Geschwindikkeitsbegrenzung ab wo??

Audi A4 B7/8E

Guten morgen,

habe eine Frage. Wenn ich jetzt auf der Autobahn fahre, wo die zulässige höchstgeschwindigkeit unbegrenzt ist, danach wird es auf einmal 120er Zone, muss ich dann direkt nach dem Schild (120km/h) auf dem Tempo 120 sein??
Weil von einer hohen Geschwindigkeit kann man ja nicht so schnell runterbremsen...
Hat mich einfach interessiert.

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Wie in der Fahrschule zu lernen war, gilt die Tempobeschränkung ab dem Schild, egal ob Du vorher mit 120km/h oder mit 320km/h unterwegs warst. Wie Du das löst ist Deine Sache.😉

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Wie in der Fahrschule zu lernen war, gilt die Tempobeschränkung ab dem Schild, egal ob Du vorher mit 120km/h oder mit 320km/h unterwegs warst. Wie Du das löst ist Deine Sache.😉

Wo das Schild zu sehen war auf der Autobahn, hatte ich 180km/h auf dem Tacho, ich hab Fuß vom Gas genommen dann hatte ich 160km/h drauf meine ich, wo ich an dem Schild vorbei gefahren bin. Paar hundert Meter weiter habe ich Polizei auf dem Seitenstreifen gesehen. Ich weis nicht ob die dort am blitzen waren (war nämlich nachts). Sonst wären die doch hinter mir her gefahren um mich anzuhalten oder??

(Blöde Kommentare bitte sein lassen, ist natürlich mein Fehler das ich schnell war)

Was ist wenn ich zum Beispiel eine Anzeige mit Fahrverbot bekomme. Wenn ich dort Name von meiner Freundin angebe als Fahrerin, achten die Leute dann auf dem Foto, ob sie das tatsächlich war oder hat sich dann die Sache erledigt wenn sie ihr Führerschein abgibt für mich.

Wenn du Post von der Rennleitung bekommst, dann einfach an den Anwalt deines Vertrauens weiterleiten. Der soll sich darum kümmern ...
Eine gute RS-Vers. zahlt in jedem Fall die Anwaltskosten.

es gibt ges. vorschriften ab wann geblitzt werden darf, hinterm ortsschild kanns schon nachn paar meter sein, auf autobahnen von XY km/h auf 120 gelten andere werte, meines wissens waren dass zwischen 200 und 400meter danach (ohne gewähr 😉), genaueres ergibt vielleicht eine google suche 😉

Zitat:

(war nämlich nachts)

Hat nichts zu sagen. Auf der Landstraße die ein paar Meter unter unserem Haus liegt wird sinnvollerweise auch nachts geblitzt (60´er Zone) und da donnern genug Gestörte sowohl tags als auch nachts durch.
Mich hat´s im Duell nachts auf der komplett leeren, pfeilgeraden und dreispurigen BAB auch geblitzdingst. Wir waren bei erlaubten 120km/h mit gut und gerne 290km/h unterwegs. Der Porschefahrer hinter mir dürfte sehr lange zu Fuß gegangen sein. "Mein" Bentley war zum Glück mit engl. Kennzeichen. Da kam nie was...😎

Ist klar, die blitzen tagsüber sowohl auch nachts.

Was meine Hauptsächliche Frage ist, wenn ich jetzt eine Anzeige kriegen sollte mit Fahrverbot, was zu 90% nicht der Fall sein wird, da ich auf 120er Zone höchstens mit 160km/h laut Tacho geblitzt wurde (Ich weis nicht mals ob die Polizei geblitzt hat),
ist das dann möglich das ich als Fahrer meine FREUNDIN eintrage oder kontrollieren die das anhand von Fotos, ob das wirklich die Person ist??

Weil normalerweise wäre es ja unglaubwürdig: auf dem Foto bin ich zu sehen und auf dem Anhörbogen trage ich ein, das der Fahrer ein Mädchen war.

Zitat:

ist das dann möglich das ich als Fahrer meine FREUNDIN eintrage oder kontrollieren die das anhand von Fotos, ob das wirklich die Person ist??

Die Fotos werden eigentlich nicht aus Freude am Fotografieren gemacht.

Zitat:

Weil normalerweise wäre es ja unglaubwürdig: auf dem Foto bin ich zu sehen und auf dem Anhörbogen trage ich ein, das der Fahrer ein Mädchen war.

Von so einer schriftlichen Falschaussage würde ich drigend abraten.

Das wird kontrolliert .. warum auch sonst sollten die fotos machen?!

Wenn du darauf zu erkennen bist, wirste nichts machen können von wegen sagen es ist jemand anderes gefahren. Da kommen die zur Not auch gern mal persönlich vorbei und überzeugen sich davon, jedenfalls war es bei einem Kumpel so gewesen.

Vor drei Jahren hatte ich als Fahrer mein Vater eingetragen, keiner hat es kontrolliert.

Doch in diesem Fall wäre das anstatt männlicher Fahrer ein weiblicher.
Deswegen war ich mir unsicher.

Sotty, Doppelpost

Zitat:

Original geschrieben von oeztuerk.a


Vor drei Jahren hatte ich als Fahrer mein Vater eingetragen, keiner hat es kontrolliert.

Aha... Wiederholungstäter. Mich wundert, dass Deine Angehörigen/Deine Freundin dem zustimmen..... na ja, ist deren Sache.

@Andree: vielleicht werden sie nicht gefragt? 😮

@Oeztuerk: probier es doch einfach mal aus und berichte uns dann.

Zitat:

Original geschrieben von darkchylde


@Andree: vielleicht werden sie nicht gefragt? 😮

Auf DIE Idee bin ich ja noch gar nicht gekommen.

Ich bin einfach zu brav.... 🙂

servus,

also was man machen kann ( aber nicht sollte ) ist anzukreuzen, dass man nicht der Fahrer war und das foto falls nicht beiliegend, anfordern. sonst nix. dann liegt es bei den netten staatlichen, ob sie jemanden vorbei schicken und nachkontrollieren oder nicht. wenn das foto schlecht ist und sie dir nix beweisen können, sieht der staat meistens wenn man vorher nicht auffällig geworden ist von einer weitergehenden Verfolgung ab. einziges problem: dir kann ein fahrtenbuch aufgebrummt werden. das ist ätzend!

gruß

erdisch

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