Geschwindigkeitsüberschreitung aufgrund Ausweichmanöver vor Rettungswagen
Hi zusammen,
folgender Fall:
- ich unterwegs, 80kmh, 3-spurige Stadtautobahn, alles im Limit, linke Spur
- von hinten nähert sich Blaulicht (Notarzt+Rettungswagen) auf meiner Spur
- ich beschleunige um noch an dem parallel fahrenden Fahrzeug auf der mittleren Spur vorbeizukommen um ein zu scheren (und damit für den RTW Platz zu machen)
=> Ergebnis = ein schönes Foto bei 98kmh abzüglich Toleranz
Kennzeichen vom RTW habe ich aufgeschrieben und die beiden müssten auch hinter mir geblitzt worden sein. Somit kann ich die Situation durchaus belegen.
So. Sind zwar nur 30€ aber bringt es trotzdem etwas Einspruch einzulegen?
Überhaupt Chancen und wieviel Heckmeck?
Vielleicht hat jemand schon einmal Erfahrungen damit gemacht und/oder kennt sich detaillierter aus wie die Rechtslage ist.
Danke schon mal, viele Grüße
Conrad
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Komisch das jeder immer meint einscheren geht nur über Gasgeben?
Genau solche Antworten sind es, die jeden Thread eskalieren lassen. Der TE war in einer konkreten Situation. Du sprichst auf einmal von "jeder". Was soll sowas? Außerdem kann in der vom TE beschriebenen Situation Beschleunigen eine gute Wahl gewesen sein, da er mit einem Bremsmanöver evtl. auch den RTW ausgebremst hätte.
Aber Hauptsache mal wieder schön auf einen Fragesteller eingedroschen, ganz große Leistung.
130 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von feurett
Aber es gibt eine höchst Geschwindigkeit und die darf auch in dem fall nicht überschritten werden.
Doch - sie darf in dem Fall überschritten werden.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Doch - sie darf in dem Fall überschritten werden.Zitat:
Original geschrieben von feurett
Aber es gibt eine höchst Geschwindigkeit und die darf auch in dem fall nicht überschritten werden.
Wer meint Gesetze sind wichtiger als die schnelle Fahrt von LEBENSRETTERN hat einen ganz gewaltigen Hirnschaden. Das muss ich hier mal offen sagen, als Privatmann sowie als offiziell ausgebildetes, medizinisch-pharmazeutisches Fachpersonal ( PTA ).
Zitat:
Original geschrieben von Dr Seltsam
Wer meint Gesetze sind wichtiger als die schnelle Fahrt von LEBENSRETTERN....Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Doch - sie darf in dem Fall überschritten werden.
Unter Bewahrung der Verhältnisse und ohne sich oder andere zu gefährden ! Von der Beschreibung der Situation hier sehe ich persönlich diese hier gewahrt und die Behörde sicherlich auch. Aber meinen jetzt einen Freibrief zu haben sobald irgendwo ein Blaulicht auftaucht sollte man auch nicht; das ist weder im eigenen Interesse noch von uns. Kein Bedarf jemanden aus dem Auto rauszukratzen weil er uns "davongerast" ist. Situation beobachten, beurteilen und dann besonnen reagieren !
Zitat:
Original geschrieben von NeuerBesitzer
Unter Bewahrung der Verhältnissen und ohne sich oder andere zu gefährden ! Von der Beschreibung der Situation hier sehe ich persönlich diese hier gewahrt und die Behörde sicherlich auch. Aber meinen jetzt einen Freibrief zu haben sobald irgendwo ein Blaulicht auftaucht sollte man auch nicht; das ist weder im eigenen Interesse noch von uns. Kein Bedarf jemanden aus dem Auto rauszukratzen weil er uns "davongerast" ist. Situation beobachten, beurteilen und dann besonnen reagieren !
Gernau das ist der springende Punkt.
Die Erfassung der Gesamtverkehrssituation und dann danach handeln.
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Zitat:
Original geschrieben von NeuerBesitzer
Unter Bewahrung der Verhältnisse und ohne sich oder andere zu gefährden ! Von der Beschreibung der Situation hier sehe ich persönlich diese hier gewahrt und die Behörde sicherlich auch. Aber meinen jetzt einen Freibrief zu haben sobald irgendwo ein Blaulicht auftaucht sollte man auch nicht; das ist weder im eigenen Interesse noch von uns. Kein Bedarf jemanden aus dem Auto rauszukratzen weil er uns "davongerast" ist. Situation beobachten, beurteilen und dann besonnen reagieren !Zitat:
Original geschrieben von Dr Seltsam
Wer meint Gesetze sind wichtiger als die schnelle Fahrt von LEBENSRETTERN....
Die Jungs bekommen eine passende Ausbildung und ich kann aus eigenen Gesprächen versichern, dass die die letzten sind die Kopflos fahren. Weil wenns schief geht ist nicht nur der RTW aus dem Rennen, sonder das Rennen auch gänzlichst verloren. Die Jungs und Mädels wissen was sie machen, alles was wir machen müssen ist die Bahn frei räumen und das so schnell und zügig wie möglich.
Zitat:
Original geschrieben von Dr Seltsam
Die Jungs bekommen eine passende Ausbildung und ich kann aus eigenen Gesprächen versichern, dass die die letzten sind die Kopflos fahren. Weil wenns schief geht ist nicht nur der RTW aus dem Rennen, sonder das Rennen auch gänzlichst verloren. Die Jungs und Mädels wissen was sie machen, alles was wir machen müssen ist die Bahn frei räumen und das so schnell und zügig wie möglich.
Ich hab es auch auf die "Privat-Leute" unter uns bezogen. SoSi-Fahrer fahren so oder so dementsprechend weil wir im Zweifelsfalle eh meist die A-Karte gezogen hätten. Zudem gilt der Grundsatz: ANKOMMEN ist wichtig.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Doch - sie darf in dem Fall überschritten werden.
Nein, darf sie nicht. Sonst hätte der TE keinen STrafzettel bekommen.
Leute, die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind so ziemlich die EINZIGEN Gesetze, die man in Deutschland einhalten muß. Ich weiß nicht, warum hier immer diskutiert wird.
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Kannst Du das irgendwie mit einem Urteil oder ähnlichem belegen?
Ähh, soll ich dir jetzt meine ganzen Blitzer-Bescheide zuschicken oder wie soll man dir verständlich machen, daß Geschwindigkeitsübertretungen illegal sind?
Zitat:
Unter anderem für solche Sonderfälle gibt es die Möglichkeit des Widerspruchs gegen Bußgeldbescheide...
Muhaha, als ob man mit so einem Widerspruch durchkommen würde. Da habens noch ganz andere Kaliber probiert, mit Anwalt und so ;-).
Es ist im übrigen völlig blödsinnig sich selber zu gefährden um dem RTW ein schnelleres Vorkommen zu ermöglichen. Dazu ist schlichtweg niemand verpflichtet. "Herr Richter, aber ich MUSSTE rasen und andere gefährden..".
Zitat:
Original geschrieben von Incoming
Nein, darf sie nicht. Sonst hätte der TE keinen STrafzettel bekommen.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Doch - sie darf in dem Fall überschritten werden.
Okay, dann kacken wir halt noch ein wenig Korinthen 🙄 Natürlich darf man sie nicht überschreiten. Allerdings wird man für die Überschreitung in solchen Fällen eben nicht bestraft. Gilt genauso für ganz viele andere Gelegenheiten und Situationen, nicht umsonst hat der Gesetzgeber ja die Regelungen zum rechtfertigenden Notstand bzw. zur Notwehr geschaffen...
Zitat:
Original geschrieben von Incoming
Muhaha, als ob man mit so einem Widerspruch durchkommen würde. Da habens noch ganz andere Kaliber probiert, mit Anwalt und so ;-).Zitat:
Unter anderem für solche Sonderfälle gibt es die Möglichkeit des Widerspruchs gegen Bußgeldbescheide...
Was gibts da zu lachen?? Gibt genug Fälle, in denen das belegt ist, einige sogar mit einem entsprechenden richterlichen Entscheid. Das gilt natürlich nicht für jeden Pups-Bescheid, bevor du wieder deine Korinthen hier hinterlassen willst 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Incoming
Nein, darf sie nicht. Sonst hätte der TE keinen STrafzettel bekommen.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Doch - sie darf in dem Fall überschritten werden.Leute, die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind so ziemlich die EINZIGEN Gesetze, die man in Deutschland einhalten muß. Ich weiß nicht, warum hier immer diskutiert wird.
...Es ist im übrigen völlig blödsinnig sich selber zu gefährden um dem RTW ein schnelleres Vorkommen zu ermöglichen. Dazu ist schlichtweg niemand verpflichtet. "Herr Richter, aber ich MUSSTE rasen und andere gefährden..".
Blödsinnig ist, vor einem im Einsatz befindlichen RTW peinlichst auf die Beachtung des Tempolimits zu achten ...
... und Deine Herleitung, warum man das sollte.
Zitat:
Original geschrieben von Incoming
Nein, darf sie nicht. Sonst hätte der TE keinen STrafzettel bekommen.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Doch - sie darf in dem Fall überschritten werden.Leute, die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind so ziemlich die EINZIGEN Gesetze, die man in Deutschland einhalten muß. Ich weiß nicht, warum hier immer diskutiert wird.
Nochmal: Korrekterweise DARF man die zulässige Höchstgeschwindigkeit natürlich NICHT überschreiten ! Schon gar nicht wenn man sich und/oder andere gefährdet. Es wird aber, so lange alles im Rahmen ist und niemand gefährdet wurde, oftmals "gedultet".
Wenn man besonnen und umsichtig am Straßenverkehr teilnimmt ist das auch oft gar nicht erforderlich...... viele der verkehrsteilnehmer sind aber eben nicht mehrbesonnen und umsichtig siondern selbst einfach nur darauf bedacht selbst so schnell wie möglich voranzukommen und ja blos keinen vor sich einscheren zu lassen weil man ja dadurch 3 Sekunden seiner Zeit verschenkt. Ein frühzeitiges erkennen oder hören von Blaulicht und Martinhorn ist eigentlich fast immer möglich. Wenn man es hört sollte man sich entprechend orientieren. Auch dazu sind leider die meisten Verkehrsteilnehmer nicht mehr in der Lage und fahren stur auf die grüne Ampel mit unverminderter Geschwindigkeit zu. (Es sind übrigens oft die jungen und jüngeren Helden der Straße und nicht die vielfach gescholtenenen "rentner" die sich falsch verhalten).
Das wichtigste ist vor allem dem Fahrer des Einsatzfahrzeuges kenntlich zu machen DAS man das Fahrzeug erkennt hat und WIE man gedenkt zu reagieren; sprich frühzeitiges Blinker setzen !
Dazu gehört nach Möglichkeit auch das beachten des übrigen verkehrs (auch dazu sind die meisten mittlerweile schlicht und einfach zu blöd). Es macht keinen Sinn an einer Engstelle anzuhalten. Da steht dann die Feuerwehr/RTW/Pol auch nur hintendrann und kommt nicht vorbei. Genausowenig Sinn macht es eine Vollbremsung hinzulegen (das kann auch schnell als Gefärdung ausgelegt werden).
Evt. sollte man auch bedenken dass (gerade bei Feuerwehrfahrzeugen) nach dem Ersten auch noch mehrere weitere folgen können. das guilt gerade für die ganz ganz dummen die meinen sie könnten sich dann in einer mit hängen und würgen zu Stande gekommenen Rettungsgasse hinten dran hängen. (Solchen Dumpfbacken gehört umgehend der Lappen auf Lebenszeit entzogen !)
Hilfreich ist es auch schon beim Parken mitzudenken ! Daran scheitert es bei 80% der VT auch schon. Da wird gedankenlos geparkt nur weil man zu blöd und zu faul ist seine beiden Beine über eine etwas längere Wegstrecke zu koordinieren und halt mal zu laufen.
Zitat:
Original geschrieben von Incoming
Muhaha, als ob man mit so einem Widerspruch durchkommen würde. Da habens noch ganz andere Kaliber probiert, mit Anwalt und so ;-).Zitat:
Unter anderem für solche Sonderfälle gibt es die Möglichkeit des Widerspruchs gegen Bußgeldbescheide...
Es ist im übrigen völlig blödsinnig sich selber zu gefährden um dem RTW ein schnelleres Vorkommen zu ermöglichen. Dazu ist schlichtweg niemand verpflichtet. "Herr Richter, aber ich MUSSTE rasen und andere gefährden..".
Sie bisherige Posts: In der Regel und wenn man weder andere gefährdet hat und es IM RAHMEN blieb stehen die Chancen hier für einen Widerspruch recht gut. Noch besser ist es bereits vorher mit der zuständigen behörde Kontakt aufzunehmen.
Normalerweise darf ich auch keinem anderen Menschen Pfefferspray ins Gesicht sprühen, aber wenn es nunmal not tut 😉