Geschwindigkeitsindex Reifen viel zu hoch
Mahlzeit,
bin grad dabei, meinen Basisdiesel C200 auf 225/45R17 umzurüsten. Jetzt sehe ich, daß in den Papieren "91W" steht - also 270 km/h. Spinnen die? Die Möhre (EZ 2011, e1*2001... 2010) schafft gerade mal 207 km/h mit Anlauf und anschubsen. 91W ist also Overkill.
Hat jemand Ahnung bezüglich der Rechtslage? Kann ich statt dessen einfach so den Index H verwenden? Oder muß ich mich an den offensichtlichen Schwachsinn halten, der in den Papieren steht?
Bei Wikipedia steht:
"Bei Fahrzeugen mit ECE-Homologation (EG-Typgenehmigung) oder Einzelgenehmigung gem. § 13 EG-FGV (Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung) ab dem 1. Mai 2009 gilt:
Für die Ermittlung des Geschwindigkeitsindexes wird die bbH ohne Sicherheitsaufschlag zu Grunde gelegt. Ein Auto mit einer bbH von 205 km/h kann daher Reifen mit Geschwindigkeitsindex „H“ verwenden.[3]"
Was meint Ihr? Wer kennt sich aus?
Beste Antwort im Thema
Der W/S204 wurde aber vor 2009 Typgeprüft. Das Modell gab es schon vorher.
Im Zweifel sind die Angaben in den Papieren Maßgebend. Welche Angaben sind denn in der CoC aufgeführt?
EDIT:
Ich habe auf die Schnelle bei reifen.com die Größe gesucht und geschaut wie hoch der Preisunterschied zwischen V, W + Y Reifen ist. Das sind höchstens 6€ / Reifen.... 🙄
Der EcoContact kostet als V 140,11€ / Stück und als W exakt das gleiche. Die Y Version ist 6€ teurer. Also irgendwie ist der Sinn der Diskussion für mich nicht gegeben.
24 Antworten
Blödsinninge Diskussion: Versucht doch mal, (Marken-)Reifen der Größe 225/45R17 in H zu bekommen. Dann sehen wir weiter... 😁
Zitat:
@olsql schrieb am 4. Februar 2016 um 15:45:49 Uhr:
entwarnung
im fahrzeugschein steht hinten unter den "definitionen der felder"hinweis zu 15
andere als die angegebenen bereifungenkönnen im rahmen der gültigen typ-oder einzelgenehmigung am fahrzeug angebracht werdenbeim 200 diesel w ...wär doch echt quatsch ...versteh ich schon was du meinst
hab auch 91w drin stehen so schnell is meiner auch nicht
hab V drauf...schaut einfach mal in eurem schein nach 😉
ohne gewähr
mfg
Anleitung
1. fahrzeugschein zur hand nehmen
2. aufklappen
3. umdrehen
4. hinweis zu 15(1) bis 15(3) suchen
5. hinweis zu 15(1) bis 15(3) lesen
mfg 😉
Du weißt aber schon das diese Typ oder Einzelgenehmigungen fast immer Eintragungspflichtig sind? Ohne TÜV Abnahme geht da oft nichts...
Zitat:
@surfkiller20 schrieb am 4. Februar 2016 um 17:29:36 Uhr:
Du weißt aber schon das diese Typ oder Einzelgenehmigungen fast immer Eintragungspflichtig sind? Ohne TÜV Abnahme geht da oft nichts...
5. hinweis zu 15(1) bis 15(3) lesen
...ein zusätzliches gutachten und die änderung oder neuausstellung der zulassungsbescheinigung Teil 1 ist hierfür nicht erforderlich.
was das auch immer heißen mag...
is doch keine raketenwissenschaft 😉
so long
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Zitat:
@Powermikey schrieb am 4. Februar 2016 um 17:09:24 Uhr:
Blödsinninge Diskussion: Versucht doch mal, (Marken-)Reifen der Größe 225/45R17 in H zu bekommen. Dann sehen wir weiter... 😁
Also als Winterreifen gibt's die an jeder Ecke. Hast Glück, daß ich Sommerreifen suche. 😁
Zitat:
@XV1600A schrieb am 4. Februar 2016 um 15:06:46 Uhr:
Falsch. 91 ist der Tragfähigkeitsindex. W ist der Geschwindigkeitsindex.
ok, geb mich geschlagen, hatte nicht wirklich auf den Buchstaben geachtet, da ich nur auf die 91 angesprungen bin.
So oder so, brauchbare Markenreifen sind in der Größe selten unter W zu bekommen, die Auswahl und die zugehörigen Preise sind in der Klasse am meissten vertreten. Somit würde ich mich darüber nicht wirklich aufregen.
Zitat:
@XV1600A schrieb am 4. Februar 2016 um 17:50:27 Uhr:
Also als Winterreifen gibt's die an jeder Ecke. Hast Glück, daß ich Sommerreifen suche. 😁
Das weiß ich. Als Winterreifen darfst Du ja auch einen niedrigeren Index als im Schein fahren.
Warum gehst Du nicht mal zum Prüfer ( TÜV, DEKRA. usw, ) und stellst Dein Problem dar?
Hallo XV1600A,
vielleicht trägt dieser Beitrag auf der ADAC-Homepage zur Klarheit bei:
"Selbst wenn in den neuen Fahrzeugscheinen unter den Punkten 15.1. und 15.2. (in der Mitte der rechte Datenspalte siehe Bild 1a) nur noch eine Reifendimension eingetragen werden kann, sind in vielen Fällen alternative Reifendimensionen zugelassen.
Welche Alternativen möglich sind, können Sie dem sogenannten CoC (EC Certification of Conformity, auf deutsch: EG Übereinstimmungsbescheinigung) entnehmen. Sie erhalten das CoC bei der Auslieferung Ihres Fahrzeugs von dem Händler. Sollte es Ihnen nicht vorliegen, so fragen Sie bei Ihrem Händler nach. Im CoC, das Sie als Kopie im Auto mitführen sollten, stehen unter den Punkten 32. und/oder 50. die erlaubten Reifen- und Felgendimensionen."
Also steht im aktuellen Fahrzeugschein nur je eine der erlaubten Reifengrößen für Vorder- und Hinterachse. Alle für das Fahrzeug erlaubten Reifengrößen sind in der EG-Übereinstimmungserklärung aufgeführt.
Gruß Jörg