Gesetz : Helm abnehmen in Tankstellen
Wurde heute von einem freundlichen byzantinischen Tankwart - zum 1.Mal in 28 Jahren überhaupt - aufgefordert beim nächsten Betreten seines Verkaufsraumes
den Helm abzunehmen!
Das wäre neuerdings per Gesetz geregelt und außerdem wäre an der Scheibe ein entsprechender Aufkleber angebracht.
Aufkleber ist vorhanden aber so klein und dermaßen unauffällig angepappt,daß den sowieso kein Mensch sieht.Wer sucht auch schon danach?
Einfach rin in die Bude,bezahlen und wieder wech!
Gibt es tatsächlich eine derartige Verordnung (scheint in Ösi-Land so zu sein!?) und wo kann man die,sofern vorhanden,nachlesen?
Für sachdienliche Hinweise wäre ich d(t)ankbar
Greetz
MT01-Tom
Beste Antwort im Thema
'n Abend zusammen ! 🙂
Ein entsprechendes Gesetz gibt es zwar meines bescheidenen Wissens nach nicht, aber schon alleine eine gute Kinderstube, ein gewisses Gefühl für die eigentliche Situation und das Wissen um die leider immer wieder vorkommenden Überfälle sollte einem sowas dann doch schon abnötigen und einigermaßen leicht fallen lassen! 😉
Ich möchte nicht wissen, was dann z.B. nachmittags oder abends in den Köpfen der dann doch zumeist auch noch zu einem eher bescheidenen "(Hunger-)Lohn" beschäftigten Kassierkräften vorgeht, wenn sie morgens mal wieder von solch einer Heimsuchung der "unangenehmen Art" in der Zeitung gelesen oder beim Frühstücksfernsehen gesehen und gehört haben, und dann doch mal wieder einer dieser doch einfach nur all zu bequemen Zeitgenossen ohne Weit- und/oder Durchblick die Tanke mit Vollschale betritt, nur weil er's nicht im Geringsten versteht und nachvollziehen kann, dass dann dadurch wirklich mal dem/der Einen oder Anderen hinter der Theke der sprichwörtliche Arsch auf Grundeis geht! 🙄 😉
"Helm ab beim Tanken!" ist für mich dann auch normal und auch schon fast Pflicht gegenüber dem Personal und Mitmenschen! 😉
(...auch wenn man dann hier wohl wahrscheinlich nicht unbedingt bei allen mit solchen, für manchen schon fast vorsintflutlich anmutendenen, Vokabeln punkten kann! 🙄 )
"Augen auf hilft beim Sehen!" und einfach mal überlegen, was dann schlussendlich hinter solchen "umständlichen" Wünschen stecken könnte, würde das Ganze dann doch wohl ziemlich schnell erklären und auch begreifbar machen! 😉
Grüße und ansonsten 'ne schöne Woche noch, Dynator 🙂
591 Antworten
@ moppedsammler
Sorry, aber aus Art. 13 GG leitet sich auch das Hausrecht für Gewerbebetriebe mit Publikumsverkehr ab (wozu eine Tankstelle meiner Ansicht nach zählt). Sogesehen also nicht ganz an den Haaren herbeigezogen. Hinsichtlich Hausrecht und Kleiderordnung (z.B. Discothek etc.) gibt es auch einige Grundsatzurteile, die man prinzipiell auch auf eine Tankstelle übernehmen könnte.
Und hinsichtlich Putativnotwehr solltest Du mal an den Tankwart denken, der bereits Opfer eines Überfalls geworden ist, bei dem der Täter einen Sturzhelm trug. Wenn dieser dann irrtümlich von einem Überfall ausgeht und sein Recht auf Notwehr ausübt, kann man ihm dies wohl kaum verübeln.
Gruß
Frank
Noch ein paar Überfälle und wir bekommen schon noch das Gesetz dazu weil freiwillig halt heutzutage nix mehr geht. Im Forum kann dann das fröhliche heulen losgehen. ^^
Ich saß grad auf der Schüssel und weils in den Kabinen meist recht dunkel ist hab ich mir erlaubt das Licht einzuschalten. 2 Minuten danach kommt der nächste ins Klo und der erste Griff geht zum Lichtschalter ums Licht auszumachen weil is ja Tag und man selbst ist der Mittelpunkt des Universums und wenn es für einen hell genug ist hat es für alle hell genug zu sein. Egal ob da jemand anders auf der Toilette hockt, das braucht man gar nicht erst nachgucken.
So läufts heutzutage halt nunmal... Drama...
Drama... Marodeur, ich danke Dir fürs Stichwort
Dieser Fred ist langsam derart daneben, dass er mich zu einer schönen Vorstellung inspiriert hat, ein Drama, Einakter:
Vorhang geht auf…
Ich geh’ jetzt in die Tanke von dem Byzantiner, der Furcht einflößend hinter dem Tresen steht. Ich habe mein Motorrad getankt.
„Nehmen Sie bitte den Helm ab“
Ich versteh ihn nicht
„Den Helm ab sag ich“ – er wird lauter
Ich versteh ihn zwar noch immer nicht, durch seine aggressive Haltung zucke ich aber zusammen
„Helm runter“ brüllt er und starrt mich mit wütenden Augen bedrohlich an
Ich zucke mit den Schultern und wende mich Hilfe suchend an ein paar Umstehende
Er wird bedrohlich leise… „Wenn Du nicht gleich den Helm abnimmst, dann…“ Dabei zeigt er auf eine Wandtafel, auf der in großen Lettern der Artikel 34 Grundgesetz abgedruckt ist.
Ich strecke ihm mit schreckgeweiteten Augen meinen Geldbeutel entgegen, er kann sich alles nehmen, was er will, nur soll er mich am Leben lassen…
„Bensihn“ flüstere ich „Besahle“
„Ich will Dein Scheißgeld nicht, ich will, dass Du den Helm abnimmst“ er sucht nach seiner gemäß § 35 StGB erworbenen pumpgun, die er unter dem Ladentisch zur Sicherheit bereit hält, falls ein Motorradfahrer kommt.
„Bitte“ ich gehe auf die Knie, flehe um mein Leben… dem Nachbarn flüstere ich noch zu „Bollisei ?“
Der Byzantiner hört mich nicht mehr. Seine Augen sind zu schmalen Schlitzen geworden, er lädt durch und ich weiß, dass mein Helm zwar allen EU – Normen entspricht aber gegen Kaliber 22 nichts zu melden hat, ich schließe die Augen, der Byzantiner lächelt verwegen, bevor er den Finger durchkrümmt und sagt:
„Ich hab’ Dich gewarnt, Freundchen…“
Vorhang fällt…
@ moppedsammler
Nett geschrieben, aber für meine Begriffe leicht an der Realität vorbei. Gerade Du solltest doch eigentlich wissen, dass ein Tankstellenüberfall kein absurdes Szenario ist, sondern tägliche Realität (selbst in meiner ländlichen Region).
Sogesehen stellt sich schon die Frage, inwieweit der Betreiber der Tankstelle sein Hausrecht auf die Kleiderordnung der Kunden ausdehnen kann/darf.
Ebenso sollte man die Putativnotwehr nicht in´s Lächerliche ziehen, da ich sie im beschriebenen Fall für durchaus realistisch und auch angemessen halte.
Anders ausgedrückt - mich persönlich würde nur einmal jemand überfallen. Beim zweiten (vermeintlichen) Versuch würde ich erst schiessen und dann fragen. 😉
Gruß
Frank
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Danke Moppedsammler, you made my day😁 Ich verspreche, nein schwöre, dass ich nie, nie wieder mit Helm tanke.
Hier in Berlin versteht man das immer besser. Ich seh immer mehr motorisierte Zweiradler, die im vorauseilenden Gehorsam den Helm gleich mal ganz weglassen. Könnte ja sein, dass se heute noch tanken müssen und vorsorglich die Murmle zu hause ließen.... Hauptsächlich so'ne Roller und sehr gerne auch Chopper. In der Stadt brauch man den auch eigentlich gar nicht...
*Wer Ironie findet, darf sie behalten.
Man kann immer die Schuld auf die anderen schieben, schon klar.
Man kann drauf pochen das er ja was von einem will (was nicht ganz stimmt, man selbst wollte ja erstmal was und zwar Benzin das bereits im Tank drin ist), man kann sagen er könnte auf einen ja auch Rücksicht nehmen weil das gefummel mit dem Helm ja so leidig ist und einem die stylische Platthaarfrisur durcheinander kommt oder man sagt eben es gibt kein Gesetz dagegen warum regt er sich so auf.
Im Endeffekt haben dann wohl irgendwo alle recht und gibt ja nichts schöneres als wenn alle recht haben...
Blos blöd wenn jeder auf seinem Recht beharren will weil dann muss wieder so ein dämliches Gesetz her das irgendwas regelt damit einer unrecht hat... Und da lache dann noch einer über so komische Amigesetze wie "es ist verboten Aligatoren im Bad zu halten" oder sowas in der Art... Weil das war da bestimmt vorher auch nicht geregelt...
Zitat:
Original geschrieben von NOMDMA
@ moppedsammlerNett geschrieben, aber für meine Begriffe leicht an der Realität vorbei. Gerade Du solltest doch eigentlich wissen, dass ein Tankstellenüberfall kein absurdes Szenario ist, sondern tägliche Realität (selbst in meiner ländlichen Region).
Sogesehen stellt sich schon die Frage, inwieweit der Betreiber der Tankstelle sein Hausrecht auf die Kleiderordnung der Kunden ausdehnen kann/darf.
Ebenso sollte man die Putativnotwehr nicht in´s Lächerliche ziehen, da ich sie im beschriebenen Fall für durchaus realistisch und auch angemessen halte.Anders ausgedrückt - mich persönlich würde nur einmal jemand überfallen. Beim zweiten (vermeintlichen) Versuch würde ich erst schiessen und dann fragen. 😉
Gruß
Frank
Gerade ich weiß, dass bei nicht einem einzigen Überfall auf eine Tanke, der mir bekannt ist, und das sind tatsächlich einige, der Täter einen Helm aufhatte. Und aus den oben stehenden wirren Gedankengängen abzuleiten, dass man sicherheitshalber auf alles ballert, was einen Helm aufhat...😰😰
Weißt Du denn noch was Du schreibst ? "Erst schießen und dann fragen..." Reinhard Mey in "der Pfeifer"
Ich kann nur hoffen, dass Du weder einen Waffenschein noch eine Waffe besitzt, denn dann gehört sie Dir dringendst weggenommen. Mannomann, das glaub' ich einfach nicht... Ich hielt das von mir geschilderte Drama für eine stark überspitzte Satire. Für Dich ist das "leicht an der Realität vorbei" Das, mein Freund -oder besser nicht- ist Satire, falls Du es nicht gemerkt hast.
In der Ortenau scheint das Realität zu sein. Oder wenigstens leicht daneben 🙄
Danke moppedsammler... 😁😁😁😁😁😁
Ich fahr künftig nur noch im Panzer zur Tanke, roll das Mopped hinten raus, tanke es voll, schiebs wieder rein, setz mich in den Geschützturm und dreh die Kanone (auf der das abgezählte Geld für die Tankrechnung liegt) leise surrend in Richtung Tresen... 😁
Dann steck ich meine Rübe mit aufgesetztem Helm mal kurz ausm Geschützturm und 😁 ihn freundlich an...
Dann kann er mir - mit oder ohne Helm - mit seiner 22er mal getrost nen Schuh aufblasen... 😉
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Drama... Marodeur, ich danke Dir fürs StichwortDieser Fred ist langsam derart daneben, dass er mich zu einer schönen Vorstellung inspiriert hat, ein Drama, Einakter:
Vorhang geht auf…
...
Vorhang fällt…
Ich lach mich schlapp!! Du hast mir den Tag gerettet 😁
Und ich werd auch nie nie wieder mit Helm tanken! 😁😁😁
...ja mei, nomdma...mit dem von dir so gerne bemühten putativgedanken im hintergrund ist im prinzip niemand mehr vor dir sicher...wusstest du, dass in bayern mal ein bärtiger mann eine bank mit waffengewalt ausgeräumt hat?...und los, nomdma...bärtige gibts jede menge...und von denen bist du und dein geld jetzt potentiell bedroht...
...aber nur zu...aus manchen bekommt man dieses gedankengut nicht mehr raus...und so fühlt sich mancher berufen wegen des äusseren aussehens eines menschen über dessen weiteren fortbestand zu urteilten...traurig das ist, wenngleich nicht zu ändern...
...*ein kopfschüttelnder shakti*...
@ moppedsammler
Eigentlich hatte ich doch klar geschrieben, dass ich mich nur dann so verhalten würde, wenn ich bereits Opfer eines Überfalls geworden wäre?
Sturzhelm tragende Täter sind mir zwar auch eher von anderen Überfällen bekannt, jedoch ist die Angst des Tankwarts absolut nachvollziehbar. Von daher sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass man den Helm abnimmt.
Worauf Du bislang nicht eingegangen bist, ist das gewerbliche Hausrecht in Bezug auf die Kleiderordnung.
Gruß
Frank
P.S. nicht Ortenau, sondern Breisgau! 😉
Ich bin früher immer mit Helm und strumhaube rein..
aber die richtigen Sturmhauben wie sie die Bankräuber haben 😁
Was haben mich die Leute angeschaut 🙂😎
@ shakti01
Wer lesen kann, ist im Vorteil! 😉
Zitat:
Anders ausgedrückt - mich persönlich würde nur einmal jemand überfallen. Beim zweiten (vermeintlichen) Versuch würde ich erst schiessen und dann fragen.
Gruß
Frank
Börnybärchen hat das ja schon ganz treffend umrissen.
1. Es gibt kein allgemeines Gesetz, wonach man als Motorradfahrer beim Betreten eines gewerblich genutzten Ladenlokals seinen Helm absetzen muss.
2. Der Tankstellenbesitzer kann Geschäftsbedingungen aufsetzen, die es ihm gestatten, gewisse Vorschriften zu erlassen. Zum Beispiel die Vorschrift, sein Handy beim Tanken auszuschalten - was niemand tut, weil es ja auch kompletter Blödsinn ist. Oder Helm abnehmen.
3. Wenn der Tankstellenbesitzer wünscht, dass man seine Geschäftsbedingungen einhält, dann muss er den Kunden diese Bedingungen zur Kenntnis bringen, bevor diese das Geschäft beginnen, sprich: vor dem Tanken. Ich bin ja kein Anwalt, aber für mich sind AGB, die mir erst nach dem Geschäftsvorgang zur Kenntnis gebracht werden, ungültig. Statt dessen gilt dann das BGB - und da steht nix von Helm abnehmen.
4. Interessant ist, was der Tankstellenbesitzer rein juristisch tun kann, wenn er die Erfüllung seiner AGB erzwingen will: Der Kunde weigert sich, den Helm abzusetzen, der Kassierer weigert sich daraufhin zu kassieren. Darf der Kunde dann einfach sagen: "Dann eben nicht, wer nicht will, der hat schon", sich auf dem Hacken umdrehen und wegfahren? Oder müsste der Kunde dann wenigstens einen passenden Betrag auf die Zapfsäule legen? Was ist, wenn er es nicht passend hat?
5. Wenn sich Tankstellenbesitzer wirklich darum bemühen würden, sich sowohl an das Gesetz zu halten also auch Motorradfahrer als Kunden zu behandeln und nicht als potentielle Verbrecher, dann könnten sie viel tun: Zapfsäulen einrichen, an denen man direkt seine Kreditkarte einsteckt, tankt, Karte herauszieht und fährt. Oder Außenkassen einrichten (Nachtschalter). Oder - und das ist das Mindeste: Die diskrininierenden Aufkleber nicht an der Tür zum Kassenraum anbringen, sondern an der Zapfsäule. Bei der Gelegenheit könnten sie gleich darüber nachdenken, wo denn der Kunde seinen Helm lassen soll, wenn er ohne Helm zahlen geht. Da sie sich aber darüber keine Gedanken machen und uns lieber nach Strich und Faden abzocken, müssen sie halt tapfer sein, wenn ich sage: Wenn ich in Eile bin, dann lasse ich den Helm auch mal auf (oder wenn ich keinen Bock habe, schon wieder meine Ohrhörer hineinzupopeln).
Und wer dies als Ausweis meiner mangelnden Kinderstube sieht, dem muss ich sagen: Okay, Einwand notiert und nach reiflicher Überlegung als unbegründet abgewiesen.
Sampleman
Übrigens: Solche Aufkleber hab ich auch schon an Eingängen zu Geldautomaten gesehen. Es sind also nicht nur die Tankenbetreiber, die in behelmten eine potentielle Gefahr sehen.
Ich denke mal, wenn man seinen Helm auf'm Mopped läßt und der weg ist nach dem zahlen, wird der Tankwart dafür wohl nicht aufkommen....