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Bußgeldbescheid erhalten: Festgesetzte Geldbuße lt. Bußgeldkatalog zu hoch?!

Themenstarteram 16. Juli 2019 um 17:33

Hallo zusammen,

heute erreichte mich ein Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung (siehe Anhang). Darin heißt es:

Zitat:

Ihnen wird vorgeworfen [...] folgende Ordnungswidgrigkeit begangen zu haben:

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h.

Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h.

Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 108 km/h.

So weit alles korrekt. Weiter heißt es:

Zitat:

Deshalb wird gegen Sie [...] eine Geldbuße festgesetzt von 140,00 €

Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens [...] zu tragen, und zwar

Gebühr 25,00 €

Auslagen 3,50€

Laut Bußgeldkatalog liegt der Betrag für 26-30 km/h außerorts zu schnell jedoch bei lediglich 80,00 €:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/bussgeldkatalog.html

Sehe ich hier irgendwas falsch oder stimmt ihr mir zu und es liegt ein Fehler vor? Den Betrag 140,00 € finde ich interessanterweise überhaupt gar nicht im Bußgeldkatalog unter der Kategorie Geschwindigkeit.

Danke und Gruß

Lisa

 

Edit:

Ich finde überall - z. B. unter https://www.bussgeldkatalog.org - dieselben Beträge wie auf der oben verlinkten Seite, außer unter https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BJNR049800013.html

Hier steht bei 26-30 km/h außerorts 95,00 € und innerorts bemerkenswerterweise 140,00 €.

Wieso weichen die Angaben hier ab? Beide Seiten angeblich mit Stand letzte Änderung 06.10.2017.

Da blicke ich nicht so recht durch...

Bußgeldbescheid
Beste Antwort im Thema

Auf Grund Deiner Voreintragungen erhöht, steht doch da.

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13 Antworten

Auf Grund Deiner Voreintragungen erhöht, steht doch da.

Da steht Erhöhung wegen Voreintragungen zu lesen.

Themenstarteram 16. Juli 2019 um 17:40

Oh, ihr habt vollkommen Recht, die Zeile habe ich wohl nicht wahrgenommen.

Zitat:

Die Geldbuße erhöhe ich [...] wegen mehrerer Voreintragungen im Fahreignungsregister.

Damit hat es sich schon geklärt... bitte schließen oder löschen, sorry. :rolleyes:

Wie viele Punkte hast Du denn schon eingefahren?

Leg Einspruch begrenzt auf die Höhe des Bußgeldes mit dieser Begründung ein. Voreintragungen müssten einschlägige solche sein.

Zitat:

@Lisa997 schrieb am 16. Juli 2019 um 19:40:07 Uhr:

...

Damit hat es sich schon geklärt... bitte schließen oder löschen, sorry. :rolleyes:

Moment...!

Jetzt wollen wir natürlich noch wissen, was du schon alles "ausgefressen" hast.

;):D

nein wollen wir nicht

irgendwie hab ich das Gefühl, du liegts mit den "Grünen" im Dauerclinch, kann das sein??

Erst die Sache mit der Kennzeichenbefestigung, jetzt das hier incl. Mehrfacheintragung...

ich würd mir mal Gedanken an deiner Stelle machen - nur so für die Zukunft...

der Lappen ist schneller weg als man denkt - manchmal können schon Anhäufungen niedrigschwelliger Vergehen dazu führen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. Juli 2019 um 19:41:51 Uhr:

Voreintragungen müssten einschlägige solche sein.

Ich gehe jetzt mal davon aus, daß das bei der Festlegung berücksichtigt wurde.

Kontrolle ist besser ...

Der TE wird wohl wissen, mit welchen Verfehlungen er aktenkundig geworden ist. ;)

Themenstarteram 16. Juli 2019 um 18:01

Zitat:

@audijazzer schrieb am 16. Juli 2019 um 19:47:29 Uhr:

irgendwie hab ich das Gefühl, du liegts mit den "Grünen" im Dauerclinch, kann das sein??

Erst die Sache mit der Nummernschildbefestigung, jetzt das hier incl. Mehrfacheintragung...

ich würd mir mal Gedanken an deiner Stelle machen - nur so für die Zukunft...

der Lappen ist schneller weg als man denkt.

Den Eindruck könnte man bekommen, aber mit der Kennzeichenbefestigung war ja alles in Ordnung und die letzte Eintragung im Fahreignungsregister liegt in 2017. Von daher eigentlich alles halb so wild.

Im Fahreignungsregister waren bis zu diesem Bescheid 2 Punkte basierend auf folgenden Eintragungen:

1) 07/2016 Geschwindigkeit 32 km/h außerhalb / 1 Punkt (Eintragung in Überliegefrist)

2) 01/2017 Distanzscheiben ohne ABE (ABE nachträglich geklärt, war alles ok) / 1 Punkt

3) 10/2017 Geschwindigkeit 22 km/h außerhalb / 1 Punkt

Hoffe damit konnte ich eure Neugier stillen. :)

Ob die Erhöhung der Geldbuße von 80€ auf 140€ nun angemessen ist, wage ich mich nicht zu beurteilen.

Zitat:

@Lisa997 schrieb am 16. Juli 2019 um 19:40:07 Uhr:

Oh, ihr habt vollkommen Recht, die Zeile habe ich wohl nicht wahrgenommen.

Zitat:

@Lisa997 schrieb am 16. Juli 2019 um 19:40:07 Uhr:

Zitat:

Die Geldbuße erhöhe ich [...] wegen mehrerer Voreintragungen im Fahreignungsregister.

Damit hat es sich schon geklärt... bitte schließen oder löschen, sorry. :rolleyes:

In meiner unendlichen Gnade und Güte werde ich dem Begehren stattgeben ;)

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