Geschwindigkeitsmessung viel zu hoch
Moin an alle hier
ich wurde gestern angehalten mit dem Vorwurf, viel zu schnell gefahren zu sein. Auf der Straße ist normalerweise 100 erlaubt, aufgrund von Rollsplitt jedoch nur 40. Ich bin ca 65 gefahren, wurde ständig überholt (da kein Rollsplitt mehr vorhanden, nur die Schilder standen noch). Plötzlich fuhr ein Golf hinter mir dicht auf, setzte sich n blaulicht aufs Dach und sie hielten mich an. Er warf mir vor, 80 gefahren zu sein. Auf meine Frage ob er das denn an irgendwelchen Aufnahmen etc. beweisen kann, sagte er Nein, er habe das durch nachfahren ermittelt. Für mich bedeutet das nach Abzügen (20%) n Bußgeld und 1 Punkt. Ich bin in der Probezeit, also wär das dann erstmal Schein weg. Ich will nicht bestreiten, dass ich zu schnell gefahren bin, aber nicht soviel zu schnell. (ich achte schon drauf, dass ich wenn überhaupt nur soviel zu schnell fahre dass es keine Punkte gibt). Ich werde Einspruch einlegen, wollte mal eure Meinungen/eigene Erfahrungen hören, wie meine Chancen stehen, denn 80 scheint mir willkürlich fest gelegt. Es geht ja nur um 4 kmh, dass es keinen punkt gibt.
MfG
Beste Antwort im Thema
a) Die Polizisten haben nix davon, wenn der Knabe Punkte bekommt.
b) Er ist lt. eigener Aussage 65 gefahren und damit 25 zu schnell. Bestraft wird er für 24 zu schnell, oder? Die haben vielleicht tatsächlich 80 abgelesen und ihr Tacho geht weit daneben. Dafür gibt es den 20%-Abzug.
Wo ist das Problem? Für Geschwindigkeitsüberschreitungen wird man bestraft, wenn man erwischt wird.
Das ist doch hier nix anderes als 1000 andere Heulthreads auch.
172 Antworten
Warst Du vielleicht am Anfang etwas schneller als die von Dir angegebenen 65?
Wilkür hin oder her, ich denke, das wird eher schwierig. Waren die Beamten zu zweit?
Das mit den 20% Abzug kommt mir allerdings auch komisch vor.
Und wieso 4 km/h? Bei erlaubten 40 sind 65 mal satte 25 km/h zu viel.
Zitat:
Original geschrieben von 1a2b3c
Sicher das auch die Polizei war?
Die Frage stelle ich mir nach nochmaligem Lesen auch.
Ggf. war das ein Scherzkeks, der es auf Fahranfänger abgesehen hat, die sich natürlich leicht einschüchtern lassen.
Zitat:
Ich bin in der Probezeit, also wär das dann erstmal Schein weg
Dein Schein ist nicht weg, ein Fahrverbot von einem Monat gibt es erst ab 41 km/h zu schnell (außerhalb geschlossener Ortschaften) und ab 31 km/h zu schnell (innerhalb).
Zitat:
ich achte schon drauf, dass ich wenn überhaupt nur soviel zu schnell fahre dass es keine Punkte gibt
Und warum fährst Du dann 65 km/h wo 40 erlaubt ist ? Ab 21 km/h zu schnell gibt es Punkte.
Zitat:
wollte mal eure Meinungen/eigene Erfahrungen hören, wie meine Chancen stehen, denn 80 scheint mir willkürlich fest gelegt.
Naja wenn 2 Beamten durch nachfahren festgestellt haben das Du mindestens die geforderte Strecke über mit 80 km/h gefahren bist, stehen die Chancen eher gering.
Ist dies hingegen von den Beamten nicht belegbar, stehen die Chancen auf Erfolg hoch.
Was Du einbringen kannst, wenn es so war, das DU DAUERND von anderen Verkehrsteilnehmern überholt wurdest, das müssen die Beamten dann ja auch mitbekommen haben, und Du darauf plädierst das Du angepasst an den Verkehrsfluss gefahren bist.
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Ja Polizei war es, habe nen schönen Zettel bekommen mit Stempel und allem drum und dran. Die 20% Abzug sind weil er das nur an einem Tacho abgelesen hat. Danach bin ich 24kmh zu schnell gewesen. Da ich jedoch nicht 80 gefahrn bin, müssten das nach Abzug unter 20 (also ohne punkte) zu schnell sein (selbst bei 75 kmh schon). Sie waren zu zweit, allerdings war ich auch mit einer Person unterwegs. Im Prinzip steht es jetzt Aussage gegen Aussage, da keine Beweise vorhanden sind
Zitat:
Original geschrieben von Trigger50
Im Prinzip steht es jetzt Aussage gegen Aussage, da keine Beweise vorhanden sind
Du bist Beschuldigter, die Beamten sind Zeuge. Beweis ist die Aussage der Beamten mit dem Protokoll über die Geschwindigkeit beim Nachfahren und die länge der Strecke.
Immer dieses Aussage gegen Aussage gerede, so etwas gibt es nicht. Es geht um die Glaubwürdigkeit, nicht darum wer mehr Zeugen vorbringen kann.
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Wilkür hin oder her, ich denke, das wird eher schwierig. Waren die Beamten zu zweit?
Das mit den 20% Abzug kommt mir allerdings auch komisch vor.
Der TE schreibt
"Auf der Straße ist normalerweise 100 erlaubt, aufgrund von Rollsplitt jedoch nur 40. Ich bin ca 65 gefahren, wurde ständig überholt (da kein Rollsplitt mehr vorhanden, nur die Schilder standen noch)"
Was besagen die Schilder??
Bei der "Geschwindikeitsmessung durch Nachfahren" kann ich mir das schon vostellen.
Geeichtes Messmittel fehlt ja. mit 20% Abzug dann wieder im "sichern" Bereich.
Was steht auf dem Zettel?
Nur weil die potentielle Gefahr (Rollsplit) nicht mehr sichtbar ist, kann ich mich trotzdem nicht über die Gebote (Schilder) hinwegsetzen. Auch wenns einem nicht passt, ,man muss sich daran halten.
Auf die Probezeit hat das zunächst noch keinen Einfluss, dies kann aber zutreffen, wenn noch ein weiterer Verstoß dazu kommt, oder wenn dieser eine Verstoß als "schwerwiegend" angesehen wird.
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Wilkür hin oder her, ich denke, das wird eher schwierig. Waren die Beamten zu zweit?
Das mit den 20% Abzug kommt mir allerdings auch komisch vor.
20 % ist der Toleranzabzug durch Nachfahren:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/GSNachFahren.phpZitat:
Und wieso 4 km/h? Bei erlaubten 40 sind 65 mal satte 25 km/h zu viel.
Weil bei 80 km/h durch 20% Abzug noch 64 km/h vorgeworfen werden, und es Punkte gibt. 4 km/h weniger nur ein Verwarngeld ohne Probezeitmaßnahmen 😉
Zitat:
Auf die Probezeit hat das zunächst noch keinen Einfluss, dies kann aber zutreffen, wenn noch ein weiterer Verstoß dazu kommt, oder wenn dieser eine Verstoß als "schwerwiegend" angesehen wird.
Ab 21 km/h zu schnell hat dies Probezeitmaßnahmen zur Folge, da muss kein weiterer Verstoß hinzukommen.
Darum geht es doch dem TE 😉
Tja, dann siehts eher schlecht aus.
Wo hast Du das mit den 21 Km/h in der Probezeit her? Ich finde nur einen allgemeinen Hinweis auf "schwerwiegende" Verstöße.
Gut, 21km/h wären durchaus "schwerwiegend".
Zitat:
Original geschrieben von Trigger50
Ich bin ca 65 gefahren
Zitat:
Original geschrieben von Trigger50
Er warf mir vor, 80 gefahren zu sein. (...) Für mich bedeutet das nach Abzügen (20%) n Bußgeld und 1 Punkt.
Dann passts doch. Du sagst, du bist 65 gefahren. Dir werden 64 km/h vorgeworfen.
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Dann passts doch. Du sagst, du bist 65 gefahren.
Wenn ich das jetzt alles nochmal lese, gllaube ich, dass ihm das ihm diese logische Schlussfolgerung anfangs gar nicht bewusst war.
Wobei das schon sehr merkwürdig ist, wenn die Polizei angeblich 80 km/h festgestellt haben will und dann die Toleranz abzieht. Das würde bedeuten, er wäre real noch schneller als 65 gewesen.
Theoretisch könnte man jetzt unterstellen die Herren haben 80 km/h angesetzt, um über die 21 km/h des Strafbereichs hinaus zu kommen.
Aber man kennt das ja. Da unterhält man sich mit dem Beifahrer, schaut nicht permanent auf den Tacho und schon sind es vielleicht doch eher 75 als 65
Ich ich bin mit Tempomat gefahren deswegen kann ich ja festsetzen dass es ca 65 waren 😉 es geht mir nur darum, dass das ganze mit den 80 -abzügen einfach nicht gerechtfertigt ist, mit 65 und abzügen wäre das ganze ja kein Problem (die 65 waren laut Tacho, also real noch 2-3kmh langsamer) und darum geht es mir: diese 2-3 kmh zur 80 die mir hier vorgeworfen wurden, sind ja das Problem. Ich bin durchaus bereit meine strafen zu tragen, aber nicht für etwas leiden was ich nicht begangen habe.
Dann wirst Du Dich wohl oder übel auf einen Rechtsstreit vor Gericht einlassen müssen. Such Dir schonmal einen Anwalt, den wirst Du dann brauchen, weil vermutlich das Gericht eher in Richtung Polizeibeamte tendiert.
Dein Problem wird sein, dass Du es nur schwer beweisen kannst, wie schnell Du warst.
Ach übrigens, das Forum hier kennt auch Satzzeichen und Absätze. Das erhöht die Lesbarkeit. 🙂😎