Gewährleistung Audi A4 1,8 T Bitte HILFE !!

Audi A4 B6/8E

Hallo,

ich habe mir vor gut 5 Wochen einen Audi A4 1,8T mit MT gekauft und nun stelle ich immer mehr Fehler fest:

1. Lenkegetriebe undicht, verliert Servo Öl und die Faltbelege sind total feucht
2. Multitronic ruckt wenn sie warm ist beim Anfahren
3. Die Kraftstoffpumpe macht Gräusche wenn man die Zündung anschaltet
4. Die Xenonlampen flackern
5. Die Bremsleitungen sind spröde
6. Der Querlenker ist hinten fertig

Ich habe für dieses Auto BJ 2002 mit 200000 km gute 6700 € bezahlt. Der Wagen hat vor der Übergabe neuen TÜV bekommen und das ohne Mängel.

Habe zusätzlich eine Garantie Versicherugn bekommen vom Händler wo ich feststelle das die ja so gut wie nix bezahlt wegen der Laufleistung. Im KV steht drin das die Gewährleistung über die Garantie Vesicherung abgewickelt wird. Ist der Händler jetzt da fein raus oder muss er trotzdem Gewährleistung geben.

Für was der sieben Punkte kann ich hier noch Gewährleistung erwarten ?!

Bei der Garantie hat der Händler auch noch beschissen, er hat hier die Laufleistung um 10000 km nach unten angegeben und ein Service eingetragen den es nie gab. Es ist ein freier Händler.

Kann mir jemand helfen ?! Danke !!!

30 Antworten

Na ich vergleiche mit dem Fahrzeug davor...SIGNUM 2.2 BJ 2003 und der hat 1000 Euro weniger gekostet und hatte Vollausstattung...naja desshalb sage ich ja für das Geld erwarte ich dann auch eine gewisse Qualität oder Zustand...

Naja lassen wir das Thema. Ist alles ansichtssache :-)
Aber von einem Audi der gerade mal 6700€ kostet erwarte ich nicht viel. Deine Punkte sind hier ausgenommen, da würde ich auch auf die Palme gehen.

Danke für dein Mitgefühl...das denke ich eben auch. Mit abgenutzten Bremsbelegen oder Gebrauchszustand hätte ich auch keine Probleme aber das sind ja wesentliche Bestandteile...auch wenn das nach paar Monaten passiert wäre...aber bitte nicht nach paar wochen und paar 100 km...ich sehe das einfach so...trotzdem danke für deine Antworten.

Zitat:

Original geschrieben von Vigilant_ger


Mangel in dem Sinne, dass diese schon bei Verkauf vorgelegen haben und dem Käufer hätten kommuniziert werden müssen. Das ist richtig. Die genannten Mängel sollten entweder vom Verkäufer behoben werden, oder der Käufer sollte vom Vertrag zurücktreten können, wenn er nicht beim Kauf Kenntnis dieser Mängel hatte (Beschreibung im Kaufvertrag).

Sachmangel würde ich verneinen.

Nach 200.000 km, beinahe 10 Jahren kann - je nach Fahrstil, Pflege, Standort - schon mal etwas verschleißen (Lenkgetriebe bei Undichtigkeiten, Querlenker, Kraftstoffpumpe, Xenon, Getriebe) oder schlicht verrotten (Bremsleitungen). Um so etwas frühzeitig zu erkennen, sind regelmäßige Wartungsintervalle gedacht.

Das ist ja alles durchaus richtig, natürlich unterliegt ein Fahrzeug dem Verschleiß und bei der Laufleistung und dem Alter sind natürlich derartige Erscheinungen zu erwarten. Trotzdem ist es für den vorliegenden Fall unerheblich, denn es liegt kein Verschleiß im Sinne der Rechtssprechung vor. Vielmehr hat der gewerbliche Verkäufer dafür Sorge zu tragen, die Ware in einem mängelfreien Zustand zu übergeben, es sei denn, es ist vertraglich eine anderweitige Absprache getroffen worden. Ein defektes Getriebe, ein nicht funktionstüchtige Lichtanlage usw. sind keine Verschleißerscheinungen, sondern stellen Mängel im Sinne des $ 434 BGB dar. Das ist einfach ein Faktum, deshalb werden solche Fahrzeuge ja auch nur noch ungern und selten von seriösen Händlern im Zuge eines Verbrauchsgüterkaufs an Privatpersonen verkauft, das Risiko wirtschaftlich unrentabler Sachmängelansprüche ist einfach zu groß.

Insofern liegen hier mit Sicherheit ein bzw. vielmehr mehrere Sachmängel vor.

Grüße Flo

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Ja vielen Dank für die zahlreichen Antworten, ich hoffe der Händler sieht das auch so udn zeigt sich einsichtig und legt es nicht auf einen Streit an. Wo er nach auffassung von meinem Anwalt eh den kürzeren ziehen würde aber die ganze Zeit die da drauf geht...;(

Das hoffe ich für dich auch. Wir hatten damals nicht so ein Glück. Er wollte es auf die harte Tour. Nach einem halben Jahr hat er verloren und musste das Auto zurücknehmen und musste alles bezahlen. Geschieht ihm recht.

Zitat:

Original geschrieben von mirko3108


........ Wo er nach auffassung von meinem Anwalt eh den kürzeren ziehen würde aber die ganze Zeit die da drauf geht...;(

Anwalt ist richtig,aber das er der Auffassung ist das Du gewinnst ist der Standardspruch um alles in die Länge zu ziehen.

Mir scheint aber das Du von vornherein nicht ganz vom Fahrzeug überzeugt warst ,(Opel hätte Vollaustattung,Preis,nutzlose Garantie...),ich Glaube Du wirst (leider) nicht glücklich mit dem Fahrzeug vorallem BJ 2002 /200 000 Km /Multitronic da hättest Du besser recherchieren sollen.

Zitat:

Original geschrieben von MDRS66



Zitat:

Original geschrieben von mirko3108


........ Wo er nach auffassung von meinem Anwalt eh den kürzeren ziehen würde aber die ganze Zeit die da drauf geht...;(
Anwalt ist richtig,aber das er der Auffassung ist das Du gewinnst ist der Standardspruch um alles in die Länge zu ziehen.
Mir scheint aber das Du von vornherein nicht ganz vom Fahrzeug überzeugt warst ,(Opel hätte Vollaustattung,Preis,nutzlose Garantie...),ich Glaube Du wirst (leider) nicht glücklich mit dem Fahrzeug vorallem BJ 2002 /200 000 Km /Multitronic da hättest Du besser recherchieren sollen.

Nee nee ich hatte auch einen Passat 3BG und es geht mir nur um den Fakt ich habe ein Fahrzeug gekauft und erwarte eine gewisse Leistung, also ein Fahrzeug ohne Mängel. Das die Garantie nutzlos ist, zumindest für mich, kann mir ja egal sein. Auch mein Opel war nicht Fehlerfrei, vielleicht hatte ich auch nur Pech mit dem Fahrzeug an sich.

Aber aus dem reinen menschlichen Verständnis darf man doch für gute 6700 Euro ein fehlerfreies Fahrzeug erwarten, dass ich das gute Stück nicht in fünf Wochen Schrottreif gefahren habe mit 1000 km ist wohl klar.

Ich hoffe sogar das er die Mängel beseitigt da mir das Fahrzeug an sich gut gefällt. Und ich denke jetzt das ich das verlangen kann. Wie ich schon sagte ich habe auch Mängel aus meiner eigenen Tasche bezahlt aber irgendwann ist bei mir auch Schluss.

@Flo

Gebe Dir absolut Recht. Die von mir gewählte Differenzierung Mangel/Sachmangel gibt es so nicht.

Zitat:

Original geschrieben von mirko3108


......Aber aus dem reinen menschlichen Verständnis darf man doch für gute 6700 Euro ein fehlerfreies Fahrzeug erwarten......

Das denken und dachten alle die Neuwagen für sehr sehr viel mehr gekauft haben auch.

Und was war der Fehler?Sie dachten !

Grundsätzllich fahre ich nicht nur Probe,sondern habe schon vorher mit gewissen Werkstätten vereinbart das ich gleich mit einem Fahrzeug zur überprüfung komme,alles was man sehen oder hören kann wird garantiert gefunden,überall wo man nicht hineinsehen kann (Motor,Getriebe)bleibt das große Risiko.

Undichtigkeiten oder das nun über Jahre bekannte Problem der Multitronic fällt immer auf,vorallem wenn Profis gezielt

nach suchen.

Für mich hat das was Du geschrieben hast ,das der Händler dieses Fahrzeug von dem Autohaus erworben hat welches jetzt die Fehler gefunden hat einen bitteren Beigeschmack von arglistiger Täuschung und Du darfst Dir sicher sein das dieses AH auch mit drinnen hängt,denn meistens arbeiten die mit den "Freien" Händlern Hand in Hand und polieren die Fahrzeuge noch auf damit der Deal "sauber"bis zur Unterschrift im Kaufvertrag über die Bühne geht.

Hallo,

also habe heute mal den Vorbesitzer angerufen und der hat mir erzählt das er das Auto schon mit Getriebeproblemen an den Händler verkauft hat. Ich denke damit ist jetzt alles klar.

Das ist mist. Wie ist der aktuelle Stand?

So Sachen gibt es leider :-(
hatte mir n B6 angeschaut. Der Händler meinte der Vorbesitzer sei leicht gegen die Garage gefahren. Gut das ich n KUmpel im bei Audi habe. Der hat mir mal die Historie besorgt. Das Auto hatt wohl eher einen sehr großen Unfall gehabt bei dem fast alles von einer Seite getauscht und rapaiert werden musst. Eine Garage war das nicht. Ausser er ist mit 50 Sachen da reingebrettert...was ich aber nicht glaube.

Gibt es schon Neuigkeiten?

Aktueller Stand der Dinge ist das der Händler die Mängel "nicht erkennen" will und eine Neachbesserung ablehnt. Habe ihm jetzt eine Frist gesetzt von einer Woche den Wagen zurück zu nehmen. Wenn er weiter so macht werde ich noch eine Strafanzeige wegen arglistiger Täuschung machen.

Oh Mann,
dann suche dir mal schon einen guten Anwalt.Denn den wirst du brauchen.
Viel Glück.

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