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Abgemeldetes Fahrzeug auf Privatgrund - wer haftet im Schadensfall?

Themenstarteram 15. Oktober 2019 um 18:50

Hallo,

folgende Problematik:

Eines meiner Fahrzeuge steht (vorübergehend) abgemeldet in einer Tiefgarage. Diese Tiefgarage ist abgeschlossen und nur mittels Code/Sender befahrbar und die Stellplätze eben dieser werden privat von den Eigentümer an etwaige Mieter vermietet. Somit ist die Tiefgarage Privatgrund.

Ich frage mich nun, wer im Schadensfall durch möglichen Vandalismus oder ähnliches (den Fall hat es gegeben), für Schäden an einem abgemeldeten Fahrzeug aufkommt? Eine Kfz-Versicherung selbst gibt es ja aufgrund der Abmeldung nicht mehr.

Da das Fahrzeug als bewegliches Gut meines Eigentums betrachtet werden könnte, würde ich auf die reguläre Haftpflichtversicherung tippen, bin mir jedoch sehr unsicher.

Kann vielleicht hier jemand auf die Schnelle sachdienliche Hinweise geben?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@BMW_Classic schrieb am 15. Oktober 2019 um 20:50:57 Uhr:

Ich frage mich nun, wer im Schadensfall durch möglichen Vandalismus oder ähnliches (den Fall hat es gegeben), für Schäden an einem abgemeldeten Fahrzeug aufkommt?

Nach dem BGB der Schadenverursacher, wenn dieser ermittelt werden kann.

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Ich würde meine Versicherung fragen, es gab früher mal eine sogenannte Ruhe Versicherung. Vielleicht gibt es die noch.

Zitat:

@BMW_Classic schrieb am 15. Oktober 2019 um 20:50:57 Uhr:

Ich frage mich nun, wer im Schadensfall durch möglichen Vandalismus oder ähnliches (den Fall hat es gegeben), für Schäden an einem abgemeldeten Fahrzeug aufkommt?

Nach dem BGB der Schadenverursacher, wenn dieser ermittelt werden kann.

Hallo,

Wieso Haftpflicht wenn dann eher Hausrat aber die wird auch nicht zahlen da ein PKW.

Also melde die Kiste wieder an und gut ist.

Seelze 01

Wie kann ein Auto welches in der eigenen, fest verschlossenen , Garage steht beschädigt werden?

Ruheversicherung gilt aber nur in der HP und TK, daher ist Vandalismus nicht gedeckt, auch nicht in der Privat-HP oder Hausrat.

Es ist eine Tiefgarage, somit z.B. durch andere Mieter oder Personen die sich unberechtigt Zugang verschafft haben was ja nun wirklich kein Hexenwerk ist. Der TE schrieb ja es gab bereits Vandalismus.

Zitat:

@hydrou schrieb am 15. Oktober 2019 um 21:23:18 Uhr:

Ruheversicherung gilt aber nur in der HP und TK, daher ist Vandalismus nicht gedeckt, auch nicht in der Privat-HP oder Hausrat.

das stimmt so nicht ganz... Wenn bei Abmeldung eine VK bestand, sind Vandalismus-Schäden durchaus versichert.

...einen Wert / Wertgegenstand, wie ein Fahrzeug, ein Haus, eine Yacht, oder was auch immer kann man mit Sicherheit auch gegen Verlust, Feuer, Schäden versichern, ohne man das Teil zuläßt und Steuern dafür bezahlt.

Lustig finde ich bei solchen Themen immer, dass man Angst vor Schäden an seinem Fahrzeug hat, aber dann mit "Haftpflicht" um die Ecke kommt... eine Haftpflicht ist für durch das Fahrzeug verursachte Fremdschäden da und kommt nicht für z.B. Vandalismusschäden, die ein anderer an dem Fahrzeug anrichtet auf.

Haftpflicht - Teilkasko - Vollkasko... sind 3 voneinander unabhängige Stiefel.

Dann wäre zu prüfen ob es sich tatsächlich um einen Privatgrund mit Ausschluss der StVo handelt!

Wenn da "jeder" zu gang hat!

Zitat:

@NDLimit schrieb am 15. Oktober 2019 um 21:24:33 Uhr:

Zitat:

@hydrou schrieb am 15. Oktober 2019 um 21:23:18 Uhr:

Ruheversicherung gilt aber nur in der HP und TK, daher ist Vandalismus nicht gedeckt, auch nicht in der Privat-HP oder Hausrat.

das stimmt so nicht ganz... Wenn bei Abmeldung eine VK bestand, sind Vandalismus-Schäden durchaus versichert.

Das stimmt eben gerade nicht, auch bei vorheriger VK besteht i.d.R. nur TK Schutz. Lies deinen eigenen Link oder diverse AKB dazu... zumindest in den von mir bisher benutzten Versicherungen wurde das stets so vereinbart.

Zitat:

@BMW_Classic schrieb am 15. Oktober 2019 um 20:50:57 Uhr:

Da das Fahrzeug als bewegliches Gut meines Eigentums betrachtet werden könnte, würde ich auf die reguläre Haftpflichtversicherung tippen, bin mir jedoch sehr unsicher.

Die Haftpflicht tritt nur für Schäden ein, bei denen du selbst für den Schaden haften müßtest.

Bei den hier diskutierten Schäden bist du jedoch der Eigentümer der beschädigten Sache und scheidest somit als Haftpflichtiger grundsätzlich aus.

Zitat:

@hydrou schrieb am 15. Oktober 2019 um 21:32:12 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 15. Oktober 2019 um 21:24:33 Uhr:

 

das stimmt so nicht ganz... Wenn bei Abmeldung eine VK bestand, sind Vandalismus-Schäden durchaus versichert.

Das stimmt eben gerade nicht, auch bei vorheriger VK besteht i.d.R. nur TK Schutz. Lies deinen eigenen Link oder diverse AKB dazu...

der VK-Schutz wird eingeschränkt (z. B. Unfall im öffentlichen Verkehrsraum) aber Vandalismus ist i. d. R. abgedeckt, wenn vorher VK bestand.

https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/ruheversicherung

Sicherlich sollte jeder in seine AKB schauen um ganz sicher zu gehen.

Edit: jemand sollte den Wikipedia-Artikel mal editieren :)

ich wollte eben keinen Werbelink posten, sorry dafür.

Zitat aus deinem zweiten Link: "Insbesondere ist dies bei der Kaskoversicherung der Fall, da grundsätzlich nur Teilkaskoschutz gewährt wird, selbst wenn zuvor eine Vollkaskoversicherung bestanden hat (die ihrerseits immer auch die Teilkaskoeinschließt). Das bedeutet also, dass nicht zwingend alle Schäden im vollen Umfang übernommen werden, die im normalen Leistungskatalog der Kfz-Versicherung enthalten sind."

 

Wo steht da etwas von Vadalismus und VK?

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