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Gesoffen und Unfall
Moin
Wer hat Erfahrung mit Gerichtsurteilen bei Alkoholkosum und Unfall. Ich hatte beim pusten 1,29 Promille.
Gruss
Oliver
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S4 2.7 MTM
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45 Antworten
Also ich weiß, daß es sich ab 1,1 Promille um eine Straftat handelt und nicht mehr um eine Ordnungswiedrigkeit. D.h. es wird zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Du kannst dann wohl mit einer Geldstrafe von ca. 1000€ rechnen, sowie mit einem Führerscheinentzug von min. 6-9 Monaten. So ähnlich war es bei einem Bekannten vor über einem Jahr, kann sein, daß es noch strenger wurde!
Viele Grüße,
Gorman
danke
Gruss
Oliver
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S4 2,7 MTM
Schlimm genug mit so viel Alk zu fahren, kann ich nur hoffen dass es sich nur um Sachschaden handelt.
Ich denke mal dass Deine Versicherung für alle Kosten aufkommen wird die Du Dritten gegenüber verursacht hast, diese aber vor Gericht zurück fordern. Den Schaden an Deinem Fahrzeug wirst Du aber selber bezahlen müssen.
Die Vollkasko wird da nicht aktiv, da Du den Vertrag grob fahrlässig gebrochen hast, hinzu kommt, dass die Versicherung Dir mit Sicherheit den Vertrag kündigen wird.
Interessant wird es dann nämlich wenn Du nach Deiner Führerscheinsperre eine neue Versichung für Deinen Wagen bei einem anderen Unternehmen versuchst abzuschliessen. Die wollen dann wissen warum Du bei der anderen Versicherung raus geflogen bist...
nee ich hab ein paar Baustellenbarken umgelegt.
Gruss
Oliver
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S4 2,7 MTM
Glück gehabt.
Denke aber die Versicherung wird trotzdem so reagieren.
Wäre Klasse wenn Du uns auf dem laufenden halten würdest.
Auch unterhalb der 1,1 Promillegrenze kann es zur Gerichtsverhandlung kommen. Aktuelles Beispiel aus meinem Bekanntenkreis:
Ein entgegenkommendes Polizeifahrzeug schätzt die gefahrene Geschwindigkeit als zu hoch ein. (Laut Aussage des Fahrers ca. 75 km/h bei erlaubten 50 km/h innerorts). Bei der daraufhin erfolgten allgemeinen Verkehrs- und Alkoholkontrolle wurde ein Alkoholpegel von 1,2 Promille "erblasen". Der bei der Blutuntersuchung festgestellte, und vor Gericht verwendete Wert lag bei 1,07 Promille.
Amtliches Endergebnis nach der Verhandlung:
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Wiedererwerbssperre von 4 Monaten
- Geldstrafe in Höhe von 1400 Euro
Hinzu kommt die Wartezeit zwischen Sicherstellung des Führerscheins und Gerichtstermin von ca. 7 Monaten, die nicht angerechnet wird.
Die wichtigsten straf- und zivilrechtlichen Folgen haben Dir Gorman und JustusJonas bereits erklärt. Falls innerhalb der letzten drei Jahre schon einmal eine Fahrerlaubnissperre angeordnet war, beträgt die neue Sperrzeit mindestens ein Jahr.
Falls Du schon einmal wegen Alkohol im Verkehr aufgefallen bist, kannst Du damit rechnen, vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis den sogenannten Idioten-Test absolvieren zu müssen, der alkoholgewöhnte Fahrer aus dem Verkehr ziehen soll.
Noch kurz zu 1,1 %o-Grenze:
Ab 1,1 %o BAK wird unwiderleglich vermutet, daß man alkoholbedingt fahruntüchtig ist. Unter 1,1 %o muß die Ursächlichkeit zwischen Alkoholisierung und Fahruntüchtigkeit nachgewiesen werden.
Wer trinkt und fährt ist selbst schuld. Ich bin froh das sie dich erwischt haben. Vielleicht lernst du ja was daraus, das man nicht trinkt und dann noch selber fährt. Zum Glück waren es nur ein paar Baustellenbarken und keine Menschen (vor allem Kinder) !!!!
@ andi v6tdi:
Warum vor allem Kinder?
Ich möchte auch nicht von einer Suffnase umgenietet werden, obwohl ich kein Kind mehr bin...
Dabei ist es doch wirklich einfach:
Entweder trinken - oder fahren!
(Zitat eines Users: Na ,da sind wir doch Alle froh das uns der Audigott einen Messias wie Dich geschickt hat und uns aus unserem kindeschem Gehabe endlich auf den Weg der Tugend bringt.)
Gruß
Micw
So habe ich das ja auch nicht gemeint. Wenn Menschen bei sowas zu schaden kommt ist es eigentlich wurscht ob Kind oder Erwachsener. Aber ein Kind besoffen totfahren stell ich mir am schlimmsten vor. Man wird ja sein Lebtag nicht mehr glücklich nur weil man ja unbedingt fahren musste, weil man das Auto halt nirgens stehen lassen will. Solche Leute gehören aus dem Verkehr gezogen. Für immer!! Es ist eben was anderes wenn ichmal ein Bier trinke und dann fahreoder ob ich mit über 1 Promille fahre (das sind schon ein paar Bier zuviel). Ich persönlich trinke gar nichts wenn ich fahre. Nicht mal ein Bier!
Vor 6 Jahren:
DM 1.800 Geldstrafe.
6 Monate Führerscheinentzug und schwerste Probleme und Rennereien, diesen zurück zu bekommen => insg. 9 Monate.
Das alles OHNE Unfall und ohne Gerichtsurteil bei 1,28 Promille!
Habe noch was gefunden:
Ab 1,1 Promille bei Unfall => Straftat
mindestens 12 Monate Führerscheinentzug
Geldstrafe 45 bis 120 Tagessätze oder Freiheitsstrafe
7 Punkte in Flensburg
Mithaftung wenn Unfall auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist
Eigene Haftpflichtversicherung nimmt bei alkoholbedingten Unfall bis 10.000 Mark Regress.
Eigene Kaskoversicherung verweigert bei alkoholbedingtem Unfall die Zahlung vollständig.
[Quelle: alkohol-web.de]
@ schwarz11
..ich hoffe das Dein Führerschein recht lange weg ist !!
..schön,wieder eine Fahrende "Zeitbombe" weniger auf der Strasse.
..und hoffentlich versemmelst Du noch 2x die MTU..dann hat man noch länger ruhe vor solchen Leuten die Besoffen fahren für eine "coole Sache" halten.
Nimm´s mir ruhig übel, aber ich kann solche Leute nicht ab, und da steh ich auch zu.
@Raceoil... sorry, für Deine Schadenfreude fehlt mir und sicherlich auch anderen das Verständnis.
Sei es Leichtsinn oder Fahrlässigkeit, solche Sachen sind schnell passiert.
Du bist anscheinend der Ansicht, Dir könne solches oder ähnliches nicht wiederfahren.
Egal ob Unfall mit oder ohne Alkohol, die Oma oder die Kinder, die plötzlich unvermittelt auf die Straße laufen.
Du irrst Dich mit der Geschwindigkeit, Blablabla... und so weiter und so weiter ...
Kann Dir nicht passieren.... nun ich denke, auch Du wirst noch viele eigentlich ungewollte Erfahrungen im Leben machen.
Dein Nick spricht übrigens auch für sich.
Nimm´s mir ruhig übel, aber ich finde so neunmalkluge Leute wie Dich, die meinen perfekt zu sein und über den Dingen zu stehen, zum abkotzen.
Gruß
PP