Gesetz zu Nebelscheinwerfer-Benutzung

VW Polo

Hi!
Ich rätsele nun schon lange Zeit herum, wie das gesetzlich mit der Benutzung von Nebelscheinwerfern geregelt ist.

Normalerweise wäre das eine ganz klare Sache, wenn es so wäre, wie mit einer Nebelschlussleuchte. Scheint aber nicht so zu sein.
Sogar in meinem Bordbuch steht, dass Nebelscheinwerfer natürlich bei Nebel, aber auch bei starkem Regen oder Schneefall, was die Sicht beeinträchtigt, betrieben werden dürfen. Allerdings nur ausserhalb geschlossener Ortschaften und auf unbeleuchteten Strassen.

Dann höre ich aus anderer Quelle widerum, dass die wirklich nur bei Nebel eingeschaltet werden dürfen....

Ich benutze die wirklich so, wie es im Bordbuch steht. Auch im dunkeln bei starkem Regen. Dann kann ich nämlich besser die Fahrbahnmarkierungen erkennen.

Dann noch eine Sache: Wenn ich die Nebler an hatte (gehen ja getrennt zur NSL an), und sollte vergessen sie auszuschalten, wenn ich in eine Ortschaft hinein fahre, und werde dann angehalten, muss ich blechen?
Für die NSL gibts ja ne Warnleuchte genauso wie fürs Fernlicht, aber nicht für die Nebelscheinwerfer. Kann man doch mal leicht vergessen. Ist das etwa nicht vorgeschrieben eine Warnleuchte zu haben? Kann ja teuer werden!

Wie ist das denn alles geregelt?

30 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von avalanche


Daraus schliesse ich, dass man nur bei "erheblicher" Sichtbehinderung mit Neblern fahren darf. Das "erheblich" ist aus meiner Sicht und gehörten Berichten und Erfahrungen dann eher Auslegungssache der Rennleitung!

so sehe ich das auch!

ich versteh die nebleraufregung sowieso nicht!

ich hab immer mindestens das standlicht an, meistens das abblendlicht
wenn ich aber leute sehe die in der dämmerung OHNE jegliches licht fahren, da ärger ich mich immer
solchen leuten passiert nix

ist ja auslegungssache wann genau es zu dunkel ist um ohne licht zu fahren
aber wehe jemand fährt mit "zuviel" licht, also nebels rumm, dann ist das geheul groß usw.

ich habs schonmal in nem andren thread geschrieben, aber wenn die nebelscheinwerfer wirklich blenden würden, dann wären sie in skandinavien und groß-britannien ja kaum erlaubt, oder?!

Ist ja alles schön und gut, wenn man von erheblicher Sichtbehinderung spricht, aber wo fängt die an?

Bei mir fängt die schon sehr früh an, wegen Nachtblindheit.
Das kann ich natürlich keinem Polizisten beweisen, weil es nirgendwo, z.B. im Führerschein, vermerkt wird. Ich müsste jedes Mal blechen, obwohl ich aus meiner Sicht der Verkehrssicherheit gutes getan habe, weil ich sonst fast garnichts von den Fahrbahnmarkierungen erkennen würde.
Andere Verkehrsteilnehmer würden bei diesen Lichtverhältnissen (Dunkelheit, unbeleuchtete Strasse, trocken, engegen kommende Fahrzeuge) sicher noch fast alles erkennen.

Ich warte ja nur darauf, dass ich irgendwann zur Kasse gebeten werde. Dann werde ich sie aus lassen, kann aber dann für nichts mehr garantieren... Ich mach sie ja nicht zum Spass an. Und nur dann wenn es absolut nicht anders geht!

Aber vergessen auszuschalten, habe ich die schon oft - eben weil keine Kontrolleuchte dafür vorgesehen/vorhanden ist!

Zitat:

Original geschrieben von ibiza2002


ich hab immer mindestens das standlicht an, meistens das abblendlicht

Nur Standlicht ist übrigens auch nicht zulässig. Und soweit ich weiß, darf man mit eingeschalteter NSL auch nur 50km/h fahren.

MfG
Christian

Groovemonkey hat Recht. Im Gesetz steht aber wörtlich "bei Sichtbeeinträchtigung". Nacht alleine ist auch eine Sichtbeeinträchtigung! (Das hat bei mir tatsächlich funktioniert und wurde von der Staatsanwaltschaft zähneknirschend akzeptiert. Ich verzichte aber einstweilen auf NS, falls es nicht *wirklich* extrem schlechte Sichtverhältnisse sind. Sieht sonst ziemlich prollig aus...)

@Alessandra_2: Richtig! Urteile und Kommentare sind hierzu auch zu beachten! Und anscheinend sind ein paar Leute hier aus dem Thread schon mal zur Kasse gebeten worden und andere nicht. Also gibt's da wohl auch unterschiedliche Meinungen, auch von den Streckenposten.

Meiner Meinung nach kommt das zum einen immer auf die andere Verhaltensweise bzw. Darstellungsweise (lautere Musik, aufgemachtes Auto, usw.) des Fahrers an und auf die Laune des Beamten an!!! Traurig, aber war! Und wenn die Trachtengruppe was finden will, dann findet sie bei JEDEM etwas! Wer wurde denn aus dieser Runde nicht schon ein- oder mehrmals rausgewunken, weil der ein oder andere Ordnungshüter "geil" auf ABEs und so weiter war?!

CU

ava

ich ! (weil keine abe's von nöten). ich finde es auch nicht schlecht, wenn auf der bahn schnell-fahrende fahrzeuge die nebler anhaben, erhöht meiner meinung nach den aufmerksamkeitsgrad. wenn irgendwo keine bgrenzung ist und ich "schnell" fahre (170, dann is schluß) schalte ich die meistens ein,wenn ich mit zu den schnellsten gehöre (kommt tatsächlich manchmal vor) in der hoffnung, dass die leute, die mit 132km/h ein mit 130km/h fahrendes fahrzeug überholen wollen dies erst tun, wenn ich vorbei bin. ich krieg immer'n hals, wenn ich dann abbremsen muss und ich mühsam wieder auf 170 peitschen muss ...

@kOcHaR:

Das finde ich auch nicht schlecht! Praktiziere das auch, habe aber auch schon unterschiedliche Reaktionen darauf erlebt:

Positiv: der Vordermann macht Platz und hält sich an das Rechtsfahrgebot bei freier linker Bahn.

Negativ: der Vordermann bleibt auf der linken Spur, hält sich nicht an das Rechtsfahrgebot bei freier linker Bahn, sondern will dem angeblichen Raser eins auswischen und bremst ihn ein.

Meistens überwiegt aber der positive Fall, zumindest bei Verkehrsteilnehmern, die regelmäßig (und damit meine ich keinen 95-Jährigen der regelmäßig 1x im Monat seinen Wagen bewegt!!!) am Verkehrsgeschehen teilnehmen!

CU

Kai

unverbesserliche *****löcher gibt es immer wieder, meistens klappt das mit dem psychologischen vorteil aber. ich glaube, wenn man im rückspiegel ein auto mit "voller" beleuchtung (ohnefernlicht) sieht schaut man da genauer hin, wie schnell der sich einem nähert als wenn man nur registriert "aha, der hat auch licht an, so wie ich".

Zitat:

Original geschrieben von Doggy


Nur Standlicht ist übrigens auch nicht zulässig. Und soweit ich weiß, darf man mit eingeschalteter NSL auch nur 50km/h fahren.

MfG
Christian

so, wenn ich bei hellem tage mit standlich unterwegs bin, ist das nicht zulässig???

also wenn das wirklich so ist, dann gute nacht deutschland
ich glaube kaum, dass ich durch ein mehr an beleuchtung (standlicht gegenüber garkein licht) schlechter gesehen werde!!!!

PS: ich hab doch nirgends was von der nebelschlussleuchte geschrieben!
das man dieses ding nur bei sicht unter 50m einschalten darf ist klar
und das man bei 50m sicht dann nicht eben 150kmh fahren kann ebenso 🙂

Nebelscheinwerfer vorne dürfen nach StVO nur bei schlechter Sicht durch Starkregen, Nebel oder Schneefall eingeschaltet werden.
Dabei darf die Sichtweite nicht über 150m betragen.
Anders die NRS hinten, die dürfen nur bei Nebel (Gischt auf der Autobahn zählt auch dazu) unter 50m eigeschaltet werden.
Ich hoffe, ich habe geholfen!

Gruß Andreas

@Andreas:

Wo steht das denn mit den 150m? Konnte nur den § der StVO finden.

CU

ava

War vor Kurzem ein Thema in der "AutoZeitung". Lt. eines Sprechers der Polizei ist das so.

Gruß Andreas

Na hoffentlich haben das alle Strekcenposten auch mitbekommen und handeln einheitlich danach und nicht wie in der Vergangenheit nach Lust und Laune bzw. unterschiedlichem Kenntnisstand!

CU

ava

Zitat:

Original geschrieben von ibiza2002


so, wenn ich bei hellem tage mit standlich unterwegs bin, ist das nicht zulässig???

also wenn das wirklich so ist, dann gute nacht deutschland
ich glaube kaum, dass ich durch ein mehr an beleuchtung (standlicht gegenüber garkein licht) schlechter gesehen werde!!!!

Da magst du wohl recht haben, allerdings hat das Standlicht (ich betone

STAND

licht) bereits eine andere Funktion: Es dient der Fahrzeugbegrenzung von

stehenden

Fahrzeugen und der Unterschied von fahren und stehen müsste dir ja bekannt sein (ansonsten kann ich dir Folge 2548 der Sesamstraße empfehlen, da wird der Unterschied erklärt).

cya 😁

Habe folgendes heute bei AOL gelesen:

"Nebelscheinwerfer

Mit den in der StVO als "Beleuchtungseinheiten" bezeichneten Scheinwerfer machen sich die Autofahrer das Leben gegenseitig schwer. Dabei ist der Gebrauch klar geregelt. Bei normaler Sicht sind Standlicht und Nebelscheinwerfer während der Fahrt verboten. Coolness gilt als Ausrede nicht.

Nur bei schlechter Sicht dürfen die Nebelscheinwerfer benutzt werden - sogar in Verbindung mit dem Standlicht.

Nebelschlussleuchten dürfen erst bei Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden. Dann jedoch ist die Geschwindigkeit zu drosseln. Zwei Punkte der StVO, die kaum ein Autofahrer beachtet."

Das hört sich schon wieder ganz anders an.
Vor allem mit dem Standlicht...

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