Geschwindigkeitsmessung von Privatgrund aus???
Moin,
nein, ich bin heute Morgen nicht schneller als 30 gefahren, aber darf die Polizei auf Privatgrund aus einer Ecke aus Haus und Garage von der Einfahrt aus mit der Laserpistole lasern?!
Streifenwagen stand auf der Straße...Daher war ich ja auch nicht zu schnell ... 😁
Meines Wissens darf die Polizei das gar nicht. Hätte ich ne Chance, die Zahlung zu verweigern? Oder gibts sowas, wenn Grundbesitzer Zustimmung erteilt?
Beste Antwort im Thema
kreisverkehrblinkmuffel wurden hier mal diskutiert. fast alle regen sich auf aber niemand læsst die polizei vorgehen dagegen weil es ja das ,,privatgrundstueck `` ist. da demoliert man lieber das auto von denen. toll! nich anders siehts aus wenn raser in einer 30iger zone mit 70 durchheizen. alles schreit! aber wenn geblitzt werden soll heisst es,, nicht von meinem grundstueck aus!`` super!
75 Antworten
Zitat:
@Stadtaffe
Ich finde auch nicht daß es gut wäre die Blitzer nicht zu verstecken. Wenn die jeder von weitem gleich sehen würde, dann könnte man so gut wie immer zu schnell fahren, da ja man dann immer rechtzeitig abbremsen kann wenn man so einen Blitzer entdeckt.
Dann ist das Ziel der Sicherheit an dem Punkt trotzdem erreicht.
@Steffen1212
Ich sehe hier auch nicht unbedingt eine Abzocke. Ein Geschwindigkeitsbeschränkung gilt ja unabhänig von Uhrzeiten und anwesenden Personenen und wenn man sich daran hält wird man auch nicht abgezockt.
Ich sage jetzt nicht daß ich immer die vorgeschriebene Geschwindigkeit fahre, aber wenn es mich mal erwischt dann schimpfe ich nicht auf die "Abzocker", sondern über mich selber, da ich ja auch selber Schuld bin.
Zitat:
Original geschrieben von 4matic Guenni
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von Moerdn
Meine Einwilligung für so ein Vorhaben würde die Polizei übrigens auch nicht bekommen.
ich denke das kommt darauf an wie schnell bei dir vor der Tür gefahren wird u. ob du eventuell angst hast das dich oder deine Kinder irgend so ein Spinner mal über den Haufen fährt.
Die aussage von Zoker mit dem Spitzenreiter vor der Schule mit Tempo 70km/h sagt eigentlich alles.Mein Grundstück, dürfte die Rennleitung sofort nutzen!. Es gäb sogar Kaffee u. Kuchen, Hauptsache der ein o. andere Spinner bekäme mal einen Denkzettel verpasst.
MfG Günter
Einer der mich verstanden hat.
Man muss sagen, bevor hier geblitzt wurde hatte die Stadt versucht eine Verkehrsberuhigte Zone einzuführen. Es wurden Hindernisse (Blumenkübel) in die Straße gestellt die die Geschwindigkeit verringern sollte. Die Blumen wurden vergiftet, die Blumenkübel geklaut oder aus dem Weg geräumt, manche sind auch drauf gefahren. Es wurde alles unternommen das die auf der durchgangsstrecke nicht mehr stehen und diese frei ist. Es ist halt eine perfekte Abkürzung. Ein Auto kann man hier nicht auf der Straße stehen lassen, entweder es fährt jemand rein oder es wird zerkratzt, gehupt wird sowieso weil es ein Hindernis ist, vorzugsweise nachts. Ach ja, wir reden hier immer noch von einer Wohnsiedlung mit Zone 30 keiner Bundesstraße! Die Blumenkübel wurden irgendwann wieder abgebaut, und als alle Möglichkeiten zur Senkung der Geschwindigkeit ausgenutzt waren, wurde geblitzt. Ist das jetzt abzocke oder nicht? Meiner Meinung nach nein! Die Autofahrer wollten es so!
Im Prinzip ist es jedem seine eigene Entscheidung ob er von seinem Privatgrund aus blitzen lässt oder nicht, würden sie nicht fragen würde ich sie höflich bitten zu verschwinden, denn das geht einfach nicht. Sachbeschädigung wie z.b. das Garagentor dagegen rammen ist einfach nur armselig und zeigt wie weit es in unserer Gesellschaft schon ist, so etwas macht man einfach nicht, das ist immer noch Eigentum von irgendjemand, und wenn es der Stadt gehört, das beschädigt man nicht nur weil es einem nicht passt.
@ genauso schaut es aus! muss man nix weiter zu sagen.
gruss
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Zitat:
Original geschrieben von 3dition
...aber 30 ist dort nur mit massivem Bremsen zu halten...
Ich denke mal, Herunterschalten ist da auch noch eine Option. Sollte natürlich rechtzeitig
vorder Geschwindigkeitsbeschränkung geschehen.
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Moin,Meines Wissens darf die Polizei das gar nicht. Hätte ich ne Chance, die Zahlung zu verweigern? Oder gibts sowas, wenn Grundbesitzer Zustimmung erteilt?
Ich finde das rechtsverständnis von vielen leuten immer wieder sehr belustigend.
"Bin geblitzt worden aber der Polizist hatte seine Mütze nicht auf muss ich nun zahlen?" 😁
"Stand im Parkverbot, aber die Politesse hat statt gelberminzegrünfarbener Suzuki Splash nur gelber Suzuki geschrieben" mann ich die Zahlung verweigern? 😁
Des Deutschen Hobby, das "Herausreden"! 😁
"Die Radarfalle war laut GPS 0,0000000017 Micrometer zu weit links, folglich ist die Abweichung zu hoch! Anwalt! Rechtschutz!"
"Im Moment des Fotografierens hat ein konkav gewölbter Regentropfen im Abstand von 4,36 cm die Linse der Radarfalle gekreuzt, ich bin frei!!!"
"Auf dem Foto ist ein Vogel, vielleicht ist der ja mit 147 durch's Wohngebiet geflogen!? Advocard!!!"
Wenn die Fahrer mit derartigem Firlefanz in Zukunft unser Rechtssystem noch mehr strapazieren, dann bekommen wir wohl auch hier irgendwann die Halterhaftung.
So wird's wohl enden! Und in Anbetracht dieser Drückeberger finde ich das dann auch echt nicht schlecht! 🙄
Advocard!!!" Ist Anwalts liebling😁 Aber da ich dort gerade mal geschaut habe so teuer sind die nichteinmal.........
Wenn hier die Halterhaftung eingeführt wird, dann werden unsere Anwälte wohl trotzdem nicht arbeitslos...😁
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn die Fahrer mit derartigem Firlefanz in Zukunft unser Rechtssystem noch mehr strapazieren, dann bekommen wir wohl auch hier irgendwann die Halterhaftung.
Bei Parkverstößen hat das ja schon hervorrangend funktioniert...🙄
Auch da wird sich ein Rechtschutz finden lassen der jedes noch so kleine falsche Komma im Gesetzestext auffinden wird!
Armes Land.... 🙁
Da ja immer wieder von der "Halter-Haftung" gefaselt wird, sollten die entsprechenden Geistesgrößen die konkrete Ausgestaltung einmal erläutern. Bedeutet das dann, wenn jemand mit dem Auto von Drahkke zu schnell fährt, daß er dann den Lappen abgeben darf? Irgendwie erscheint mir eine solche Regelung weder sinnvoll, noch gerecht. Also, ich bitte um Aufklärung.
Ich würde mal sagen daß der Halter verpflichtet ist den Fahrer zu nennen und wenn er das nicht macht oder nicht kann dann muß er einfach dafür haften. So kommen wenigsten nicht mehr so dumme Ausreden wie "ich weiß nicht mehr wer gefahren ist...", wenn man z.B. auf einem Blitzerfoto das Gesicht nicht richtig erkennen kann.