Geschwindigkeitsbegrenzung auf BAB wird nicht aufgelöst
Hallo,
wenn man auf der A8 aus Stuttgart kommend in Richtung München fährt, kreuzt man bei 89160 Dornstadt die B10. Hier wird die Geschwindigkeit durch Beschilderung vor der Autobahnabfahrt auf 100 km/h reduziert. Nach der dazugehörigen Auffahrt wird die Begrenzung jedoch nicht aufgehoben und auch bei weiteren Auffahrten mehrere Kilometer später steht kein “Wiederholungs”tempolimit. Die meisten Autofahrer fahren dann irgendwann von sich aus wieder schneller.
Kann es sein, dass hier das Aufhebungszeichen einfach vergessen würde?!
Wenn ja, wo kann man so etwas melden? Ich fahre da jede Woche ca. dreimal vorbei und es nervt mich, dass ich mich als Autofahrer so penibel an Tempolimits halten muss während die Behörden so “schlampig” arbeiten.
Ich kenne die Regelung, dass das Tempolimit auch ohne Aufhebungszeichen automatisch wegfällt, wenn der Grund dafür nicht mehr da ist. Diese Regelung wäre meiner Meinung nach an dieser Stelle aber absolut fehl am Platz.
MfG
Beste Antwort im Thema
eine Kreuzung hebt auch kein Tempolimit auf.
128 Antworten
Zitat:
@Rainy01 schrieb am 11. Juli 2016 um 11:38:25 Uhr:
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 11. Juli 2016 um 10:58:57 Uhr:
Aber: Ist so ein Tempolimit für den Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar, dann kann ihm ein Verstoß dagegen nicht zur Last gelegt werden.
...was wiederum heisst, es gibt im solchen Streckenabschnitten VT zwei verschiedener Klassen. Die einen können wegen Nichtbeachtung belangt werden, weil sie Kenntnis von einem Limit hatten, die anderen hatten (konnten) keine Kenntnis (haben) und können demnach nicht belangt werden.Was sagt uns das? Das ist doch ein eindeutiger Fehler im System (Gesetzgebung)!
Da stimme ich vollkommen zu, unter anderem deshalb habe ich diesen Thread eröffnet 😉
...und ich habe mal bei der Polizei in Ulm angefragt und den Sachverhalt geschildet. Auf die Antwort bin ich schon sehr gespannt 😎
die richtige Antwort steht schon ummzich mal in diesem Thread. Wenn man sie aber nicht glauben mag....
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Zitat:
@Rainy01 schrieb am 11. Juli 2016 um 11:38:25 Uhr:
...was wiederum heisst, es gibt im solchen Streckenabschnitten VT zwei verschiedener Klassen. Die einen können wegen Nichtbeachtung belangt werden, weil sie Kenntnis von einem Limit hatten, die anderen hatten (konnten) keine Kenntnis (haben) und können demnach nicht belangt werden.Was sagt uns das? Das ist doch ein eindeutiger Fehler im System (Gesetzgebung)!
Genau und du kannst sicher sein, dass das ganze System so ausgelegt ist, dass insbesondere du immer nur benachteiligt wirst und der Bürger der letzten Klasse bist 😉.
Ansonsten bietet Beschilderung ein entsprechendes Fehlerpotenzial. Und da wo es Fehlerpotenzial gibt, dort wird es ab und an auch genutzt. Ein Einzelfehler ist aber noch lange kein Fehler im System.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 11. Juli 2016 um 13:13:23 Uhr:
die richtige Antwort steht schon ummzich mal in diesem Thread. Wenn man sie aber nicht glauben mag....
Nur mal so nebenbei bemerkt: Es geht bei der Anfrage an die Polizei garnicht um die richtige Antwort...
(Was heisst eigentlich "ummzich"?)
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 11. Juli 2016 um 13:42:25 Uhr:
Ein Einzelfehler ist aber noch lange kein Fehler im System.
Das ist genau der Punkt - ob der Fall ein Einzelfehler ist oder nicht. Ist es ein Einzelfehler, dann muss er behoben werden. Gibt es den Fehler auf deutschen AB´s hundert Mal, dann schauts schon etwas anders aus...
Naja, ich würde den Fehler auf unter 1% der Geschwindigkeitsbeschränkungen schätzen und damit als Einzelfehler kategorisieren.
Ansonsten fällt mir aber auch kein System ein, wo der Einzelfehler systematisch ausgeschlossen werden kann.
ganz sicher ist es keine Alternative, unsere Strassen zuzuspargeln indem man nach jeder Einmündung die Geschwindigkeitsschilder wiederholt.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 11. Juli 2016 um 05:51:14 Uhr:
Zitat:
@flat_D schrieb am 11. Juli 2016 um 01:47:37 Uhr:
Tempolimits auf Autobahnen gelten immer nur bis zur nächsten Auffahrt und müssen dort für den Auffahrenden und die weiterhin Geradeausfahrenden wiederholt werden, wenn sie weiter bestehen sollen. Das Begrenzungsende muß nicht zwangsläufig gekennzeichnet werden.Ist schon traurig wie sich ein Irrglaube so feststzen kann.
Wie kommt sowas? Gab es früher mal eine Zeitspanne wo es tatsächlich so war, oder war es in er DDR so, oder gab es ein paar Jahre lang die Fahrerlaubnis ohne Fahrschulpflicht, oder ist das Internet an sowas schuld?
Das hat nichts mit traurig zu tun, sondern mit gesundem Menschenverstand. Es kann auf einer Fahrbahn nicht zwei verschiedene zulässige Höchstgeschwindigkeiten geben. Das ist unsinnig und wäre sogar gefährlich. Daher MUSS ein begrenzendes Schild nach jeder Auffahrt wiederholt werden. Alles andere wäre Anarchie. Daher bleibe ich dabei, es endet bei der nächsten Einmündung. Und damit bin ich auch nicht allein. Offenbar sind sich nicht einmal die Gerichte in Deutschland einig:
http://in-brandenburg-geblitzt.de/.../
Ich habe es zwar schon gesagt, aber das begrenzende Schild darf auch in der Auffahrt stehen, auch gerne so, dass es von der Autobahn aus nicht einsehbar ist.
Passiert das, ist alles sauber, ganz ohne ein wiederholendes Schild nach der Auffahrt.
Zitat:
@flat_D schrieb am 11. Juli 2016 um 16:25:04 Uhr:
Daher bleibe ich dabei, es endet bei der nächsten Einmündung.
Dann bleibt es dabei, dass du dringend nochmal eine Theoriestunde in der Fahrschule deines Vertrauens nehmen solltest.
Alternativ könntest du auch einfach hier ab Seite 1 lesen. Da wird es mehrfach erklärt.
Das Limit gilt trotzdem, es wird nur ein Unterschied in der "Strafverfolgung" gemacht.
Somit gibt es auch keine Widerspruch, höchstens etwas Unverständnis.
Aber wie gesagt, deine Aussage ist und bleibt falsch.
Ich würde es nicht beschwören wollen, aber es wurde vor langer Zeit anders in der Fahrschule gelehrt. Der Erläuterungstext beim TL-Schild in der Anlage zur StVO lautet inzwischen aber eindeutig so, dass es bis zum Aufhebungsschild, dem nächsten TL oder dem Ende einer mit Zusatzschild mit Pfeilen und konkret angegebener Entfernung gilt. Persönlich fände ich es besser, den Erläuterungstext wieder dahin zu ändern, dass es bis zur nächsten Kreuzung/Einmündung oder einem anderen TL gilt. Das wäre sinnvoll, weil es Unsicherheiten vermeiden helfen würde.
Man könnte auch folgendes festschreiben:
Autobahn immer 160
Baustellen immer 110
Außerhalb immer 130
Innerorts immer 70
ggf. Tempo 30 Zonen
Dann muss auch nichts wiederholt werden.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 11. Juli 2016 um 16:57:42 Uhr:
Das wäre sinnvoll, weil es Unsicherheiten vermeiden helfen würde.
Was ist an der aktuellen Definition "unsicher". Sicher nervt sie manchen (auch nachvollziehbar), aber Unsicherheit kann ich da nicht erkennen.