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Gewährleistung als Freiberufler?

Themenstarteram 8. November 2005 um 12:55

Hallo Comunity,

habe gerade eher zufällig im Web gelesen, dass man als Selbständiger / Freiberufler bei der Veräußerung eines "betrieblich genutzten" Fahrzeuges ein Jahr Gewährleistung geben muss. Ist das so korrekt? :confused: Fände ich einen ziemlichen Hammer... Weiss jemand näheres dazu? Für Tipps wäre ich dankbar.

Vielen Dank!

Gruß,

M.

Beste Antwort im Thema

@ CLK_mr1968

1) Im EStG ist eindeutig festgelegt, wer Freiberufler ist und wer nicht. Da gehörst du wirklich dazu?

2) Wenn der Freiberufler etwas aus seinem Privatvermögen verkauft, dann tut er das als Privatperson. Verkauft er etwas aus seinem Betriebsvermögen, dann tut er das als Unternehmer.

3) Einen Gegenstand aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen zu überführen ist selbstverständlich kein Problem. Nach der Haltefrist den Gegenstand ohne Gewährleistung zu verkaufen auch nicht.

4) Du schreibst selber in deinem letzten Absatz, dass du einen Vorschlag zur Umgehung der Wartezeit vorschlägst, was hier einer Umgehung einer gesetzlichen Regelung gleichkommt.

5)

a) Ust entsteht, wenn der Tatbestand der Lieferung oder Leistung ... (Rest bitte in §1 UStG nachlesen) ... erfüllt wird.

b) Unabhängig davon, ob eine Rechnung geschrieben wird oder nicht.

c) Unabhängig davon, ob USt auf der Rechnung ausgewiesen ist oder nicht.

d) unabhängig davon, ob das Entgelt bar bezahlt, überwiesen oder verrechnet wird.

6) Wenn du schon nicht 5d) nicht weißt, dann halte dich doch mit Vorschlägen zurück.

 

Ich bin selber Unternehmer (Freiberufler).

Wenn ich die Vorteile daraus ziehe (Vorsteuerabzug, Betriebsausgaben etc.), dann trage ich auch die Nachteile, ohne Gesetze zu umgehen.

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Ja, das ist korrekt.

Wenn Du als Selbstständiger Deinen Wagen verkaufst, dann wirst Du wie ein Autohändler eingestuft. Selbst ein vertraglich festgelegter Ausschluß dieser Gewährleistung scheint nicht wirksam zu werden, wenn Du an Privat verkaufst. Falls Du ebenfalls an einen Gewerbetreibenden verkaufts, ist das, soweit ich bisher weiß, möglich.

Dieses Vorschrift/Gestz ist wie manch anderes europäisches Gesetz ziemlicher Blödsinn.

Deswegen gebe ich meine Autos immer als Anzahlung fürs nächste dem Autohändler zurück. Gibt zwar meist ein bißchen weniger dafür, aber ich hab keinen Stress.

Grüße

bkpaul

Themenstarteram 8. November 2005 um 15:15

Danke für die schnelle Antwort.

Ist ja wirklich total daneben... :mad: Muss wohl mal mit meinem Steuerberater sprechen. Hab mittlerweile noch etwas recherchiert und das hier gefunden:

[...] Das gilt natürlich nur, wenn der Wagen überwiegend geschäftlich genutzt wurde. Siehe www.adac.de. Und wenn der Freiberufler den Wagen vor Verkauf in sein Privatvermögen überführt hat, dann handelt er als beim Verkauf natürlich als Privatmann und nicht als Gewerbetreibender. Die Überführung in das Privatvermögen ist jedoch ein rein buchhalterischer Verwaltungsakt, d.h. dieser kann vom Gewerbetreibenden natürlich solange auch nachträglich erfolgen, solange er seine Steuer nicht abgegeben hat. Also faktisch läuft das Gesetz (wie soviele andere auch) ins leere.

(Quelle: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=4372)

Ja, die Überführung ins Privatvermögen ist möglich - aber nur ein buchhalterischer Verwaltungsakt?

Nach meiner Einschätzung ein kostspieliger. Du kaufst mit versteuertem Geld den Firmenwagen aus dem Firmenvermögen. Als Privatmann kannst Du die Ausgabe nicht steuermindernd verwerten. Deine Firma hat jedoch eine Einnahme, die versteuert werden muß. Doppekt versteuertes Geld? Es darf aber jeder widersprechen, der das anders sieht! :D

Grüße

bkpaul

am 9. November 2005 um 0:51

Wo ist das Problem?

Die Buchhaltung hat immer eine Einnahme abzurechnen und zu versteuern, wenn sie Firmenvermögen verkauft. Dabei ist es aber egal, an wen. Der Inhaber kann als Privatperson genause Dinge aus der Firma erwerben wie jeder andere - und sie dann privat weiter verkaufen.

In so einem Fall würde ich als Inhaber/Selbstständiger allerdings darauf achten, durch diesen Umweg nicht noch einen zusätzlichen Gewinn zu machen, denn dem Verdacht verdeckter Gewinnausschüttung sollte man sich besser nicht aussetzen.

Grüße, Ulrich

Themenstarteram 9. November 2005 um 6:52

Zitat:

Original geschrieben von TIBOS

Wo ist das Problem?

Die Buchhaltung hat immer eine Einnahme abzurechnen und zu versteuern, wenn sie Firmenvermögen verkauft. Dabei ist es aber egal, an wen. Der Inhaber kann als Privatperson genause Dinge aus der Firma erwerben wie jeder andere - und sie dann privat weiter verkaufen.

In so einem Fall würde ich als Inhaber/Selbstständiger allerdings darauf achten, durch diesen Umweg nicht noch einen zusätzlichen Gewinn zu machen, denn dem Verdacht verdeckter Gewinnausschüttung sollte man sich besser nicht aussetzen.

Grüße, Ulrich

Der Verkaufserlös liegt mit ziemlicher Sicherheit unter dem Buchwert.

Danke für die Info!

M.

Bleibt nur noch der mögliche "Umgehungstatbestand" ...

Zitat:

Original geschrieben von Herr Nilson

Der Verkaufserlös liegt mit ziemlicher Sicherheit unter dem Buchwert.

Welcher Verkaufserlös? Der von deiner Firma an dich als Privatmann?

Themenstarteram 9. November 2005 um 19:50

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Welcher Verkaufserlös? Der von deiner Firma an dich als Privatmann?

Im Zweifel würde ich sagen beides. Der Gebrauchtwagenmarkt gibt den Buchwert definitiv nicht mehr her.

Zitat:

Original geschrieben von Herr Nilson

Der Gebrauchtwagenmarkt gibt den Buchwert definitiv nicht mehr her.

Dieses Problem kann man umgehen, wenn man den Wagen so lange nutzt, bis er über die Afa komplett abgeschrieben ist. Dann liegt der Marktwert mit Sicherheit über dem Buchwert.

Themenstarteram 10. November 2005 um 8:33

ist klar, werde ihn aber demnächst verkaufen. Ist es nicht vorteilhafter einen Buchverlust zu haben, d.h. Marktwert < Buchwert? Umgehkehrt, wenn ich ihn nächstes Jahr verkaufe wäre Buchwert < Marktwert und ich hätte einen Buchgewinn, der zu versteuern wäre... oder?

korrekt!

Zitat:

Original geschrieben von bkpaul

Ja, das ist korrekt.

Wenn Du als Selbstständiger Deinen Wagen verkaufst, dann wirst Du wie ein Autohändler eingestuft. Selbst ein vertraglich festgelegter Ausschluß dieser Gewährleistung scheint nicht wirksam zu werden, wenn Du an Privat verkaufst.

wie sieht es denn mit der gewährleistung aus, wenn der wagen noch 2 jahre werksgarantie hat? muss ich als selbstständiger dem käufer die gewährleistung geben oder bekommt er die noch für 2 jahre vom hersteller?

letzteres

am 20. Februar 2006 um 4:44

Hi,

hier wird aber schon wieder Garantie und Gewährleistung vertauscht gell?

Wenn der Käufer es möchte, kann er im Rahmen der Gewährleistung auch an den Käufer rantreten - zum einfacheren Ablauf ist sicher die Garantie zu empfehlen.

Dennoch - das eine schließt doch das andre nich aus.-

Grüße

Schreddi

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