Gewährleistung als Freiberufler?
Hallo Comunity,
habe gerade eher zufällig im Web gelesen, dass man als Selbständiger / Freiberufler bei der Veräußerung eines "betrieblich genutzten" Fahrzeuges ein Jahr Gewährleistung geben muss. Ist das so korrekt? 😕 Fände ich einen ziemlichen Hammer... Weiss jemand näheres dazu? Für Tipps wäre ich dankbar.
Vielen Dank!
Gruß,
M.
Beste Antwort im Thema
@ CLK_mr1968
1) Im EStG ist eindeutig festgelegt, wer Freiberufler ist und wer nicht. Da gehörst du wirklich dazu?
2) Wenn der Freiberufler etwas aus seinem Privatvermögen verkauft, dann tut er das als Privatperson. Verkauft er etwas aus seinem Betriebsvermögen, dann tut er das als Unternehmer.
3) Einen Gegenstand aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen zu überführen ist selbstverständlich kein Problem. Nach der Haltefrist den Gegenstand ohne Gewährleistung zu verkaufen auch nicht.
4) Du schreibst selber in deinem letzten Absatz, dass du einen Vorschlag zur Umgehung der Wartezeit vorschlägst, was hier einer Umgehung einer gesetzlichen Regelung gleichkommt.
5)
a) Ust entsteht, wenn der Tatbestand der Lieferung oder Leistung ... (Rest bitte in §1 UStG nachlesen) ... erfüllt wird.
b) Unabhängig davon, ob eine Rechnung geschrieben wird oder nicht.
c) Unabhängig davon, ob USt auf der Rechnung ausgewiesen ist oder nicht.
d) unabhängig davon, ob das Entgelt bar bezahlt, überwiesen oder verrechnet wird.
6) Wenn du schon nicht 5d) nicht weißt, dann halte dich doch mit Vorschlägen zurück.
Ich bin selber Unternehmer (Freiberufler).
Wenn ich die Vorteile daraus ziehe (Vorsteuerabzug, Betriebsausgaben etc.), dann trage ich auch die Nachteile, ohne Gesetze zu umgehen.
63 Antworten
Was soll das heißen, "Ah noch ein Freiberufler"?
Keine Ahnung von der Form der Beschäftigung, oder?
-Sieht zumindest Deinem Text nach zu urteilen so aus.
Was ist denn an meinem Vorschlag verworren/ungenau/falsch? Bitte belegen.
Und was hat das mit Steuerhinterziehung zu tun? -Garnichts, aber Hauptsache rumstänkern.
Und wieso Betrug am Käufer? Alles Unsinn oder Ihr versteht es nicht.
Man kann den Wagen auch aus dem Betriebsvermögen nehmen, abmelden und später privat verkaufen.
Ergebnis ist für den Käufer dasselbe, Verkauf privat an privat. Und das Auto wird davon auch nicht besser.
Versteuern musst Du den Erlös so oder so (entweder bei Entnahme oder beim Verkauf), das ist klar.
Je nach Umsatz des Freiberuflers rechnet er seine Steuern vielleicht sowieso erst am Ende des Jahres ab,
also für das FA egal ob der Wagen nun 6 Monate früher oder später weg ist.
Was geht es den Käufer an, ob ein PKW in Deinem Privatvermögen oder im Betrieb ist?
Am Zustand des Autos und des Wertes ändert das nichts und auch nicht daran wie viel
der Käufer dafür bezahlt.
Freiberufler sind eigentlich Privatpersonen und betreiben kein Gewerbe, sonst müssten
sie das bei der Gemeinde anmelden.
Als Privatperson kann man keine Gewährleistung auf einen PKW geben, klar, ein Bäcker
natürlich auch nicht. Aber eine GmbH oder ähnliches ist rechtlich auch wieder etwas anderes,
denn ein Freiberufler haftet unbeschränkt.
Mein Vorschlag dient lediglich dazu solche Wartezeiten zu umgehen.
Am Verkaufsgegenstand ändert das nichts und an der Steuerpflicht auch nicht.
Ein Händlerankauf ist finanziell meist die schlechteste Option, da diese natürlich am
Ankauf und Verkauf verdienen wollen.
Zitat:
@CLK_mr1968 schrieb am 25. Januar 2017 um 10:15:58 Uhr:
Freiberufler sind eigentlich Privatpersonen und betreiben kein Gewerbe, sonst müssten
sie das bei der Gemeinde anmelden.
Freiberufler betreiben zwar kein Gewerbe, üben aber eine selbstständige Tätigkeit aus. Das BGB schließt aus, dass die Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung von seiten eines Unternehmers nicht zum Nachteil eines Verbrauchers eingeschränkt werden darf (§ 475 BGB).
§ 14 BGB definiert den Status des Unternehmers folgendermaßen: "Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.“ - Daraus folgt zweifelsfrei, dass ein Freiberufler im Sinne des BGB sehr wohl Unternehmer ist.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@CLK_mr1968 schrieb am 25. Januar 2017 um 10:15:58 Uhr:
Und wieso Betrug am Käufer? Alles Unsinn oder Ihr versteht es nicht.
....
Mein Vorschlag dient lediglich dazu solche Wartezeiten zu umgehen.
Und das nennt man Betrug. Schließlich verkauft faktisch ein Geschäftsmann das Auto. Und der hat gegenüber einer Privatperson nunmal dafür gerade zu stehen.
In deinem ganzen verworrenen Post geht es um "das FA interessiert das nicht", "Das ist für den Käufer zwar im Prinzip "gemein","ob der private Käufer das Original jemals gesehen hat kann wohl keiner nachvollziehen" usw.
Das ist ein klassischer Fall von Anstiftung zum Betrug. Und da du selbst Freiberufler bist gehe ich fest davon aus, dass du genau auf die Art auch handelst.
@ CLK_mr1968
1) Im EStG ist eindeutig festgelegt, wer Freiberufler ist und wer nicht. Da gehörst du wirklich dazu?
2) Wenn der Freiberufler etwas aus seinem Privatvermögen verkauft, dann tut er das als Privatperson. Verkauft er etwas aus seinem Betriebsvermögen, dann tut er das als Unternehmer.
3) Einen Gegenstand aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen zu überführen ist selbstverständlich kein Problem. Nach der Haltefrist den Gegenstand ohne Gewährleistung zu verkaufen auch nicht.
4) Du schreibst selber in deinem letzten Absatz, dass du einen Vorschlag zur Umgehung der Wartezeit vorschlägst, was hier einer Umgehung einer gesetzlichen Regelung gleichkommt.
5)
a) Ust entsteht, wenn der Tatbestand der Lieferung oder Leistung ... (Rest bitte in §1 UStG nachlesen) ... erfüllt wird.
b) Unabhängig davon, ob eine Rechnung geschrieben wird oder nicht.
c) Unabhängig davon, ob USt auf der Rechnung ausgewiesen ist oder nicht.
d) unabhängig davon, ob das Entgelt bar bezahlt, überwiesen oder verrechnet wird.
6) Wenn du schon nicht 5d) nicht weißt, dann halte dich doch mit Vorschlägen zurück.
Ich bin selber Unternehmer (Freiberufler).
Wenn ich die Vorteile daraus ziehe (Vorsteuerabzug, Betriebsausgaben etc.), dann trage ich auch die Nachteile, ohne Gesetze zu umgehen.
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Mir ging es bei meiner Frage eigentlich auch primär um legale Möglichkeiten.
Illegale und Halblegale Möglichkeiten kenne ich selbst genug.
Und nein ich bin nicht der Meinung dass Freiberufler besser sind als Handwerker. Im Gegenteil ... ich sehe mich da in einer Reihe mit dem Fliesenleger oder Installateur..... wenn die ihre betrieblich genutzten Fahrzeuge irgendwann verkaufen wollen dann können die das auch vergessen ... es sei denn sie finden irgendeinen anderen Handwerker der Ihnen die Karre abkauft.
Insofern finde ich die ganze Rechtssprechung einfach nur katastrophal!
Ich werde mir auch nie NIE nie wieder ein dienstlich genutztes KFZ kaufen..... hätte ich das gewusst....naja... im nachhinein ist man immer schlauer.
Was mich besonders ankotzt: Ich habe dieses Auto genau für meine dienstlichen Anforderungen gekauft. Privat habe ich ganz andere Anforderungen an ein Auto. Warum soll ich mir jetzt als dieses Auto 6 Monate lang Privat hinstellen ... ich kann und will es privat nicht nutzen!
Bei mir mag das ja noch irgendwie gehen ... aber wenn ich mir so einen gemeinen Handwerker vorstelle mit einem 2-sitzigen Kastenwagen wo hinten das Werkzeug rein kommt ..... was soll der mit so einer Karre Privat ??? Das passt keine Familie rein und nix. Echt, was soll der scheiß?
Achja ... kleine Detailinformation am Rande die die einen oder anderen ggf. interessieren könnte:
Der Wert des KfZ um das es geht liegt in meinen Büchern ca. 1.000€ unter dem angeblichen DAT Einkaufswert.... also selbst wenn ich dieses sehr schlechte Angebot annehme dann hätte ich in meinen Büchern immer noch Gewinn 🙂
Ich verstehe dein Problem nicht. Du saugst aus deiner Freelancer-Tätigkeit viel Geld raus, das Auto ist ein Gebrauchsgegenstand um deine Arbeit erledigen zu können und fertig.
Ja, das Leben als Freelancer hat nicht nur Vorteile, manchmal gibt es auch kleine Nachteile.
Du wirst auch in Zukunft ein Auto dienstlich nutzen und wenn die Art des Autos so gänzlich anders ist als beim Privatauto verstehe ich nicht, wie du das in Zukunft regeln willst.
Zitat:
Bei mir mag das ja noch irgendwie gehen ... aber wenn ich mir so einen gemeinen Handwerker vorstelle mit einem 2-sitzigen Kastenwagen wo hinten das Werkzeug rein kommt ..... was soll der mit so einer Karre Privat ??? Das passt keine Familie rein und nix. Echt, was soll der scheiß?
Und wer soll so ein Fahrzeug denn gebraucht kaufen, wenn nicht ein anderer Handwerker? Und da kann man die Gewährleistung doch ausschließen.
Keine Ahnung ... ein Rentner mit Frau der öfter mal Holz holen fährt im Wald oder so.... gibt ja Leute die sowas haben wollen ... nur eben keine Familien.
Und in Kuzunft werde ich nur noch leasen... da ist das alles gaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz einfach.
Es gibt schon legale Möglichkeiten, ein Fahrzeug, das im Betriebsvermögen steht, ohne Sachmängelhaftung los zu werden.
siehe das Strohmann-Urteil des BGH: Urteil vom 12.12.2012 VIII ZR 89/12
O.
Ich denke in dem Fall geht es um etwas anderes.
Da ist lediglich der Rücktritt vom Vertrag durch den Kläger/Käufer nicht wirksam gewesen.
Dass eine Sachmängelhaftung durch den Ehemann der Verkäuferin dadurch ausgeschlossen war, steht da nirgendwo.
Das war nichts kaputt, der Käufer wollte lediglich wegen falscher Angaben vom Vertrag zurücktreten.
[NACHTRAG]
Da würde eher das Urteil des LG Frankfurt/Main passen.
Eins ist sicher, wie der/die Richter letztendlich entscheiden, kann man nicht vorhersagen. Wer Sichergehen will, verkauft an einen anderen Unternehmer, oder wartet die Haltefrist ab.
[/Nachtrag]
Bekannter hat seinen Problemdiesel, Schummeldiesel VW, deswegen an WKDA verscherbelt. Die haben deswegen auch gleich mal 20% abgezogen.
Da die Kiste nach dem Update Probleme machte war es Ihm zu Heiß die Kiste Privat zu verkaufen da die Karre auf den Betrieb lief. Ein Autohändler hätte sogar 30% abgezogen weil sofort in den Export. Ein Anderer wollte Ihn gleich gar nicht weil schon einen Golf als Standuhr auf dem Hof und da wollte Er keinen Problemdiesel dazu, ist wenigstens Offen bei dem Thema.
Das Problem ist eben das der Gesetzgeber keine Rücksicht auf die Tätigkeit des Gewerbetreibenden nimmt sondern Alle über den gleichen Kamm schert, egal ob Autohändler oder Friseur.
Wie ist es eigentlich, wenn ich ein gewerblich genutztes Fahrzeug an eine Privatperson mit ausländischem Wohnsitz verkaufe? Kann ich die Gewährleistung dann ausschließen? Spielt es eine Rolle, ob der Privatkäufer in der EU oder außerhalb der EU wohnt?
Nein, denn du als Verkäufer hast dich an hier geltende Gesetze zu halten.
Schon klar, aber der "Verbraucher" aus § 474 BGB wird ja mutmaßlich auch nur dann ein solcher sein, wenn er deutschem Recht unterliegt, oder nicht? Oder anders gefragt: Warum steht bei vielen gewerblichen Verkaufsanzeigen "Verkauf nur an Gewerbe oder für Export"?
Das interessiert mich jetzt auch