Geschwindigkeitsbegrenzung in der Schweiz

In meiner Gegenwart hat es geblitzt - möglicherweise war ich der Adressat.

Folgende Stelle:

Relativ genau hier.

Anbei eine Skizze über die Beschilderung.

Frage 1:

Gilt in der Schweiz die Tempobegrenzung (Punkt 1) der Beschleunigungsspur auch auf der Autobahn (hinter Punkt 2 bis Ende der Einfädelspur) weiter?

Frage 2:
Gilt in der Schweiz das Tempolimit der Einfädelspur auch auf der Autobahn (Punkt 3) weiter?

Frage 3:
Muss man als Einfädelmensch die Geschwindigkeitsbegrenzung jener, die auf der Autobahn fahren (Punkt 1, oben), überhaupt beachten?

Laut "blitzer.de" wird dort Tempo 100 gemessen. Google StreetView zeigt dort Tempo 80. Ich habe beim Blitzer auf's Tacho geschaut, ich dürfte knapp schneller als 80 km/h gefahren sein - aber nach meinem Ermessen dürfen die mich nicht belangen, weil ich für die Autobahn selbst KEIN Begrenzungsschild hatte. Oder?

Ortskundig bin ich nicht.

Hätte ich "wissen" müssen, dass das Tempolimit der Einfädelspur auf der Autobahn weiter gilt?

Das Ding bezeichne ich übrigens mal als "Mutter aller Radarfallen" :-)

Beste Antwort im Thema

Mal unter uns Betschwestern: Das Schild ist riesig, du fährst ja auch drauf zu und kommst nicht aus dem Nichts, ein Arm hängt direkt über deiner Fahrspur, du kennst Schilderbrücken aus Deutschland; das Schild an sich ist Weiß mit rotem Rand und schwarzer Schrift.

Wie einheitlich darf es denn noch sein?

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Die Schilder können je nach Verkehrsaufkommen geändert werden. Aber dann gilt es jeweils immer für Autobahn UND Auffahrt gleichermassen.

Zitat:

@mobiles schrieb am 2. Juni 2017 um 11:57:41 Uhr:


Die Schilder können je nach Verkehrsaufkommen geändert werden. Aber dann gilt es jeweils immer für Autobahn UND Auffahrt gleichermassen.

Genau das meinte ich ja mit meiner Aussage. Aber so versteht es vielleicht auch der Fragesteller.

Zitat:

@jottlieb schrieb am 2. Juni 2017 um 09:49:19 Uhr:


Diese ganzen pseudo-intelligenten Fragen in der ersten Frage des Threaderstellers sind einfach Unsinn und mit dem normalen Menschenverstand zu beantworten. Ich gehe jede Wette ein, dass die beiden Schilder (für die Autobahn und die Auffahrtsspur) immer die gleichen Tempolimits anzeigen. Daher sind all die Fragen absolut irrelevant.

Nur interessiert mich als Auffahrender nicht die BOHNE, was für die Autobahn HINTER mir beschildert ist, BEVOR ich aufgefahren bin, und ich achte auch nicht drauf (muss es auch nicht tun).

Fakt ist, dass die Schilder weit oben sind, als Auffahrender schaut man da SICHER nicht hin. Man schaut nach vorne, und seitlich hinten - nicht in den Himmel.

Fakt ist auch, dass dies in Deutschland anders geregelt ist. Die Beschränkung der Auffahrt auf die Autobahn zu übertragen ist völlig irrational.

Aber wie gesagt- erst einmal sehen, was kommt.

Zitat:

@azrazr schrieb am 3. Juni 2017 um 23:55:28 Uhr:



Zitat:

@jottlieb schrieb am 2. Juni 2017 um 09:49:19 Uhr:


Diese ganzen pseudo-intelligenten Fragen in der ersten Frage des Threaderstellers sind einfach Unsinn und mit dem normalen Menschenverstand zu beantworten. Ich gehe jede Wette ein, dass die beiden Schilder (für die Autobahn und die Auffahrtsspur) immer die gleichen Tempolimits anzeigen. Daher sind all die Fragen absolut irrelevant.

Nur interessiert mich als Auffahrender nicht die BOHNE, was für die Autobahn HINTER mir beschildert ist, BEVOR ich aufgefahren bin, und ich achte auch nicht drauf (muss es auch nicht tun).

Fakt ist, dass die Schilder weit oben sind, als Auffahrender schaut man da SICHER nicht hin. Man schaut nach vorne, und seitlich hinten - nicht in den Himmel.

Fakt ist auch, dass dies in Deutschland anders geregelt ist. Die Beschränkung der Auffahrt auf die Autobahn zu übertragen ist völlig irrational.

Aber wie gesagt- erst einmal sehen, was kommt.

Hallo,

wenn das in der Schweiz halt nun mal so ist dass die oben stehen, musst Du das akzeptieren oder der Schweiz fernbleiben. Ich frage mich gerade, wie Du das in Deutschland mit Schilderbrücken so machst...

Und nochmals:
Verlässt Du die Autobahn A auf der Ausfädelspur, beginnt für Dich eine neue Strecke: eventuelle Geschwindigkeitsbeschränkungen der Autobahn A wären aufgehoben. Befindet sich auf dem Zwischenstück zwischen Ausfädelspur Autobahn A und der Einfädelspur Autobahn B eine Geschwindigkeitsbeschränkung, gilt diese auf der Autobahn B weiter, denn das Ende der Einfädelspur stellt KEIN Ende der Strecke dar! Das ist in der Schweiz wie auch Deutschland genau gleich.

Grüße,

diezge

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Oh Hilfe, soll ich wirklich alles Lesen was hier Fantasiert wurde?
Nein das tu ich mir nicht an, verzeih mir daher lieber TE.
Aber als Schweizer, der das Gesetz leider kennt, gebe ich dir auf deine Fragen die passenden Antworten und vielleicht lernt ja noch jemand was draus:

Zitat:

@azrazr schrieb am 30. Mai 2017 um 15:51:08 Uhr:


In meiner Gegenwart hat es geblitzt - möglicherweise war ich der Adressat.

Möglicherweise oder war da noch ein anderes Auto auf deiner Höhe? Wurde auch schon mehrfach auf meiner Höhe geblitzt, doch es war entweder die Gegenfahrbahn oder derjenige der mich überholt hat der geblitzt wurde. Ach ja, Testblitze machen die Geräte manchmal auch.

Zitat:

@azrazr schrieb am 30. Mai 2017 um 15:51:08 Uhr:


Frage 1:

Gilt in der Schweiz die Tempobegrenzung (Punkt 1) der Beschleunigungsspur auch auf der Autobahn (hinter Punkt 2 bis Ende der Einfädelspur) weiter?

Danke, endlich jemand der den Beschleunigungsstreifen auch Beschleunigungsstreifen (oder spur) nennt und nicht Einfädelspur. Einfädeln mache ich bei einer Nadel mit dem Faden.

Antwort: In der Schweiz haben wir festgelegte Geschwindigkeitsbegrenzungen welche von Gesetz wegen so gegeben sind und eigentlich noch nicht einmal angeschrieben sein müssten. Diese wären:
Innerorts 50km/h
Ausserorst 80km/h
Autostrasse 100km/h
Autobahn 120km/h
Dann wäre noch die Signalisation Polizei sowie Zoll an die sich nie jemand hält.
Nun kann man davon abweichen, aus welchen Gründen auch immer. Die abweichende Geschwindigkeit endet weil sie aufgehoben wird (durch entsprechendes Signal) oder am Ende der Strasse (Verzweigung/Kreuzung).
Das bedeutet nun, ist der Beschleunigungsstreifen als Autobahn Markiert, ist darauf 120km/h erlaubt. Wird die Geschwindigkeit reduziert und nach dem Zusammenschluss mit der Autobahn selber nicht wird es nicht wiederholt, gilt die auf der Autobahn allgemein gültige Geschwindigkeit.

Zitat:

@azrazr schrieb am 30. Mai 2017 um 15:51:08 Uhr:


Frage 2:
Gilt in der Schweiz das Tempolimit der Einfädelspur auch auf der Autobahn (Punkt 3) weiter?

Wurde in Antwort 1 schon beantwortet.

Zitat:

@azrazr schrieb am 30. Mai 2017 um 15:51:08 Uhr:


Frage 3:
Muss man als Einfädelmensch die Geschwindigkeitsbegrenzung jener, die auf der Autobahn fahren (Punkt 1, oben), überhaupt beachten?

Ja wäre nicht schlecht. Denn es macht einen Unterschied ob die nun mit 60 oder 120 Sachen angerast kommen. Denn je nachdem kann die Lücke die ich mir zum "Einfädeln" (nutze jetzt euren Slang :-) ) nutze kleiner sein.

Und wenn ich sehe das da ein LKW kommt und ich 120km/h fahren darf, dann weis ich mit meinem Wagen schaffe ich es vor ihn, weil ich 30km/h schneller fahren darf als er (Realität 20km/h)

Zitat:

@azrazr schrieb am 30. Mai 2017 um 15:51:08 Uhr:


Laut "blitzer.de" wird dort Tempo 100 gemessen. Google StreetView zeigt dort Tempo 80. Ich habe beim Blitzer auf's Tacho geschaut, ich dürfte knapp schneller als 80 km/h gefahren sein - aber nach meinem Ermessen dürfen die mich nicht belangen, weil ich für die Autobahn selbst KEIN Begrenzungsschild hatte. Oder?

Mein Nachbar hat mir gesagt das dort 200km/h steht, während meine Hellseherin sagte es wären gar 300 und mein Hund hat genau zweimal gebellt, wonach es nur 50km/h wäre.

Kurzum, das Internet sagt viel wenn der Tag lang ist. Was vor Ort beschildert ist, das gilt und ist wichtig. Das es Signale gibt die Umschalten oder man bei mehr Verkehr was hinstellt (oder auch Baustelle), das dürfte glaube ich jeder Verkehrsteilnehmer wissen.

Zitat:

@azrazr schrieb am 30. Mai 2017 um 15:51:08 Uhr:


Hätte ich "wissen" müssen, dass das Tempolimit der Einfädelspur auf der Autobahn weiter gilt?

Grundkenntnisse des Autofahrens, sprich der Gesetze sollte man schon kennen. Und wenn man sich in ein anderes Land begibt, sollte man auch dort die Grundkenntnisse haben. Sonst könnte ich ja als Schweizer in die Umweltzone reinfahren und mich dann aufregen das ich eine Rechnung bekomme weil ich nicht wusste das es eine Umweltzone ist und ich somit einen Sticker auf der Scheibe brauche.

Zitat:

@azrazr schrieb am 30. Mai 2017 um 15:51:08 Uhr:


Das Ding bezeichne ich übrigens mal als "Mutter aller Radarfallen" :-)

Das ist eine normale Radarfalle, da gibt es schlimmere

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 04. Juni 2017 um 11:53:14 Uhr:


Danke, endlich jemand der den Beschleunigungsstreifen auch Beschleunigungsstreifen (oder spur) nennt und nicht Einfädelspur. Einfädeln mache ich bei einer Nadel mit dem Faden.

In D hiessen die Spuren bis vor nicht all zu langer Zeit (10 Jahre?) auch Beschleunigungsspur bzw. -streifen. Um Missverstaendnissen aus dem Weg zu gehen wurde es umbenannt.

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 04. Juni 2017 um 11:53:14 Uhr:


@azrazr schrieb am 30. Mai 2017 um 15:51:08 Uhr:
Hätte ich "wissen" müssen, dass das Tempolimit der Einfädelspur auf der Autobahn weiter gilt?

Grundkenntnisse des Autofahrens, sprich der Gesetze sollte man schon kennen.

Kannst du bitte auch einfach oder zusaetzlich mit ja oder nein antworten? Deine Antwort oben ist zu kryptisch, also nicht eindeutig.

Man kann Fragen oftmals nicht mit Nein oder Ja beantworten.
Aber wie immer im Leben, wenn man alles durchliest und versteht, hat man seine Antwort.
Denn um eine Frage mit einem klaren Ja oder Nein beantworten zu können, müsste ich die kompletten relevanten Daten haben und die habe ich nicht.
Denn ich war nicht bei dir im Wagen, habe nicht gesehen wie es vor Ort beschildert war und habe auch nicht gesehen wie schnell du gefahren bist und ob du alleine warst oder nicht. Das steht auch alles nicht in deinem Startposting.
Daher mache ich es wie es jeder Lehrer auf dieser Welt macht der zuerst versucht hat dir zu sagen wo man die nötigen infos holt. Da das selber holen schon nicht funktioniert hat, habe ich die Infos gepostet, damit du aus der Situation die da war und dem rechtlichen, deine Lösung selber findest.
Niemand wird deine Hausaufgabe für dich lösen und wenn, dann kann er nur raten weil ihm wie schon gesagt, die nötigen Informationen fehlen.

Ich bin nicht der TE, im Gegenteil war aus meiner Sicht das Limit klar. Du hast auch geschrueben, dass due Regelung klar waere, aber nicht konkret genannt, wie nun die Antwort ist, vielmehr allgemeine Regeln genannt. Du haettest auch schreiben koennen, dass bei Rechts-vor-links der von rechts kommende Vorfahrt hat, nur hilft das auf die konkrete Fragestellung nicht wirklich weiter. Als nicht-Schweizer hatte ich mir halt von dir als "Ortskundiger" ein klares Statement erhofft. Nichts fuer ungut.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 4. Juni 2017 um 23:07:02 Uhr:


Als nicht-Schweizer hatte ich mir halt von dir als "Ortskundiger" ein klares Statement erhofft. Nichts fuer ungut.

Sorry, aber ich kann das Lesen und Verstehen für dich nicht übernehmen, das musst du selber. Ich kann es auch anders schreiben, aber dann sind wir wieder beim gleichen Problem. Egal wie ich es schreibe, man muss es Lesen und dann verstehen.
Aber das wichtigste hier nochmals, ich kenne die Situation vor Ort nicht, ich weis nicht was genau geschah und kann daher keine definitive Antwort geben.
Wenn du mich jetzt fragst ob man bei 120km/h maximal 120km/h fahren darf, dann kann ich klar Antworten.
Aber ich weis nicht ob beim TE vor Ort noch eine Signalisation war oder wie diese aufgestellt war. Wie soll ich dann auf seine Frage klare Antworten geben wenn ich die Situation nicht kenne?

Stell die Ausgangsfrage konkreter hin, dann kann ich konkreter Antworten. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die sollte jeder kennen und Anwenden können. Sonst darf er sich nicht wundern wenn er Post erhält

Hallo Benzli.
Da ich schon in Deutschland wenig Lust verspüre das marode Staatssäckel durch mehr oder weniger freiwillige Spenden aus Wegelagerei Fotografien zu subventionieren geht meine Bereitschaft hierfür in der Schweiz tendenziell gegen Null. Zugegebenermaßen ist die Staatsfinanzierung durch die "unschuldigen" Verkehrsteilnehmer in CH lukrativer da die Spenden ein "Nfaches" dessen in D betragen. By the way: "Sind diese Spenden die Grundlage des Reichtums der Schweiz?".
Ok, zurück zum Ernst des Lebens.
Du hast die zul. Höchstgeschwindigkeiten in der Schweiz aufgeführt. Danke hierfür. Du hast zwischen außerorts (80km/h) und Autostrasse (100km/h) unterschieden. Wie ist dies für den Autofahrer zu erkennen? Gibt es hier im 80er Bereich eine Beschilderung mit Geschwindigkeitsbegrenzung?

Gruß
und schönen Pfingstmontag.

Dadurch
http://www.linker.ch/eigenlink/verkehrsschilder_verkehrszeichen.htm
401/402 Autobahn
403/404 Autostraße

Die andere Farbe sollte das Erkennen der Verkehrszeichen aber nicht unmöglich machen

Vorrangstraße = Hauptstraße

Was beschildert war, ist an sich irrelevant. Fakten:
- es gibt an der Stelle eine Schilderbrücke, die sowohl für die Einfädelspur als auch für die Autobahn eine Geschwindigkeit unter 120 km/h angezeigt hat.
- es gibt keine Beschilderung, die NACH der Einfahrt auf diedurchgehende Spur der Autobahn ein Tempolimit vorgibt. Hier ist meiner Meinung nach die FALLE.
- in meiner Gegenwart hat es geblitzt, ich war weit und breit allein (Ehefrau neben mir im selben Auto :-) ). Auch auf der Gegenspur war niemand. Hinter mir, mehrere 100 m, fuhren Autolichter, die sich mir deutlich näherten.

Ich fuhr erst 80 km/h, dann merkte ich, dass ich doch schneller fahren "sollte", um kein überraschendes Verkehrshindernis zu sein (Cabrio war offen, einen anderen Grund bis zu 120 km/h zu fahren, gibt es nicht - 230 km/h offen ist übrigens im SLK R170 die Hölle auf Erden). Dann habe ich leicht Gas gegeben, und es hat wenige Sekunden später geblitzt.

Die Frage war, ob ein Tempolimit von der Einfädelspur in der Schweiz auch auf der durchgehenden Fahrbahn gilt. Wenn ja, war ich wohl zu schnell. Wenn nein, dann kann ich gegen den Blitzer Einspruch erheben. Dass ich an jener Stelle eingefahren sein muss, kann ich mit einer wenige Minuten älteren Tankquittung nachweisen (Hieb- und stichfestes Alibi).

Es wurde bereits mehrmals erläutert.
Es braucht keine weitere Beschilderung.
1. Ab Autobahn Schild gilt 120 km/h
2. Es sei denn, eine andere Beschilderung gibt etwas anderes vor. Wie in Deinem Fall.
Ab dem grünen Autobahn Schild bist Du auf der Bahn und da gibt es nichts mit unterschiedlichen Strecken oder so einem Quatsch. Es bedarf keiner weiteren Wiederholungen von Tempolimits.
Ende.
Was anderes gibt es nicht.

Wenn es so ist, ist es anders als in Deutschland, weswegen es mich erwischt haben könnte. Absichtlich fahre ich NIE zu schnell.

Ich nutze keine Blitzer-Apps. In Zukunft werde ich das in der Schweiz tun. Natürlich so, dass ich nicht erwischt werden KANN. Den Trick hierfür verrate ich nicht :-)

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