Geschwindigkeitsmessung viel zu hoch
Moin an alle hier
ich wurde gestern angehalten mit dem Vorwurf, viel zu schnell gefahren zu sein. Auf der Straße ist normalerweise 100 erlaubt, aufgrund von Rollsplitt jedoch nur 40. Ich bin ca 65 gefahren, wurde ständig überholt (da kein Rollsplitt mehr vorhanden, nur die Schilder standen noch). Plötzlich fuhr ein Golf hinter mir dicht auf, setzte sich n blaulicht aufs Dach und sie hielten mich an. Er warf mir vor, 80 gefahren zu sein. Auf meine Frage ob er das denn an irgendwelchen Aufnahmen etc. beweisen kann, sagte er Nein, er habe das durch nachfahren ermittelt. Für mich bedeutet das nach Abzügen (20%) n Bußgeld und 1 Punkt. Ich bin in der Probezeit, also wär das dann erstmal Schein weg. Ich will nicht bestreiten, dass ich zu schnell gefahren bin, aber nicht soviel zu schnell. (ich achte schon drauf, dass ich wenn überhaupt nur soviel zu schnell fahre dass es keine Punkte gibt). Ich werde Einspruch einlegen, wollte mal eure Meinungen/eigene Erfahrungen hören, wie meine Chancen stehen, denn 80 scheint mir willkürlich fest gelegt. Es geht ja nur um 4 kmh, dass es keinen punkt gibt.
MfG
Beste Antwort im Thema
a) Die Polizisten haben nix davon, wenn der Knabe Punkte bekommt.
b) Er ist lt. eigener Aussage 65 gefahren und damit 25 zu schnell. Bestraft wird er für 24 zu schnell, oder? Die haben vielleicht tatsächlich 80 abgelesen und ihr Tacho geht weit daneben. Dafür gibt es den 20%-Abzug.
Wo ist das Problem? Für Geschwindigkeitsüberschreitungen wird man bestraft, wenn man erwischt wird.
Das ist doch hier nix anderes als 1000 andere Heulthreads auch.
172 Antworten
Nein dir werden "vorwerfbare" 64 vorgeworfen.
Wäre das mit einem Blitzer dann wärst du mit 68 gemessen geworden.
"vorwerfbare 64".
Wäre das ein geeichter Tacho gewesen wärst du mit 72 gemessen worden.
"vorwerfbare 64".
Unter Umständen.
Die Toleranz ist nichts was man "draufschlägt". Die Toleranz dient dazu Meßungenauigkeiten auszugleichen.
Und bei ungeeichten Tachos sind das eben üblicherweise 20 %.
Hättest du dich beschwert wenn dir nach Abzug der 20 % sagen wir mal 52 km/h vorgeworfen würden?
"aber ich bin doch mit Tempomat 65 gefahren!!!"
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Wenn du es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt, dann sag das mit dem Tempomaten auf 65 km/h eingestellt bloß nicht.
Das gilt als Vorsatz!!
Seit wann wird bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von Vorsatz geredet?
Ob fahrlässig oder vorsätzlich interessiert niemanden.
Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
Ob fahrlässig oder vorsätzlich interessiert niemanden.
Bei vorsätzlich begangenen OWi kann das Bußgeld angemessen erhöht werden.
Vorsatz?
Schon immer...
Schau mal in den Bußgeldkatalog.
Die Geschwindigkeitsübertretungen stehen im Teil der mit "fahrlässig" überschrieben ist.
Und bei Vorsatz wird erhöht.
Man kann es nur leider selten nachweisen... 😁
Und auch wenn es nachgewiesen wäre "hatte es eilig, fahr da immer so" wird meist kulant ein Auge zugedrückt.
Sollte aber jemand auf die Idee kommen irgendwo zu schreiben
"das kann gar nicht sein, daß ich so hoch gemessen wurde - ich habe meinen Tempomat extra nur auf + X gestellt, das sind maximal echte Y km/h die ich zu schnell war."
Ab bestimmten Geschwindigkeiten und
ab einer gewissen Anzahl von Limitschildern
kann sehr gut von Vorsatz ausgegangen werden.
Gibt es auch Urteile dazu.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Trigger50
So jetzt noch einmal damit es auch alle verstehen:
Hast Du es denn verstanden?
Zitat:
mir werden 80kmh minus toleranz vorgeworfen.
Dir werden 64 km/h vorgeworfen
Zitat:
Ich bin heute nochmal die gleiche Geschwindigkeit gefahren mit einem GPS-Tacho, danach sind es ~61kmh.
Dann passt das doch ungefähr
Die Toleranz ist dafür da, dass einem keine höhere Übertretung vorgeworfen werden darf, als man tatsächlich gefahren ist, bedeutet aber nicht, dass der Vorwurf nun unbedingt kleiner sein muss.
Zitat:
Dazu ist meiner Meinung nach ne Toleranz da, um z.b. Tachoungenauigkeiten auszugleichen.
Tachoungenauigkeiten, Ablesefehler durch schräge Betrachtung, ... aber immer vom Tacho des Polizeifahrzeugs.
Zitat:
Und wenn es tatsächlich min. 15kmh unterschied zwischen zwei Autotachos gibt, finde ich das n bisschen heftig.
Es geht nicht um die Differenz zwischen zwei Fahrzeugtachos, sondern um einen Tacho (den im Polizeifahrzeug) gegenüber der tatsächlichen Geschwindigkeit.
Eine Argumentation über "mein Tacho hat viel weniger angezeigt und wenn man davon dann 20% abzieht, ..." wird nicht funktionieren. Auch ein "~61 km/h nach GPS waren es" führt ebenso nur zu einem Selbsttor.
Gehe zu einem Fachanwalt, schildere die Situation und anhand der von ihm angeforderten Akten und deren Inhalt wird sich dann eine Verteidigungsstrategie entwickeln lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
Seit wann wird bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von Vorsatz geredet?Ob fahrlässig oder vorsätzlich interessiert niemanden.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Finger still halten. Natürlich kann man eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorsätzlich begehen, und natürlich wird diese dann anders bestraft.
Grundsätzlich regelt das die Bußgeldkatalog-Verordnung. Genauer Paragraph 3 Absatz 4a:
Zitat:
(4a) Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 55 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln, auch in den Fällen, in denen eine Erhöhung nach den Absätzen 2, 3 oder 4 vorgenommen worden ist. Der ermittelte Betrag wird auf den nächsten vollen Euro-Betrag abgerundet.
Abschnitt I beinhaltet unter a) 8-11.3 Das Thema "Geschwindigkeit"
Zitat:
KG Berlin v. 21.04.2004:
Wer innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um fast 100% überschreitet, handelt regelmäßig vorsätzlich.
Zitat:
OLG Celle v. 25.08.2005:
Hat der Betroffene die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 100 % überschritten, ist Vorsatz anzunehmen.
Zitat:
OLG Karlsruhe v. 28.04.2006:
Bei einer Überschreitung der außerorts zulässigen Geschwindigkeit um beinahe 50 % liegt das Bewusstsein einer Geschwindigkeitsüberschreitung nahe, weshalb bei Hinzutreten weiterer Umstände von einer vorsätzlichen Tatbegehung ausgegangen werden kann.
Zitat:
OLG Hamm v. 22.04.2008:
Dass einem Betroffenen der Umfang einer Geschwindigkeitsüberschreitung möglicherweise nicht exakt bekannt ist, steht der Annahme von Vorsatz nicht entgegen. Vorsätzliches Handeln setzt eine solche Kenntnis nämlich nicht voraus. Vielmehr genügt das Wissen, schneller als erlaubt zu fahren.
Zitat:
OLG Celle v. 09.08.2011:
Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um annähernd 50% kann von der vorsätzlichen Tatbegehung ausgegangen werden.
Zitat:
OLG Celle v. 28.10.2013:
Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen kann in der Regel von vorsätzlicher Begehungsweise ausgegangen werden, wobei dies nach der Rechtsprechung ab Überschreitungen von ca. 40 % angenommen wird.
Zitat:
Original geschrieben von Trigger50
So jetzt noch einmal damit es auch alle verstehen:
mir werden 80kmh minus toleranz vorgeworfen. DIE ICH ALLERDINGS NICHT ANNÄHERND GEFAHREN BIN. Danach können die sich ihre Toleranz sonstwo hinstecken.
Ich fürchte du bist der, der hier nichts versteht.
Die Toleranz ist kein Bonus, der von deinem Tachowert abgezogen wird.
Kapier es endlich, und mach dich hier nicht komplett zum Vollidioten.
Dir werden 64 vorgeworfen, du bist 65 gefahren. Alles vollkommen korrekt. Wenn dir das zu hoch ist, dann frag halt deinen Mathelehrer nochmal.
Zitat:
Original geschrieben von Trigger50
So jetzt noch einmal damit es auch alle verstehen:
mir werden 80kmh minus toleranz vorgeworfen. DIE ICH ALLERDINGS NICHT ANNÄHERND GEFAHREN BIN. Danach können die sich ihre Toleranz sonstwo hinstecken. Ich bin heute nochmal die gleiche Geschwindigkeit gefahren mit einem GPS-Tacho, danach sind es ~61kmh. Dazu ist meiner Meinung nach ne Toleranz da, um z.b. Tachoungenauigkeiten auszugleichen. Und wenn es tatsächlich min. 15kmh unterschied zwischen zwei Autotachos gibt, finde ich das n bisschen heftig.
Nein, die Toleranz ist dafür da mögliche Messungenauigkeiten zu mitigieren. Für deine Tacho bist du selbst verantwortlich und da gibt es ja auch eine gesetzliche Regelung.
Leider hast du noch immer nicht gesagt wie das TL beschildert wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Ich fürchte du bist der, der hier nichts versteht.Zitat:
Original geschrieben von Trigger50
So jetzt noch einmal damit es auch alle verstehen:
mir werden 80kmh minus toleranz vorgeworfen. DIE ICH ALLERDINGS NICHT ANNÄHERND GEFAHREN BIN. Danach können die sich ihre Toleranz sonstwo hinstecken.Die Toleranz ist kein Bonus, der von deinem Tachowert abgezogen wird.
Kapier es endlich, und mach dich hier nicht komplett zum Vollidioten.
Dir werden 64 vorgeworfen, du bist 65 gefahren. Alles vollkommen korrekt. Wenn dir das zu hoch ist, dann frag halt deinen Mathelehrer nochmal.
erstens denke ich dass man hier auch sachlich bleiben kann.
Zweitens hieß es, wenn sie aufnahmen gehabt hätten, wäre es noch teurer geworden, da dann nur 3% abgezogen werden würden. Das wäre wiederum wieder viel zu viel gewesen, denn 80-3% sind deutlich mehr als ich gefahren bin.
Zitat:
Original geschrieben von Trigger50
..., da dann nur 3% abgezogen werden würden.
3% von dem Messwert, den das Gerät angezeigt hätte, welches 3% (min. 3 km/h) als Toleranz hat.
Zitat:
Das wäre wiederum wieder viel zu viel gewesen, denn 80-3% sind deutlich mehr als ich gefahren bin.
Dieser Rückschluss ist aber mehr als nur gewagt.
Die 80 km/h wurden auf einem Messgerät mit 20% Toleranzabzug ermittelt. Was ein Gerät mit 3% Toleranzabzug angezeigt hätte, hätte man gesehen, wenn man dieses benutzt hätte.
Drei Mal "hätte", da wird eher die Erde wieder zur Scheibe und jede Aufregung darüber ist überflüssig.
Wo ist dein Problem? Hier mal eine kleine theoretische Rechnung damit du es auchmal verstehst. Laut Gesetztgeber darf ein Tacho NIEMALS weniger als die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen. Aber sehr wohl mehr nämlich maximal 10 % plus 4 km/h. Jetzt geh mal davon aus der Golf der Polizei nutzt diese vollkommen aus. Dann sind 80 kmh Tacho nur noch 68 kmh reale Geschwindigkeit. Jetzt hat dein Auto vll ein genaueres Tacho verbaut und brauch nur 2 % Dann wärst du mit reellen 63.7 kmh unterwegs gewesen. 15 km/h unterschied bei 2 autos sind wie du siehst nicht viel. Wären Aufnahmen vorhanden wie du sagst würde es nicht teurer sein. Das Provida Fahrzeug hätte dich nämlich nur mit einer Geschwindigkeit iwo zwischen 60 und 67 kmh gemessen. Dir wird doch das vorgeworfen was du gefahren bist. Nicht mehr.
Wenn es ein Provida-Fahrzeug gewesen wäre, wäre es ja eine aktive Messung gewesen und man hätte ihm den Film zeigen können.
Nach seiner Aussage war es aber nur ein "Hinterherfahren" mit anschließender Zettelübergabe.
Darum gehts doch. Er sagt ja wenn es Aufnahmen geben würde (ergo wäre es ein Providafahrzeug gewesen) würde es viel teurer werden. Dem ist aber nicht so da ja dann auch das Messergebniss ganz anders wäre. Es war aber kein Provida sondern ne stinknormale Zivilstreife. Das Ergebniss bleibt aber das gleiche.
Zitat:
Ich bin ca 65 gefahren,
Zitat:
Ich bin heute nochmal die gleiche Geschwindigkeit gefahren mit einem GPS-Tacho, danach sind es ~61kmh.
Nehmen wir mal an das die GPS gemessenen 61km/h stimmen, wie kann dann beim Polizei Auto 80km/h auf dem Tacho stehen? Und jetzt nicht sagen es werden doch 20% abgezogen, ich denke mal eher die Jungs haben etwas mehr angeben um dem TE die echte gefahrene zu hohe Geschwindigkeit vorzuwerfen.