Geschwindigkeitsmessung von Privatgrund aus???

Moin,

nein, ich bin heute Morgen nicht schneller als 30 gefahren, aber darf die Polizei auf Privatgrund aus einer Ecke aus Haus und Garage von der Einfahrt aus mit der Laserpistole lasern?!

Streifenwagen stand auf der Straße...Daher war ich ja auch nicht zu schnell ... 😁

Meines Wissens darf die Polizei das gar nicht. Hätte ich ne Chance, die Zahlung zu verweigern? Oder gibts sowas, wenn Grundbesitzer Zustimmung erteilt?

Beste Antwort im Thema

kreisverkehrblinkmuffel wurden hier mal diskutiert. fast alle regen sich auf aber niemand læsst die polizei vorgehen dagegen weil es ja das ,,privatgrundstueck `` ist. da demoliert man lieber das auto von denen. toll! nich anders siehts aus wenn raser in einer 30iger zone mit 70 durchheizen. alles schreit! aber wenn geblitzt werden soll heisst es,, nicht von meinem grundstueck aus!`` super!

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Zitat:

Hallo,

ich denke das kommt darauf an wie schnell bei dir vor der Tür gefahren wird u. ob du eventuell angst hast das dich oder deine Kinder irgend so ein Spinner mal über den Haufen fährt.

Da schätzen nunmal nicht jedermanns Sache ist, kommen da auch mal eben schnell Fehleinschätzungen ans Tageslicht.

In einem anderen Beitrag habe ich davon schon einmal berichtet. Bei uns hatten sich auch die älteren Anwohner über die angeblichen Raser beschwert und es wurde sogar mal ein Blitztag eingeführt. Nur war kaum einer schneller unterwegs und der Böse( um den es hauptsächlich ging) war auch nicht mit weit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Vor allem waren die Anwohner die Spitzenreiter 🙄

Zitat:

Ich würde mal sagen daß der Halter verpflichtet ist den Fahrer zu nennen und wenn er das nicht macht oder nicht kann dann muß er einfach dafür haften. So kommen wenigsten nicht mehr so dumme Ausreden wie "ich weiß nicht mehr wer gefahren ist...", wenn man z.B. auf einem Blitzerfoto das Gesicht nicht richtig erkennen kann

Zum Glück sind wir noch nicht soweit, dass unschuldige dafür büßen müssen.😁

@Andy_08
Eben. Abgesehen davon sollte man sich schon gut überlegen, wem man die Schlüssel seines Wagens in die Hand drückt.

Zitat:

Original geschrieben von Stadtaffe


Vor allem waren die Anwohner die Spitzenreiter 🙄

Das ist ja nichts neues 🙄 .

@ Römer : Halterhaftung bedeutet, wie z.B. in den NL und anderen Ländern: Dem Halter wird zuerst die Schuld zugeschoben ( auch Punkte und Fahrverbot ), nennt er den Fahrer ist er raus aus der Sache. Könnte man auch als Erpressung auslegen 😁 . Bei Parkverstößen wird bei Nichtnennung des Fahrers eine sog. " Bearbeitungsgebühr " genommen.

Zitat:

Original geschrieben von Andi_08


Ich würde mal sagen daß der Halter verpflichtet ist den Fahrer zu nennen und wenn er das nicht macht oder nicht kann dann muß er einfach dafür haften. So kommen wenigsten nicht mehr so dumme Ausreden wie "ich weiß nicht mehr wer gefahren ist...", wenn man z.B. auf einem Blitzerfoto das Gesicht nicht richtig erkennen kann.

Danke für die Erklärung!🙂

Wenn also dem Drahkke seine Oma gefahren ist, dann muß er die angeben, sonst ist sein Lappen weg. Soweit hab' ich das jetzt verstanden. Nur, wenn die Oma abstreitet gefahren zu sein, wer darf dann die Zeche zahlen? Der arme Drahkke, obwohl er gar nicht selbst am Steuer war, oder bleibt's dann wie es ist, und niemand wird belangt?

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Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Bei Parkverstößen wird bei Nichtnennung des Fahrers eine sog. " Bearbeitungsgebühr " genommen.

Vielleicht kommt das dann auch, nur höher.

Ich vergebe meine Fahrzeuge äußerst restriktiv. Da kann ich das Risiko zu 99% ausschließen, daß der Fahrer damit Mist baut.

Erpressung... Oh Mann..... Geil... 😁

Es is automatisch der Staat der Arsch! Immer! Als ob es nicht mein Recht wäre, jemanden der Mist gebaut hat zu decken!?! Pfffth! Da wollen die von mir wissen, nur weil ichs ja wissen muss, wer mit meiner Karre gefahren is! Mann ey, fieser Staat! 😁

Ja Halterhaftung hat, wie fast alles im Leben, Vor- und Nachteile. Für einige is es Erpressung (???), für andere liegt das Problem "etwas tiefer", andere findens als Lösung nicht schlecht!

C'est moi! 😉 Wohlgemerkt: Nur mal in Anbetracht der Sache, dass immer weniger zu ihrem Bullshit stehen. Da kann die Halterhaftung schonmal weiterhelfen!

@Stadtaffe
Warum sollten denn Unschuldige dafür büßen müssen. Wenn das Kennzeichen eindeutig erkennbar ist dann büßt kein Unschuldiger, denn ein normaler Autobesitzer sollte eigentlich immer wissen wen er mit seinem Auto fahren lässt.

Zitat:

@Stadtaffe

Warum sollten denn Unschuldige dafür büßen müssen. Wenn das Kennzeichen eindeutig erkennbar ist dann büßt kein Unschuldiger, denn ein normaler Autobesitzer sollte eigentlich immer wissen wen er mit seinem Auto fahren lässt.

Weil nur das kennzeichen gar nichts aussagt. Wenn ich meinen Wagen nun an dich verleihe und du damit zu schnell fährst, warum soll ich die Strafe zahlen? Der Staat will also von mir Geld und dafür kann er was tun und MIR die Schuld beweisen und ich nicht meine Unschuld!

Zitat:

Original geschrieben von Stadtaffe


Wenn ich meinen Wagen nun an dich verleihe und du damit zu schnell fährst, warum soll ich die Strafe zahlen?

Weil du der Halter bist und der Verleih daher in deinen Verantwortungsbereich fällt.

Zitat:

Original geschrieben von Stadtaffe


dafür kann er was tun und MIR die Schuld beweisen und ich nicht meine Unschuld!

Dann wird die Beweislast einfach umgedreht und schon passt das 🙄 .

@Stadtaffe
Also ich verleihe mein Auto nur an Familienmitglieder oder sehr gute Bekannte und bei denen kann ich mich darauf verlassen daß die auch zahlen wenn sie bei irgend etwas erwischt werden. Aber bei denen kommt auch keiner auf die Idee wegen eines etwas verschwommenen Fotos die Schuld abzustreiten wenn sie es gewesen sind.
Man sollte auch als Halter generell wissen am wem man sein Auto verleiht, und wenn der Halter "so dumm" ist und sein Auto jeden beliebigen gibt, dann muß er auch mit den Konsequenzen leben und für diese "Dummheit" zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Stadtaffe



Zitat:

@Stadtaffe

Warum sollten denn Unschuldige dafür büßen müssen. Wenn das Kennzeichen eindeutig erkennbar ist dann büßt kein Unschuldiger, denn ein normaler Autobesitzer sollte eigentlich immer wissen wen er mit seinem Auto fahren lässt.

Weil nur das kennzeichen gar nichts aussagt. Wenn ich meinen Wagen nun an dich verleihe und du damit zu schnell fährst, warum soll ich die Strafe zahlen? Der Staat will also von mir Geld und dafür kann er was tun und MIR die Schuld beweisen und ich nicht meine Unschuld!

Weil Fahrer A, Fahrer B die Schuld gibt, Fahrer B, Fahrer A die schuld zurückgibt oder Fahrer A behauptet nicht zu wissen wer das Auto hatte usw. Es ist dein Auto und du bist dafür Verantwortlich was damit gemacht wird, so wie es Punkte und Bußgelder für den Halter gibt wenn das Fahrzeug Technische Mängel aufweist kann man genauso das Bußgeld bei Geschwindigkeitsverstößen auf ihn abwälzen, gerade wenn der Halter angeblich nicht weis wer gefahren ist, entweder du verleist dein Auto nicht einfach so ohne irgend etwas Schriftliches in der Hand zu haben (z.b. Fahrtenbuch) oder du zahlst eben die Strafe.

Zitat:

Dann wird die Beweislast einfach umgedreht und schon passt das

Hauptsache ihr seit das dann auch bei ungerechtfertigen Anzeigen so, wenn ein Hilfssheriff wieder Langweile hat.

Zitat:

@Stadtaffe

Also ich verleihe mein Auto nur an Familienmitglieder oder sehr gute Bekannte

Ich auch und deswegen noch ein Grund mehr nicht gleich zu petzen. Schlimm solche Gutmenschen.

Außerdem wie oft kommen Fehlmessung zu stande?

Zitat:

Original geschrieben von Stadtaffe



Hauptsache ihr seit das dann auch bei ungerechtfertigen Anzeigen so, wenn ein Hilfssheriff wieder Langweile hat.

Hast du die " rollenden Augen " übersehen ? 😉😛

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