Geschwindigkeitsüberschreitung aufgrund Ausweichmanöver vor Rettungswagen
Hi zusammen,
folgender Fall:
- ich unterwegs, 80kmh, 3-spurige Stadtautobahn, alles im Limit, linke Spur
- von hinten nähert sich Blaulicht (Notarzt+Rettungswagen) auf meiner Spur
- ich beschleunige um noch an dem parallel fahrenden Fahrzeug auf der mittleren Spur vorbeizukommen um ein zu scheren (und damit für den RTW Platz zu machen)
=> Ergebnis = ein schönes Foto bei 98kmh abzüglich Toleranz
Kennzeichen vom RTW habe ich aufgeschrieben und die beiden müssten auch hinter mir geblitzt worden sein. Somit kann ich die Situation durchaus belegen.
So. Sind zwar nur 30€ aber bringt es trotzdem etwas Einspruch einzulegen?
Überhaupt Chancen und wieviel Heckmeck?
Vielleicht hat jemand schon einmal Erfahrungen damit gemacht und/oder kennt sich detaillierter aus wie die Rechtslage ist.
Danke schon mal, viele Grüße
Conrad
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Komisch das jeder immer meint einscheren geht nur über Gasgeben?
Genau solche Antworten sind es, die jeden Thread eskalieren lassen. Der TE war in einer konkreten Situation. Du sprichst auf einmal von "jeder". Was soll sowas? Außerdem kann in der vom TE beschriebenen Situation Beschleunigen eine gute Wahl gewesen sein, da er mit einem Bremsmanöver evtl. auch den RTW ausgebremst hätte.
Aber Hauptsache mal wieder schön auf einen Fragesteller eingedroschen, ganz große Leistung.
130 Antworten
So. Jetzt mal an alle die des Lesens anscheinend nicht mächtig sind:
Wo habe ich geschrieben, dass der TE falsch reagiert hat oder dass er besser hätte bremsen sollen?
Vielleicht solltet ihr alle mal eure Voruteile einpacken und ein wenig mehr lesen und nicht irgendweas in Aussagen reininterpretieren, was nie gesagt wurde.
Entschuldigungen werde ich dankend annemehmen.
Von mir bekommst Du keine. Lesen und Verstehen kann ich durchaus.
Bremsen war für den TE in der konkreten Lage keine Alternative. Es ist müßig, da andere Varianten ins Spiel zu bringen.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Das war eine Stadtautobahn. Schon mal drüber nachgedacht, dass der RTW eventuell nicht mit Presslufthorn gefahren ist. Dann hörst auch Du die Kiste erst, wenn sie fast schon im Kofferraum steckt.
Presslufthörner haben noch ein paar Feuerwehrautos die kurz vor dem Ausmustern sind aber kein RTW mehr.
Die heutigen Tröten sind viel zu Leise und von der Tonhöhe so bescheiden das man die Richtung aus der der Ton kommt nur schwer einschätzen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Presslufthörner haben noch ein paar Feuerwehrautos die kurz vor dem Ausmustern sind aber kein RTW mehr.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Das war eine Stadtautobahn. Schon mal drüber nachgedacht, dass der RTW eventuell nicht mit Presslufthorn gefahren ist. Dann hörst auch Du die Kiste erst, wenn sie fast schon im Kofferraum steckt.
Die heutigen Tröten sind viel zu Leise und von der Tonhöhe so bescheiden das man die Richtung aus der der Ton kommt nur schwer einschätzen kann.
Viele neue Wagen haben wieder Presslufthörne.
Schon oft gesehen und gehört
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Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Presslufthörner haben noch ein paar Feuerwehrautos die kurz vor dem Ausmustern sind aber kein RTW mehr.
Die heutigen Tröten sind viel zu Leise und von der Tonhöhe so bescheiden das man die Richtung aus der der Ton kommt nur schwer einschätzen kann.
Ich muss dir leider wiedersprechen. Habe erst am Sonntag in einem RTW gesessen in dem ein Presslufthorn und ein leiseres elektronisches verbaut war.
Das scheint hier auch der Standart zu sein.
Ansonsten scheinen die Aussichten eines Einspruches sehr erfolgversprechend.
Die Einsatzfahrten werden auch dokumentiert. Man braucht also nicht etwa nur zu hoffen der RTW sei auch auf einem Bild verewigt.
Moorteufelchen
Jetzt lasst doch mal die Kirche im Dorf und stellt euch die Situation vor eurem geistigen Auge vor: Gerade hier wird der häufige Gebrauch des Rückspiegels empfohlen und wenn ich selbigen stets im Auge habe, sticht mir das Blaulicht viel früher in die Augen als ich das Martinshorn vernehme. Das Blaulicht signalisiert mir doch schon von weitem (100 bis 200 m) die Bahn für den Rettungswagen frei zu machen und das heißt, mich langsamer werdend nach rechts zu orientieren. Ich sehe die Lage so, dass der TE gepennt und im letzten Moment sein Heil in der Flucht nach vorne gesucht hat. Also bitte nicht auf den Elksucher einschlagen - erst mal nachdenken, wie es auch gewesen sein könnte.
Ich wünsche dem TE trotzdem, dass ihm durch sein höheres Tempo keine Nachteile entstehen.
Hallo,
gib einfach zu, Du hast eine Chance gesehen schneller voran zu kommen. 😉 Spaß !
Ich gehe davon aus, dass Dir da eine lange Nase gemacht wird. Es kann nicht sein, dass andere Verkehrsteilnehmer gegen Vorschriften verstoßen, nur weil sie einem Rettungswagen Platz machen wollen.
Selbst ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Sirene kann sich nicht wie die wilde Wutz durch den Straßenverkehr bewegen. Keiner kann sich in Luft auflösen. Manchmal geht es halt nicht schneller.
Stell Dir mal vor, Du hättest jetzt aufgrund der überhöhten Geschwindigkeit einen Unfall verursacht ! Was hättest Du denn dann dem Unfallopfer oder noch schlimmer den Hinterbliebenen erzählt ???
Wenn Du falsch reagiert hast, musst Du halt mit den Folgen klar kommen !
Sorry, so sehe ich das nun mal.🙄
durchaus kann man Regeln brechen um einem RTW Platz zu machen.
Durchgezogene Linie, Verbot der Einfahrt, Haltverbot, rote Ampel, Geschwindigkeit...
Wenn TE vorne eine Lücke gesehen hat und vor dem RTW da "reingehuscht" ist...
Möglich.
Probieren kann man es auf jeden Fall.
Es geht auch nur um eine geringe Überschreitung.
Zitat:
Komisch das jeder immer meint einscheren geht nur über Gasgeben?
Ja nee is klar, man zieht einfach nach rechts rüber, oder man bremst den Hintermann gnadenlos aus, weil man den rechts Fahrenden ncht abdrängen oder schneiden will..
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Ja nee is klar, man zieht einfach nach rechts rüber, oder man bremst den Hintermann gnadenlos aus, weil man den rechts Fahrenden ncht abdrängen oder schneiden will..Zitat:
Komisch das jeder immer meint einscheren geht nur über Gasgeben?
Man könnte aber auch hinter dem rechtsfahrenden einscheren ohne ihn zu bedrängen.
Wobei ich in der Situation auch eher Gasgegeben hätte, je nach dem wie weit ich schon vorbei wäre. Ansonsten wenn der Widerspruch nicht fruchtet waren es ja nur 18 Km/h drüber da gibt es auch keine Punkte und es kostet unter 40 € das ist ja noch zu verschmerzen, jedenfalls besser als ein RTW im Heck.
Gruß
Du kannst versuchen, den Sachverhalt im Anhörungsbogen zu schildern - Ausgang ungewiss. Letztlich hängt es vom Wohlwollen ab, ob Dir Gefahrenabwehr zugestanden wird. Erhebst Du entsprechenden Einwand und diesem wird nicht stattgegeben, werden Deine finanziellen Aufwendungnen allerdings etwas höher werden.
Und jetzt, Kandidat 3, entscheiden Sie...........😁
(psssssttttt........ darf ich sagen, dass ich lieber bezahlen würde, ohne gleich als Regelerotiker, Gutmensch oder unmündiger willfähriger Staatsknecht die Empörung aller Aufrechten auf mich zu ziehen........ 😁)
Zitat:
Original geschrieben von DB NG-80
Man könnte aber auch hinter dem rechtsfahrenden einscheren ohne ihn zu bedrängen.Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Ja nee is klar, man zieht einfach nach rechts rüber, oder man bremst den Hintermann gnadenlos aus, weil man den rechts Fahrenden ncht abdrängen oder schneiden will..Wobei ich in der Situation auch eher Gasgegeben hätte, je nach dem wie weit ich schon vorbei wäre. Ansonsten wenn der Widerspruch nicht fruchtet waren es ja nur 18 Km/h drüber da gibt es auch keine Punkte und es kostet unter 40 € das ist ja noch zu verschmerzen, jedenfalls besser als ein RTW im Heck.
Gruß
Hinter dem Rechtsfahrenden einzuscheren heisst meist, dessen Hintermann auszubremsen, weil dieser meist nur 1,5 bis 2 Wagenlängen dahinter hängt.
Dann lieber ne Knolle riskieren, als eine Anzeige wegen Nötigung..
@Hartgummifelge
Da kann ich dir nicht folgen . . . wenn er den parallel neben ihm Fahrenden überholt, muss er sich doch auch in dessen Sicherheitsabstand zum Vordermann hineinquetschen, um Platz zu schaffen für den RTW. Wer sagt dir, dass dort mehr als zwei Autolängen Abstand eingehalten werden? Oder sehe ich das falsch?
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Hinter dem Rechtsfahrenden einzuscheren heisst meist, dessen Hintermann auszubremsen, weil dieser meist nur 1,5 bis 2 Wagenlängen dahinter hängt.
Dann lieber ne Knolle riskieren, als eine Anzeige wegen Nötigung..
Wie gesagt, wenn man den rückwärtigen Verkehr im Auge behält (alle 3 Sekunden mal einen Blick in den Spiegel) dann entsteht eine solche Situation erst garnicht (zumindest in den meisten Fällen), weil man alle Zeit der Welt hat in Ruhe zu überlegen wohin man denn nun ausweicht.
Übrigens Danke freddie2010 für deine Unterstützung. Aber hier lesen anscheinend einige nicht das was man schreibt, sondern das wie sie gerne hätten was man schreibt.
Schade eigentlich. Ist ja an sonsten eine nettes Forum hier (Zumindest der Astra und der Sagts Uns Bereich).
Hallo, cowalter,
Zitat:
Original geschrieben von cowalter
- ich unterwegs, 80kmh, 3-spurige Stadtautobahn, alles im Limit, linke Spur
- von hinten nähert sich Blaulicht (Notarzt+Rettungswagen) auf meiner Spur
- ich beschleunige um noch an dem parallel fahrenden Fahrzeug auf der mittleren Spur vorbeizukommen um ein zu scheren (und damit für den RTW Platz zu machen)
=> Ergebnis = ein schönes Foto bei 98kmh abzüglich ToleranzKennzeichen vom RTW habe ich aufgeschrieben und die beiden müssten auch hinter mir geblitzt worden sein. Somit kann ich die Situation durchaus belegen.
man sollte auch auf der Autobahn immer den rückwärtigen Verkehr beobachten, so dass man im Idealfall schon von Weitem sehen kann, ob sich z. B. ein Rettungswagen oder eine Streife mit Sondersignal nähern.
Sieht man diese rechtzeitig, dürfte es auch kein Problem sein, durch ein kurzes Lupfen des Gasfusses die Geschwindigkeit so zu reduzieren, dass man gefahrlos hinter seinem Nebenmann einscheren kann.
Ist das Sondersignalfahrzeug allerdings schon relativ nah hinter einem, ist ein Abbremsen nicht so gut, und somit ist es möglich, dass Du mit einer gut formulierten Begründung und vielleicht sogar mit einer Aussage der Insassen des RTW um die Verwarnung herum kommst.
Was mich persönlich bei Einsatzfahrten ärgert, sind die Fahrer auf dem mittleren Fahrstreifen, die oft keinen Platz machen oder nach rechts wechseln, um ihrerseits den VT auf dem linken Fahrstreifen die Möglichkeit zu geben, nach rechts zu wechseln.
Diese Fahrer kommen oft gar nicht auf die Idee, dass sie, wenn der rechte Fahrstreifen frei ist, durch Mitdenken und vernünftiges Handeln dazu beitragen können, dass Sondersignalfahrzeuge eine freie Bahn bekommen.
Viele Grüße,
Uhu110