Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren
Hallo und einen schönen guten Abend
Ich habe heute Post vom Landrat bekommen
Darin wird mir vorgeworfen, dass ich die zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h nicht eingehalten habe
Nach Toleranzabzug wird mir eine Geschwindigkeit von 144 km/h vorgeworfen
Lt. Schreiben wurde die Geschwindigkeit durch nachfahren über eine Strecke von 600m gemessen.
Einzig woran ich mich an diesem Tag erinnern kann, dass ich ein Fahrzeug überholt habe
Das Fahrzeug ist mir dann bis auf einen Parkplatz gefolgt.
Ein Polizeibeamter sagte mir, dass er auf dem Weg zur Arbeit sei und mir gefolgt ist, da ich mit erhöhter Geschwindigkeit überholt hätte, er mir deswegen gefolgt ist und mir einen Geschwindigkeitsverstoß vorwirft.
Er wird das zur Anzeige bringen...
Was um Himmels willen hat dieser Polizist gemessen?
Er war mit einem privaten Fahrzeug unterwegs, kann er damit eine Messung durchführen?
Ich habe jetzt eine Woche Zeit, zum Vorgang Stellung zu nehmen.
Leider bin ich in keinem Rechtschutz, sonst würde ich ja einen Anwalt um Rat fragen.
Somit versuche ich hier um Eure Meinung.
Was kann ich machen?
Wenn ich die mir vorgeworfene Geschwindigkeit abstreite, wie ist dann der weitere Verlauf?
Benötige ich dann schon einen Rechtsanwalt?
Vielen Dank für alle, die mir INFOs geben
Gruß
der rudi
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von rudoph2000
Ich habe jetzt eine Woche Zeit, zum Vorgang Stellung zu nehmen.
Leider bin ich in keinem Rechtschutz, sonst würde ich ja einen Anwalt um Rat fragen.
Mal wieder typisch, erst Mist bauen und dann nicht dazu stehen.
Die Grundsätze des Rechtssystems sind gemacht worden, damit Unschuldige möglichst nicht versehentlich zu unrecht bestraft werden, nicht damit sich Schuldige raus winden.
125 Antworten
Wobei das beim Motorrad noch mal etwas anders ist... Ich meine, wenn wir zwischen zwo Ampeln am Griff drehen, dann müssen wir ja nicht mal die zHG übertreten, damit uns der Polizist im Auto nur mit 100 folgen kann. :-D
Aber ich glaube wenn ich das so sagen würde, dann gäb's erst recht Zoff und er würde explizit was suchen was er mir anhängen kann.
Es geht einfach darum, dass bei Owis und Straftaten die Person belehrt werden muss. Es muss die ihm zur Last gelegte Tat benannt werden und dann darauf hingewiesen werden, dass zur Sache nichts gesagt werden muss, jedoch Angaben zur Person gemacht werden müssen.
Geschieht dies nicht, bei einer Kontrolle nach §§53,46 OWiG, so kann u.U. jede Aussage die unter dieser schwammigen Formulierung gemacht wird, widerrufen werden. Das ist halt der Formfehler.
Bei einer normalen §36(5) StVO Kontrolle liegt ja eh keine Owi vor, da kann man also sagen was man möchte theoretisch 🙂
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
Es geht einfach darum, dass bei Owis und Straftaten die Person belehrt werden muss. Es muss die ihm zur Last gelegte Tat benannt werden und dann darauf hingewiesen werden, dass zur Sache nichts gesagt werden muss, jedoch Angaben zur Person gemacht werden müssen.Geschieht dies nicht, bei einer Kontrolle nach §§53,46 OWiG, so kann u.U. jede Aussage die unter dieser schwammigen Formulierung gemacht wird, widerrufen werden. Das ist halt der Formfehler.
Bei einer normalen §36(5) StVO Kontrolle liegt ja eh keine Owi vor, da kann man also sagen was man möchte theoretisch 🙂
Lernt man nicht sowieso als Allererstes in der Fahrschule vor Ort grundsätzlich erst mal alles abzustreiten? 😁
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ist bei Überfällen keine "Gefahr im Verzug"?Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
...aber nur, wenn "Gefahr im Verzug" ist. Kam letztens noch im TV, die dürfen noch nicht mal bei allen Überfällen usw. eingreifen, wenn sie nicht im Dienst sind.Das entspräche ja quasi der allgemein kritisierten Wegschau-Mentalität...
ja, und ist zudem absoluter unfug. ein tv-jura-studium sollte man überdenken
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Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Lernt man nicht sowieso als Allererstes in der Fahrschule vor Ort grundsätzlich erst mal alles abzustreiten? 😁
Eigentlich schon. Aber wenn du dann mit Anfang 20 das erste Mal alleine vor dem Ordnungshüter stehst, der dir nen Vortrag hält... Naja, ist halt nicht jeder so abgebrüht, dann sofort richtig zu reagieren.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Eigentlich schon. Aber wenn du dann mit Anfang 20 das erste Mal alleine vor dem Ordnungshüter stehst, der dir nen Vortrag hält... Naja, ist halt nicht jeder so abgebrüht, dann sofort richtig zu reagieren.Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Lernt man nicht sowieso als Allererstes in der Fahrschule vor Ort grundsätzlich erst mal alles abzustreiten? 😁
auch wenn du älter bist...
... kann dir die Spucke wegbleiben
versprochen!
Ich hatte trotz 10 Jahren Schein nicht so häufig das Vergnügen (fahr ja auch immer brav 😁 😁) aber irgendwie hat mich noch kein Ordnungshüter aus der Fassung gebracht. Da muss man wohl auch ziemlich dünnhäutig sein oder mit schlechtem Gewissen nicht gut umgehen können 😁.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Da muss man wohl auch ziemlich dünnhäutig sein
War ich, war ich. Aber es bessert sich von Jahr zu Jahr - härte mich ja auch im Internet ab.
Zitat:
Original geschrieben von Counderman
Polizeiaussage fälschen damit die Messtoleranz umgangen wird ist kurruptZitat:
Original geschrieben von Brueggener
Korruption? In welchem Zusammenhang? Was hat das bitte mit Korruption zu tun? Kleine Nachhilfe mit Fremdworten: http://de.wikipedia.org/wiki/Korruption
ist nichts andres wie Drogen unterschieben nur das die Strafe halt nicht so hoch ist.so einfach ist das
und wenn ich ihm das mit der Blackbox beweisen könnte würd ich bis aufs äusserste gehen damit der Typ nichtmehr von meine Staatsgelder lebt.
..... beschämend, wenn man nicht einmal lesen kann, oder? Korruption ist Bestechung !!!!! Wo erkennst Du hier Bestechung?????
Und was Deine Staatsgelder angeht, ich nehme an, Du meinest Deine vielleicht gezahlten Steuern: setze ich jetzt die Personalkosten für Mitarbeiter der Executive in Relation zu allen Ausgaben des Bundes und der Länder, ermittle dazu die prozentuale Verteilung der Ausgaben und setze dies in Relation zu den von Dir vielleicht bezahlten Steuern, überweise ich Dir 10 Eurocent unter der Bedingung, dass Du niemals im Leben hoheitliche Hilfe in Anspruch nimmst, denn mit den 10 Cent ist der Anspruch darauf abgegolten, folge ich Deiner Argumentation um Deine Staatsgelder. Aber vielleicht willst Du ja mit den Geldern bestechen, dann bist Du aber fett im Bereich der Korruption. Alles klar?
SO, und nur SO einfach ist das.
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
Aus dem Amt entfernt werden von Staatswegen kannst du erst wenn du eine vorsätzliche Straftat begehst mit einem Strafmaß von über 1 Jahr!
Disziplinarrechtliche Maßnahmen außen vor, aber so einfach geht das nicht 🙂Und Korruption ist sowas bei weitem nicht.
....oder eine hohe Geldstrafe zu bezahlen hast...
nicht vorsätzliche Straftat, besser vorsätzlich eine Straftat. Es gibt genügend Straftaten, die Du ohnehin nur mit Vorsatz begehen kannst. Das ist ja der feine Unterschied, der zu einer Entlassung nach JEDER Straftat zur "Entlassung" führen kann bzw. ab eben einem Jahr (egal, ob auf Bewährung oder nicht bzw. entsprechend hoher Geldstrafe -die Höhe habe ich gerade nicht parat) zwangsläufig führen wird. Letzteres ist nicht Option, sondern obligatorisch.
Gruß
Achim H.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Lernt man nicht sowieso als Allererstes in der Fahrschule vor Ort grundsätzlich erst mal alles abzustreiten? 😁
naja, manchmal habe ich auch den Eindruck... so wie Fahrlehrer doch mit "gutem Beispiel" voran gehen...
Ich für meinen Teil habe seinerzeit Verkehrsregeln gelernt, nicht die Ausreden aus Verkehrsverstößen.
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
...aber nur, wenn "Gefahr im Verzug" ist. Kam letztens noch im TV, die dürfen noch nicht mal bei allen Überfällen usw. eingreifen, wenn sie nicht im Dienst sind.
haha hahaha... hahaha... ahahaaaah hahaha
.....
Das ist ja noch besser, als die Korruption... hahahaha....
Woher hast Du dieses Wissen? Verstehen Sie Spaß oder 9Live ?
Polizeibeamte sind nach §163 StPO zur Strafverfolgung verpflichtet !!!! Ohne Wenn und Aber.
Das ist das so genannte Legalitätsprinzip.
Wenn nicht eingegriffen werden darf, ist dies nur für den gegenwärtigen Moment gemeint, um die Gefährdung Driter auszuschließen, nicht aber für das eigentliche Delikt. Es geht also ggfs. um den Zeitpunkt und den -ort des "Zugriffs", nicht um das OB !
HAHAHAH. ich hab' mich noch immer nicht von dem Lachanfall beruhigt.
MOD: Hilfeeeee, mach' den Thread zu...... nur noch gequirlte Sch...e, die hier verzapft wird.. hahahaha, ich kann nicht mehr, ich krieg' mich nicht mehr ein.... dürfen nicht eingreifen... hahahaha
Bunny hunter, guck' mal hier , das ist auch echt... kam ja schl. im Fernsehen... hahahaha, hihihi
isch kann nit mäh....
Da hab ich mich schwammig ausgedrückt 🙂
Daher gehört es wenn man eine Person betrunken fahrlässig tot fährt, nicht unbedingt zu einem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis.
Da ich aber mit so hirnlosen Machenschaften nix zu tun habe, habe ich das BeamtStG nur grob überflogen 🙂
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
Da hab ich mich schwammig ausgedrückt 🙂
Daher gehört es wenn man eine Person betrunken fahrlässig tot fährt, nicht unbedingt zu einem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis.Da ich aber mit so hirnlosen Machenschaften nix zu tun habe, habe ich das BeamtStG nur grob überflogen 🙂
ist schon ok, konnte nur falsch verstanden werden.. siehste ja, von wegen Korruption oder "die dürfen gar nicht beim Überfall...."
hahaha, ich muss 'raus hier..... MOD ! wo bleibst Du?
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Die Freigabe, sich "Sonderrechte" in Anspruch zu nehmen, wurden ihm sicherlich von der Dienststelle nicht erteilt.
Bitte Sonderrechte und Wegerechte (Sondersignale) nicht vermischen. Einsatzfahrten mit Sondersignalen (Wegerechte) müssen üblicherweise bei der Einsatzzentrale angemeldet werden. Diese Regelung entspringt jedoch keinem Gesetz, sondern, wenn vorhanden, einem internen Erlass und hat auch eher versicherungtechnische Hintergründe.
Es geht hier jedoch um Sonderrechte.
Weiterhin handelt es sich bei der geschilderten Situation nicht um "Nutzung von Sonderrechten um schneller zur Dienststelle zu kommen", sondern in diesem Fall ist er bereits aktiv beim Ausüben seiner Tätigkeit gewesen.