Gesetz zu Nebelscheinwerfer-Benutzung

VW Polo

Hi!
Ich rätsele nun schon lange Zeit herum, wie das gesetzlich mit der Benutzung von Nebelscheinwerfern geregelt ist.

Normalerweise wäre das eine ganz klare Sache, wenn es so wäre, wie mit einer Nebelschlussleuchte. Scheint aber nicht so zu sein.
Sogar in meinem Bordbuch steht, dass Nebelscheinwerfer natürlich bei Nebel, aber auch bei starkem Regen oder Schneefall, was die Sicht beeinträchtigt, betrieben werden dürfen. Allerdings nur ausserhalb geschlossener Ortschaften und auf unbeleuchteten Strassen.

Dann höre ich aus anderer Quelle widerum, dass die wirklich nur bei Nebel eingeschaltet werden dürfen....

Ich benutze die wirklich so, wie es im Bordbuch steht. Auch im dunkeln bei starkem Regen. Dann kann ich nämlich besser die Fahrbahnmarkierungen erkennen.

Dann noch eine Sache: Wenn ich die Nebler an hatte (gehen ja getrennt zur NSL an), und sollte vergessen sie auszuschalten, wenn ich in eine Ortschaft hinein fahre, und werde dann angehalten, muss ich blechen?
Für die NSL gibts ja ne Warnleuchte genauso wie fürs Fernlicht, aber nicht für die Nebelscheinwerfer. Kann man doch mal leicht vergessen. Ist das etwa nicht vorgeschrieben eine Warnleuchte zu haben? Kann ja teuer werden!

Wie ist das denn alles geregelt?

30 Antworten

Tatsächlich steckt in allem was Ihr geschrieben habt etwas Wahrheit :-)

Standlicht: alleine unzulässig.

Abblendlicht: darf theoretisch immer angemacht werden, sowohl tagsüber, als auch Abends.

Nebelscheinwerfer: dürfen angemacht werden bei "erhbelicher Sichtbehinderung" durch Nebel, Regen oder Schneefall". Erheblich ist dabei auslegungssache und wird von Gericht zu Gericht unterschiedlich beurteilt. Eingefahren hat sich eine Sicht zwischen 100 und 200 Metern.
Nebelscheinwerfer dürfen mit Abblendlicht betrieben werden.
Wenn sich die äussere Kante des nebelscheinwerfers nicht mehr als 40 cm von der Autokante befindet (ohne Spiegel) dürfen sie auch mit Standlicht benutzt werden.

Nebelschlussleuchte: darf ausschliesslich bei einer Sichtbehinderung durch Nebel und gleichzeitig einer Sicht unter 50 Metern eingeschaltet werden.
Kein nebel, keine Nebelschlussleuchte.
Bei einer Sicht unter 50 Metern durch Nebel ist die Geschwindigkeit auf 50 km/h zu reduzieren, also wenn Nebelschlussleuchte, dann nur noch 50 fahren.

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