Geschwindigkeitsbegrenzung in der Schweiz

In meiner Gegenwart hat es geblitzt - möglicherweise war ich der Adressat.

Folgende Stelle:

Relativ genau hier.

Anbei eine Skizze über die Beschilderung.

Frage 1:

Gilt in der Schweiz die Tempobegrenzung (Punkt 1) der Beschleunigungsspur auch auf der Autobahn (hinter Punkt 2 bis Ende der Einfädelspur) weiter?

Frage 2:
Gilt in der Schweiz das Tempolimit der Einfädelspur auch auf der Autobahn (Punkt 3) weiter?

Frage 3:
Muss man als Einfädelmensch die Geschwindigkeitsbegrenzung jener, die auf der Autobahn fahren (Punkt 1, oben), überhaupt beachten?

Laut "blitzer.de" wird dort Tempo 100 gemessen. Google StreetView zeigt dort Tempo 80. Ich habe beim Blitzer auf's Tacho geschaut, ich dürfte knapp schneller als 80 km/h gefahren sein - aber nach meinem Ermessen dürfen die mich nicht belangen, weil ich für die Autobahn selbst KEIN Begrenzungsschild hatte. Oder?

Ortskundig bin ich nicht.

Hätte ich "wissen" müssen, dass das Tempolimit der Einfädelspur auf der Autobahn weiter gilt?

Das Ding bezeichne ich übrigens mal als "Mutter aller Radarfallen" :-)

Beste Antwort im Thema

Mal unter uns Betschwestern: Das Schild ist riesig, du fährst ja auch drauf zu und kommst nicht aus dem Nichts, ein Arm hängt direkt über deiner Fahrspur, du kennst Schilderbrücken aus Deutschland; das Schild an sich ist Weiß mit rotem Rand und schwarzer Schrift.

Wie einheitlich darf es denn noch sein?

73 weitere Antworten
73 Antworten

Ganz ehrlich, zahl deine 70 bis 200 € (darauf wird´s mit Gebühren wohl hinauslaufen - je nachdem, ob du nur 5 oder doch schon 6 km/h zu schnell warst - die kennen da nunmal keinen Spaß) und gut. Einspruch? Würde ich mir sparen. Das ist jetzt nur ein gut gemeinter (sicherlich kein guter!) Tipp von mir.

Und wenn ich da ein 80 auf einem Schild sehe, dann fahre ich eben 80 km/h.

Plötzliches Verkehrshindernis, wenn du doch weit und breit allein auf der Straße bist? In einem Land, in dem man überhaupt nur maximal 120 fahren darf?
Jetzt wird´s doch lächerlich, schreib das bloß nicht in einen möglichen Einspruch.

Dann noch viel Spaß euch hier (ich weiß jetzt übrigens auch noch immer nicht, ob ich dort schräg auf die Hauptfahrbahn rüberlinsen muss, um zu erkennen wie schnell ich dort fahren darf bzw. ob die 80 vom Zubringer weiterhin gelten (wohl genau das) und finde es schon komisch, dass das Tempolimit nicht einfach nochmal wiederholt wird) und vor allem Glück an den TE. Vielleicht kommt gar nichts... wenn doch, s. meinen Tipp.

Wobei, wenn´s dann um Einspruch geht, dann könnte das den Thread doch noch gut 1 Jahr am Laufen halten. Ich bin gespannt.

Zitat:

@azrazr schrieb am 5. Juni 2017 um 11:34:23 Uhr:


Wenn es so ist, ist es anders als in Deutschland, weswegen es mich erwischt haben könnte. Absichtlich fahre ich NIE zu schnell.

Ich nutze keine Blitzer-Apps. In Zukunft werde ich das in der Schweiz tun. Natürlich so, dass ich nicht erwischt werden KANN. Den Trick hierfür verrate ich nicht :-)

Ja es ist anders wie in Deutschland da es inDeutschland kein generelles TL auf AB gibt.

Niemand muss irgendwohin schielen, sondern einfach so schnell fahren wie auf dem Schild steht. Gibt nichts einfacheres.

Es wurde doch bereits erläutert: Nach dem TL-Schild kam nach der Beschreibung des TE kein weiteres Schild, weder das Schild "Anfang Autobahn" noch ein "Vorfahrt (bzw schweizerisch 'Vortritt'😉 achten"-Schild - somit gilt das TL-Schild weiterhin. Also Tempolimit 80.

Ich sehe nicht, wo das eine "Falle" sein soll. Bestenfalls eine Regelung, die von der deutschen abweicht. (Wobei ich mir, wenn an einer Auffahrt in D kein Vorfahrt-Achten-Schild steht, auch nicht 100% sicher wäre, dass ein TL 80, das erst nach dem Schild "Beginn Autobahn" angezeigt wurde, beim Wechseln auf die Hauptfahrbahn automatisch endet. Natürlich kommt das in D so gut wie nie vor, es hat ja fast jede Auffahrt ein Vorfahrt-Achten-Schild).

Ähnliche Themen

editiert - twindance

es sollte sich langsam herumgesprochen haben, dass ich auf diese ständigen persönlichen Animositäten zunehmend allergisch reagiere.

Für alle noch einmal zur Erinnerung - die Beitragsregeln

Drei Leitgedanken für das Verfassen von Beiträgen
Inhalt und Mehrwert: Schreibe mit Themenbezug und Wert für andere Nutzer.

Respekt und Höflichkeit: Bleib sachlich und werde nicht persönlich.

Keine (Ab-)Werbung: Beachte unsere Linkregeln.

Zitat:

@CV626 schrieb am 5. Juni 2017 um 12:15:49 Uhr:


Es wurde doch bereits erläutert: Nach dem TL-Schild kam nach der Beschreibung des TE kein weiteres Schild, weder das Schild "Anfang Autobahn" noch ein "Vorfahrt (bzw schweizerisch 'Vortritt'😉 achten"-Schild - somit gilt das TL-Schild weiterhin. Also Tempolimit 80.
...

So ist´s doch nun klar verständlich - vielen Dank. 🙂

Ehrlich gesagt weiss ich nicht mehr mit letztendlicher Sicherheit, wie viel schneller ich gewesen sein könnte. Wenn es nur einige km/h gewesen sein sollen, zahle ich, umd gut is'.

Wenn aber - und eine Restwahrscheinlichkeit > 0 besteht - mir 25 km/h vorgeworfen würden (vielleicht 80 erlaubt, ich fuhr evtl. 105), dann bewegt es sich in der Schweiz im Bereich Strafrecht, und dann muss ich auf deren mögliche Fehler bei der Kennzeichnung pochen, um aus dem Strafrecht rauszukommen.

Evtl. ist aber Strafrecht auch günstiger als OWI, je nach Richter ;-)

Hat jemand belastbare Paragraphen und Urteile, die Tempobegrenzungen von der Einfädelspur auf der durchgehenden Fahrbahn beschreiben?

Vermutlich Art. 16 Abs. 2 in der schweizer Signalisationsverordnung:

https://www.admin.ch/.../741.21.pdf

Was bei uns die StVO ist, ist in der Schweiz das Strassenverkehrsgesetz.

https://www.admin.ch/.../741.01.pdf

Da soll noch jemand sagen unsere Gesetze wären schwer verständlich.

Wenn man jetzt wenigstens so einfache Begriffe wie "Beschleunigungsspur" oder "Einfädelungsspur" im Gesetz finden würde...

Edit/PS:

Hier drin ist Verzweigung definiert:

https://www.admin.ch/.../741.11.pdf

Da es keine unterschiedliche Geschwindigkeit auf dem Beschleunigungsstreifen gibt, wirst Du sowas nicht finden.
Alles was zählt ist in der VRV erläutert, siehe Anhang. Es verdeutlicht nochmals, was nun auf diversen Seiten hier versucht wurde zu vermitteln.

Er will nun aber wissen wo das steht, dass das Tempolimit des Beschleunigungsstreifens eben nicht aufgehoben wird, sobald man sich auf die Hauptfahrbahn begibt. Also...

Das findet man wohl raus, wenn man die von mir verlinkten Gesetzestexte betrachtet, insbesondere auch die SSV:

Art. 16 Abs. 2 SSV
=> hier wird definiert wie lange ein Tempolimit gilt bzw. genauer wie es aufgehoben wird
(Stichwort "Verzweigung"😉

Art. 1 Abs. 8 VRV
=> hier wird Verzweigung definiert

Art. 1 Abs. 4 VRV
=> hier wird Fahrbahn definiert

Art. 1 Abs. 5 VRV
=> hier wird Fahrstreifen defniniert

Ferner hier zum Fahrstreifen:

Art. 74 Abs. 1 SSV
=> Kennzeichnung

Nach meiner persönlichen (Laien-)Meinung, nur wild ein paar Gesetzestexte interpretierend, ist das Ende des Beschleunigungsstreifens eben keine Verzweigung.

Somit gilt das Tempolimit anscheinend auch weiterhin - so ungefähr könnte man es sich vielleicht herleiten.

Fehler bei der Kennzeichnung... ich hoffe einfach für dich, dass du nicht derart zu schnell warst. 🙂

Danke!

...und "derart schnell" ist relativ. Ich war mir SICHERHEIT nie schneller als 120 km/h auf der Autobahn in der Schweiz.

Ich hatte mich übrigens in der Tabelle verguckt, die Schweizer haben wohl extra für die Autobahn ganz eigene Strafen - die durchaus noch human ausfallen. Ganz harmlos, wobei´s ab Tacho 110 im 80er-Bereich auf der Autobahn schon grenzwertig wird.

Übrigens gilt wohl auch die Lichtpflicht am Tag - hoffe du hattest extra das Abblendlicht eingeschaltet (erkennt man das auf dem Blitzerfoto? - TFL hat der alte Benz wohl nicht) - und deine Vignette war hoffentlich auch klar und deutlich erkennbar.

Andere Länder...

Na ich denke doch, dass azrazr um 22:00 Uhr sein Licht an hatte, sonst haette er ja das 80er Schild ueberkopf ja gar nicht lesen koennen.

Ich gebe der Rennleitung auch nicht gerne etwas von meinem hart verdienten Geld ab. Daher halte ich mich an geltende Gesetze und wenn ich sie einmal übertrete, jammere ich nicht wie gemein die Rennleitung ist sondern erzähle höchstens wie dumm ich war und lasse die Strafe über mich ergehen. Denn ein jeder hat die Pflicht sich darüber zu informieren, macht er es nicht, selber Schuld.

Zitat:

@wpp07 schrieb am 5. Juni 2017 um 10:16:03 Uhr:


Du hast die zul. Höchstgeschwindigkeiten in der Schweiz aufgeführt. Danke hierfür. Du hast zwischen außerorts (80km/h) und Autostrasse (100km/h) unterschieden. Wie ist dies für den Autofahrer zu erkennen? Gibt es hier im 80er Bereich eine Beschilderung mit Geschwindigkeitsbegrenzung?

Kleiner Tipp, wenn du an einem grösseren Zoll in die Schweiz einfährst, hat es da so komische Signalisationen die das alles aufzeigen. Das gleiche übrigens auch wenn man von der Schweiz nach Deutschland fährt. So hat jeder die information die er bräuchte um sich an die Regeln zu halten.
Auch mein Navi informiert mich bei einem Länderwechsel über die neuen Regeln.
Und wenn ich weis das ich in ein anderes Land fahre, kann man sich dank Internet verdammt gut schon im voraus informieren.
Und um deine klare Frage mit klaren Antworten zu beantworten. Autostrassen sind mit dem entsprechenden Signalement gekennzeichnet. Das Datenblatt dafür wurde ja schon verlinkt.
Das mit dem Ausserorst wird dann schon etwas schwierigier, da es verschiedene Möglichkeiten gibt. Entweder Ende Autobahn/Ende Autostrasse, Ende Innerorts und noch ein paar wenige Möglichkeiten mehr. Aber das dürfte gleich sein wie in Deutschland

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 5. Juni 2017 um 19:36:29 Uhr:


(...).

Übrigens gilt wohl auch die Lichtpflicht am Tag - hoffe du hattest extra das Abblendlicht eingeschaltet (erkennt man das auf dem Blitzerfoto? - TFL hat der alte Benz wohl nicht) - und deine Vignette war hoffentlich auch klar und deutlich erkennbar.

Andere Länder...

Nachts sind alle Lichter an - schon aus Selbsterhaltungstrieb :-)

Den "Reflex" habe ich schon sehr lange, da wir häufig in Ungarn sind - wir fahren auch in Deutschland mit Abblendlicht, um den Reflex nicht abzuerziehen :-)

Tacho 110 hatte ich mit letztendlicher Sicherheit NICHT. Entweder waren es 8x, oder 10Y mit Y <= 9.

Aber unser SLK zeigt laut GPS auf dem Tacho nur um eine Nadelbreite zu viel an... Also 107 können schon 80 + 25 km/h sein.

Deine Antwort
Ähnliche Themen