Geschwindigkeitsmessung von Privatgrund aus???

Moin,

nein, ich bin heute Morgen nicht schneller als 30 gefahren, aber darf die Polizei auf Privatgrund aus einer Ecke aus Haus und Garage von der Einfahrt aus mit der Laserpistole lasern?!

Streifenwagen stand auf der Straße...Daher war ich ja auch nicht zu schnell ... 😁

Meines Wissens darf die Polizei das gar nicht. Hätte ich ne Chance, die Zahlung zu verweigern? Oder gibts sowas, wenn Grundbesitzer Zustimmung erteilt?

Beste Antwort im Thema

kreisverkehrblinkmuffel wurden hier mal diskutiert. fast alle regen sich auf aber niemand læsst die polizei vorgehen dagegen weil es ja das ,,privatgrundstueck `` ist. da demoliert man lieber das auto von denen. toll! nich anders siehts aus wenn raser in einer 30iger zone mit 70 durchheizen. alles schreit! aber wenn geblitzt werden soll heisst es,, nicht von meinem grundstueck aus!`` super!

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Keiner verpflichtet mich als Halter dazu, das Ganze zu zahlen. Ich kann ja auch einfach sagen wer gefahren ist!? Und was zum Geier hat das mit "petzen" zu tun? Dachte man darf erst so richtig ab 18 autofahren....
Hört sich ja an wie im Waldkindergarten... 😁

Jede Firma sollte ein Fahrtenbuch haben, und wenn einer meiner Kumpels mal nix zugeben will, hab ich wohl nen Fehler bei der Freundesauswahl / Menschenkenntnis zu verbuchen. Und dann eben auf in den Rechtsstreit.

Wie blöd ist denn das, jemand anderem die Strafe abzunehmen???

Soweit sind wir: Ehrlichkeit heißt jetzt "petzen", und aus dem asozialen Katz- und Mausspiel ist mittlerweile scheinbar absolut moralisch korrekter Alltag geworden... Na gute Nacht.... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


....
Ein Bekannter machte mal die Erfahrung, dass sich die Pol. mit einem Zivilfahrzeug ungefragt auf seinem Privatgrundstück vor die Garage gestellt hat, um Blinkmuffel am nahegelegenen Kreisverkehr festzustellen.
Er ging dann runter und öffnete schwungvoll das Garagentor. Für den Schaden, immerhin eine grosse Delle im Kofferraumdeckel und ein kaputtes Rücklicht, musste er nicht aufkommen.

... warum nicht? Darf ich einem auf meinem Grundstück geparktem Fahrzeug die Scheiben einschlagen, die Reifen zerstechen oder eine Beule in den Kofferraumdeckel schlagen?

Abschleppen lassen .. Ja. Vom Grundstück verweisen ... ja, auch die Polizei. (Wobei die Polizei natürlich Sonderrechte hat) ... aber beschädigen .... Nein.

mfG

S.

Zitat:

Original geschrieben von Stratos 340



Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


....
Ein Bekannter machte mal die Erfahrung, dass sich die Pol. mit einem Zivilfahrzeug ungefragt auf seinem Privatgrundstück vor die Garage gestellt hat, um Blinkmuffel am nahegelegenen Kreisverkehr festzustellen.
Er ging dann runter und öffnete schwungvoll das Garagentor. Für den Schaden, immerhin eine grosse Delle im Kofferraumdeckel und ein kaputtes Rücklicht, musste er nicht aufkommen.
... warum nicht? Darf ich einem auf meinem Grundstück geparktem Fahrzeug die Scheiben einschlagen, die Reifen zerstechen oder eine Beule in den Kofferraumdeckel schlagen?

Abschleppen lassen .. Ja. Vom Grundstück verweisen ... ja, auch die Polizei. (Wobei die Polizei natürlich Sonderrechte hat) ... aber beschädigen .... Nein.

mfG

S.

Vielleicht kam er ja von innen und "wollte nicht sehen" das davor auf seinem Grundstück ein fremdes Auto parkt .😕

Ergo: Neues Thema!

"Wie schaffe ich es am besten, das doofe Polizeiauto kaputt zu machen?
Dabei irrelevant: Von welchen Steuergeldern wird die Reperatur bezahlt, bzw.: Ist es peinlich, mich diebischst über eine Delle im Zivi-Auto zu freuen?"

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Ich gehe aber auch mal davon aus, daß in der Ausbildung die Wirkungsweise eines Garagentores thematisiert wird. Daher verstehe ich nicht ganz, wie man ein Einsatzfahrzeug im Wirkradius des Tores parken kann, ohne den Garagenbesitzer darüber zu informieren...😕

Jaja, Garagentore gibts bei denen sogar als extra Fach, weil's da auch mittlerweile so viele verschiedene Lösungen gibt: Rolltore, und Schwingtore, und aus Holz, und aus Blech.... 😁

Also für heute geb ich auf, mein Zwerchfell gibt einfach nicht mehr mehr her, und wir alle grillen uns jetzt erstmal Einen! OT, ich weiß, sorry, aber heute musste das mal sein! Prost, frohe Diskussion noch, ihr seid spitze! 😁

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Ich gehe aber auch mal davon aus, daß in der Ausbildung die Wirkungsweise eines Garagentores thematisiert wird. Daher verstehe ich nicht ganz, wie man ein Einsatzfahrzeug im Wirkradius des Tores parken kann, ohne den Garagenbesitzer darüber zu informieren...😕

Das verstehe ich auch nicht, aber es stand nun mal da.

Bei einem Privatfahrzeug wäre man sicher normal hingegangen und hätte den Fahrer darauf aufmerksam gemacht, dass er auf einem Privatgrundstück steht. Es war aber die doofe Polizei (die ja nebenbei bemerkt auch noch ihre Knochen hinhällt, um uns ein relativ sicheres Leben in der BRD zu ermöglichen) und da kann man sich ja dann etwas mehr rausnehmen.

"Ich habe einem Polizeiauto eine Beule verpasst, man kann mir nichts und bin stolz darauf." Tolle Denkweise.😠

mfG

S.

Zitat:

Original geschrieben von Stratos 340



"Ich habe einem Polizeiauto eine Beule verpasst, man kann mir nichts und bin stolz darauf." Tolle Denkweise.😠

mfG

S.

Ich denke. so denken die wenigsten.

Allerdings kommt oft die Frage auf, warum darf die Polizei Dinge die man selbst nicht darf.
(Kilometerweit ohne ersichtlichen Grund links auf der AB fahren, abbiegen ohne zu blinken...bis hin zu parken auf fremden Grundstücken)

@Diedicke1300 -wahrscheinlich beliebig erweiterbar; was mir besonders unangenehm aufgefallen ist:
im absoluten halteverbot vor der würstchenbude stehen und seelenruhig mampfend davorstehen, während es sich staut, als abkürzung eine einspurigen/einbahnstrassetunnel benutzen.....

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von Stratos 340



"Ich habe einem Polizeiauto eine Beule verpasst, man kann mir nichts und bin stolz darauf." Tolle Denkweise.😠

mfG

S.

Ich denke. so denken die wenigsten.

Allerdings kommt oft die Frage auf, warum darf die Polizei Dinge die man selbst nicht darf.
(Kilometerweit ohne ersichtlichen Grund links auf der AB fahren, abbiegen ohne zu blinken...bis hin zu parken auf fremden Grundstücken)

Und weil die sich nicht an die Regeln halten machen wir das auch nicht mehr? Woher kommt das recht vorsätzlich Sachbeschädigung zu begehen? Denn "wollte nicht sehen" geht genau in die Richtung "Ich habe einem Polizeiauto eine Beule verpasst, man kann mir nichts und bin stolz darauf."

Und leider denken so die meisten, stell dich mal einen Tag lang auf einen Parkplatz an einem Supermarkt, wie oft jemand mit einem Einkaufswagen irgendwo hängen bleibt, es merkt, und es ihn nicht interessiert. Genauso wenn jemand beim austeigen die Türe aufschlägt und in die Seite des anderen Autos rammt, kann denn niemand mehr vernünftig aussteigen? Der Respekt vor fremden Eigentum ist mittlerweile stark gesunken, und an solchen Aktionen, wie das man das Garagentor auf ein Auto knallen lässt, weil es auf dem eigenen Grundstück steht, sieht man wie weit wir schon sind. Da fühlt man sich dann groß und stark weil man jemanden eine reingewürgt hat und die meisten fühlen sich auch noch im recht.

Armes Deutschland.
 

Hier scheint es sich um Auswüchse unserer Ellenbogen-Gesellschaft zu handeln....

Zitat:

Original geschrieben von Steffen1212


Die Geschwindigkeitslimits sind doch längst veraltet... die gabs schon zu zeiten da hatten die Autos Trommelbremsen... Und heute? Heute gibt es Airbag,ABS, ESP, Spurhalteassistenten etc, und man muss trozdem noch so fahren wie vor 30?35?40? Jahren... Bisschen hinterher?

Na ist doch super, dass es das gibt. Aber sag mir doch bitte mal was Airbag, ABS, ESP, Spurhalteassistent, etc. dem Fussgänger oder Fahrradfahrer der vor deine Motorhaube knallt?

Aber wenn man natürlich nur bis zum eigenen Lenkrad denkt, stimmt es natürlich. Machen wir doch die Tempolimits von der technischen Ausstattung der Fahrzeuge abhängig. Je besser der Fahrer geschützt ist, desto schneller darf er fahren, weil ja der Autofahrer der Nabel seiner kleinen Verkehrswelt ist.

Zum Thema Garagentor gegen Polizeiauto schlagen, gibt es eigentlich nichts zu sagen. Und trotzdem möchte ich es tun. Bleibt dem selbsternanten "Rächer der abgezockten Autofahrer" nur zu wünschen, dass er, wenn er das nächste mal dringend die Polizei braucht und den Notruf wählt, folgendes hört: "Tut mir Leid Herr X, wir würden gerne die Einbrecher bei ihnen im Haus festnehmen, aber leider hat uns irgendein Depp heute unseren Streifenwagen mit seinem Garagentor zerdeppert. Rufen sie doch in 2 Tagen wieder an, wenn der Wagen aus der Werkstatt zurück ist."

Mfg Zille

noch besser: den einbrecher muessen sie laufen lassen! er befindet sich leider auf nem privatgrundstueck. da kommen wir nicht hin.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


noch besser: den einbrecher muessen sie laufen lassen! er befindet sich leider auf nem privatgrundstueck. da kommen wir nicht hin.

Der Vergleich hinkt leider.

Ungefragt und unaufgefordert hat keiner was auf privatem Grund und Boden zu suchen. Ist Gefahr in Verzug hat jeder das Recht auch privaten Grund und Boden zu betreten.

Zur Verkehrsüberwachung ist selbiger ohne Einwilligung des Eigentümers TABU.

So ehe ich das.🙂

Noch mal eben zurück zur Halterhaftung: Wie rechtfertigt ihr Geschwindigkeitsmessungen? Als verkehrserzieherische Maßnahme oder stattliche (oder halt offizielle) Einnahmequelle?

Ich lasse da nur das erste gelten, gerne darf dabei aber die Staatskasse als Nebeneffekt gefüllt werden. Wenn aber nun mit viel Aufwand und Ärger ein Fahrer ermittelt werden muss, dann ärgert der Aufwand und die Angst, dass man doch noch zahlen muss, den Fahrer und Halter sicher mehr, als die 35 EUR. Somit ist der erzieherische Wert sicher höher, als wenn man einmal kurz die EC-Karte aus dem Fenster reicht.

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