Geschwindigkeitsüberschreitung aufgrund Ausweichmanöver vor Rettungswagen

Hi zusammen,

folgender Fall:
- ich unterwegs, 80kmh, 3-spurige Stadtautobahn, alles im Limit, linke Spur
- von hinten nähert sich Blaulicht (Notarzt+Rettungswagen) auf meiner Spur
- ich beschleunige um noch an dem parallel fahrenden Fahrzeug auf der mittleren Spur vorbeizukommen um ein zu scheren (und damit für den RTW Platz zu machen)
=> Ergebnis = ein schönes Foto bei 98kmh abzüglich Toleranz

Kennzeichen vom RTW habe ich aufgeschrieben und die beiden müssten auch hinter mir geblitzt worden sein. Somit kann ich die Situation durchaus belegen.

So. Sind zwar nur 30€ aber bringt es trotzdem etwas Einspruch einzulegen?
Überhaupt Chancen und wieviel Heckmeck?

Vielleicht hat jemand schon einmal Erfahrungen damit gemacht und/oder kennt sich detaillierter aus wie die Rechtslage ist.

Danke schon mal, viele Grüße
Conrad

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Komisch das jeder immer meint einscheren geht nur über Gasgeben?

Genau solche Antworten sind es, die jeden Thread eskalieren lassen. Der TE war in einer konkreten Situation. Du sprichst auf einmal von "jeder". Was soll sowas? Außerdem kann in der vom TE beschriebenen Situation Beschleunigen eine gute Wahl gewesen sein, da er mit einem Bremsmanöver evtl. auch den RTW ausgebremst hätte.

Aber Hauptsache mal wieder schön auf einen Fragesteller eingedroschen, ganz große Leistung.

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Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Muss sicher jeder selbst entscheiden. Ich kann es.

Und die Geschwindigkeitsüberschreitung des TE war nun auch etwas, was tagtäglich viele VT machen, ohne dass ein Wegerechtsfahrzeug zu sehen ist.

Da hast Du vollkommen recht, aber haben aber auch nicht die Möglichkeit der Ausrede. 😉

Erst einmal ist ja noch nicht einmal sicher, ob überhaupt ein Ticket kommt. Eventuell wird das Bild ja auch gleich aussortiert, falls der RTW schon bekannt ist. Selbst wenn ein Ticket kommt, würde ich dem widersprechen. Mit den genannten Fakten sehe ich reelle Chancen.

Btw: Mitunter weis nicht einmal die Leitstelle was von der SoSi-Fahrt. Bei Fernverlegungen zwischen Krankenhäusern soll sowas durchaus mal vorkommen.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Erst einmal ist ja noch nicht einmal sicher, ob überhaupt ein Ticket kommt.

Doch. 98 km/h 30€ steht im Eingangspost.

Zum Thema vor oder dahinter einscheren:
Ich sehe, da kommt ein Blaulicht van achtern
1. die rechts haben es vielleicht noch nicht bemerkt - ich brems in eine noch nicht vorhandene Lücke rein.
2. der neben mir hat es auch bemerkt und will mir Platz lassen - wir bremsen fleissig um die Wette, wer gewinnt.
3. ich beschleunige und setze rechts den Blinker, der Nebenmann ist gewarnt und kann sich darauf einrichten, es sei denn er ist merkbefreit, dann habe ich Pech gehabt. Für mich persönlich ist es leichter aus einer Beschleunigung heraus in eine noch nicht vorhandene Lücke rein zu bremsen, als bremsend in eine nicht vorhandene Lücke rein zu beschleunigen. Nur meine persönliche Ansicht.

Praxis: ich hab mal vor Jahren einem damals noch Grünweissen mit Blaulicht in der 70er mit bis zu 130 Platz gemacht, bis sich eine Alternative ergab. Im Vorbeifahren gabs dafür den erhobenen Zeigefinger mit einem Grinsen dahinter ohne weitere Spätfolgen ...
Ist aber sicherlich nicht allgemeingültig.

Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Erst einmal ist ja noch nicht einmal sicher, ob überhaupt ein Ticket kommt.
Doch. 98 km/h 30€ steht im Eingangspost.

Hast recht - ich hatte das falsch in Erinnerung (und habe nicht nochmal nachgelesen 🙄 )

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mach dir nix draus. Lesen wir nicht alle ein wenig selektiv? 😉

Also, mal Klarheit hier reinbringen:

Der TE bemerkt im Rückspiegel einen RTW mit Sondersignal hinter sich. Er sucht eine Möglichkeit, um ihm schnellstmöglich freie Bahn zu schaffen und er entscheidet sich zum beschleunigen. Dabei wird er mit 98km/h geblitzt.

Soweit die Sachlage.

Nun die Fakten. Er hat das Kennzeichen des RTW. Somit ist sogar recht einfach nachvollziehbar, welcher RTW zu besagter Zeit auf der entsprechenden Strecke unterwegs war. Abgesehen davon: Auf der Leitstelle ist JEDER Einsatz gespeichert. Es lässt sich somit in so einem Falle sehr einfach nachvollziehen, ob zu der fraglichen Zeit ein Einsatz vorlag, und ob dieser räumlich so lag, dass ein Einsatzfahrzeug auf dem betreffenden Streckenabschnitt unterwegs war. Über das Fahrtenbuch ist auch der entsprechende Fahrer leicht zu ermitteln.
Die Aussage, dass die Überschreitung aufgrund des RTW auf Einsatzfahrt erfolgte, hat in diesem Fall also durchaus einen Sinn und gute Chancen auf Erfolg.

Die Möglichkeit, einem Einsatzfahrzeug Platz zu schaffen, indem man beschleunigt ist (in gewissem Rahmen) durchaus legitim. (200 in einer Tempo 30 Zone, um einem 18t Feuerwehrfahrzeug Platz zu schaffen wären da wohl eher nicht zielführend... 😉)
Es ist durchaus möglich, vor einem Einsatzfahrzeug zu beschleunigen, um freie Bahn zu schaffen. Sobald sich eine Ausweichstelle bietet, sollte diese jedoch auch zur eigenen Sicherheit genutzt werden. Wenn auf einer Landstrasse mit TL 70 ein RTW von hinten mit 80-90 kommt und starker Gegenverkehr herrscht, dann ist ein Beschleunigen sinnvoller, als eine Vollbremsung - auch wenn diese gut gemeint war. Ausweichmanöver sollten frühzeitig mit dem Blinker angekündigt werden, auch der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges weiss gerne, was der Vordermann plant. Auch das überfahren einer roten Ampel ist zulässig. Zur Not auch ganz über die Kreuzung. ABER VORSICHT!!! Das Queren einer roten Ampel ist sehr gefährlich und sollte nur dann geschehen, wenn man SICHER ist, dass keiner gefährdet wird!!! Platz schaffen zum rangieren, indem man die Haltelinie überquert geht jedoch meistens gefahrlos.
Ein absolutes NO GO sind Bahnübergänge! Auch Einsatzfahrzeuge warten hier.

Ich mag ja nicht so genau gelesen haben: Schreibt der @TE nicht was von Blaulicht? Ich kann nirgendwo finden, dass das Blaulicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet wurde. Nur genau dieses schafft nach §38 StVO die Voraussetzung für "freie Fahrt", und nur dann haben die vor dem ankommenden Rettungswagen die Fahrbahn zu räumen. Nur in diesem Fall sind sicher Mittel wie beschleunigen etc. angemessen und straffrei gestellt. Wenn die Straße eben voll ist und ich eben trotz beschleunigen, bremsen, anhalten etc. halt nicht wegkomme, dann kann der Rettungswagen soviel blinken und tröten wie er will, ich kann mich halt schlecht in Luft auflösen.
Gleichwohl bin ich bei den Forenmitgliedern, die geschrieben haben, dass eine regelmäßige und wiederkehrende Verkehrsbeobachtung (in diesem Fall Spiegel) manchmal Wunder wirkt, dann ist die Überraschung nicht so groß, und man hat alle Zeit der Welt, brav durch moderates Bremsen die Spur zu wechseln. So mag ich böswilligdem @TE unterstellen wollen, dass er bissel gepennt hat und dann überrascht wurde. Trotzdem bin ich sehr sicher, dass er mit ordentlicher Schilderung im Einspruch gegen den Verwarngeldbescheid straffrei ausgehen wird, wenn er sich vernünftig artikuliert und niemanden beschimpft.

Gardiner

Ich werf nur ma einsatztaktische Gesichtspunkte in den Raum die das Anmachen des Horns "verbieten".
Banküberfall, Einbrecher am Werk...
Wenn irgendwas mit blauem Licht kommt, wird das schon seinen Grund haben, da diskutier ich auf der Straße nicht die §§35,38 mit den Beamten aus, sondern mache an der nächsten Möglichkeit Platz.

Zitat:

Original geschrieben von gardiner


Ich mag ja nicht so genau gelesen haben: Schreibt der @TE nicht was von Blaulicht? Ich kann nirgendwo finden, dass das Blaulicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet wurde. Nur genau dieses schafft nach §38 StVO die Voraussetzung für "freie Fahrt", und nur dann haben die vor dem ankommenden Rettungswagen die Fahrbahn zu räumen. Nur in diesem Fall sind sicher Mittel wie beschleunigen etc. angemessen und straffrei gestellt. Wenn die Straße eben voll ist und ich eben trotz beschleunigen, bremsen, anhalten etc. halt nicht wegkomme, dann kann der Rettungswagen soviel blinken und tröten wie er will, ich kann mich halt schlecht in Luft auflösen.
Gleichwohl bin ich bei den Forenmitgliedern, die geschrieben haben, dass eine regelmäßige und wiederkehrende Verkehrsbeobachtung (in diesem Fall Spiegel) manchmal Wunder wirkt, dann ist die Überraschung nicht so groß, und man hat alle Zeit der Welt, brav durch moderates Bremsen die Spur zu wechseln. So mag ich böswilligdem @TE unterstellen wollen, dass er bissel gepennt hat und dann überrascht wurde. Trotzdem bin ich sehr sicher, dass er mit ordentlicher Schilderung im Einspruch gegen den Verwarngeldbescheid straffrei ausgehen wird, wenn er sich vernünftig artikuliert und niemanden beschimpft.

Gardiner

Gerade auf einer Überlandfahrt wird der Fahrer des RTW nicht ständig das Horn anhaben. Da fliegt einem in dem Auto nämlich die Birne weg. Du kannst Dir aber sicher sein, dass er das Einsatzhorn einschaltet, wenn Du allein auf das Blaulicht hin nicht reagierst. Wenn Du im dichten Verkehr erst einmal weiter vor ihm fährst, dann ist das durchaus akzeptabel. Allemal besser als eine Vollbremsung aka "Ich muss ja Platz machen"

Wenn der TE den Retter von hinten nicht bemerkt hat, kann das evtl. auch daren liegen, dass der RTW hinter ihm gerade auf der Auffahrt der Stadtautobahn aufgefahren ist. Wir reden hier von einer Stadtautobahn mit TL 80 und nicht von einer unlimitierten BAB...

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi


Ich werf nur ma einsatztaktische Gesichtspunkte in den Raum die das Anmachen des Horns "verbieten".
Banküberfall, Einbrecher am Werk...
Wenn irgendwas mit blauem Licht kommt, wird das schon seinen Grund haben, da diskutier ich auf der Straße nicht die §§35,38 mit den Beamten aus, sondern mache an der nächsten Möglichkeit Platz.

En RTW auf der Stadtautobahn hat eher wenig mit einem Banküberfall zu tun. Eher mit einem Verletzten, der unter Umständen aus medizinischer Notwendigkeit möglichst ruhig transportiert werden muss...

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi


Ich werf nur ma einsatztaktische Gesichtspunkte in den Raum die das Anmachen des Horns "verbieten".
Banküberfall, Einbrecher am Werk...

Oder auch mal aus meinem Erfahrungsschatz: Person droht zu springen, Einsatz an überflutetem Pferdestall etc.

Man muss auch nicht verstehen, warum manche Zeitgenossen dann kleinkindisch bocken müssen "Machst Du kein Horn an, muss ich Dich nicht vorbeilassen und tue es auch nicht" (solche Äußerungen fielen schon durch einige Forenmitglieder in einigen Threads...). Man kann sich dann höchstens darüber ärgern, dass sich das Fahrzeug "angeschlichen" hat (und einen evtl. erschreckt hat) und dann trotzdem Platz machen, wenn es die Umstände erfordern eben auch durch kurzes "in die nächste Lücke beschleunigen".

Ich hab mich auf gardiners Post bezogen, der wehement der §38 StVO verteidigt 🙂
Wollte ihm nur sinnvolle Abweichungen der Vorschrift aufzeigen.

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971



Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi


Ich werf nur ma einsatztaktische Gesichtspunkte in den Raum die das Anmachen des Horns "verbieten".
Banküberfall, Einbrecher am Werk...
Oder auch mal aus meinem Erfahrungsschatz: Person droht zu springen, Einsatz an überflutetem Pferdestall etc.

Man muss auch nicht verstehen, warum manche Zeitgenossen dann kleinkindisch bocken müssen "Machst Du kein Horn an, muss ich Dich nicht vorbeilassen und tue es auch nicht" (solche Äußerungen fielen schon durch einige Forenmitglieder in einigen Threads...). Man kann sich dann höchstens darüber ärgern, dass sich das Fahrzeug "angeschlichen" hat (und einen evtl. erschreckt hat) und dann trotzdem Platz machen, wenn es die Umstände erfordern eben auch durch kurzes "in die nächste Lücke beschleunigen".

Full Ack: Auch wenn sich jemand nur mit Blaufunzel anschleicht, suche ich eine kreative und ungefährliche Lösung.

Hab auch nicht geschrieben, ob es nun sinnvoll ist oder nicht, einem "Blaulichtfahrzeug" ohne Einsatzhorn Platz zu machen. Selbstverständlich mache ich das immer, sobald ich das Blaulicht sehe, ich wollte lediglich mitteilen, dass Blaulicht allein halt keine Wegerechte auslöst. Und wenn der Blaulichtwagen seine Gründe hat, kein Horn zu nutzen, es wurden hier ja einige aufgezählt, dann braucht er sich nicht zu wundern, wenn ihn manch einer nicht vorbeilässt, weil... er muss es eben nicht. Genau dafür ist es eben gesetzlich exakt geregelt, da gibt es keinen Spielraum.

Gardiner

Zitat:

Original geschrieben von gardiner


Und wenn der Blaulichtwagen seine Gründe hat, kein Horn zu nutzen, es wurden hier ja einige aufgezählt, dann braucht er sich nicht zu wundern, wenn ihn manch einer nicht vorbeilässt, weil... er muss es eben nicht. Genau dafür ist es eben gesetzlich exakt geregelt, da gibt es keinen Spielraum.

Kann man nachvollziehen, wenn es z.B. um das Überqueren von ampelgeregelten Kreuzungen etc. geht. Da hätte der eigentlich vorfahrtberechtigte Querverkehr ohne Horn oftmals keine Chance, das Sonderrechtsfahrzeug rechtzeitig zu entdecken und ihm freie Fahrt zu verschaffen. An solchen Stellen werden sich aber auch die Fahrer solcher Fahrzeuge (hoffentlich) entsprechend vorsichtig verhalten.

Wenn aber auf der AB ein Blaulichtfahrzeug von hinten aufschließt und evtl. durch Lichthupe zusätzlich auf sich aufmerksam macht, brauche zumindest ich kein Horn, um dies als Überholabsicht zu deuten...

Ein anderes schönes Beispiel, diesmal nicht aus eigenem Erleben (in Fachzeitschrift gelesen):
Pferd und Reiterin in einen Graben gestürzt, das Pferd liegt auf der Reiterin, kann sich aber nicht alleine aus dem Graben befreien. Bei so einer Einsatzlage würde ich als Einsatzleiter jeden Teeren und Federn, der da mit großem Trara um die Ecke schießt...

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