Gewährleistung als Freiberufler?
Hallo Comunity,
habe gerade eher zufällig im Web gelesen, dass man als Selbständiger / Freiberufler bei der Veräußerung eines "betrieblich genutzten" Fahrzeuges ein Jahr Gewährleistung geben muss. Ist das so korrekt? 😕 Fände ich einen ziemlichen Hammer... Weiss jemand näheres dazu? Für Tipps wäre ich dankbar.
Vielen Dank!
Gruß,
M.
Beste Antwort im Thema
@ CLK_mr1968
1) Im EStG ist eindeutig festgelegt, wer Freiberufler ist und wer nicht. Da gehörst du wirklich dazu?
2) Wenn der Freiberufler etwas aus seinem Privatvermögen verkauft, dann tut er das als Privatperson. Verkauft er etwas aus seinem Betriebsvermögen, dann tut er das als Unternehmer.
3) Einen Gegenstand aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen zu überführen ist selbstverständlich kein Problem. Nach der Haltefrist den Gegenstand ohne Gewährleistung zu verkaufen auch nicht.
4) Du schreibst selber in deinem letzten Absatz, dass du einen Vorschlag zur Umgehung der Wartezeit vorschlägst, was hier einer Umgehung einer gesetzlichen Regelung gleichkommt.
5)
a) Ust entsteht, wenn der Tatbestand der Lieferung oder Leistung ... (Rest bitte in §1 UStG nachlesen) ... erfüllt wird.
b) Unabhängig davon, ob eine Rechnung geschrieben wird oder nicht.
c) Unabhängig davon, ob USt auf der Rechnung ausgewiesen ist oder nicht.
d) unabhängig davon, ob das Entgelt bar bezahlt, überwiesen oder verrechnet wird.
6) Wenn du schon nicht 5d) nicht weißt, dann halte dich doch mit Vorschlägen zurück.
Ich bin selber Unternehmer (Freiberufler).
Wenn ich die Vorteile daraus ziehe (Vorsteuerabzug, Betriebsausgaben etc.), dann trage ich auch die Nachteile, ohne Gesetze zu umgehen.
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63 Antworten
oh mann, da wiehert der deutsche amtsschmimmel, vermutlich weil ihr keine freiberufler
oder unternehmer seid.
wenn ich einen gebrauchtwagen von einem privatanbieter kaufe,
kann ich wohl kaum eine gewährleistung erwarten.
Wenn ich sowas haben will, gehe ich zu einem professionellen händler.
ob ich als freiberufler davon steuerliche vorteile habe oder nicht, spielt doch für den käufer
überhaupt keine rolle. nur scheinbar für den gerechtigkeitssinn von manch einem hier.
das ist zwar gut gemeint, ist aber nur einseitig betrachtet.
es kann z.b. passieren, dass bei einer steuerprüfung etliche jahre später das finanzamt sagt
"sorry, völlig unverhältnismässig der 'fette prosche', der wagen ist kein betriebsgegenstand"
- z.b. weil zu wenig km "beruflich" und zu viele privat gefahren wurden.
dann werden mal eben die steuerbescheide von vor x jahren neu berechnet und alle
steuerlichen vorteile sind dahin - wenn man überhaupt welche hatte.
Der unterschied firmenwagen und 30 cent pro km mit privatwagen ist übrigens sehr gering.
worst case:
du hast deinen wagen mit gewährleistuing verkauft, weil du ein braver mensch bist-
und der motor ist leider geplatzt. oh wie blöd (man selbst doch war, weil das interessiert
das FA dann auch nicht mehr, wenn es dir den firmenwagen aberkannt hat).
ohne illegale tricks kann ein wagen innerhalb eines jahres aus dem betriebsvermögen
genommen werden. damit erledigt sich die frage ob gewährleistung oder nicht.
dass (kleine) autohändler damit die gewährleistung umgehen wollen ist ein anderer fall.
aber das ganze ist bei freiberuflern eher theoretischer natur.
Kann aber genau dafür missbraucht werden.
Zitat:
Der unterschied firmenwagen und 30 cent pro km mit privatwagen ist übrigens sehr gering.
Echt ??? Zeige mir doch bitte mal ein Auto was man mit 30 Cent pro Km bewegen kann ? Ich kenne da nur der C1 von Citroen... und sorry, aber mit so einem Elefantenturnschuh fahre ich keine 500Km zum Kunden.
Mein Auto kostet ca. 50 Cent pro Km inkl. Sprit, Wartungskosten, Wertverfall, etc.
Außerdem fahre ich mit dem Fahrzeug über 90% beruflich. Damit zählt das Fahrzeug zwangsweise zum Betriebsvermögen.... so ist das Steuerrecht.
Und das mit dem "Nur an Gewerbe oder Ausland" ist natürlich in der Tat interessant. Wobei ich mir vorstellen könnte das bei solchen Angeboten meist beides der Fall ist.... die Ankäufer sind dann meist ausländische Händler die den Wagen ins Ausland exportieren wollen.
Zitat:
@CLK_mr1968 schrieb am 5. Februar 2017 um 03:58:45 Uhr:
aber das ganze ist bei freiberuflern eher theoretischer natur.
Das sieht das BGB anders (wie bereits früher von mir erläutert) ... und das hat in Sachen Sachmängelhaftung mit dem FA überhaupt nichts zu tun.
Gruß
Der Chaosmanager