Gesetzliches Thema Garantie Gebrauchtwagen... bitte hilfe.

VW Golf 4 (1J)

Habe mir vor einem Monat ein Golf IV gekauft war bis jetzt schon 4 werkstätten da der Motor einfach fertig ist da geht einfach gar nichts mehrer läuft zwar noch aber der öl verbraucht ist nich mehr normal und es ist ein leck beim kühlwasser meine fahrerscheibe ist mir letztens runter gekracht und die stoßdämpfer geben komische geräusche von sich ...habe schon viele gefragt kann ich das auto zurückgeben? da mir ja der händler NICHTS gesagt und es steht auch NICHTS davon im kaufvertrag und er ja 1 jahr garantie geben muss gesetzlich...manche sagen er MUSS manche nicht ich hoffe hier gibt es jemand der davon ahnung hat ich weiß, ich bin hier im falschen bereich, ich wüsste aber nicht wo ich es sonst posten könnte...

Danke im vorraus.

wenn jemand genau weiß wo ich das hier posten könnte bitte sagen dann werde ich das ändern🙂

Beste Antwort im Thema

Ein paar Punkte und Kommata wären recht...

Ansonsten solltest Du dich über den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung informieren.

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Nach der deutschen Rechtsprechung gibt es Gewährleistung:
1. bis 10 Jahre Fahrzeugalter oder
2. bis 150.000 km Laufleistung

Darüber wird alles als normaler Verschleiß ausgelegt 😉

Hi,

das einzig sichere an der deutschen Rechtssprechung ist das nichts sicher ist.

Je nach Preis und Kaufvertrag ist es durchaus möglich das auch bei einem älteren Fahrzeug die Gewährleistung gillt.

Falls sich der Händler quer stellt müßte man notfalls vor gericht klären lassen was verschleiß ist und was nicht.

Gruß Tobias

Also erstmal danke konnnte nicht eher on daten : 180TKM 12 Jahre Preis 2600...

Er hat es durch den TÜV und HU gejagt bevor ich ihn bekommen habe aber so viele mängel das kann doch nicht von ca. 700km ( die ich jetzt gefahren habe ) kommen ...und im kaufvertrag steht nix mit motorschaden etc steht gar nix von mängel etc....das kommt doch nich von i-wo als ob von 700km die kiste so fail geht....ja mit dem öl das is so ne sache hab ich spät gecheckt genau wie mit den stoßdämpfer beim öl dachte ich erst ein öl leck deswegen bin ich auch durch werkstätten gejagt...und mit dem stoßdämpfer ich hör halt immer laut musik mit bass box und allem und wo ich sie mal nen tag aus hatte hörte ich aufeinmal hinten rechts ein komisches geräusch und deswegen kam ich erst so spät darauf...

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28



Je nach Preis und Kaufvertrag ist es durchaus möglich das auch bei einem älteren Fahrzeug die Gewährleistung gillt.

Gruß Tobias

Die Ausnahme bestätigt die Regel 😉

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Zitat:

Original geschrieben von NordseeVW


Nach der deutschen Rechtsprechung gibt es Gewährleistung:
1. bis 10 Jahre Fahrzeugalter oder
2. bis 150.000 km Laufleistung

Darüber wird alles als normaler Verschleiß ausgelegt 😉

Das ist SO schlichtweg falsch. Es kommt immer auf die Art des Mangels an. GewährleistungsRECHTE hat man immer, fraglich ist, ob diese eingreifen, was im Falle von Verschleißteile bei entsprechender Laufleistung ausgeschlossen sein kann. Das liegt wiederum daran, dass der Beweis unmöglich ist und die Beweislastsumkehr bei solchen Teilen nicht eingreift. Ist der Beweis unmöglich, was bei älteren Verschleißteilen (die auch 10 Jahre, 150tsd KM dabei sind) anzunehmen ist, so wird dies natürlich pauschal angenommen ohne jedesmal das Erbringen des Beweises zu versuchen.

Zum Threadersteller: Bei den von Dir genannten Mängeln und der Laufleistung des Wagens dürfte es sehr schwer fallen, Gewährleistungsrechte geltend zu machen, sofern nicht z.B. die Stoßdämpfer (auch laut Kaufvertrag) erst kürzlich getauscht wurden o.ä.

Verschleißteile unterliegen nie der Gewährleistung, ab 10 J./150.000km wird von Gerichten (i.d.R) alles als Verschleiß angesehen!
Jetzt haben das alle verstanden, oder?

@ TE: Leider Pech gehabt, Gewährleistung gibt´s nicht.

Ich muss da einfach nochmal einhaken:
Natürlich unterliegen Verschleißteile der Gewährleistung! Bremsen sind Verschleißteile, wenn die aber nach 50 KM schon zerbröseln hast Du Gewährleistung. Wenn der Verkäufer dir bei einem Auto (20 Jahre, 200.000 KM) sagt, er habe direkt vor Verkauf die Bremsen gewechselt, diese geben aber nach 50 KM den Geist auf, hast Du Gewährleistung. Entscheidend ist immer der ÜBLICHE (!!!) Verschleiß, und wenn der Verschleiß Deiner Teile im Rahmen dieses üblichen Verschleißes liegt, dann hast du natürlich keine Gewährleistung.

Deshalb ist beim Threadersteller zu klären: Üblicher Verschleiß ja oder nein? --> Wurden die Teile mal getauscht, wenn ja, wann?

Hallo,

am besten du scanst mal dein Vertrag ein und postet den mal, ansonsten kannste die Tips und Ratschläge alle vergessen.
Falls du natürlich ein Vertrag unterschrieben hast "Auto gekauft wie gesehen, keine Garantie oder Gewährleistung", dann haste auf Deutsch wirklich die Arschkarte gezogen und bist selber Schuld.
Auch wenn man sich sofort in ein AUto verliebt, sich das Auto genauer anschauen, kann man Probefahrten machen und mal nächten Werkstatt fahren und das Auto mal kurz durchchecken lassen.

Sry aber ich mach dir nicht viel Hoffnung das du dein Geld wieder siehst.

Gruß Cyber

Zitat:

Original geschrieben von NordseeVW


Wichtigste Fragen bei Gewährleistung:

Wie alt und wieviele km?

totaler schwachsinn! ein 30 jahre alter golf mit 4 millionen km hat genauso gewährleistung....das einzige WAS man vor gericht streiten könnte ist ein porsche für 1000€. den da sollte man eine bastelkiste schon anhand des preises ausmachen können. und selbst davon gibts genug urteile pro und contra...mich würd aber gerne ein GRUNDSATZURTEIL interesieren das eine km und ein alter vorschreibt. aktenzeichen bitte...

@topic
jetzt mal hand aufs herz....1000km/1l öl ist bei vw motoren eben NORMAL! und eine werkstatt die einen kühlmittelverlust nicht findet ist eine luschen werkstatt.

@cyber ops
auch hier totale blödsinn! "gekauft wie gesehen" schliesst NICHT die gesetzliche gewährleistung aus! das war vieleicht vor 20 jahren mal so. und ein händler KANN keine gewährleistung ausschliessen! es sei den er verkauft an gewerbliche. selbst wen du im kaufvertrag reinschreibst "keine gewährleistung" ist diese klausel NULL UND NICHTIG! das ist genauso wie wen du beim autoklauen erwischt wirst aber vom besitzer eine schriftliche erklährung hast in der steht "darf mein auto klauen"...das ist nicht erlaubt/zulässig/gültig....

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