Gewährleistung als Freiberufler?
Hallo Comunity,
habe gerade eher zufällig im Web gelesen, dass man als Selbständiger / Freiberufler bei der Veräußerung eines "betrieblich genutzten" Fahrzeuges ein Jahr Gewährleistung geben muss. Ist das so korrekt? 😕 Fände ich einen ziemlichen Hammer... Weiss jemand näheres dazu? Für Tipps wäre ich dankbar.
Vielen Dank!
Gruß,
M.
Beste Antwort im Thema
@ CLK_mr1968
1) Im EStG ist eindeutig festgelegt, wer Freiberufler ist und wer nicht. Da gehörst du wirklich dazu?
2) Wenn der Freiberufler etwas aus seinem Privatvermögen verkauft, dann tut er das als Privatperson. Verkauft er etwas aus seinem Betriebsvermögen, dann tut er das als Unternehmer.
3) Einen Gegenstand aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen zu überführen ist selbstverständlich kein Problem. Nach der Haltefrist den Gegenstand ohne Gewährleistung zu verkaufen auch nicht.
4) Du schreibst selber in deinem letzten Absatz, dass du einen Vorschlag zur Umgehung der Wartezeit vorschlägst, was hier einer Umgehung einer gesetzlichen Regelung gleichkommt.
5)
a) Ust entsteht, wenn der Tatbestand der Lieferung oder Leistung ... (Rest bitte in §1 UStG nachlesen) ... erfüllt wird.
b) Unabhängig davon, ob eine Rechnung geschrieben wird oder nicht.
c) Unabhängig davon, ob USt auf der Rechnung ausgewiesen ist oder nicht.
d) unabhängig davon, ob das Entgelt bar bezahlt, überwiesen oder verrechnet wird.
6) Wenn du schon nicht 5d) nicht weißt, dann halte dich doch mit Vorschlägen zurück.
Ich bin selber Unternehmer (Freiberufler).
Wenn ich die Vorteile daraus ziehe (Vorsteuerabzug, Betriebsausgaben etc.), dann trage ich auch die Nachteile, ohne Gesetze zu umgehen.
63 Antworten
Nungut ... ich habe einen Interessent für mein Auto ... angeblich hat er auch ein Gewerbe .... nun denn.
Zum Glück gibt es beim ADAC auch Kaufverträge für Unternehmer an Unternehmer.... Da gibt es allerdings nur ein Feld für Umsatzsteuer ID .... da kommt meine rein ... nehme ich mal. Aber kann ich auch irgendwo fixieren, dass der Käufer ebenfalls Unternehmer ist !?
Nichts das der am Ende rum jammert nichts davon gewusst zu haben, dass es sich um einen Verkauf Unternehmer an Unternehmer handelt.
Und ja ich weiß, wenn da steht "Bäckerei Müller" mit der Firmenanschrift dann kann man davon ausgehen dass es ein gewerblicher Käufer ist. Aber wenn der Käufer einfach nur Architekt ist dann steht da "Thomas Müller" und seine Privatadresse .... nichts was auf ein Gewerbe schließen lässt.
Achso falls sich jetzt jemand denkt: Na der Typ kann ja ein Glück haben ... Käuferinteresse und dann auch noch ein gewerblicher..... auch wenn das so alles stimmt.... der Preis den er zahlen will ist deutlich unter Marktwert..... für mich alles andere als ein Megadeal. Aber der Wagen muss weg .... unbedingt.
Zitat:
@segfault schrieb am 23. Januar 2017 um 16:14:09 Uhr:
... um einen Verkauf Unternehmer an Unternehmer handelt.
Genau das in den Kaufvertrag schreiben?
Warum verkauft man nur deutlich unter Marktwert? Dann kann man doch gleich an einen Händler abgeben und das Thema ist durch.
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Ich hatte mal bei einen Händler nach einer Inzahlungnahme gefragt... der hat mit (angeblich) den DAT Einkaufswert genannt ... und für das Geld verkaufe ich nicht ... da fahr ich ihn lieber selbst gegen die Wand.... da geht es dann irgendwann ums Prinzip.
Achja und dass das ein Kaufvertrag von Unternehmer an Unternehmer ist steht eigentlich groß oben drüber.... eigentlich Idiotensicher.... aber deutsche Gerichte entscheiden ja in letzter Zeit immer wieder von wegen arglistige Täuschung.... naja mit dem "Risiko" werde ich wohl Leben müssen.
Lass Dir doch vom Käufer seine USt.-ID-Nr. geben, und schreib sie einfach in den Anschriftenblock unter die Käuferangaben mit in den Vertrag. Wo steht das die ID nur in dafür gedachte Felder eingetragen werden darf.
Wenn DAT unter deinem Verkaufswert liegt, woher kommt dann der Gedanke, das du unter Marktwert verkaufst? Wie berechnest du den Marktwert?
Marktwert ist der Wert wie er so bei Autoscout24 oder Mobile gehandelt wird.
Gut das ist Händlerverkaufspreis.... aber ich habe irgendwie Zweifel ob der Händlereinkaufspreis die Hälfte vom Verkaufspreis ist.... so riesig hätte ich die Marge bei Autohändlern nicht eingeschätzt.
Und ja Autoscout24 kann dir sogar den ungefähren Marktwert (ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Zustand) deines PKW ausrechnen.
Anfänglich war meine Anzeige bei Autoscout24 sogar gesperrt weil sie dachte ich wäre ein Betrüger weil mein Preis so sehr unter Marktpreis liegt. Erst als ich angerufen habe hatten sie freigeschaltet.
Und ja das mit der Ust.-ID. werde ich mal probieren ... mehr fällt mir sonst auch nicht ein :-/
Bei einem Eigenverkauf landet man grob zwischen Händlereinkauf- und -verkaufspreis. Eher in Richtung Einkaufspreis.
... die Preise bei autoscout und mobile.de sind nicht der Marktwerkt, sondern die Wunschvorstellung der Verkäufer.
Tatsächlich verkauft wird zu diesem Preis wohl im seltensten Fall.
Der Ankaufspreis der Händler bzw. die Differenz zum Verkaufspreis, hängt von vielen Faktoren ab. Handelt es sich um ein gefragtes Fahrzeug, das sich schnell "dreht", wird der Händler wohl mit weniger Spanne zufrieden sein. Wenn er sich eine Standuhr auf den Hof stellen soll, mit dem Risiko, dass der Wagen recht lange steht, wird er entsprechend mehr Spanne haben wollen.
Um welches Fahrzeug geht es denn?
XF-Coupe
Geht um einen C5 Carlsson. Naja bei mir in der Umgebung stellt sich das keiner hin ... hier fährt man Schkodda und kein Citroën .... werde ihn wahrscheinlich auch nicht hier verkaufen ... mal schauen was die Händler im Raum Köln/Bonn sagen.
Ich würde ja den Link zum Inserat posten aber das wird ja zu OT.
Das wesentliche haben wir ja geklärt .. ich verkaufe an einen Unternehmer ... wer der Überglückliche sein wird werden wir sehen.... Erstmal brauchen wir Sommerreifenwetter ... der C5 ist das einzige Auto was ich habe mit Winterreifen 🙂
Hi, mal ein kleiner Denkanstoß hierzu:
Bei Freiberuflern weiß eigentlich niemand außer dem Finanzamt und dem Steuerberater, ob ein Wagen
betrieblich genutzt wurde. Es sei denn man führt einen "Firmen-Namen".
Das Finanzamt wird sicher niemand fragen, nur weil es ein Problem mit einem privat gekauften PKW gibt.
Auskunft wird das FA vermutlich auch nur einem Gericht erteilen, wenn es hart auf hart kommt.
Dem FA ist es auch egal, ob man an privat oder gewerblich verkauft, sowie ob dem Käufer Gewährleistung
zusteht oder nicht.
Darüber hinaus wird es das Finanzamt nicht interessieren, wenn auf einem Kaufvertrag "privat an privat" steht,
solange genau der Verkaufsbetrag auf Deinem Konto auftaucht und in die Bücher einfließt.
Problematisch könnte sein (weiß ich nicht):
- Barverkauf, evtl. muss der Käufer überweisen
- Umsatzsteuerpflicht, USt. kann man auf so einem Vertrag nicht ausweisen.
Eventuell reicht es hier eine Rechnung mit USt. zu schreiben und die Kopie zu den Büchern zu legen,
ob der private Käufer das Original jemals gesehen hat kann wohl keiner nachvollziehen.
Muss ja auch keiner, solange eben ein "vernünftiger" Kaufpreis erzielt und verbucht wurde.
Das ist für den Käufer zwar im Prinzip "gemein", die Gewährleistung so zu umgehen, aber
Brüssel war auch gemein zu uns Freiberuflern, als es diese Regel ohne Ausnahme für
Freiberufler/Einzelunternehmer festgelegt hat.
Ein Autohändler hat da sicher andere Möglichkeiten.
Den Kaufpreis gleicht das FA wohl tatsächlich mit Schwacke ab, hat mein Steuerberater gesagt.
Abschreiben bis auf 1 Euro und dann dem Betrieb entnehmen geht wohl bei PKW nicht (mehr).
Ah, noch ein "Freiberufler".
Also erstens sind deine Ausführungen zum Teil recht verworren / ungenau / falsch.
Zweitens lieferst du hier eine Anleitung zum Betrug.
Und drittens war Brüssel zu allen gewerbetreibenden gemein, nicht nur zu den Freiberuflern.
Wieso sollte ein Freiberufler in dieser Beziehung besser gestellt sein als ein Bäcker, Frisör, Fliesenleger ... ...
Alles Gewerbetreibende, die genau so wenig Ahnung von Kraftfahrzeugen haben wie Freiberufler.
Sind die verworrenen Sätze nun ein Aufruf zur Steuerhinterziehung oder eher zum Betrug an den Käufer?