Geschwindikkeitsbegrenzung ab wo??

Audi A4 B7/8E

Guten morgen,

habe eine Frage. Wenn ich jetzt auf der Autobahn fahre, wo die zulässige höchstgeschwindigkeit unbegrenzt ist, danach wird es auf einmal 120er Zone, muss ich dann direkt nach dem Schild (120km/h) auf dem Tempo 120 sein??
Weil von einer hohen Geschwindigkeit kann man ja nicht so schnell runterbremsen...
Hat mich einfach interessiert.

Beste Antwort im Thema

Wie in der Fahrschule zu lernen war, gilt die Tempobeschränkung ab dem Schild, egal ob Du vorher mit 120km/h oder mit 320km/h unterwegs warst. Wie Du das löst ist Deine Sache.😉

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Zitat:

Original geschrieben von schlang



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Dem bundesdeutschen Durchschnitt entspricht das jedenfalls nicht...🙄
stimmt, da liegt die zahl der fahrten unter alkoholeinfluss deutlich höher 🙄

Besser wegen Geschwindigkeit geblitzt zu werden als unter Alkoholeinfluss.

Alkoholisiert würde ich niemals mich am Steuer setzen. Naja schnell fahren sollte man ja auch nicht, tue ich eigentlich nicht mehr. Womit kann man denn noch blitzen aus dem Auto aus ( ausser Laser) und mobile Blitzer, die man draußen aufstelllt??

Zitat:

Original geschrieben von oeztuerk.a



Zitat:

Original geschrieben von schlang


stimmt, da liegt die zahl der fahrten unter alkoholeinfluss deutlich höher 🙄
Besser wegen Geschwindigkeit geblitzt zu werden als unter Alkoholeinfluss.

Ich glaube, dass Personen, deren Angehöriger ums Leben gekommen ist, egal ist, ob der Verursacher zu schnell war oder unter Alkohol stand.

Das stimmt auch wiederum.
Aber durch Alkohol kann man viel schneller ein Unfall bauen als durch hohen Geschwindigkeit. Habe seit fast fünf Jahren mein Führerschein, beispielsweise, ich gib auch zu, ich war immer deutlich schneller als zugelassen, habe aber noch nie einen selbstverschuldeten Unfall gehabt. Das heisst nicht, das ich es nie haben werde.

Was ich damit sagen wollte, alkohol ist viel riskanter als Geschwindigkeitsüberschreitung.

Man sollte beides nicht tun

Zitat:

Original geschrieben von oeztuerk.a



Was ich damit sagen wollte, alkohol ist viel riskanter als Geschwindigkeitsüberschreitung.

Würd ich so nicht unterschreiben. Ich kenn genügend Leute, die ihre Autos geschrottet haben, weil se zu schnell waren. Ich kenn aber wenige, die nen Unfall im betrunkenen Zustand hatten.

So zu Deinem Thema:

1) Du wurdest nicht geblitzt. Warum/Weshalb wurde jetzt schon etliche Male erläutert.

2) Es auf Deine Freundin zu schieben bringt folgendes: Die kommen mit dem Bild zu Dir, sehen, dass Sie lange blonde Haare hat und der Typ auf dem Foto nicht. Bei mir waren die Grünen auch schonmal mit Bild zu hause.

3) Wieso brettert man mit 160kmh an nem Polizeiwagen + Warnblinker vorbei? Selber schuld...

Zitat:

Original geschrieben von LoonyToon


Wie in der Fahrschule zu lernen war, gilt die Tempobeschränkung ab dem Schild

WAAAS? Vielleicht GILT die Beschränkung sofort, aber es darf nicht unmittelbar bei dem Schild geblitzt werden.

200 Meter mindestens. Auf der Autobahn bremst man nicht, wenn man 160 drauf hat und fährt an einem 120er Schild vorbei, da bremst man nun WIRKLICH NICHT. Auf der AB bremst man nur in Gefahrensituationen (wobei mögliche Stau-Enden oder Nebelbanken natürlich dazugehören).

Zitat:

Original geschrieben von oeztuerk.a


Ist klar, die blitzen tagsüber sowohl auch nachts.

Was meine Hauptsächliche Frage ist, wenn ich jetzt eine Anzeige kriegen sollte mit Fahrverbot, was zu 90% nicht der Fall sein wird, da ich auf 120er Zone höchstens mit 160km/h laut Tacho geblitzt wurde (Ich weis nicht mals ob die Polizei geblitzt hat),
ist das dann möglich das ich als Fahrer meine FREUNDIN eintrage oder kontrollieren die das anhand von Fotos, ob das wirklich die Person ist??

Weil normalerweise wäre es ja unglaubwürdig: auf dem Foto bin ich zu sehen und auf dem Anhörbogen trage ich ein, das der Fahrer ein Mädchen war.

hallöchen..... so mein bruder wurde vor kurzem mit dem auto der mutti geblitzt ... breif gekommen geldstrafe.... mein bruder is aufm bild zu sehen natürlich bekam meine  mutter den  brief da auto auf sie angemeldet ist... geld strafe bezahlen und gut is mehr is das nich bei uns gewesen.bei harmlosen sachen denk ich mal forschen die dort nich nach .... und wenn du unter 41 km/h zu schnell gefahren bist gibt es glaub ich nur nen punkt und ne geldstrafe.....😉

Zitat:

Original geschrieben von AR147



Zitat:

Original geschrieben von LoonyToon


Wie in der Fahrschule zu lernen war, gilt die Tempobeschränkung ab dem Schild
WAAAS? Vielleicht GILT die Beschränkung sofort, aber es darf nicht unmittelbar bei dem Schild geblitzt werden.
200 Meter mindestens. Auf der Autobahn bremst man nicht, wenn man 160 drauf hat und fährt an einem 120er Schild vorbei, da bremst man nun WIRKLICH NICHT. Auf der AB bremst man nur in Gefahrensituationen (wobei mögliche Stau-Enden oder Nebelbanken natürlich dazugehören).

Kannst Du mir dazu bitet einen Link oder Literaturhinweis geben, damit ich das nachlesen kann. Ich möchte nämlich meine Bremsbeläge schonen.

Ihr sollt ja auch nur 130 fahren.Wer schneller fährt geht eh ein großes Risiko ein.Rechtlich.Aber!Gruß Klaus

also bei uns, stehen ab und zu mal infrarot blitzer, wo man nur einen kleinen roten punkt im inneren des autos sieht, wenn man geblitzt wird!
das sind dann auch sogenannte mobile blitzer 🙁

Gruß

Alex

Zitat:

Original geschrieben von Bumer645


also bei uns, stehen ab und zu mal infrarot blitzer, wo man nur einen kleinen roten punkt im inneren des autos sieht, wenn man geblitzt wird!
das sind dann auch sogenannte mobile blitzer 🙁

Gruß

Alex

Aber in Zivilautos oder??

Zitat:

Original geschrieben von AndreeHagen


Kannst Du mir dazu bitet einen Link oder Literaturhinweis geben, damit ich das nachlesen kann. I

Meines Wissens nach gibt es dazu keine gesetzliche Sonderregelung, sondern nur interne Dienstanweisungen.

@oeztuerk.a
ja in zivil autos sind meist Vectra B kombis!
Gruß

An den TE,
mach dir mal kein zu großen Kopp wegen der ganzen Geschichte. Meistens blitzen(also roter Blitz) die mitm Gerät was hinter der Leitplanke steht. Und den merkste eigentlich auch ganz deutlich (sogar am hellerlichten Tage). Hab die Erfahrung schon 4mal in 3,5 Jahren machen können.
Und wenn die dich trotzdem (was zu hoher Wahrscheinlichkeit ausszuschließen ist) gepackt haben, dann geh zum Anwalt. Ich glaub kaum das die Grünen auf dem Standstreifen stehen dürfen um zu blitzen. Hab im Fernsehen mal gehört, dass die angeblich mit ihren ollen Kombis auch nich aufm Rad- bzw. Fußweg oder Grünstreifen stehen dürfen, weil das wohl Wegelagerei sein soll. Und sonst isses ja auch verboten aufm Strandstreifen (außer bei Panne oder Unfall) anzuhalten. Ist ja auch wircklich kein unbedeutendes Risiko da so rumzugammeln. Die werden da bestimmt en andren Grund gehabt haben (vielleicht mußte einer mal ganz dringend😛)

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Wylli86


Hab im Fernsehen mal gehört, dass die angeblich mit ihren ollen Kombis auch nich aufm Rad- bzw. Fußweg oder Grünstreifen stehen dürfen, weil das wohl Wegelagerei sein soll.

Das wäre mir neu. Auf welcher Rechtsgrundlage soll dieses angebliche Verbot basieren?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Wylli86


Hab im Fernsehen mal gehört, dass die angeblich mit ihren ollen Kombis auch nich aufm Rad- bzw. Fußweg oder Grünstreifen stehen dürfen, weil das wohl Wegelagerei sein soll.
Das wäre mir neu. Auf welcher Rechtsgrundlage soll dieses angebliche Verbot basieren?

Tut mir Leid ich bin leider kein Rechtsanwalt. Die Sendung ist auch schon ein bisschen länger her (1Jahr oder so) und ich bin senil😛. Ich hab mir das halt nur so wie oben "beschrieben" im Kopf behalten.

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