Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ??
Liebe Leuts,
wie/wo kann man aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf deutschen Autobahnen finden ? Ich habe mal im internet und hier im Forum geschaut. Nix gefunden.
Zur Sache : am 28.12.2016 haben mich die von der Freund u. Helfer Fraktion auf der A2 vor Porta Westfalica (vom Parkplatz Fuchsgrund aus) fahrend in Richtung Dortmund geblitzt. 124 km/h. Auf diesem abschüssigen Teil der A2 ist die Geschwindigkeit seit langem auf 120 km/h begrenzt. Im Anschreiben steht anklagend "Überschreitung der zugel. Höchstgeschwindigkeit um 44 km/h".
Ich habe dort kein 80 km/h Schild gesehen, es war dort keine Baustelle oder ähnliche Behinderung, die Strasse war trocken. Wie kann man feststellen ob zu dieser Zeit wirklich eine 80 km/h Geschwindigkeit galt, wo die entsprechenden Schilder stehen bzw. standen, warum es die 80 km/h Begrenzung gab und wie lange die gültig ist bzw. war ???
Bei der dort verantwortlichen Strassenmeisterei, ADAC ? Oder wie könnte man das am besten heraus bekommen bevor ich auf das Schreiben antworte ?
Über sachdienliche Hinweise würde ich mich echt freuen.
Grützi
Beste Antwort im Thema
Ha ha, die Lösung ist da ! Falls es noch jemanden interessiert sollte :
ich habe mittlerweile die originale Nachricht erhalten. Ich zitiere :"Es wurde festgestellt dass am 28.12.2016 um 16.28 Uhr auf BAB 2, km 285,800 RF Do. der Führer des LKW Audi.........folgende Ordnungswidrigkeit begangen hat :
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausserhalb geschlossener Ortschaften um 44 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 80 km/h. Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug) : 124 km/h".
Ich fuhr also mit einem Audi LKW auf der Autobahn !! Vielleicht werden die Poliscan Speed Filme schon von Computern ausgewertet und in Bußgeld- bzw. Ordnungswidrigkeitenschreiben umgesetzt. Mit KI (künstlicher Intelligenz) ist es wohl noch nicht allzu weit.
70 Antworten
Vom Standpunkt der übrigen Verkehrsteilnehmer finde ich das allerdings nicht blöd 😛. Je schneller manch ein Teilnehmer zum ehemaligen Teilnehmer degradiert wird, desto besser für die Verkehrssicherheit.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 25. Januar 2017 um 22:25:46 Uhr:
Oh, bei der Identifizierung des Fahrers wird's da schwierig 😎
Jau, und das sogar, obwohl die Piloten im Freien sitzen. 😁
Heiß, was war noch mal mit "Vermummungsverbot"? Die müssen auf den Helmen ihre Namen tragen, dann klappt's auch mit dem Bußgeldbescheid. Wobei der Sachbearbeiter eher an ein Ufo als an einen LKW glauben wird. Können wir alles in der Bild nachlesen.
Zitat:
@buggeliger schrieb am 27. Januar 2017 um 16:53:14 Uhr:
@amsa65 " Ich sagte ihnen, dass ich diese lächerliche Kurve auch locker mit 180 km/h nehmen kann, ohne auch nur ansatzweise Probleme zu bekommen."
Sone Typen liebe ich. Es interessiert uns einen Scheißdreck was du glaubst fahren zu können, du hast wie alle anderen auch den Regeln Folge zu leisten. Und 100 sind 100! Wenn nicht dann solltest du dir ein anderes Land aussuchen.....
@@buggeliger
Lieber buggeliger, Du weißt gar nichts von mir. Ich verbitte mir deshalb solch' freche Kommentare, nur weil Du vielleicht einen schlechten Tag hattest.
Das was ich mit der Polizei berede, ist meine Sache. Um Kopf und Kragen habe ich mich überhaupt nicht gequatscht. Du bist auch nicht dabei gewesen, also keine Spakulationen hier. Was ich aber zum Kotzen finde, sind oberschlaue Hilfssherrifs, die meinen, sie müssten unbedingt den Moralapostel spielen und sich im Internet wichtig tun!
Noch einmal zum Mitschreiben. An der besagten Stelle ändert sich die Höchstgeschwindigkeit ständig. Heute 130, morgen wieder 100. Die Strecke ändert sich aber nicht mit. Außerdem kann ich 33 Jahre absolut unfallfreies Fahren vorweisen. Suche Dir lieber an anderes Opfer.
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"Außerdem kann ich 33 Jahre absolut unfallfreies Fahren vorweisen" - Und das qualifiziert dich wozu? Jedenfalls nicht, eine ständig wechselnde Regelung zu erkennen und einzuhalten.
Natürlich ist es deine Sache, welche Angaben du bei der Polizei machst. Behältst du diese auch für dich, gibt's hier auch keine Kommentare dazu. Andernfalls.....
Wobei man das durchaus freundlicher hätte ausdrücken können. Aber auch damit muss man leben.
Zitat:
@amsa65 schrieb am 27. Januar 2017 um 20:46:48 Uhr:
[...]
Was ich aber zum Kotzen finde, sind oberschlaue Hilfssherrifs, die meinen, sie müssten unbedingt den Moralapostel spielen und sich im Internet wichtig tun!
Wer tut sich denn im Internet mit seinen (vermeintlichen) Fahrkünsten hervor?
Zitat:
[...] An der besagten Stelle ändert sich die Höchstgeschwindigkeit ständig. Heute 130, morgen wieder 100. Die Strecke ändert sich aber nicht mit.
Aber vielleicht die Verkehrsdichte, oder?
Zitat:
Außerdem kann ich 33 Jahre absolut unfallfreies Fahren vorweisen. [...]
Weil bisher immer andere Rücksicht auf Dich genommen haben 😎
Zitat:
@PeterBH schrieb am 27. Jan. 2017 um 20:58:25 Uhr:
Wobei man das durchaus freundlicher hätte ausdrücken können. Aber auch damit muss man leben.
Auch wenn
@buggeligerin dieser Sache vollkommen Recht hat. In anderen Beitraegen laesst seine Ausdrucksweise ebenso seeehr zu Wuenschen uebrig. Da kann ich entsprechende Gegenreaktion gut nachvollziehen.
Wurde denn mittlerweile Einspruch eingelegt? Bzw. kam denn da schon eine Antwort? Finds schon krass, dass sowas überhaupt möglich ist.
Der Stand der Dinge (falls es noch Jemanden interessiert) :
Ich habe die Dame vom Straßenverkehrsamt Minden-Lübbecke per email freundlich darauf hingewiesen dass mein Audi kein LKW sondern ein PKW ist und als solcher zugelassen. Das war vor 4 Wochen und ich habe seitdem nichts wieder gehört.
Interessant in dem Zusammenhang ist ob ich bei einem Fahrverbot in Deutschland mit meinem belgischen Führerschein weiter unbeschwert hätte rumfahren können (der Audi ist in Deutschland auf meinen dortigen Zweitwohnsitz zugelassen, meine anderen auf meinen Hauptwohnsitz in Belgien). Gemäß EU-Verordnung scheint zu gelten :
Sie können nur einen EU-Führerschein besitzen. Er wird Ihnen von den Behörden des EU-Landes ausgestellt, in dem Sie Ihren normalen Wohnsitz haben. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in ein anderes EU-Land verlegen, brauchen Sie Ihren Führerschein in der Regel nicht umzutauschen. Sie können ihn so lange nutzen, wie er gültig ist.
Wenn Ihr Führerschein von einem EU-Land ausgestellt wurde, wird er in der ganzen EU anerkannt, und Sie können ihn benutzen, sofern
• er gültig ist,
• Sie alt genug sind, um ein Fahrzeug der entsprechenden Klasse zu führen,
• Ihre Fahrerlaubnis im Ausstellungsland nicht ausgesetzt, eingeschränkt oder aufgehoben wurde.
siehe http://europa.eu/.../index_de.htm
Ich konnte gottseidank meinen deutschen Führerschein behalten als mir der belgische ausgestellt wurde. Normalerweise wird der Originalführerschein aber eingezogen.
Und mit der fetten Erklärung bist du jetzt klüger als zuvor?
Zitat:
@FatCat schrieb am 5. Februar 2017 um 18:04:14 Uhr:
Der Stand der Dinge (falls es noch Jemanden interessiert) :Ich habe die Dame vom Straßenverkehrsamt Minden-Lübbecke per email freundlich darauf hingewiesen dass mein Audi kein LKW sondern ein PKW ist und als solcher zugelassen. Das war vor 4 Wochen und ich habe seitdem nichts wieder gehört.
Interessant in dem Zusammenhang ist ob ich bei einem Fahrverbot in Deutschland mit meinem belgischen Führerschein weiter unbeschwert hätte rumfahren können (der Audi ist in Deutschland auf meinen dortigen Zweitwohnsitz zugelassen, meine anderen auf meinen Hauptwohnsitz in Belgien). Gemäß EU-Verordnung scheint zu gelten :
Sie können nur einen EU-Führerschein besitzen. Er wird Ihnen von den Behörden des EU-Landes ausgestellt, in dem Sie Ihren normalen Wohnsitz haben. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in ein anderes EU-Land verlegen, brauchen Sie Ihren Führerschein in der Regel nicht umzutauschen. Sie können ihn so lange nutzen, wie er gültig ist.
Wenn Ihr Führerschein von einem EU-Land ausgestellt wurde, wird er in der ganzen EU anerkannt, und Sie können ihn benutzen, sofern
• er gültig ist,
• Sie alt genug sind, um ein Fahrzeug der entsprechenden Klasse zu führen,
• Ihre Fahrerlaubnis im Ausstellungsland nicht ausgesetzt, eingeschränkt oder aufgehoben wurde.siehe http://europa.eu/.../index_de.htm
Ich konnte gottseidank meinen deutschen Führerschein behalten als mir der belgische ausgestellt wurde. Normalerweise wird der Originalführerschein aber eingezogen.
Dein Post sagt nur aus, dass du mit deinem belgischen Führerschein hier fahren darfst (Anerkennung).
Wenn du in Deutschland ein Fahrverbot hast, so darfst du in Deutschland nicht fahren. Dabei spielt es keine Rolle, dass du einen belgischen Führerschein hast. Das Fahrverbot wird dann auf deinem Führerschein vermerkt.