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Geschwindigkeitsbeschränkungen auf einer Autobahnausfahrt und aus dem Ausland kommend.

Themenstarteram 17. April 2023 um 15:58

Hallo zusammen,

ich war gestern etwas unterwegs. Auf dem Hinweg in die Niederlande ist mir bei einer Ausfahrt ein Schild mit 40km/h und ein Zusatzschild mit einem Pfeil (nach rechts) aufgefallen. Der erste Punkt ist, dass man ja normalerweise ab Schild die Geschwindigkeit einhalten sollte, oder? Das ist ja unmöglich, wenn so ein Schild sehr weit vorne bei einer Ausfahrt aufgestellt wird. Außerdem finde ich nichts, was die Kombi in der StVO so erlaubt, obwohl es immer häufiger vorkommt. Das Zusatzschild 1000-21 fällt aus Zusatzschilder für Gefahrenschilder. Zudem, wie lange gilt die Beschränkung? Tatsächlich so lange, bis die Aufhebungsbeschilderung kommt? Dann würde man ja mit 40km/h auf die nächste Autobahn fahren. Finde ich komisch. Hab euch ein Ausschnitt von meiner Dashcam hochgeladen.

https://youtu.be/7l2ynBb0bDw

 

Dann habe ich noch eine Frage. Als ich aus der Niederlande wieder herausgefahren bin, war vorher eine Geschwindigkeitsbeschränkung mit 60km/h in den Niederlanden angegeben worden. Wie lange gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung? Gilt sie bis zur deutschen Grenze oder bis zur großen Tafel mit den Geschwindigkeitsregeln in Deutschland oder sogar bis zum nächsten Aufhebungsschild oder Geschwindigkeitsbeschränkungsschild? Erst ein paar Kilometer weiter gab es ein 70er-Schild mit einem Gefahrenzeichen für eine Ampel. Wäre ja paradox, wenn man bis dahin mit 60 fahren soll und ab dann 70 und nach der Ampel dann 100? Habe dazu auch von meiner Dashcam ein Ausschnitt hochgeladen.

https://youtu.be/Ja0dsl7QvHg

 

Bitte die YT Links nicht weiter verbreiten. Wenn ich genug antworten und Meinungen erhalten habe, werden diese auf Privat gestellt.

Liebe Grüße

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61 Antworten

Das ist in diesem Falle doch ehe nicht einschlägig, da sofort nach der Grenze eine untergeordnete Straße folgte und das Limit nicht wiederholt wird.

Und klar, ab Staatsgrenze gilt das Recht das neuen Staates.

Zitat:

@corsa2005_Pat schrieb am 17. April 2023 um 22:21:58 Uhr:

Bei Lindau ist aber auch direkt hinter der Grenze in Deutschland ein 80er-Schild. In meinem Fall sieht es aber anders aus. Das letzte 60er-Schild steht in der Niederlande und im Grenzgebiet bzw. in Deutschland steht kein weiteres Schild. Erst ein paar Kilometer weiter steht ein Gefahrenzeichen mit 70er-Begrenzung. Hinter der Ampel wäre das Schild dann automatisch aufgehoben. Zwischen der Grenze und dem Gefahrenzeichen mit 70er-Begrenzung gibt es bei jeder Kreuzung dazwischen KEINE Geschwindigkeitsbegrenzung, das heißt, jeder der auf diese Straße wo ich mich befinde, auffährt, würde dann natürlich 100 fahren. Dann würde ich mit meinen 60km/h eine Behinderung sein, oder?

Jetzt ja. Zur Zeit der von mir angesprochenen Kontrolle noch nicht. Das zusätzliche Schild kam dann kurz danach um das nochmal zu verdeutlichen.

Aber auch wenn das Scgild da nicht wäre, gilt eine Grschwindigkeitsbeschränkung trotzdem über ein Landesgrenze hinaus.

Merke:

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist immer ein Streckengebot und gilt bis zum Ende der Strecke. Und eine Strecke endet nunmal nicht an der Landesgrenze Österreich/Deutschland. Nicht einmal dann, wenn der Name der Autobahn dort von A14 zu A96 wechselt...

Eine im Ausland ausgeschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung gilt in Deutschland defintiv weiter! Wie gesagt, es gab damals viele Klagen dagegen und keiner bekam recht.

 

Grüße,

diezge

Das wurde doch nun wirklich mit Quellenangaben widerlegt. An der Staatsgrenze endet das Recht eines Staates und es beginnt das des anderen. An deinem Grenzübergang wurde 2015 auf beiden Seiten der Grenze 80 eingeführt.

Zitat:

@diezge schrieb am 18. April 2023 um 18:18:03 Uhr:

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist immer ein Streckengebot und gilt bis zum Ende der Strecke. Und eine Strecke endet nunmal nicht an der Landesgrenze Österreich/Deutschland. Nicht einmal dann, wenn der Name der Autobahn dort von A14 zu A96 wechselt...

Das ist nicht gerade überzeugend, denn du müsstet du ja dann niederländisches Recht anwenden: Du müsstest also wissen, ob in NL dieselben Regeln zu Streckenverboten gelten wie bei uns. Und das müsstest du dann für alle neun Nachbarländer wissen.

Relevanter dürfte aber sein, was hier auch schon geschrieben wurde: In dem Moment, wo man zum Ergebnis kommt, dass ein anderer Staat mangels Zuständigkeit keine verkehrsrechtlichen Anordnungen auf deutschem Hoheitsgebiet treffen darf, muss man die Sache mit dem Streckenverbot gar nicht weiter erörtern. Es spielt dann einfach keine Rolle mehr.

 

Zitat:

@diezge schrieb am 18. April 2023 um 18:18:03 Uhr:

Wie gesagt, es gab damals viele Klagen dagegen und keiner bekam recht.

Dann verlinke mal bitte solche Urteile.

Zu Video / Frage 1:

Diese Lösung gibt es recht oft und sie ist schon immer falsch. Früher war das Zusatzzeichen mit dem gebogenen Pfeil den Gefahrzeichen zugeordnet, da die amtliche Bezeichnung "Richtung der Gefahrstelle" lautete. Mit der Änderung der VwV-StVO und dem Verkehrszeichenkatalog im November 2021 hat man diese Bezeichnung in "Vorankündigung, rechtsweisend" umbenannt. Die Beschilderung erwirkt also nicht wie von der Behörde angenommen eine Geschwindigkeitsbeschränkung "um die Kurve herum", sondern sie kündigt eine solche an (also ein nachfolgendes Einzelschild), was es dort aber nicht gibt. Selbstverständlich sollte man die Beschränkung befolgen, denn sie steht dort vermutlich aus gutem Grund. Wird man dort geblitzt, kann man aber durchaus mit der eben genannten Rechtslage argumentieren. Ob das zum Erfolg führt, steht auf einem anderen Blatt.

Na, da würde ich aber kein Problem sehen.

Das erste Schild an der Abfahrt ist defintiv eine Ankündigung, damit gilt hier NICHT 40 km/h Beschränkung. Man muss auch die Augen aufmachen und die "Gefahrenstelle" Kurve erkennen. Sonst könnte man ja auch diese rechts vor links Schilder nicht beachten, sondern müsste dort noch eine Schild hinstellen "hier kommt von rechts eine gleichgeordnete Straße". ;)

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 19. April 2023 um 08:50:10 Uhr:

Das erste Schild an der Abfahrt ist defintiv eine Ankündigung, damit gilt hier NICHT 40 km/h

Beschränkung.

Und warum soll das dann am zweiten Schild anders sein? Zu sehen ab 0:16

https://youtu.be/7l2ynBb0bDw?t=16s

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 19. April 2023 um 08:50:10 Uhr:

Man muss auch die Augen aufmachen und die "Gefahrenstelle" Kurve erkennen.

Es gibt doch hier gar kein Gefahrzeichen. Dass es um eine Gefahr geht und diese Gefahr die Kurve ist, mag zwar eine (naheliegende) Interpretation sein, geht aber aus der Beschilderung nicht hervor.

Ab wo gilt denn nun deiner Meinung nach das Limit?

Limit

Eine Kurve beginnt nach Auswertung der Universität von Koozbane beim Ende einer Geraden. ;)

Keine (sinnvolle) Antwort, ist auch eine Antwort ...

Zur Frage, ab wo das Limit gilt: Garnicht.

Zitat:

@Rockville schrieb am 18. April 2023 um 20:49:05 Uhr:

Zitat:

@diezge schrieb am 18. April 2023 um 18:18:03 Uhr:

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist immer ein Streckengebot und gilt bis zum Ende der Strecke. Und eine Strecke endet nunmal nicht an der Landesgrenze Österreich/Deutschland. Nicht einmal dann, wenn der Name der Autobahn dort von A14 zu A96 wechselt...

Das ist nicht gerade überzeugend, denn du müsstet du ja dann niederländisches Recht anwenden: Du müsstest also wissen, ob in NL dieselben Regeln zu Streckenverboten gelten wie bei uns. Und das müsstest du dann für alle neun Nachbarländer wissen.

Relevanter dürfte aber sein, was hier auch schon geschrieben wurde: In dem Moment, wo man zum Ergebnis kommt, dass ein anderer Staat mangels Zuständigkeit keine verkehrsrechtlichen Anordnungen auf deutschem Hoheitsgebiet treffen darf, muss man die Sache mit dem Streckenverbot gar nicht weiter erörtern. Es spielt dann einfach keine Rolle mehr.

Zitat:

@Rockville schrieb am 18. April 2023 um 20:49:05 Uhr:

Zitat:

@diezge schrieb am 18. April 2023 um 18:18:03 Uhr:

Wie gesagt, es gab damals viele Klagen dagegen und keiner bekam recht.

Dann verlinke mal bitte solche Urteile.

Hallo,

es wird ja nicht jedes Gerichtsurteil im Internet veröffentlicht...

Ich kann Dir folgendes liefern:

Einen Zeitungsbericht von damals:

[Link entfernt]

Und einen Ausschnitt aus einer anderen Zeitung:

Zitat:

"Das sind die Ausreden, die Verkehrssünder am Freitag vor dem LindauerAmtsgericht vorgebracht haben. Sie alle hatten Einspruch gegen die Ergebnisse einer Geschwindigkeitsmessung an der Autobahnausfahrt „Lindau“ Ende Februar erhoben.

Existenzbedrohung war zwar ein, aber nicht der häufigste Grund, den die Verkehrssünder für ihren Einspruch vortrugen: Die meisten mokierten, die Beschilderung sei an der Stelle nicht eindeutig.

„Ich habe angenommen, dass ich auf deutschen Boden einfach Gas geben darf“, erklärt ein Mann, bei dem die Polizei ganze 43 Kilometer pro Stunde zu viel gemessen hatte. Schließlich stünde dort ein Schild, auf dem auf die Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde auf deutschen Autobahnen hingewiesen wird.

Das Schild steht dort tatsächlich. „Es ist allerdings nicht entscheidend“, erklärte der Polizist, der die Geschwindigkeitsmessung im Februar durchgeführt hatte. Entscheidend sei vielmehr das Schild, auf dem die Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde verzeichnet ist."

 

Grüße,

diezge

Polizisten erzählen teilweise auch viel, wenn der Tag lang ist. Dein Link ist nicht barrierefrei, deswegen entfernt.

Das dort 2015 die 80 auf deutschem Gebiet der Grenze ausgeschildert waren, hatte ich bereits verlinkt. Deshalb galt dort 80. Das es auch auf österreichischem Boden dort entsprechend beschildert ist, ist für den deutschen Bereich völlig egal.

Es gibt Juristen, sie sehen einen solchen Fall sogar dann gegeben, wenn sich Geschwindigkeitsbeschränkungen über den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Behörde bzw. Bundeslandgrenze erstrecken.

Aber nicht über die Staatsgrenze und davon redet er ja.

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