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Getriebschaden bei 120.000km

Themenstarteram 10. März 2006 um 20:30

Hallo,

hätte mal eine Frage. Meine S-Klasse (S500) macht seit dem ich sie gekauft habe (vor 8 Monaten) nur Schwierigkeiten. Jedes Monat steht er in der Werkstatt. Dauernd ein neues "kleines" Problem was ca. um die 1000 EUR kostet.

Vor 2 Monaten war er jetzt beim Service, und jetzt bei 120000km hat er einen Getriebeschaden.

Mercedes (Salzburg) weigert sich irgendetwas dazuzuzahlen, als Ersatzauto wurde ein SMART angeboten. Sehr nett oder ...

Freundlicherweise würden sie die gefahrenen 1800km (mit dem Ersatzauto eines Freundes gefahren) ersetzen.

 

Der Verkäufer (Hartberg) würde 680 EUR zu zahlen.

Der Schaden beträgt ja nur 7000 EUR !!!!

Liebe Leute, habt ihr schon Erfahrungen gemacht, mit Anwalt oder sonstigen. In das Auto wurde seit Kauf ca. 4000 hineingesteckt, 2 kaputte Kat., Luftfederung, und und und

Ich sehe absoulut nicht ein, das man bei einer Luxuslimusine, die schon glaube ich genug kostet, ein Vermögen für Reperaturen bezahlt.

lg

jasmin

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29 Antworten

Was war doch gleich die Frage ?

Themenstarteram 10. März 2006 um 20:54

Ob jemand von euch schon rechtlich gegen MB etwas gemacht hat, und ob es etwas gebracht hat.

Hallo Jasmin

Ich stell mich mal dumm. Auf welcher Rechtsgrundlage willst Du MB für was verklagen ?

Das Mittel der Wahl ist ein Kulanzantrag bei MB und eine gute Werkstatt (nicht unbedingt MB) nebst Kleingeld für die Wartung.

(Forum lesen hilft auch ein wenig)

Grüße, Frank

Re: Getriebschaden bei 120.000km

 

Zitat:

Original geschrieben von minnie21

Meine S-Klasse (S500) macht seit dem ich sie gekauft habe (vor 8 Monaten) nur Schwierigkeiten.

Privat gekauft oder beim Händler?

am 10. März 2006 um 22:02

Wurde das Getriebeöl einmal gewechselt?

Bei einigen MB Automaten mit "wartungsfreier Lebensdauerfüllung" wurden im Nachhinein Wechselintervalle vorgesehen.

Themenstarteram 10. März 2006 um 22:03

Wurde beim Händler gekauft.

Zitat:

Original geschrieben von minnie21

Wurde beim Händler gekauft.

Dann ist der Händler auf jeden Fall noch gewährleistungspflichtig. Weigert er sich, den Schaden zu übernehmen, solltest du mit Hilfe eines Rechtsanwaltes deine Ansprüche durchsetzen.

Themenstarteram 10. März 2006 um 22:13

ja wie gesagt, heute kam der anruf, das er 680eur dazu bezahlt. sonst keinen cent.

Zitat:

Original geschrieben von minnie21

ja wie gesagt, heute kam der anruf, das er 680eur dazu bezahlt. sonst keinen cent.

Dann solltest du für die fehlenden 6320 EUR einen Anwalt bemühen. Manche Händler sind an Dreistigkeit kaum zu überbieten.

Zitat:

Original geschrieben von minnie21

ja wie gesagt, heute kam der anruf, das er 680eur dazu bezahlt. sonst keinen cent.

Mangel dem Verkäufer schriftlich anzeigen und Frist zur Nachbesserung setzen.

Bei Weigerung den Rechtweg beschreiten.

Nach verstreichen der Frist kann der Schaden auch woanders repariert werden.

Macht man das nicht, verliert man die Ansprüche gegenüber dem Verkäufer.

Grüße, Frank

Themenstarteram 10. März 2006 um 22:20

und glaubst du das ich da eher gute chancen habe, bin 24, habe ehrlich gesagt keine ahnung von solchen sachen.

Zitat:

Original geschrieben von minnie21

und glaubst du das ich da eher gute chancen habe, bin 24, habe ehrlich gesagt keine ahnung von solchen sachen.

Dafür sollst du ja den Anwalt bemühen. Der hat i.d.R. die nötige Ahnung.

am 11. März 2006 um 2:00

Ich würde mal sagen das sich der Händler da gut abgesichert hat! Wer weis was in dem Vertrag steht, ist ja bei jedem Händler anderst. Es handelt sich ja hierbei warscheinlich nicht um ein Autohaus.

Ein bekannter hatte bei 70TKM ein Motorschaden beim Audi TT, keine 2 Monate nach dem Kauf. VW Glöckler zahlte nur den Stundenlohn. Erst hies es, ja der Motor müsste komplett raus und dann gings plötzlich doch durch reperatur.... der Anwalt konnte auch nichts mehr machen.

Vieleicht haste ja Glück, aus jeden fall informieren!

Hallo Jasmin,

ich lese gerade, daß Du in der Mercedes-Niederlassung in Salzburg warst.

Ich weiß nicht, ob dies in Österreich auch so ist, aber in Deutschland hast Du lt. Gewährleistungsrecht als Privatperson automatisch ein Jahr Gewährleistung beim Kauf vom Händler.

Das erste halbe Jahr gilt sogar die Beweislastumkehr, d.H. der Händler müsste beweisen, daß der Wagen den Mangel nicht schon beim Kauf hatte.

Da dieses Gewährleistungsrecht relativ neu und auch etwas kompliziert ist würde ich Dir auch auf jeden Fall den Gang zum Anwalt empfehlen.

MFG Sven

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