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Geschwindigkeitsindex Sommerreifen

BMW 3er F31

Hallo liebes Forum,

ich benötige mal fachmännische Hilfe.

Ich habe mir vor kurzem einen gebrauchten f31 320d Bj. 2017 gekauft.

Im Fahrzeugschein ist die Reifenvorgabe wie folgt: 205/60 R16 92 W.

Beim Kauf dabei waren 205/60 16 96 V Sommerreifen.

Darf ich die tatsächlich verwenden, da Sie unterhalb des eingetragenen Geschwindigkeitsindex liegen?

Gefunden habe ich im Netz bisher nur folgende Regel:

"Wenn der Autohersteller im Fahrzeugschein einen Reifen mit deutlich höherem Geschwindigkeitsindex fordert, als das Fahrzeug laut Papieren überhaupt schafft, darf ein Autoreifen mit kleinerem Geschwindigkeitsindex gefahren werden.*

Welche Reifen in diesem Fall zulässig sind, wird mit folgender Formel berechnet:

Mindestanforderung an den Reifen = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit"

Gemäß dieser Regelung und der höheren Traglast der V-Reifen müsste ich mich im legalen Rahmen bewegen, oder? Ich finde leider nichts offizielles dazu :/
Eingetragen ist der 320d mit 226 kmh.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gruß,
Sebastian

19 Antworten

Zu beachten ist noch, dass der XL-Reifen seine maximale Tragfähigkeit erst bei 2,9 bar erreicht.

Zitat:

@gecko2k3 schrieb am 10. Dezember 2020 um 22:01:26 Uhr:


Bei 92% ab 240 kmh sind das ja immer noch 650kg pro Rad. Das Fahrzeug ein zul. Gesamtgewicht von 2,2 Tonnen.

Du darfst dich nicht am zul. Gesamtgewicht orientieren.
Masgeblich ist die höhere zul. Achslast von Achse 1 oder 2.
Diese geteilt durch zwei, dann hast du die zulässige Tragfähigkeit des Reifens und der Felge.

Bmw F31 eingetragene Achslast:
Vorn: 930 kg
Hinten: 1255 kg

Traglast 96 XL: 710 kg abzgl. 9% ab 210kmh
= 646,10 kg pro Rad = 1292 kg pro Achse.

Somit passt es, oder?

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 10. Dezember 2020 um 22:18:36 Uhr:


Zu beachten ist noch, dass der XL-Reifen seine maximale Tragfähigkeit erst bei 2,9 bar erreicht.

Was ja nun nicht heißen soll, dass ich jetzt permanent mit 2,9 Bar rumfahren muss, sondern nur wenn ich voll beladen schneller als 210 fahren will, oder?

Oder schreibt der Gesetzgeber das vor?

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Zitat:

@gecko2k3 schrieb am 10. Dezember 2020 um 22:59:17 Uhr:


Bmw F31 eingetragene Achslast:
Vorn: 930 kg
Hinten: 1255 kg

Traglast 96 XL: 710 kg abzgl. 9% ab 210kmh
= 646,10 kg pro Rad = 1292 kg pro Achse.

Somit passt es, oder?

Die Reserve ist sogar höher, denn deiner läuft nur 226. Die 9% musst du abziehen, wenn du mit dem V Reifen genau 240 fahren kannst. Bei 230km/h sind es entsprechend nur 6% (linear abfallen), also bei 226km/h sind es ganz exakt 4,8%, die du von der Tragfähigkeit des V-Reifens abziehen musst.

=710*0,952=675,9 kg = 1351 kg pro Achse.

Zitat:

@gecko2k3 schrieb am 11. Dezember 2020 um 08:03:01 Uhr:


Was ja nun nicht heißen soll, dass ich jetzt permanent mit 2,9 Bar rumfahren muss, sondern nur wenn ich voll beladen schneller als 210 fahren will, oder?
Oder schreibt der Gesetzgeber das vor?

Der XL-Reifen hat seine maximale Tragfähigeit (LI 96) bei 2,9bar. Für jedes 0,1bar weniger, musst du einen Punkt vom LI abziehen. Fährst du auf der HA bspw. 2,5bar, ist es noch LI 92 = 630kg pro Rad = 1260kg pro Achse. -4,8%, da V-Reifen = 1199kg < 1255kg, also Druck zu niedrig für Höchstgeschwindigkeit.

Ja, deine Annahme ist richtig! Für deinen Luftdruck bist nur du verantwortlich. Der Gesetzgeber schreibt dir nicht vor mit max. Luftdruck zu fahren, um alle Beladungs- und Geschwindigkeitszustände immer abgedeckt zu haben.

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