Gesetz : Helm abnehmen in Tankstellen

Wurde heute von einem freundlichen byzantinischen Tankwart - zum 1.Mal in 28 Jahren überhaupt - aufgefordert beim nächsten Betreten seines Verkaufsraumes
den Helm abzunehmen!
Das wäre neuerdings per Gesetz geregelt und außerdem wäre an der Scheibe ein entsprechender Aufkleber angebracht.

Aufkleber ist vorhanden aber so klein und dermaßen unauffällig angepappt,daß den sowieso kein Mensch sieht.Wer sucht auch schon danach?
Einfach rin in die Bude,bezahlen und wieder wech!

Gibt es tatsächlich eine derartige Verordnung (scheint in Ösi-Land so zu sein!?) und wo kann man die,sofern vorhanden,nachlesen?

Für sachdienliche Hinweise wäre ich d(t)ankbar

Greetz

MT01-Tom

Beste Antwort im Thema

'n Abend zusammen ! 🙂

Ein entsprechendes Gesetz gibt es zwar meines bescheidenen Wissens nach nicht, aber schon alleine eine gute Kinderstube, ein gewisses Gefühl für die eigentliche Situation und das Wissen um die leider immer wieder vorkommenden Überfälle sollte einem sowas dann doch schon abnötigen und einigermaßen leicht fallen lassen! 😉

Ich möchte nicht wissen, was dann z.B. nachmittags oder abends in den Köpfen der dann doch zumeist auch noch zu einem eher bescheidenen "(Hunger-)Lohn" beschäftigten Kassierkräften vorgeht, wenn sie morgens mal wieder von solch einer Heimsuchung der "unangenehmen Art" in der Zeitung gelesen oder beim Frühstücksfernsehen gesehen und gehört haben, und dann doch mal wieder einer dieser doch einfach nur all zu bequemen Zeitgenossen ohne Weit- und/oder Durchblick die Tanke mit Vollschale betritt, nur weil er's nicht im Geringsten versteht und nachvollziehen kann, dass dann dadurch wirklich mal dem/der Einen oder Anderen hinter der Theke der sprichwörtliche Arsch auf Grundeis geht! 🙄 😉

"Helm ab beim Tanken!" ist für mich dann auch normal und auch schon fast Pflicht gegenüber dem Personal und Mitmenschen! 😉
(...auch wenn man dann hier wohl wahrscheinlich nicht unbedingt bei allen mit solchen, für manchen schon fast vorsintflutlich anmutendenen, Vokabeln punkten kann! 🙄 )

"Augen auf hilft beim Sehen!" und einfach mal überlegen, was dann schlussendlich hinter solchen "umständlichen" Wünschen stecken könnte, würde das Ganze dann doch wohl ziemlich schnell erklären und auch begreifbar machen! 😉

Grüße und ansonsten 'ne schöne Woche noch, Dynator 🙂

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Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


@ moppedsammler

Sogesehen verstehe ich ehrlich gesagt nicht, wieso Du Dich so aufregst?

Gruß
Frank

Es ging bei Deiner "Argumentation" (das muss man in Anführungszeichen setzen) nicht um den Verwaltungsakt, den hast ja offensichtlich noch immer nicht begriffen. Worüber ich mich aufrege ist der vollkommen blödsinnige Vergleich zwischen einer Tanke, wo ich kurz zum Zahlen reingehe und keinen Bock habe, das Helmprozedere zu vollziehen und einer Polizeidienststelle, wo einer mit 'nem Helm bis zur schußsicher verglasten Scheibe kommt aber sicher keinen Schritt weiter. Und es ging (blätter halt mal zum Eingang) um die Frage nach einer gesetzlichen Regelung, die es nun einmal nicht gibt, egal wie lange Du hier noch Äpfel mit Birnen - Verzeihung Mirabellen mit Kürbissen vergleichst.

Aber Du hast natürlich Recht... was rege ich mich auf... Erstens ist der Landkreis Emmendingen natürlich im Breisgau (puh... weit genug weg) und zweitens ist es sinnlos, solange hier Eigenschaften unter Beweis gestellt werden, gegen die bekanntlich selbst Götter vergeblich ankämpfen...

@ moppedsammler

Sorry, aber sowohl der Tankwart, wie der PVB können gegenüber der behelmten Person die gleichen Gedankengänge haben. Der PVB hat jedoch den Vorteil, dass er eine rechtliche Handhabe hat, beim Tankwart ist dies bislang noch nicht zweifelsfrei geklärt.

Es steht nach wie vor die unbeantwortete Frage im Raum, inwiefern das Hausrecht (Kleiderordnung) für Gewerbebetriebe mit Pubilkumsverkehr eine entsprechende Einschränkung des Kunden (also Helm ab) rechtfertigen würde. Hierzu hat bislang niemand Stellung genommen.

Gruß
Frank

P.S. man kann übrigens auch hart diskutieren, ohne in jedem Posting eine abfällige Bemerkung über das virtuelle Gegenüber zu machen

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


Für unsere "ich zieh meinen Helm nicht ab"-Fraktion hätte ich ein lustiges Spielchen:

Für unsere "ich kann nicht lesen" Fraktion hätte ich ein lustiges Spielchen: Geht in einen Bücherladen (das sind diese Geschäfte, in deren Schaufenster Bücher liegen), sucht Euch eine Frau, die ein Namensschild an der Brust trägt (das ist dann eine Verkäuferin) und sagt ihr: "Ich kann nicht lesen. Deshalb werde ich im internet immer geneckt, weil ich nicht in der Lage bin, dem Thema zu folgen, das im Betreff steht. Können Sie mir helfen?"

Ansonsten würde mich NOMDMAs Weltbild schon mal interessieren, das keinen Unterschied macht zwischen einer Tanke und einem Polizeirevier.

Sampleman

Zitat:

Original geschrieben von sampleman



Ansonsten würde mich NOMDMAs Weltbild schon mal interessieren, das keinen Unterschied macht zwischen einer Tanke und einem Polizeirevier.

Sampleman

Um dir die Haue von NOMDMA zu ersparen:

Er behauptet nicht, dass es das Gleiche ist, er bietet lediglich eine etwas sarkastische Steigerung an. Das ist schon was anderes. 😉

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Na wenigsten einer, der es verstanden hat. 😉

Ich muss wohl wieder anfangen, meine ironischen, sarkastischen oder zynischen Beiträge als solche zu kennzeichnen (wäre mal eine sinnvolle Erweiterung des VB-Codes).

Gruß
Frank

...nomdma...langsam kann ich verstehen, dass sich mancher hier aufregt...kennst du das spiel "papi, warum wachsen im wald so viele bäume?"...?...es ist ein frage- und antwortspiel, das, egal wie gut der papi argumentiert und sich auskennt, nie endet...

...wenn ich den faden hier mit mittlerer aufmerksamkeit und mit meinen nicht so hoch entwickelten intellektuellen fähigkeiten verfolge, dann entnehme ich mit meinen sehr bescheidenen mitteln daraus, dass es kein gesetz gibt, das mir das absetzen des helmes auferlegt...einen winkelparagraphen über die kleiderordnung aus dem hut zu zaubern ist hier wenig dienlich, zumal auch hier schon mehr oder minder verzweifelt versucht wurde, dir zu erklären, dass eine etwaige kleidervorschrift vor beginn des geschäftsverhälnisses durchgesetzt werden müsste (siehe beispiel disco...da gehst ja auch nicht zuerst rein, konsumierst und erfährst dann erst beim zeche zahlen, dass du falsch gekleidet bist)...insofern ist nach meinem verständnis alles geklärt...
...und hinzu kommt, dass dieser versuch, einen paragraphen zu finden, der doch noch ein gesetz zum helm abnehmen "um die ecke" darstellt, imho an der realität vorbei geht...selbst wenn ich den helm nie abnehme beim bezahlen...würde ich dennoch, wenn der tankwart darauf besteht, den helm abnehmen...sollte mir das nicht passen, werde ich halt nie wieder hingehen...wo genau ist denn jetzt da das problem?...ich für mich brauche da keinen paragraphen...wenn ein händler (egal für was) eine kundengruppe ausschliesst, zu der ich gehöre, dann gehe ich zu einem anderen händler...so einfach ist das...für mich zumindest...

...aus meiner sicht gibt es keinen grund für ein solches gesetz...allerdings nehme ich langsam an, dass du deshalb so händeringend nach einer obrigkeitsgetreuen helmabnehm-legitimation suchst, damit du das gute gefühl hast, dich im rahmen der gesetzeslage zu bewegen...du nimmst doch eh immer den helm ab...gesetzeslage hin oder her...wieso also brauchst du ein gesetz dafür?...dahinter vermute ich jetzt niedere interessen...aber nur, weil ich es nicht besser weiss...

@ shakti01

Ein kleines Beispiel, dass es Dir evtl. verständlicher macht:

Du gehst in´s Schwimmbad und zahlst Eintritt. Innerhalb des Schwimmbad stellst Du fest, dass Du das Becken nur mit Badekappe benutzen darfst. Was nun?

Gruß
Frank

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


Du gehst in´s Schwimmbad und zahlst Eintritt. Innerhalb des Schwimmbad stellst Du fest, dass Du das Becken nur mit Badekappe benutzen darfst. Was nun?

Badekappe ausleihen, aus Protest ins Becken pinkeln und wieder gehen?!! 😁😁😁

Ich weiß jetzt nur nicht, wie man das in der Tanke umsetzen kann 😉

...was hat sich die natur nur dabei gedacht???...😕😕😕

...nomdma...willst du oder kannst du es nicht verstehen???...konstruier dir beispiele wie du magst...langsam gehts mir auf die nerven...ignorier dabei geflissentlich, dass ich versucht habe dir klar zu machen, dass es kleidervorschriften gibt, die vor der geschäftsbeziehung bekannt sind...

...und stell dir einfach vor, du gehst zum fkk strand und stellst jetzt fest, dass du blöderweise eine badehose dabei hast...siehst du nomdma...es gibt eben unlösbare probleme in dieser welt...und daraus resultieren, wie du sehr eindrucksvoll beweist auch wahnsinnig interessante fragen...ist der papst schwul?...ist bin laden ein katholik?...woher kommt der waldbrand auf hoher see??...

...ich geb mich geschlagen nomdma...du findest immer wieder abstruse beispiele, die zwar nichts mit dem eigentlichen thema zu tun haben, aber dafür von einer verblüffend entwaffnenden logik sind...in diesem sinne werd ich halt jetzt künftig zum spritzahlen ne badekappe aufsetzen...wäre das thema nun endlich für dich durch???...oder schlägst du als nächstes noch ein bekleidungsvorschriftsschild an tanken vor, wonach frauen mit bestimmten körpermassen nur noch nackt zahlen dürfen?...ich meine...vorschrift ist doch vorschrift, oder?...

Zitat:

Original geschrieben von nico2974


Badekappe ausleihen, aus Protest ins Becken pinkeln und wieder gehen?!! 😁😁😁

Ich weiß jetzt nur nicht, wie man das in der Tanke umsetzen kann 😉

Gibt's eigentlich ein Gesetz gegen das Pinkeln ins Badebecken? Ich meine, es gibt sicher eine ganze Menge Leute die von alleine darauf kommen, daß man sowas nicht macht. Aber offensichtlich bedarf der eine oder andere selbst in solchen Fragen einer Anleitung...🙁

@ shakti01

So schnell geistig überfordert? 😉

Die Frage ist, ob der Tankstellenbesitzer auf Basis des Hausrechts Vorschriften zur Kleiderordnung machen darf und ab wann diese gültig wären.
Du und einige andere argumentieren damit, dass eine solche Vorschrift vor dem Tankvorgang bekannt sein muss (vergleichbar AGB). Ich halte dagegen, dass beim Schwimmbadbesuch eine Vorschrift zur Kleiderordnung (Badekappenpflicht) auch nicht zwingend vor der "Geschäftsbeziehung" (Eintritt bezahlen) bekannt sein muss.

Unabhängig davon - wenn ich an der Tankstelle nicht tanke, sondern nur Zigaretten kaufen möchte, ist euer Konstrukt bereits ausgehebelt.

Es stellt sich also nach wie vor die Frage, inwiefern der Betreiber eine Tankstelle das Hausrecht (und daraus resultierend eine Kleiderordnung) gegen das Tragen eines Sturzhelms bemühen kann!

Gruß
Frank

... zumindest sollte VOR dem Tanken klar sein, zu welchen Bedingungen an der Tankstelle ein Kaufvertrag zustande kommen kann. Das reine konkludente Handeln – ich tanke und bezahle anschließend das, was die Zapfsäule anzeigt – scheint ja bei einigen Tankstellen nicht auszureichen. Die große Bekanntgabe der Kraftstoffpreise, die lesbar sind, ohne dass man die Tankstelle betreten haben muss, ist ja auch eine Vorschrift, die sich allgemeiner Beliebtheit erfreut. Ebenso wird an der Zapfsäule bekanntgegeben, dass es eine Mindestabnahmemenge von zwei Litern gibt. Das sind alles Vorschriften, die den Kaufvertrag beeinflussen und mir VOR der Betankung bekanntgegeben werden.
Das Schildchen am Kassenhäuschen oder „shop“, das einen durchgestrichenen Hund zeigt, einen durchgestrichenen Helm und diverse Zahlungsmöglichkeiten per Kreditkarte ist für mich erst erkennbar, wenn ich direkt davor stehe – also bereits getankt habe.

Deshalb stellt sich die Frage, ob ich mich vor dem Tanken über Geschäftsbedingungen informieren muss, die für mich nicht sofort an der Zapfsäule – oder früher – offensichtlich erkennbar sind. Muss man sich diesen „Überraschungseffekt“: aha, heute werden nur Fahrzeuge bedient, die ein A im Kennzeichen haben ... gefallen lassen ?

Ich bleib dabei: Langfristig setzt sich Qualität und Kundenzufriedenheit durch. Deshalb sollte man Geschäfte – was auch immer sie verkaufen – meiden, wo man mit dem Service nicht zufrieden war. Ich bin gern bereit 50 Cent oben drauf zu legen, wenn ein Tankwart mich bedient und ich direkt bei ihm an der Zapfsäule bezahlen kann, ohne dass ich auch nur absteigen muss.

Gruß k2

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von nico2974


Badekappe ausleihen, aus Protest ins Becken pinkeln und wieder gehen?!! 😁😁😁

Ich weiß jetzt nur nicht, wie man das in der Tanke umsetzen kann 😉

Gibt's eigentlich ein Gesetz gegen das Pinkeln ins Badebecken? Ich meine, es gibt sicher eine ganze Menge Leute die von alleine darauf kommen, daß man sowas nicht macht. Aber offensichtlich bedarf der eine oder andere selbst in solchen Fragen einer Anleitung...🙁

In der Regel enthält die Hausordnung eines Schwimmbads sinngemäß Punkte wie "Du Du Du, Pösewicht, darfst nichts tun, was andere als anstößig/unmoralisch/sittenwidrig auffassen könnten". Ergo -> Beggepisse is net.

Was ich ja mal wieder ganz spannend finde: Einige Leute hier scheinen solche Diskussionen ja extrem ernst zu nehmen. Nur weil jemand (z.B. ich) - aus reiner Neugier und vllt. auch ein wenig Langeweile - wissen möchte, "was wäre wenn...", heißt das doch noch lange nicht, dass es auch zu so einer extremen Situation kommt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein geistig gesunder Mensch anfängt, wegen dem scheiß Helm rumzudiskutieren oder gar einen Rechtsstreit anfängt. Okay, wegen Gartenzwergen werden ja auch Gerichte bemüht...

Die Sache mit dem Helm abziehen ist halt die (und jetzt schreibe ich doch das hier rein, was eigentlich in den anderen Faden gehört...): Wenn ich freizeitmäßig unterwegs bin, einfach so rumfahren, schöne Runde durch die Pfalz, in Schwegenheim bei ner Tasse heiße Schoki ne Motorradzeitschrift verschlingen und dann gemütlich über die B9 zurück nach Hause, dann kann ich auch beim Tanken das Geraffel abnehmen. In der Regel ist das aus Temperaturgründen sogar recht angenehm - selbst im Winter.

Aber wenn ich, und das ist bei mir der Regelfall, alltäglich unterwegs bin, knapp zehn Stunden im Labor eingesperrt, mit der Prozessabteilung VW WOB blöd rumdiskutiert usw., und dann auf dem Heimweg einfach nur ganz schnell tanken weil Fass leer - dann will ich das verdammte Geraffel nicht ab- und gleich wieder aufziehen. So viel Verständnis für mich als Kunde erwarte ich da einfach. Und wie man diesem Absatz entnehmen kann, habe ich durchaus auch "ab und an" mit Kunden zu tun...

Selbstverständlich lasse ich mich auch dann nicht auf irgendwelche dämlichen Streitereien ein. Zur Not halt Helm ab und dann auf nimmer wiedersehen. Denke, das werdet ihr alle hier zumindest ähnlich handhaben. Man hat ja noch die Wahl, wo man sein Geld lässt. Von daher - kommt doch einfach mal wieder ein bisser runter.

@ jenhls

Die eigentliche Frage des TE wurde ja mit dem dritten Posting bereits beantwortet. Spätestens dort hätte der Thread also geschlossen werden können. 😉

Die hier geführte Diskussion beleuchtet wohl eher die theoretischen Möglichkeiten, ein solches Verbot auf anderem Wege durchzusetzen.

Gruß
Frank

na hier ist ja was los 🙄

wo zum kuckuck ist denn das problem den helm an der tanke oder sonstwo kurz runterzunehmen?

ich bin noch gar nie auf die idee gekommen mit helm aufm kopf die tanke zu betreten ... für mich ist es anstandssache ... normalität ... das ding runterzunehmen

letztendlich wusste doch jeder motorradfahrer von anfang an was er sich mit der ganzen klamotte am leib antut 😉

und einen stau an der zapfsäule hab ich auch noch nie verursacht deswegen ... wenn viele leut da sind .. mein gott .. schieb ich die kiste halt nen stückle vor und der nächste kann schon mal ran .. tanken kann er eh nicht bevor ich nicht gezahlt hab

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