Gesetz : Helm abnehmen in Tankstellen

Wurde heute von einem freundlichen byzantinischen Tankwart - zum 1.Mal in 28 Jahren überhaupt - aufgefordert beim nächsten Betreten seines Verkaufsraumes
den Helm abzunehmen!
Das wäre neuerdings per Gesetz geregelt und außerdem wäre an der Scheibe ein entsprechender Aufkleber angebracht.

Aufkleber ist vorhanden aber so klein und dermaßen unauffällig angepappt,daß den sowieso kein Mensch sieht.Wer sucht auch schon danach?
Einfach rin in die Bude,bezahlen und wieder wech!

Gibt es tatsächlich eine derartige Verordnung (scheint in Ösi-Land so zu sein!?) und wo kann man die,sofern vorhanden,nachlesen?

Für sachdienliche Hinweise wäre ich d(t)ankbar

Greetz

MT01-Tom

Beste Antwort im Thema

'n Abend zusammen ! 🙂

Ein entsprechendes Gesetz gibt es zwar meines bescheidenen Wissens nach nicht, aber schon alleine eine gute Kinderstube, ein gewisses Gefühl für die eigentliche Situation und das Wissen um die leider immer wieder vorkommenden Überfälle sollte einem sowas dann doch schon abnötigen und einigermaßen leicht fallen lassen! 😉

Ich möchte nicht wissen, was dann z.B. nachmittags oder abends in den Köpfen der dann doch zumeist auch noch zu einem eher bescheidenen "(Hunger-)Lohn" beschäftigten Kassierkräften vorgeht, wenn sie morgens mal wieder von solch einer Heimsuchung der "unangenehmen Art" in der Zeitung gelesen oder beim Frühstücksfernsehen gesehen und gehört haben, und dann doch mal wieder einer dieser doch einfach nur all zu bequemen Zeitgenossen ohne Weit- und/oder Durchblick die Tanke mit Vollschale betritt, nur weil er's nicht im Geringsten versteht und nachvollziehen kann, dass dann dadurch wirklich mal dem/der Einen oder Anderen hinter der Theke der sprichwörtliche Arsch auf Grundeis geht! 🙄 😉

"Helm ab beim Tanken!" ist für mich dann auch normal und auch schon fast Pflicht gegenüber dem Personal und Mitmenschen! 😉
(...auch wenn man dann hier wohl wahrscheinlich nicht unbedingt bei allen mit solchen, für manchen schon fast vorsintflutlich anmutendenen, Vokabeln punkten kann! 🙄 )

"Augen auf hilft beim Sehen!" und einfach mal überlegen, was dann schlussendlich hinter solchen "umständlichen" Wünschen stecken könnte, würde das Ganze dann doch wohl ziemlich schnell erklären und auch begreifbar machen! 😉

Grüße und ansonsten 'ne schöne Woche noch, Dynator 🙂

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Wird diese Möglichkeit denn schon flächendeckend angeboten? 😕

Zitat:

@schlurchi schrieb am 11. April 2020 um 22:02:03 Uhr:


Tankstellen können das übrigens handhaben, wie sie lustig sind. Weil, die haben ein Hausrecht.

Nein, können sie nicht.

Ich bin kein Jurist, aber ein Tankstellenpächter, der dir Sprit verkauft, kann allgemeine Geschäftsbedingungen formulieren, mit denen er die Regeln definiert, an die sich beide Vertragspartner halten müssen. Durch Abschluss eines Handels mit dem Pächter willigst du als Kunde stillschweigend in diese AGB ein. Damit sie Gültigkeit haben, müssen aber zwei Bedingungen erfüllt sein: Der Kunde muss die Möglichkeit haben, die AGB auf Verlangen einsehen zu dürfen UND die AGB dürfen keine überraschenden Klauseln enthalten. Überraschende Klauseln müssen dem Kunden aktiv mitgeteilt werden, sie dürfen nicht in den AGB versteckt sein, sonst sind diese Klauseln nichtig - und mit ihnen oft die ganzen AGB.

Überraschende Klauseln beim Kraftstoffkauf sind zum Beispiel die Bestimmung, dass man mindestens zwei Liter Sprit kaufen muss und dass man den Sprit nur in Spezialbehälter füllen darf. Deshalb werden diese Bestimmungen auf den Zapfsäulen in Schriftform mitgeteilt. Die Bestimmung, dass bestimmte Kunden bestimmte Bekleidungs- und Verhaltensvorschriften einhalten müssen, wenn sie den gekauften Sprit bezahlen wollen, ist mit Sicherheit auch überraschend. Man stelle sich mal vor, der Pächter würde sich das Recht ausbedingen, dass blonde, weibliche Kunden unter 30 Jahren vor dem Bezahlen bitte ihre Bluse zu öffnen haben. Das wäre auch eine überraschende Klausel, die man den Kunden mit Sicherheit aktiv zur Kenntnis bringen müsste, bevor sich diese zum Tankvorgang entschließen, denn das mit der Bluse könnte schon die eine oder andere Kundin stören. Ein solcher Hinweis müsste deutlich sichtbar auf der Zapfsäule abgebildet werden, oder besser noch auf einem großen Schild an der Einfahrt. Am Eingang zum Kassenhäuschen ist es zu spät, da hat die Kundin bereits getankt und kann dies nicht so einfach rückgängig machen.

Dasselbe gilt für Motorradfahrer. Wenn der Pächter etwas Spezielles von mir will, dann muss ich das wissen, bevor ich den Tankvorgang beginne.

Hausrecht hin oder her.

Zitat:

@sampleman schrieb am 11. Apr. 2020 um 23:31:16 Uhr:


dass blonde, weibliche Kunden unter 30 Jahren vor dem Bezahlen bitte ihre Bluse zu öffnen haben.

😁

Zitat:

@Drahkke schrieb am 11. April 2020 um 22:54:25 Uhr:


Wird diese Möglichkeit denn schon flächendeckend angeboten? 😕

Ja, allerdings nur bei Shell. Funktioniert mit der Shell App.

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Zitat:

@sampleman schrieb am 11. April 2020 um 23:31:16 Uhr:


Wenn der Pächter etwas Spezielles von mir will, dann muss ich das wissen, bevor ich den Tankvorgang beginne.

Hausrecht hin oder her.

Dies ist hier die einzige sinnvolle und vor allem rechtlich korrekte Antwort (Zitat stark gekürzt). Großes Lob!

Zitat:

@sampleman schrieb am 11. April 2020 um 23:31:16 Uhr:



Zitat:

@schlurchi schrieb am 11. April 2020 um 22:02:03 Uhr:


Tankstellen können das übrigens handhaben, wie sie lustig sind. Weil, die haben ein Hausrecht.

Dasselbe gilt für Motorradfahrer. Wenn der Pächter etwas Spezielles von mir will, dann muss ich das wissen, bevor ich den Tankvorgang beginne.

Hausrecht hin oder her.

Genau aus diesem Grund befindet sich neben der Eingangstür und manchmal auch an den Zapfsäulen ein Hinweisschild mit durchgestrichenem Helm. Es ist jedoch Aufgabe des Kunden, sich über die Gepflogenheiten an der jeweiligen Tankstelle zu informieren.
Daher schaue ich beim Reinfahren immer nach dem entsprechenden Schild und handle dementsprechend.

Zitat:

@AndreasDU schrieb am 11. April 2020 um 23:33:40 Uhr:



Zitat:

@sampleman schrieb am 11. Apr. 2020 um 23:31:16 Uhr:


dass blonde, weibliche Kunden unter 30 Jahren vor dem Bezahlen bitte ihre Bluse zu öffnen haben.

😁

Ich stelle mir gerade vor wie das dazu passende Piktogramm an der Zapfsäule oder am Kassenhäuschen aussehen müßte .....
😁😁

Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 12. April 2020 um 06:42:29 Uhr:



Zitat:

@sampleman schrieb am 11. April 2020 um 23:31:16 Uhr:


Wenn der Pächter etwas Spezielles von mir will, dann muss ich das wissen, bevor ich den Tankvorgang beginne.

Hausrecht hin oder her.


Dies ist hier die einzige sinnvolle und vor allem rechtlich korrekte Antwort (Zitat stark gekürzt). Großes Lob!

Und jetzt tun wir alle so als seien wir blöd und hätten noch nie davon gehört.

Zitat:

@katastrofuli schrieb am 12. April 2020 um 07:10:39 Uhr:



Zitat:

Es ist jedoch Aufgabe des Kunden, sich über die Gepflogenheiten an der jeweiligen Tankstelle zu informieren.

Nein, ist es nicht. Der Kunde darf darauf vertrauen, dass im dieser Verkaufsstelle die üblichen Regeln gelten. Das ist alles im BGB geregelt und das sind verdammt wenige Regeln. Alles was darüber hinausgeht, muss der Händler dem Kunden vor Beginn des Kaufprozesses zur Kenntnis bringen. Der Kaufprozess beginnt beim Tanken damit, dass ich den Rüssel aus der Säule ziehe. Spätestens dann muss ich über überraschende Anforderungen des Händlers informiert sein - und zwar nicht dadurch, dass ich zuvor über das Betriebsgelände geschlichen bin und nach versteckten Hinweisen Ausschau gehalten habe.

Zu den mittlerweile gültigen Gepflogenheiten beim Verkauf von Benzin gehört zum Beispiel, dass man seinen Sprit mit allen gängigen Kreditkarten oder in bar bezahlen kann. Weicht der Händler davon ab (nur EC, keine Kreditkarten, 200-Euro-Scheine werden nicht genommen), dann muss er das dem Kunden mitteilen, bevor der sich dazu entschließt, Sprit zu zapfen. Das tut der Tankstellenpächter üblicherweise durch entsprechende Hinweisschilder an der Zapfsäule oder unmittelbar daneben.

Wenn der Tankstellenpächter von mir erwartet, dass ich beim Bezahlen blank ziehen soll, dann hat er mir das mitzuteilen, und zwar bevor ich mit dem Geschäft beginne. Der Händler hat hier mehr Pflichten als der Kunde. Der Kunde muss von vorn herein ziemlich wenig tun. Die einzige echte Pflicht, die er hat, ohne dass es näherer Absprachen bedarf: Er muss Sprit, den er zapft, bezahlen, bevor er geht.

Wenn der Tankstellenpächter mich über die Bedingung, meinen Helm zum Zahlen abzunehmen, durch ein Schild an der Zapfsäule informiert, dann ist das okay. Dann kann ich, wenn ich das nicht will, immer noch weiterfahren. Wenn das Schild aber, wie schon oft gesehen, erst an der Eingangstür zum Kassenhäuschen steht, dann ist es zu spät. Dann ist der Sprit schon im Tank und der Handel läuft gemäß BGB und nicht gemäß der AGB des Pächters.

Wenn die Zapfsäule (wie zum Beispiel bei Shell) sogar so gestaltet ist, dass die Ablagefläche neben der Säule, auf die ich meinen Helm legen könnte, durch eine draufgeschraubte Werbetafel blockiert ist, muss ich sogar davon ausgehen, dass es an dieser Tankstelle nicht erwünscht ist, meinen Helm abzulegen.

Zitat:

Daher schaue ich beim Reinfahren immer nach dem entsprechenden Schild und handle dementsprechend.

Das ist ganz zauberhaft von dir und macht dich mit Sicherheit zum Wunsch-Schwiegersohn einer jeden Tankstellenpächterin. Juristisch verpflichtend ist es jedoch nicht. Ich zum Beispiel habe mir angewöhnt, die Kassenkraft beim Zahlen freundlich zu grüßen. Kommt immer wieder gut an. Rechtlich verpflichtet bin ich dazu aber nicht.

Hintergrund ist trotzdem schwer nachzuvollziehen.
Wenn jemand zum Bezahlen kommt und hat den Helm auf, welchen Vorteil ergibt sich dann durch die Maßnahme Helm ab für die Tankstelle?
Wenn er ein normal bezahlender Kunde ist, dann hat die Person an der Kasse das Gesicht voll sehen können. Nicht mehr und nicht weniger.
Wenn es tatsächlich einer der wenigen Überfälle sein sollte wird der "Kunde" wohl kaum dann den Helm nach Aufforderung abnehmen...
Ich gehe immer ohne Helm rein. Nicht wegen Schildern, sondern eher aus Respekt ggü dem Mitarbeiter an der Kasse.

Meine Mutter, die an der Tankstelle arbeitet, hat bereits zwei Überfälle hinter sich. Daher weiß ich, wie sich die Tankstellenmitarbeiter fühlen, wenn jemand „maskiert“ mit einem Helm den Shop betritt. Die Regel ist nicht dan, um Motorradfahrer zu schikanieren, sondern um die Angestellten zu schützen.

Vor allem ist es einerseits höflich den Helm abzunehmen und andererseits freue ich mich, mal die Rübe zu lüften.

Zitat:

@AndreasDU schrieb am 11. April 2020 um 23:33:40 Uhr:



Zitat:

@sampleman schrieb am 11. Apr. 2020 um 23:31:16 Uhr:


dass blonde, weibliche Kunden unter 30 Jahren vor dem Bezahlen bitte ihre Bluse zu öffnen haben.

😁

Ich kenne 30-jährige Blondinen, da vergeht Dir das Lachen, wenn die Bluse göffnet würde - das Elend willst Du nicht sehen 😁

Ich nehme den Helm nicht ab. Ich werde nämlich den Teufel tun, den Helm auf irgend so eine versiffte Zapfe zu legen. Auch habe ich keine Lust, die teure Carbon-Mütze von irgendeinem sehbehinderten Rentner vom Möpp schubsen zu lassen oder sie als milde Spende einem Klebefinger zu präsentieren.
Das Einfädeln der Brille ist auch immer etwas fummelig und daher bleibt der Helm auf dem Kopf.

Natürlich habe ich die Karte in der Hand und das Visier offen, die Angestellten bekommen einen freundlichen Gruß und ein Lächeln und feddich. Hat bisher (fast) immer problemfrei funktioniert

Eine nahegelegene Tanke moserte mich mal an ( da hing noch nicht einmal dieser Hinweis an der Tür, geschweige an der Säule). Meinen Vorschlag, mir per Unterschrift zu bestätigen, dass meine Zahlung nicht angenommen wird und ich dann auch sofort den Kassenraum verlassen, würde fand der Bedienstete dann aber auch nicht so doll 😁

Nun stelle ich mir gerade die Frage, wie ihr es denn handhabt,
wenn ihr in andere Geschäfte geht? Halt die zwei Teile aus dem
Supermarkt, die Brötchen vom Bäcker oder halt mal eben Medis
von der Apotheke, lasst ihr dann auch den Helm auf?

Und nun gehe ich noch einen Schritt weiter, wie ist es auf
dem Klo oder unter der Dusche oder beim Sex, alles mit Helm? 😁

Also mal eben bei meinem lokalen Bäcker rein der mich auch kennt lass ich den Helm normal auch auf. Einer hinten in der Backstube ist ja auch selbst ein befreundeter Motorradfahrer. ^^

Gleiches an der Tanke.

Ich nehm ihn halt dort ab wo man mich nicht kennt und gut. Arm durchgesteckt und mitgenommen, fällt auch nix runter. ^^

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