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Geschwindigkeitsbeschränkungen auf einer Autobahnausfahrt und aus dem Ausland kommend.

Themenstarteram 17. April 2023 um 15:58

Hallo zusammen,

ich war gestern etwas unterwegs. Auf dem Hinweg in die Niederlande ist mir bei einer Ausfahrt ein Schild mit 40km/h und ein Zusatzschild mit einem Pfeil (nach rechts) aufgefallen. Der erste Punkt ist, dass man ja normalerweise ab Schild die Geschwindigkeit einhalten sollte, oder? Das ist ja unmöglich, wenn so ein Schild sehr weit vorne bei einer Ausfahrt aufgestellt wird. Außerdem finde ich nichts, was die Kombi in der StVO so erlaubt, obwohl es immer häufiger vorkommt. Das Zusatzschild 1000-21 fällt aus Zusatzschilder für Gefahrenschilder. Zudem, wie lange gilt die Beschränkung? Tatsächlich so lange, bis die Aufhebungsbeschilderung kommt? Dann würde man ja mit 40km/h auf die nächste Autobahn fahren. Finde ich komisch. Hab euch ein Ausschnitt von meiner Dashcam hochgeladen.

https://youtu.be/7l2ynBb0bDw

 

Dann habe ich noch eine Frage. Als ich aus der Niederlande wieder herausgefahren bin, war vorher eine Geschwindigkeitsbeschränkung mit 60km/h in den Niederlanden angegeben worden. Wie lange gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung? Gilt sie bis zur deutschen Grenze oder bis zur großen Tafel mit den Geschwindigkeitsregeln in Deutschland oder sogar bis zum nächsten Aufhebungsschild oder Geschwindigkeitsbeschränkungsschild? Erst ein paar Kilometer weiter gab es ein 70er-Schild mit einem Gefahrenzeichen für eine Ampel. Wäre ja paradox, wenn man bis dahin mit 60 fahren soll und ab dann 70 und nach der Ampel dann 100? Habe dazu auch von meiner Dashcam ein Ausschnitt hochgeladen.

https://youtu.be/Ja0dsl7QvHg

 

Bitte die YT Links nicht weiter verbreiten. Wenn ich genug antworten und Meinungen erhalten habe, werden diese auf Privat gestellt.

Liebe Grüße

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61 Antworten

Ich meine das Gegenteil: Das eine Geschwindigkeitsbeschränkung in Bundesland A sich nicht in Bundesland B erstrecken kann. Das ist auf Autobahnen jetzt allerdings nicht mehr so einfach, dank FBA und Autobahn-GmbH.

Themenstarteram 19. April 2023 um 13:58

Also die Geschwindigkeitsbeschränkung bleibt auch gleich, wenn ich von Bundesland A nach Bundesland B fahre. Egal ob Autobahn oder Landstraßen etc. so wurde es mir bei der Fahrschule beigebracht.

Nur leider nicht wie es sich verhält bei grenzüberschreitende Situationen. Wie z. B. von D nach NL und von NL nach D etc.

Man zeige mir den Paragrafen in der StVO, der besagt, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen an Staatsgrenzen aufgelöst sind...

Den wird man allerdings vergeblich suchen.

Und da nicht automatisch alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten, sollte es doch kein Problem sein, sich zur sicheren Seite zu verhalten und sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten, bevor man, berechtigt oder unberechtigt, geblitzt wird.

Zitat:

@diezge schrieb am 19. April 2023 um 17:45:58 Uhr:

Und da nicht automatisch alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten,

Doch das ist so.

 

Alleine schon durch die Tatsache das ein Staat seine Ver und Gebote nicht auf einen anderen Staat ausweiten kann, spricht für mich dafür, das auch ein Streckenverbot nicht Staatenübergreifend ist.

Das ergibt sich letztendlich aus dem Verwaltungsrecht. Das ist auch das, was ich zur Problematik "Bundesländer" geschrieben habe. Hier kann auch nicht eine Gemeinde ein Tempolimit auf der Autobahn anordnen, weil sie damit für sich Lärmschutz bezweckt. Das kann nur die jeweils zuständige Behörde.

Im Falle von Staatsgrenzen scheitert ein Weitergelten bereits dadurch, dass mit dem Grenzübertritt die jeweils landesspezifische "StVO" gilt. Und wir haben das verwaltungsrechtliche Problem, dass z.B. eine Straßenverkehrsbehörde aus den Niederlanden keine verkehrsrechtliche Anordnung auf deutschem Staatsgebiet treffen kann - ebenso umgekehrt.

Das man sich an die Verkehrszeichen halten sollte, steht außer Frage. Wurde man jedoch geblitzt ist, eine solche Konstellation ein denkbarer Ansatz für einen VR-Anwalt.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 19. April 2023 um 13:02:03 Uhr:

Polizisten erzählen teilweise auch viel, wenn der Tag lang ist. Dein Link ist nicht barrierefrei, deswegen entfernt.

Hallo,

Barrierefreiheit im Internet hat nichts mit gesperrten Inhalten durch eine Bezahlschranke zu tun... Das sollte ein Moderator eigentlich wissen... ;-)

Es ging eigentlich auch nur um die Überschrift: 400 Autofahrer mussten bei der Blitzeraktion vor acht Jahren ihre Führerscheine abgeben. Und keiner hat ihn, trotz Einsprüchen und Klagen, wiederbekommen...

 

Grüße,

diezge

Ich kann den Artikel nicht lesen,ohne mich anzumelden.Das reicht.

Zitat:

@diezge schrieb am 19. April 2023 um 17:55:15 Uhr:

Es ging eigentlich auch nur um die Überschrift: 400 Autofahrer mussten bei der Blitzeraktion vor acht Jahren ihre Führerscheine abgeben.

Ja, deswegen!

801
802

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 19. April 2023 um 18:07:06 Uhr:

Zitat:

@diezge schrieb am 19. April 2023 um 17:55:15 Uhr:

Es ging eigentlich auch nur um die Überschrift: 400 Autofahrer mussten bei der Blitzeraktion vor acht Jahren ihre Führerscheine abgeben.

Ja, deswegen!

Das 80er-Schild, das da unter der Brücke steht, wurde aber erst nach der Blitzeraktion in 2015 aufgestellt... ;-)

Glaub mir, ich komm da öfter durch, ich wohne da...

Aus der verlinkten Antwort der Autobahn GmbH ergibt sich das Gegenteil. Macht aber nichts. Die örtlichen Zuständigkeiten sind in §§ 44, 44a ff. StVO geregelt.

Vielleicht deshalb, weil man festgestellt hat, dass die Konstellation -wie vorhanden- nicht astrein war?

Zitat:

@diezge schrieb am 19. April 2023 um 18:14:21 Uhr:

 

Glaub mir, ich komm da öfter durch, ich wohne da...

Und seit wann steht das 80er Schild auf der Österreichischen Seite?

Zitat:

@diezge schrieb am 19. April 2023 um 17:55:15 Uhr:

Es ging eigentlich auch nur um die Überschrift: 400 Autofahrer mussten bei der Blitzeraktion vor acht Jahren ihre Führerscheine abgeben. Und keiner hat ihn, trotz Einsprüchen und Klagen, wiederbekommen...

Der Artikel bezieht sich offenbar auf einen Zeitraum, als die Beschilderung bereits eindeutig war:

"Entscheidend sei vielmehr das Schild, auf dem die Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde verzeichnet ist. Und so ein Schild steht sowohl auf österreichischer als auch auf deutscher Seite."

Zuvor mag die Beschilderung anders gewesen sein, aber es ist nicht erkennbar, dass es auch in diesem Fall Bußgeldbescheide gab:

"Denn bis vor einiger Zeit war die Beschilderung dort tatsächlich nicht eindeutig: Da stand das 80 Km/h-Schild, das eigentlich für Deutschland gelten sollte, auf österreichischer Seite."

Schon die Formulierung, dass das Schild "eigentlich" für D gelten solle, zeigt ja, dass das nicht korrekt war. Und deswegen hat man die Beschilderung auch geändert. Der Artikel belegt also nicht deine Sichtweise, sondern widerlegt sie.

Zitat:

@diezge schrieb am 19. April 2023 um 12:28:53 Uhr:

Zitat:

@Rockville schrieb am 18. April 2023 um 20:49:05 Uhr:

Relevanter dürfte aber sein, was hier auch schon geschrieben wurde: In dem Moment, wo man zum Ergebnis kommt, dass ein anderer Staat mangels Zuständigkeit keine verkehrsrechtlichen Anordnungen auf deutschem Hoheitsgebiet treffen darf, muss man die Sache mit dem Streckenverbot gar nicht weiter erörtern. Es spielt dann einfach keine Rolle mehr.

Ich kann Dir folgendes liefern:

Einen Zeitungsbericht von damals:

[Link entfernt]

[…]

Das Schild steht dort tatsächlich. „Es ist allerdings nicht entscheidend“, erklärte der Polizist, der die Geschwindigkeitsmessung im Februar durchgeführt hatte. Entscheidend sei vielmehr das Schild, auf dem die Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde verzeichnet ist."

Willst du uns verarschen, denn der Text geht ja noch weiter:

Zitat:

Das Schild steht dort tatsächlich. „Es ist allerdings nicht entscheidend“, erklärte der Polizist, der die Geschwindigkeitsmessung im Februar durchgeführt hatte. Entscheidend sei vielmehr das Schild, auf dem die Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde verzeichnet ist. …

… Und so ein Schild steht sowohl auf österreichischer als auch auf deutscher Seite.

[…]

Denn bis vor einiger Zeit war die Beschilderung dort tatsächlich nicht eindeutig: „Da stand das 80 Km/h-Schild, das eigentlich für Deutschland gelten sollte, auf österreichischer Seite“, erklärt Sabine Göttler, Chefin der Polizeiinspektion Lindau, auf Nachfrage der LZ. Mittlerweile seien die Schilder dort aber korrekt angebracht.

Verständlich also, dass du den Link oben dann doch entfernt hast. Hilft aber nix, denn es gibt Google und daher lässt sich der Link flux finden: Klick mich

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 19. April 2023 um 22:44:33 Uhr:

Willst du uns verarschen,

....

Verständlich also, dass du den Link oben dann doch entfernt hast.

Bleib mal fair und lies richtig. Weder will er uns verarschen, noch hat er den Link selbst entfernt. Und flux schreibt man flugs.

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