben Rückabwicklung.

Doppelpost

Zitat:

Original geschrieben von tomS
Ob der Unternehmer sich ein riskantes oder unvorteilhaftes Geschäftsmodell ausgesucht hat, kann dem Kunden doch egal sein.
Der eine Unternehmer zahlt mehr für Räumlichkeiten, der andere mehr für Mobilität.
Wenn ein Unternehmer es vorzieht, den Kaufvertrag nicht komplett zu erfüllen, dann eben Rückabwicklung.

Sehe ich absolut genauso! Es muss natürlich klar sein das echte Mängel bestehen, dann kann man zur Not auch mit Anwalt drohen. Ich habe auch lange übers Internet verkauft und weiss das es da sehr viele äußerst riskante Produkte (für Händler) gibt. Solche Roller gehören da sicherlich dazu.

@ wölfle: du scheinst recht wenig verstand (en) zu haben. Die Hauptfrage war ob die Arbeiten mit Recht Inspektionsarbeiten sind oder eine Sache der Gewährleistung. Das du hier der Held bist und am Roller alles selber herumschraubst/einstellst: Wen interessiert es? Das hat mit der Frage rein gar nichts zu tun.

Denn einen eklatanten Sicherheitsmangel (Bremsen funktionieren nicht richtig) behebt man nicht einfach so. (Vor allem wenn man keine Ahnung hat, oder Garantierst du mir, dass man da nichts verkehrt machen kann?)

Du kaufst dir doch ein kein neues Auto um anschließend den Vergaser einzustellen, weil der Spritverbrauch zu hoch ist.

Das Ding muss wenigstens von Anfang an richtig laufen! Und wenn es das nicht tut, hat er seinen Mechaniker auch fünf mal vorbei zu schicken!
Und ob man das mit "Reifendruck prüfen" vergleichen kann weiß ich nicht, aber anscheinend vergleichst du gern Äpfel mit Birnen 😉

Und wie andere schon schrieben:

"Ob der Unternehmer sich ein riskantes oder unvorteilhaftes Geschäftsmodell ausgesucht hat, kann dem Kunden doch egal sein.
Der eine Unternehmer zahlt mehr für Räumlichkeiten, der andere mehr für Mobilität."

Sorry, aber das musste mal raus :P

Zitat:

Original geschrieben von Presto32


Denn einen eklatanten Sicherheitsmangel (Bremsen funktionieren nicht richtig) behebt man nicht einfach so. (Vor allem wenn man keine Ahnung hat, oder Garantierst du mir, dass man da nichts verkehrt machen kann?)

Wenn das so im Handbuch steht, muss man das so machen (hast du da inzwischen reingeschaut? steht da was?). Können hin oder her. Betriebssicherheit liegt im der Verantwortung des Fahrers.

Oder auf eigene Kosten in die Werkstatt bringen. Gewährleistung geht 6 Monate, danach bist du eh auf dich gestellt.

Hallo Presto32,

es wäre mal Interessant zu erfahren um welches Roller Modell es sich handelt. Oder habe ich was überlesen ?

Ich hatte mal einen Sachs Roller. Ein Chinakracher. Bremse hinten mangelhaft im Vergleich zu anderen Modellen. Vorne gebremst stand ich fast auf dem Kopf ! Jetzt ist die Frage in wie weit ist die Bremse bei deinen Roller technisch als OK anzusehen. Nur eben aus deiner Sicht zu schwach.
Die Bremswirkung kann nämlich völlig in Ordnung bezogen auf asiatischer Technik sein.........

Gruß
Jörg

Zitat:

Original geschrieben von Presto32


@ wölfle: du scheinst recht wenig verstand (en) zu haben.

Zum Glück aber ganz offenbar MEHR als du !! 😁

Die Hauptfrage war ob die Arbeiten mit Recht Inspektionsarbeiten sind oder eine Sache der Gewährleistung.

Natürlich ist Vergaser und Bremsen einstellen am neuen Fzg Gewährleistung, aber du kannst nicht verlangen dass der Händler 400 € (oder mehr) Unkosten hat, nur um dir die Bremsen einzustellen !
Bring ihm den roller hin oder warte bis ein Servicefahrzeug sowieso in deiner Stadt ist! (DAS wäre er eben, wenn er eine Regelinspektion machen würde, z.B. an DEINEM Roller !! 😁

Wie war das noch mit der "Verhältnismässigkeit" ?? 😰

Das du hier der Held bist und am Roller alles selber herumschraubst/einstellst: Wen interessiert es? Das hat mit der Frage rein gar nichts zu tun.

blah blah blah !!
Wer Zweirad fahren will, sollte ein gewisses Maß an Fingerfertigkeit mitbringen !

Denn einen eklatanten Sicherheitsmangel (Bremsen funktionieren nicht richtig) behebt man nicht einfach so. (Vor allem wenn man keine Ahnung hat, oder Garantierst du mir, dass man da nichts verkehrt machen kann?)

DAS kann man evtl. mit "eine Schraube eine Umdrehung drehen" beheben !!

Du kaufst dir doch ein kein neues Auto um anschließend den Vergaser einzustellen, weil der Spritverbrauch zu hoch ist.

Der Autohändler schickt dann aber auch keinen Mechaniker 800 km durch die Gegend um an deinem Auto den Vergaser einzustellen !
Wie war das mit der "Verhältnismässigkeit" ???
Bring ihm den Roller hin, dann macht er das auch !!

Das Ding muss wenigstens von Anfang an richtig laufen! Und wenn es das nicht tut, hat er seinen Mechaniker auch fünf mal vorbei zu schicken!
Und ob man das mit "Reifendruck prüfen" vergleichen kann weiß ich nicht, aber anscheinend vergleichst du gern Äpfel mit Birnen 😉

Trommelbremse am Hinterrad einstellen MACHT WENIGER ARBEIT ALS LUFT KONTROLLIEREN !!! 😠

Fahr besser Omnibus !!! Da brauchst du nicht mal Benzin nachfüllen !!

Und wie andere schon schrieben:

"Ob der Unternehmer sich ein riskantes oder unvorteilhaftes Geschäftsmodell ausgesucht hat, kann dem Kunden doch egal sein.
Der eine Unternehmer zahlt mehr für Räumlichkeiten, der andere mehr für Mobilität."

Wie war das doch noch mit der Verhältnismässigkeit ?
Du kannst nicht verlangen dass der Händler Unkosten von 400 € oder mehr auf sich nimmt nur um dir die Bremse einzustellen ?
Dann geh zu deinem örtlichen Zweiradmechaniker, lass ihn das machen, bezahle die 20 € und versuche das bei der nächsten Inspektion zu verrechnen ! 😠

Sorry, aber das musste mal raus :P

Sorry, das musste nun aber auch raus :P

wölfle 😉

PS: Kauf dir einen Roller beim Rollerhändler um die Ecke !!
(aber frag vorher, ob er auch kostenlose Hausbesuche zum Bremsen einstellen macht) !!! 😁

Verhältnismäßigkeit interessiert hier nicht, steht nicht im Gesetz.

Dem Käufer kann es völlig egal sein, ob noch Ersatzteile in Shanghai produziert werden oder ob hinter dem Mond repariert werden muß.

Das ist das Problem des Verkäufers!

Zitat:

§ 439 BGB
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Zitat:

Original geschrieben von tomS


Verhältnismäßigkeit interessiert hier nicht, steht nicht im Gesetz.
Dem Käufer kann es völlig egal sein, ob noch Ersatzteile in Shanghai produziert werden oder ob hinter dem Mond repariert werden muß.
Das ist das Problem des Verkäufers!

Zitat:

Original geschrieben von tomS



Zitat:

§ 439 BGB
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Er fährt ja noch mit dem Roller ! Also kann sein "eklatanter Sicherheitsmangel" ja nicht so gross sein !!

...und Bremsen nachstellen nach 1 000 km kann man auch als "Verschleiss" ansehen und wäre somit kein "Mangel" der "Nacherfüllung" erfordert !!

Wenn man am PKW Reifen wechselt, soll man ja auch nach 50 km die Radmuttern nachziehen !! Da kommt auch kein Mechaniker 50 km hinterhergefahren um dann die Radmuttern nachzuziehen !
Also bleibt nur selbermachen, hinbringen oder eine Fremdwerkstatt beauftragen !!!

Er kann ja warten bis das Service-Mobil sowieso mal in seiner Stadt ist, DANN wird der Händler ihm auch seine Bremse kostenfrei nachstellen !! 😁

Warum kauft man auch ein Fzg bei einem so weit entfernten Händler ???

Ich sage: selber schuld !!! 😎

wölfle 😉

Zitat:

Original geschrieben von chiefcom



Zitat:

Original geschrieben von tomS
Ob der Unternehmer sich ein riskantes oder unvorteilhaftes Geschäftsmodell ausgesucht hat, kann dem Kunden doch egal sein.
Der eine Unternehmer zahlt mehr für Räumlichkeiten, der andere mehr für Mobilität.
Wenn ein Unternehmer es vorzieht, den Kaufvertrag nicht komplett zu erfüllen, dann eben Rückabwicklung.

Sehe ich absolut genauso! Es muss natürlich klar sein das echte Mängel bestehen, dann kann man zur Not auch mit Anwalt drohen. Ich habe auch lange übers Internet verkauft und weiss das es da sehr viele äußerst riskante Produkte (für Händler) gibt. Solche Roller gehören da sicherlich dazu.

Und DAS ist beim TE so gar nicht klar !

"Die Bremse bremst nicht so gut wie an meiner Vespa" ist kein Mangel !

Und eine Einstellarbeit, die jeder kundige Bastler in weniger als 10 Minuten selbst macht, rechtfertigt nicht die Anforderung des Servicemobils !
Zudem wohl im Handbuch beschrieben steht wie rum diese Einstellschraube zu drehen ist !! 😉

Er kann's ja mit Rechtsanwalt und so probieren ! 😁
Jede Wette dass er dabei den kürzeren zieht !!! 😁 😁 😁

wölfle 😉

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