Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ??
Liebe Leuts,
wie/wo kann man aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf deutschen Autobahnen finden ? Ich habe mal im internet und hier im Forum geschaut. Nix gefunden.
Zur Sache : am 28.12.2016 haben mich die von der Freund u. Helfer Fraktion auf der A2 vor Porta Westfalica (vom Parkplatz Fuchsgrund aus) fahrend in Richtung Dortmund geblitzt. 124 km/h. Auf diesem abschüssigen Teil der A2 ist die Geschwindigkeit seit langem auf 120 km/h begrenzt. Im Anschreiben steht anklagend "Überschreitung der zugel. Höchstgeschwindigkeit um 44 km/h".
Ich habe dort kein 80 km/h Schild gesehen, es war dort keine Baustelle oder ähnliche Behinderung, die Strasse war trocken. Wie kann man feststellen ob zu dieser Zeit wirklich eine 80 km/h Geschwindigkeit galt, wo die entsprechenden Schilder stehen bzw. standen, warum es die 80 km/h Begrenzung gab und wie lange die gültig ist bzw. war ???
Bei der dort verantwortlichen Strassenmeisterei, ADAC ? Oder wie könnte man das am besten heraus bekommen bevor ich auf das Schreiben antworte ?
Über sachdienliche Hinweise würde ich mich echt freuen.
Grützi
Beste Antwort im Thema
Ha ha, die Lösung ist da ! Falls es noch jemanden interessiert sollte :
ich habe mittlerweile die originale Nachricht erhalten. Ich zitiere :"Es wurde festgestellt dass am 28.12.2016 um 16.28 Uhr auf BAB 2, km 285,800 RF Do. der Führer des LKW Audi.........folgende Ordnungswidrigkeit begangen hat :
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausserhalb geschlossener Ortschaften um 44 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 80 km/h. Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug) : 124 km/h".
Ich fuhr also mit einem Audi LKW auf der Autobahn !! Vielleicht werden die Poliscan Speed Filme schon von Computern ausgewertet und in Bußgeld- bzw. Ordnungswidrigkeitenschreiben umgesetzt. Mit KI (künstlicher Intelligenz) ist es wohl noch nicht allzu weit.
70 Antworten
Wie kann sowas passieren, LKW mit PKW verwechseln?
Zitat:
@CV626 schrieb am 15. Januar 2017 um 19:21:27 Uhr:
[...] Mit etwas Glück wird das Verfahren aber auch eingestellt.
Davon würde ich ausgehen. Nach Toleranzabzug ist er
121 km/h gefahren.
Nein, die 124 sind schon nach Toleranzabzug.
Aber selbst wenn das geahndet wird (würde aber wohl nicht jede Behörde machen, schon gar nicht wenn die Messung auf der Autobahn war), sind es ja nur 10 Euro + ca. 28 Euro Verwaltungskosten.
PS: 1 km/h nach Toleranz kann theoretisch auch schon geahndet werden, die Stadt Köln soll das schon gemacht haben. Wobei: Nach den 3% wird ab- und nicht aufgerundet. Gemessene 124 wären nach Toleranzabzug also 120 und nicht 121. Da gäbe es ganz sicher keine Strafe.
Zitat:
@CV626 schrieb am 15. Januar 2017 um 20:26:31 Uhr:
Nein, die 124 sind schon nach Toleranzabzug. [...]
Ach ich Doofie 🙄 Ja, klar.
Zitat:
[...] Wobei: Nach den 3% wird ab- und nicht aufgerundet. Gemessene 124 wären nach Toleranzabzug also 120 und nicht 121. [...]
Meines Wissens wird generell auf ganze Zahlen
aufgerundet.
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Zitat:
@CV626 schrieb am 15. Januar 2017 um 20:26:31 Uhr:
Aber selbst wenn das geahndet wird (würde aber wohl nicht jede Behörde machen, schon gar nicht wenn die Messung auf der Autobahn war), sind es ja nur 10 Euro + ca. 28 Euro Verwaltungskosten.
Beim Verwarnungsgeld (so es sofort akzeptiert wird) fallen keine Verwaltungskosten an. So ein Knöllchen über 10,- € habe ich schon erhalten und bezahlt, war auch Autobahn. Auf die Spendenquittung warte ich heute noch.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 16. Januar 2017 um 10:46:25 Uhr:
Zitat:
@CV626 schrieb am 15. Januar 2017 um 20:26:31 Uhr:
Aber selbst wenn das geahndet wird (würde aber wohl nicht jede Behörde machen, schon gar nicht wenn die Messung auf der Autobahn war), sind es ja nur 10 Euro + ca. 28 Euro Verwaltungskosten.Beim Verwarnungsgeld (so es sofort akzeptiert wird) fallen keine Verwaltungskosten an. So ein Knöllchen über 10,- € habe ich schon erhalten und bezahlt, war auch Autobahn. Auf die Spendenquittung warte ich heute noch.
Dadurch dass der TE widerspricht (zurecht) fallen aber eben doch Verwaltungskosten an. Und eventuell werden die dann auch erhoben, weil ja 4 km/h vorwerfbare Geschwindigkeitsübertretung übrig bleiben.
Oder hat da jemand andere Erfahrungen? Es würde ja sozusagen ein "Teilwiderspruch" eingelegt, halt nur gegen die Einstufung als LKW, nicht gegen die gemessene Geschwindigkeit an sich.
Jetzt sollte es doch erst einmal der Anhörungsbogen sein. Und beim freundlichen Hinweis, dass es sich um eine PKW handelt (Kopie des Fahrzeugscheins), also die zulässige V-max 120 war, sollte es auch keinen Bußgeldbescheid geben. Vielleicht noch darauf hinweisen, dass ein etwaiges Verwarnungsgeld natürlich sofort akzeptiert wird.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 15. Januar 2017 um 20:51:09 Uhr:
Meines Wissens wird generell auf ganze Zahlen aufgerundet.
So auch mein Stand, denn auch mit 120,1 Km/h war man schneller als die erlaubten 120.
ttru74,
ich schätze mal daß die Bürokraten die 4 km/h Überschreitung nicht weiter verfolgen werden. Bei LKWs werden auf der BAB generell Überschreitungen bis zu 8 oder 9 km/h toleriert. Gleiches Recht für alle denke ich mal.
Ist z.Zt. nicht von praktischer Bedeutung - aber ich bin mir nicht sicher daß Führerscheinentzug in Deutschland im Rest der EU rechtlich belanglos wäre. Mein belgischer Führerschein ist auf Basis meines deutschen ausgestellt worden. Falls ich einen Unfall baue könnte ich mir gut vorstellen daß die belgische Versicherung mir auf Grund von "gefahren ohne geltenden Führerschein" den Versicherungsschutz verweigern könnte (falls sie jemals erfahren daß mir in Deutschland der Lappen entzogen wurde).
Wer weiss mehr ??
Du hättest keinen Führerscheinentzug (genauer Entzug der Fahrerlaubnis), sondern nur ein Fahrverbot.
Näheres in § 29 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Peter,
ich habe da mal näher geschaut von wegen Gültigkeit eines deutschen Fahrverbotes im EU-Ausland.
Nach der hier geschilderten Sachlage kann es im Ernstfall heftig unangenehm und teuer werden im Ausland ohne gültige Fahrerlaubnis und/oder deutschem Fahrverbot zu fahren und geschnappt zu werden. https://www.bussgeldkatalog.org/fahrverbot/im-ausland/
Dürfte ein Auswertungsfehler sein, kann passieren. Da sitzen auch nur Menschen. Mein Onkel hat vor Jahren mal Post bekommen, er wurde geblitzt. Der Sachbearbeiter hat aber ein Detail übersehen: Sein Fahrzeug ist im Landkreis Hameln-Pyrmont (HM) zugelassen gewesen, das geblitzte Fahrzeug war im Landkreis Heilbronn (HN) zugelassen. Rest vom Schild war aber identisch. Hat sich mit einem Anruf erledigt, weil der Sachbearbeiter seinen Fehler sofort erkannt hat. Kam dann noch ein Schreiben, wo sinngemäß drinstand: Verfahren wurde wegen Irrtums eingestellt.
Zitat:
@FatCat schrieb am 16. Januar 2017 um 23:21:33 Uhr:
Peter,ich habe da mal näher geschaut von wegen Gültigkeit eines deutschen Fahrverbotes im EU-Ausland.
Nach der hier geschilderten Sachlage kann es im Ernstfall heftig unangenehm und teuer werden im Ausland ohne gültige Fahrerlaubnis und/oder deutschem Fahrverbot zu fahren und geschnappt zu werden. https://www.bussgeldkatalog.org/fahrverbot/im-ausland/
Du hast doch einen belgischen (und deutschen) Führerschein, oder irre ich mich da? Trotz Fahrverbot in Deutschland = Hinterlegung des dt. Führerscheins hättest du weiterhin deinen belgischen Führerschein und könntest den bei jeder Kontrolle im Ausland vorlegen.
Zitat:
@FatCat schrieb am 16. Januar 2017 um 23:21:33 Uhr:
Peter,ich habe da mal näher geschaut von wegen Gültigkeit eines deutschen Fahrverbotes im EU-Ausland.
Nach der hier geschilderten Sachlage kann es im Ernstfall heftig unangenehm und teuer werden im Ausland ohne gültige Fahrerlaubnis und/oder deutschem Fahrverbot zu fahren und geschnappt zu werden. https://www.bussgeldkatalog.org/fahrverbot/im-ausland/
Das gilt aber nur für Inhaber eines DEUTSCHEN Führerscheins.
Wenn ein Inhaber eines NICHTDEUTSCHEN Führerscheins in D ein Fahrverbot erhält, sieht es schon wieder anders aus. Ich meine, dass sich ein deutsches Fahrverbot zB auch für Inhaber eines Schweizer Führerscheins auswirken kann, falls die Behörden davon erfahren. Wie es mit belgischen Führerscheinen aussieht, weiß ich nicht. Darf ich als Deutscher in Deutschland fahren, wenn ich zB in Österreich ein Fahrverbot erhalten habe? Ich bin mir nicht zu 100% sicher, dass ich das nicht darf.
Allerdings ist das für Ausländer in D eher selten ein Problem. Wer als Ausländer in Deutschland so schnell fährt, dass er im Fahrverbots-Bereich ist, bekommt dann oft statt Buße plus Fahrverbot einfach die verdoppelte Buße, aber dafür ohne Fahrverbot.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 15. Januar 2017 um 20:51:09 Uhr:
Zitat:
[...] Wobei: Nach den 3% wird ab- und nicht aufgerundet. Gemessene 124 wären nach Toleranzabzug also 120 und nicht 121. [...]
Meines Wissens wird generell auf ganze Zahlen aufgerundet.
Wenn das so ist, dann habe ich das wohl falsch in Erinnerung.
Kann natürlich sein, dass de facto überhaupt nicht gerundet wird. 120,2 > 120, also wäre das schon ein Verstoß. Aufrunden auf ganze km/h würde die Entscheidung, ob ein Verstoß vorliegt oder nicht, insofern gar nicht beeinflussen, also wäre das Aufrunden eine bloße Vereinfachung, die den VT aber tatsächlich gar nicht benachteiligt. Insofern ergibt diese Praxis sogar tatsächlich Sinn, wenn man darüber nachdenkt.