Geschwindigkeitsüberschreitung aufgrund Ausweichmanöver vor Rettungswagen
Hi zusammen,
folgender Fall:
- ich unterwegs, 80kmh, 3-spurige Stadtautobahn, alles im Limit, linke Spur
- von hinten nähert sich Blaulicht (Notarzt+Rettungswagen) auf meiner Spur
- ich beschleunige um noch an dem parallel fahrenden Fahrzeug auf der mittleren Spur vorbeizukommen um ein zu scheren (und damit für den RTW Platz zu machen)
=> Ergebnis = ein schönes Foto bei 98kmh abzüglich Toleranz
Kennzeichen vom RTW habe ich aufgeschrieben und die beiden müssten auch hinter mir geblitzt worden sein. Somit kann ich die Situation durchaus belegen.
So. Sind zwar nur 30€ aber bringt es trotzdem etwas Einspruch einzulegen?
Überhaupt Chancen und wieviel Heckmeck?
Vielleicht hat jemand schon einmal Erfahrungen damit gemacht und/oder kennt sich detaillierter aus wie die Rechtslage ist.
Danke schon mal, viele Grüße
Conrad
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Komisch das jeder immer meint einscheren geht nur über Gasgeben?
Genau solche Antworten sind es, die jeden Thread eskalieren lassen. Der TE war in einer konkreten Situation. Du sprichst auf einmal von "jeder". Was soll sowas? Außerdem kann in der vom TE beschriebenen Situation Beschleunigen eine gute Wahl gewesen sein, da er mit einem Bremsmanöver evtl. auch den RTW ausgebremst hätte.
Aber Hauptsache mal wieder schön auf einen Fragesteller eingedroschen, ganz große Leistung.
130 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Komisch das jeder immer meint einscheren geht nur über Gasgeben?
Den Notarzt und den RTW auszubremsen ist hier aber weniger klug.
Ein Notarztwagen kann eher eine Vollbremsung hinlegen, als ein RTW. Wenn der RTW bremsen muss, nur weil der Vordermand meint zu Bremsen um in ne Lücke etwas hinter ihm zu kommen, dann sind die Helfer hinten drin massiv gefährdet, wenn ein Patient an Bord ist.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Doch - das ist ausdrücklich so vorgesehen. Da darf man auch mal über eine rote Ampel fahren, wenn niemand gefährdet wird.Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Ich gehe davon aus, dass Dir da eine lange Nase gemacht wird. Es kann nicht sein, dass andere Verkehrsteilnehmer gegen Vorschriften verstoßen, nur weil sie einem Rettungswagen Platz machen wollen.
Man darf unter größter Vorsicht in eine Kreuzung bei Rot einfahren um ggf. Platz zu schaffen, aber man darf nicht bei Rot die Kreuzung überqueren und sicherlich nicht vor einem Einsatzfahrzeug vorweg fahren. 😁
Selbst für Fahrzeuge im Einsatz gilt größte Vorsicht. Da muss auch bei einer roten Ampel ggf. kurz gehalten werden.
Was bringt es, wenn der Patient überlebt und dafür ein paar andere ins Gras gebissen haben ! 😕
Es wurde schon einige Fahrer von Einsatzfahrzeugen gerichtlich belangt, weil sie meinten einen Freibrief zu haben.
Also schön aufpassen, was man schreibt, andere könnten das vielleicht für bare Münze nehmen.
Nur mal eine kleine Auswahl
http://www.feuerwehr-cronenberg.de/.../...od%20nach%20Einsatzfahrt.PDF
http://www.tz-online.de/.../...rote-ampel-kracht-trambahn-2662879.html
http://www.berliner-kurier.de/.../...oll-bezahlen,8259702,8103168.html
Aus sowas kann passieren:
http://www.welt.de/.../...uer-Kollegen-Drei-Polizisten-verurteilt.html
Nette Grüße
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Hallo,
wenn ich bzw. wir mit der Feuerwehr und Sondersignal zur Einsatzstelle fahren, dann sehen wir bei jeder Einsatzfahrt wie mehr als 50% der Verkehrsteilnehmer sich falsch verhalten... dabei wäre es doch so einfach.
Hervorgerufen durch genau solche Aktionen.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Komisch das jeder immer meint einscheren geht nur über Gasgeben?
Man muss hier nicht alle 3 Sek in den Rückspiegel blicken um rechtzeitig Platz machen zu können, sondern sich einfach richtig Verhalten.
Viele beginnen mit dem Platz machen sobald sie Blaulicht im Rückspiegel wahrnehmen, fahren rechts ran und "halten" sogar noch, obwohl es noch gar nicht nötig ist.
Andere stehen vor der roten Ampel und wollen nicht über die Haltelinie fahren. Das Auto wird dann quer rübergerissen und steht genauso im Weg.
Das kostet "immer" wertvolle Zeit und durch solches Fehlverhalten, welches man auf längeren Anfahrten öfters zu Gesicht bekommt, kann das schon mal ein paar Minuten kosten.
Deswegen, warum muss man immer Bremsen um den Rettern Platz zu machen ?! Ich z.B. halte nie an... was man auch nicht soll.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Wie gesagt, wenn man den rückwärtigen Verkehr im Auge behält (alle 3 Sekunden mal einen Blick in den Spiegel) dann entsteht eine solche Situation erst garnicht (zumindest in den meisten Fällen), weil man alle Zeit der Welt hat in Ruhe zu überlegen wohin man denn nun ausweicht.
Zugegeben, wenn man alle 3 Sek die Augen von der Strasse in den Rückspiegel und zurück bewegt (probiert das mal aus), dann hat man spätestens nach 5 Min einen epileptischen Anfall.
3 Sek. halte ich für masslos übertrieben.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Man darf unter größter Vorsicht in eine Kreuzung bei Rot einfahren um ggf. Platz zu schaffen, aber man darf nicht bei Rot die Kreuzung überqueren und sicherlich nicht vor einem Einsatzfahrzeug vorweg fahren. 😉Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Doch - das ist ausdrücklich so vorgesehen. Da darf man auch mal über eine rote Ampel fahren, wenn niemand gefährdet wird.
Wenn in der Kreuzung kein anderer Platz ist, darf man auch rüberfahren und sich danach eine passende Lücke suchen.
Und wenn es keine andere Möglichkeit gibt, fahre ich vor einem Einsatzfahrzeug ganz sicher etwas zügiger - sofern es die Lage erlaubt.
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Deswegen, warum muss man immer Bremsen um den Rettern Platz zu machen ?! Ich z.B. halte nie an... was man auch nicht soll.
Sicher nicht immer. Aber wenn ich gerade eine Bushaltebucht voraushabe, halte ich da einfach mal an.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Wenn in der Kreuzung kein anderer Platz ist, darf man auch rüberfahren und sich danach eine passende Lücke suchen.Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Man darf unter größter Vorsicht in eine Kreuzung bei Rot einfahren um ggf. Platz zu schaffen, aber man darf nicht bei Rot die Kreuzung überqueren und sicherlich nicht vor einem Einsatzfahrzeug vorweg fahren. 😉
Und wenn es keine andere Möglichkeit gibt, fahre ich vor einem Einsatzfahrzeug ganz sicher etwas zügiger - sofern es die Lage erlaubt.
Was Du machst ist mir egal. Nur geht es hier nicht nur um Dich. Wenn Du bei einer solchen Aktion jemanden einen Schaden zufügst oder noch schlimmer da kommt jemand ums Leben, dann möchte ich nicht in Deiner Haut stecken.
Es werden Menschen hart bestraft, die bei einer Einsatzfahrt nicht die Verhältnismäßigkeit waren und Du bist sogar einer der vor einem Einsatzfahrzeug vorweg fährst ? Wow, Du Teufel !
Jeder muss für sich entscheiden was er in einer solchen Situation macht. Baut er Mist wird er gehängt (sprichwörtlich), passiert nichts
geschieht ihm vielleicht oder wahrscheinlich auch nichts.
Muss sicher jeder selbst entscheiden. Ich kann es.
Und die Geschwindigkeitsüberschreitung des TE war nun auch etwas, was tagtäglich viele VT machen, ohne dass ein Wegerechtsfahrzeug zu sehen ist.
@zen Touri
das es ohne Blaulicht und Horn (wie in deinen Polizeilinks ) auch keine Sonderrechte gibt ist doch selbstverständlich und wird hier auch niemand abstreiten-etwas komplizierter sehe ich den Fall mit dem Feuerwehrmann und dem unnötig erhobenen Zeigefinger des Richters-denn das ist einer der Gründe mit warum es in den kleineren Städten und Dörfern immer weniger Freiwillige gibt-die jungs werden geschult und wissen was sie dürfen und was nicht-allerdings befreit das nicht vor Fehlern(menschliches Versagen) und der daraus resultierenden harten Strafe
Auch wenn es nur eine Feinheit ist: Sonderrechte gibt es auch ohne Blaulicht und Martinshorn. Nur halt keine Wegerechte.
Hallo, Diedicke1300,
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ohne auch nur einen Post gelesen zu haben.
Sachverhalt (Zeit, Ort, .....Kennzeichen RTW) an die Polizeiwache Deines Vertrauens schicken und regeln lassen.Dort werden sie geholfen.
das stimmt so nicht.
Wenn der TE eine Anhörung oder sogar einen Bußgeldbescheid bekommen sollte, ist der erste Ansprechpartner der zuständige Sachbearbeiter der Bußgeldstelle.
Die Polizei hat in diesem Fall nichts mehr mit der Sache zu tun und wenn, dann nur der Sachbearbeiter, der diesen Fall bearbeitet hat.
Um es mal an einem Beispiel zu verdeutlichen:
Wenn Du in Berlin geblitzt wurdest und einen Anhörbogen erhältst, interessiert es die Polizei in Hamburg herzlich wenig, wenn Du dort eine Stellungnahme abgeben möchtest.
Die Beamten würden Dir allenfalls den gleichen Rat geben, wie ich hier.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Hallo, Diedicke1300,
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
das stimmt so nicht.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ohne auch nur einen Post gelesen zu haben.
Sachverhalt (Zeit, Ort, .....Kennzeichen RTW) an die Polizeiwache Deines Vertrauens schicken und regeln lassen.Dort werden sie geholfen.
Wenn der TE eine Anhörung oder sogar einen Bußgeldbescheid bekommen sollte, ist der erste Ansprechpartner der zuständige Sachbearbeiter der Bußgeldstelle.
Die Polizei hat in diesem Fall nichts mehr mit der Sache zu tun und wenn, dann nur der Sachbearbeiter, der diesen Fall bearbeitet hat.
Um es mal an einem Beispiel zu verdeutlichen:
Wenn Du in Berlin geblitzt wurdest und einen Anhörbogen erhältst, interessiert es die Polizei in Hamburg herzlich wenig, wenn Du dort eine Stellungnahme abgeben möchtest.
Die Beamten würden Dir allenfalls den gleichen Rat geben, wie ich hier.
Viele Grüße,
Uhu110
Aber nur die Polizei weiß, wo welches Einsatzfahrzeug mit welchen Sondersingnalen unterwegs war.
So meinte ich das.
Falsch nur die Leitstelle weiß bescheidt, fragt sich ob es nicht einfacher ist die 40 € zu zahlen meistens braucht man eine Bescheinigung der Leitstelle das dieses Fahrzeug unterwegs war wann und wo ca.
Selbst als Fahrer von Sonderrechtsfahrzeugen hat man schwierigkeiten wenn man geblitzt wird und zu schnell war, da meinen Leute das die Geschwindigkeit nicht erforderlich war oder die gefahrene Geschwindigkeit grob Fahrlässig ist.
Mein Tipp zahlen und nächstes mal schneller auf die Seite, der nette Paragraph heißt ALLE Verkehrsteilnehmer, also egal ob andere Spur Fahrrad Mofa Rolator oder sonstwas unterwegs ist müssen dem Fahrzeug Platz machen also auf die Seite, in die Kreuzung einfahren, das einzigste wo eine Geschwindigkeitserhöhung Sinnvoll ist, und erlaubt ist , Autobahnbaustellen.
Auch wenn ich öfters mal mit Tröte fahre höre ich auch das Horn wenn ich Privat fahre und hatte immer die möglichkeit rechtzeig Platz zumachen. Also wird die Ausrede vermutlich nicht greifen.
Interesannter finde ich das immer rumgehackt wird wieso Leute auf der Autobahn 120 fahren und sich trauen Lkws zu überholen und merken nicht wenn einer mit 200 angeschossen kommen und nicht sofort wegfliegt. Sind meistens diese die über die Schleicher motzen aber am längsten die Rettungsfahrzeuge massiv behindern!