Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ??
Liebe Leuts,
wie/wo kann man aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf deutschen Autobahnen finden ? Ich habe mal im internet und hier im Forum geschaut. Nix gefunden.
Zur Sache : am 28.12.2016 haben mich die von der Freund u. Helfer Fraktion auf der A2 vor Porta Westfalica (vom Parkplatz Fuchsgrund aus) fahrend in Richtung Dortmund geblitzt. 124 km/h. Auf diesem abschüssigen Teil der A2 ist die Geschwindigkeit seit langem auf 120 km/h begrenzt. Im Anschreiben steht anklagend "Überschreitung der zugel. Höchstgeschwindigkeit um 44 km/h".
Ich habe dort kein 80 km/h Schild gesehen, es war dort keine Baustelle oder ähnliche Behinderung, die Strasse war trocken. Wie kann man feststellen ob zu dieser Zeit wirklich eine 80 km/h Geschwindigkeit galt, wo die entsprechenden Schilder stehen bzw. standen, warum es die 80 km/h Begrenzung gab und wie lange die gültig ist bzw. war ???
Bei der dort verantwortlichen Strassenmeisterei, ADAC ? Oder wie könnte man das am besten heraus bekommen bevor ich auf das Schreiben antworte ?
Über sachdienliche Hinweise würde ich mich echt freuen.
Grützi
Beste Antwort im Thema
Ha ha, die Lösung ist da ! Falls es noch jemanden interessiert sollte :
ich habe mittlerweile die originale Nachricht erhalten. Ich zitiere :"Es wurde festgestellt dass am 28.12.2016 um 16.28 Uhr auf BAB 2, km 285,800 RF Do. der Führer des LKW Audi.........folgende Ordnungswidrigkeit begangen hat :
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausserhalb geschlossener Ortschaften um 44 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 80 km/h. Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug) : 124 km/h".
Ich fuhr also mit einem Audi LKW auf der Autobahn !! Vielleicht werden die Poliscan Speed Filme schon von Computern ausgewertet und in Bußgeld- bzw. Ordnungswidrigkeitenschreiben umgesetzt. Mit KI (künstlicher Intelligenz) ist es wohl noch nicht allzu weit.
70 Antworten
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 22. Januar 2017 um 20:29:48 Uhr:
Es muss doch irgendwo nachzulesen sein welche Begrenzung zu welchem Zeitpunkt galt, sonst ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, und es ist der Kern der Eingangsfrage.
Das wird von der Autobahnmeisterei protokolliert. Da muss man sich dann erkundigen bzw. der Anwalt.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 23. Januar 2017 um 08:53:29 Uhr:
Aber das steht doch dann im Schreiben, welches man bekommt.
Im Schreiben an den TE steht aber z.B. auch ein LKW der Marke Audi drin, also könnte theoretisch auch die Angabe der erlaubten Geschwindigkeit falsch sein.
Wohlmöglich ein weiterer Skandal im VW-Konzern: als Pkw getarnte Lkw und der Kunde weiß erstmal von nichts. 🙂
Zitat:
@amsa65 schrieb am 23. Januar 2017 um 12:45:42 Uhr:
So spät, wenn ich dort öfter lang fahre, ist sonst nie ein mobiler Blitzer vor Ort. Dann liegen die in ihren Betten. Nur die mobile Streife konnte wohl nicht schlafen. Jetzt kenne ich aber den Wagen. Ein zweites Mal wird das nicht passieren. 😛
Och wegen der Uhrzeit:
Kollege wurde dort an einem Sonntag gegen 23 Uhr geblitzt. 😛
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Zitat:
@zille1976 schrieb am 23. Januar 2017 um 07:12:24 Uhr:
Es gilt immer das, was das Schild gerade anzeigt, wenn man daran vorbeifährt.Ist doch logisch, oder?
Warum sollte mich interessieren, was das Schild vor einem Jahr, vor einer Woche, vor 5 Minuten oder im August 2017 anzeigt?
Wenn du irgendwann Post bekommst und angeblich 80 erlaubt waren, du aber der festen Meinung bist, das Schild habe seinerzeit 120 angezeigt - was machst du dann?
Der Fall des TE könnte fachlich durchaus interessant sein. Sollte das Lidar-System zur Messung verwandt worden sein, wäre das ein weiterer Hinweis auf eine nicht zuverlässig arbeitende automatische Zuordnung der geheimen Rohdaten der Messung zur Einblendung des Rahmens auf das "Täterfahrzeug" in dem Lichtbild. Vielleicht war ja ein Lkw neben ihm. Von daher sollte er unbedingt Akteneinsicht nehmen lassen, auch wenn am Ende 4 km/h stehen bleiben und er 10,- € bezahlen muss.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. Januar 2017 um 13:45:33 Uhr:
Wohlmöglich ein weiterer Skandal im VW-Konzern: als Pkw getarnte Lkw und der Kunde weiß erstmal von nichts. 🙂
Der war gut 😁
Zitat:
@surfkiller20 schrieb am 23. Januar 2017 um 13:54:04 Uhr:
Zitat:
@amsa65 schrieb am 23. Januar 2017 um 12:45:42 Uhr:
So spät, wenn ich dort öfter lang fahre, ist sonst nie ein mobiler Blitzer vor Ort. Dann liegen die in ihren Betten. Nur die mobile Streife konnte wohl nicht schlafen. Jetzt kenne ich aber den Wagen. Ein zweites Mal wird das nicht passieren. 😛Och wegen der Uhrzeit:
Kollege wurde dort an einem Sonntag gegen 23 Uhr geblitzt. 😛
Diesen Tip hätte ich ihm nicht gegeben. Gibt so einige Zeitgenossen, die glauben, nachts gilt die StVO nicht. Auf der A10 bei Birkenwerder wurde auch schon von 4:00 bis 6:00Uhr geblitzt. Bis 6:00Uhr sind dort 100km/h erlaubt, danach volle Pulle. Hat sich bestimmt gelohnt.
Ach, jetzt habe ich ja selbst einen Tip gegeben...
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 23. Jan. 2017 um 13:1:52 Uhr:
Im Schreiben an den TE steht aber z.B. auch ein LKW der Marke Audi drin, also könnte theoretisch auch die Angabe der erlaubten Geschwindigkeit falsch sein.
Du tust ja gerade so, als ob "Audi" inkompatibel mit "LKW" sei...
LKW der Marke Audi
Der sieht schnell aus. Der würde die Überschreitung vermutlich schaffen.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 25. Januar 2017 um 22:13:11 Uhr:
[...] Du tust ja gerade so, als ob "Audi" inkompatibel mit "LKW" sei...
LKW der Marke Audi
Oh, bei der Identifizierung des Fahrers wird's da schwierig 😎
Dann gibt's halt eine Fahrtenbuchauflage.
@amsa65 " Ich sagte ihnen, dass ich diese lächerliche Kurve auch locker mit 180 km/h nehmen kann, ohne auch nur ansatzweise Probleme zu bekommen."
Sone Typen liebe ich. Es interessiert uns einen Scheißdreck was du glaubst fahren zu können, du hast wie alle anderen auch den Regeln Folge zu leisten. Und 100 sind 100! Wenn nicht dann solltest du dir ein anderes Land aussuchen.....
Interessiert schon. Solche Bemerkungen können sehr hilfreich bei der Beurteilung sein, ob Vorsatz vorliegt oder die generelle Eignung für die Teilnahme am Straßenverkehr gegeben ist.
Stimmt auch wieder. Dann isser also so blöd sich um Kopf und Kragen zu reden 🙂